Protokoll der Sitzung vom 17.10.2019

und da ist für uns auch keine Diskussionsgrundlage! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Herr Koplin, auch zu Ihrer Rede ist eine Kurzintervention angemeldet.

Bitte schön, Herr Professor Dr. Weber für die Fraktion der AfD.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Werte Kollegen!

Herr Koplin, auf das, was Sie am Schluss jetzt gesagt haben, möchte ich nicht eingehen. Die Debatte haben wir ja schon x-mal geführt. Selbstverständlich sind uns unsere deutschen Landsleute und dann die mecklenburg- und vorpommerschen Landsleute etwas näher am Herzen als die anderen zu uns Gekommenen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Wo sind Sie denn hergekommen?)

Das können wir woanders fortsetzen, die Debatte.

(Tilo Gundlack, SPD: Wo kommt er her?)

Was mich ärgert, ist die Tatsache, dass Sie hier ein Schreckgespenst aufbauen, wir wollten die stationäre Pflege schwächen zugunsten der häuslichen Pflege. Das steht nirgends. Das möchte auch keiner. Wir wollen lediglich, Sie haben selbst die Zahl genannt, 60 Prozent der Pflegeleistungen erfolgen im häuslichen Bereich, und zwar ohne dass irgendjemand deswegen seine Arbeitszeit reduziert, einfach zusätzlich, und dafür wollen wir eine finanzielle Unterstützung leisten. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir die stationäre Pflege aushöhlen oder gar in den häuslichen Bereich verlagern wollen. Es gibt sehr, sehr viele Fälle, wo es sich gar nicht umgehen lässt. Aber diejenigen, die bereit sind, ihre Familienangehörigen oder Nachbarn oder Freunde durch Pflegeleistungen zu unterstützen, denen wollen wir über dieses Landespflegefördergeld eben eine kleine Unterstützung finanzieller Art zuteilwerden lassen, nicht mehr und nichts anderes.

Was Sie da machen, kenne ich aus der Wissenschaft. Man baut eine Gegenthese auf, die es gar nicht gibt, um sie dann wissenschaftlich exakt zu eliminieren. Ich weise das zurück!

Wir haben diesen Gegensatz zwischen häuslicher und stationärer Pflege nicht. Wir wollen ihn nicht haben. Wir wollen diejenigen, die in häuslicher Pflege Pflegeleistungen erbringen, ohne dafür Arbeitszeit zu reduzieren, mit diesem Landespflegefördergeld unterstützen. Wenn jemand gar halbtags zu Hause bleibt oder ganz seinen Job aufgibt, um Pflegeleistungen zu unterstützen, auch das würden wir gerne honorieren durch ein Pflegegehalt, das wir einführen würden. Aber das ist Zukunftsmusik, das sind die Schritte vier und fünf in unseren Anträgen. Jetzt geht es erst mal nur um dieses kleine Zeichen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie machen jetzt den hilflosen Versuch zu heilen, was an diesem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, schwach ist. Er stellt nämlich nicht die Verzahnung dar.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich, das habe ich in der Begründung doch gesagt!)

Es gibt keine Bezugnahme darauf, dass Sie in der Pflege …

Ich bin ein wortgläubiger Mensch.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Wir setzten uns zunächst natürlich erst mal damit auseinander, was Sie vorlegen, ja. Und dann legen Sie vor, dass Sie auf einen Teilbereich abzielen und den anderen eben nicht weiterentwickeln wollen.

Und wenn Sie jetzt über ein Pflegegehalt reden, dann ist das ein neuer Aspekt. Wenn Sie solche konzeptionellen Gedanken haben, dann müssen Sie das auch in einen Kontext bringen. Das machen Sie nicht. Das, was Sie vorgelegt haben, führt logischerweise zu dem Schluss, dass man die Erkenntnis gewinnt, Sie bringen das, die

Sorgeleistung alleinig in den privaten Bereich und das andere wird nicht weiterentwickelt.

Und dann noch was. Ich finde das gut, Sie haben gesagt, Sie wollen darüber nicht diskutieren, aber ich will darüber diskutieren. Wissen Sie, das sind Menschen, die Pflege brauchen. Das wird festgestellt, ob jemand Pflege braucht. Und da ist es egal, wenn jemand hier lebt, wie lange er bereits hier lebt. Es sind Menschen. Das Menschenbild, da sind wir so verschieden.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Und ich finde es gut, dass wir auch an dieser Stelle das noch mal herausarbeiten konnten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die kleinste Zelle unserer Gesellschaft ist die Familie. Hier herrscht die wechselseitige Verantwortlichkeit zwischen den Menschen ganz direkt, Verantwortlichkeit vor allem in der generationsübergreifenden familiären und gegebenenfalls auch nachbarschaftlichen Fürsorge.

Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird heute von zu Hause aus versorgt, und das soll nach Möglichkeit auch so bleiben.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Dabei stehen wir vor dem demografischen Dilemma des Flaschenhalses. Der Teil der Gesellschaft, der in den nächsten Jahren die größte Leistung bringen muss, ist ausgerechnet zahlenmäßig der kleinste. Er muss in vielfacher Hinsicht Fürsorgeleistungen erbringen. Und dieser kleine Teil ist nicht irgendwer, das sind die heute jungen Frauen und Männer, die dies leisten müssen.

Die demografische Herausforderung wird sich bis in den letzten Haushalt in irgendeiner Form bemerkbar machen. Dabei gilt es, eine gesunde Mitte zu finden zwischen familiärer Verantwortung des Einzelnen und seiner individuellen Möglichkeit, sich selbst auch noch entfalten zu können. Wollen wir aus dem demografischen Tief kommen, gilt es, Familien auf vielfältige Weise zu helfen, also sie auf vielfältige Weise zu entlasten und zu unterstützen, auch, damit sie die Kraft haben, den Menschen zu helfen, die eben noch nicht oder nicht mehr so selbstständig durchs Leben gehen können.

Da mag so mancher auch auf ein verlockendes Geldversprechen hereinfallen. Ob der zu Pflegende etwas davon hat, ist fraglich. Also brauchen wir einen guten Pflegemix. Also, Vorsicht! Wird nur ein Teil der Bevölkerung entlastet, fängt ein anderer an zu stöhnen, wo denn da die Gerechtigkeit bleibt. Andere haben auch ihren Teil geleistet, kommen aber nicht in den Genuss einer Entlastung. Oder warum schließen Sie den Pflegegrad 1 gänzlich aus oder schränken ein, dass Pflegebedürftige seit mindestens fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern wohnen müssen?

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Die Debatte wurde ja gerade hier schon geführt. Ich meine aber, damit sind Sie in anderen Parlamenten schon gescheitert.

Betrachten wir unsere Politik der letzten Jahre hier im Land, hat es sehr wohl große Entlastungen gegeben wie in keiner Regierungskoalition in Mecklenburg-Vorpommern zuvor. Und es muss auch einfach immer wieder betont werden, was wir in den letzten Jahren erreicht haben. Und mittlerweile müssen wir auch mahnen, die finanziellen Spielräume sind endlich. Auch Sozialstaat muss finanziert werden. Über ein Drittel des Bruttoinlandsproduktes in der Bundesrepublik wird für den Sozialstaat generiert und rund 50 Prozent des Bundeshaushaltes gehen mittlerweile für soziale Leistungen drauf.

Bürgerliches Selbstverständnis, für sich selbst und für seine Angehörigen sorgen zu können, das ist das, was für ein selbstbewusstes Ich eines jeden Einzelnen wertvoll ist, aber selbstverständlich ist das auch nicht, es gilt immer noch das Subsidiaritätsprinzip. Und ich bitte Sie, tun Sie nicht so, als wenn es gar keine Anreize für die Pflege durch Angehörige und nahestehende Personen gibt! Die Pflegestärkungsgesetze auf Bundesebene und die Umsetzung bei uns mit dem Landespflegegesetz sowie die Ausdehnung unterschiedlicher Haushaltsmittel im kommenden Doppelhaushalt sind einige Beispiele dafür. Die Ministerin hat auch noch einiges mehr genannt, was ich hier nicht noch mal wiederholen möchte.

Das Landespflegegesetz, welches Ende des letzten Jahres verabschiedet wurde, entlastet den Pflegesektor und ermöglicht eine bessere Koordination in den Regionen vor Ort und bindet die Familie wie die Nachbarschaft durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratung besser ein. Warten wir die Wirkung dieses Gesetzes doch erst einmal ab. Die Pflegestützpunkte wurden in dem Zusammenhang auch schon erwähnt. Außerdem können Menschen, die sich in Ermangelung naher Verwandter bei zu Pflegenden in der Nachbarschaft engagieren, Geld von der Pflegekasse bekommen. Bei der Kurzzeitpflege haben wir in der Tat Nachholbedarf. Von daher müssen wir manches neu denken, und das tun wir auch.

Liest man jetzt den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD zur Einführung eines Landespflegefördergeldes, muss konstatiert werden, Übernahme von haushaltspolitischer Verantwortung, haushaltspolitischer Disziplin ist von der Opposition nicht zu erwarten. Wobei, betrachten wir die vorgelegten Forderungen, muss ich so aus der Erinnerung sagen, ist der LINKEN zugute zu halten, dass sie in der gesamten Legislaturperiode noch nicht ein einziges Mal auf die Idee gekommen ist, einen solch kostspieligen Vorschlag zu machen, der derart den Rahmen sprengen würde.

Das Land ist in seiner volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage, dass wir zusätzlich zu den im Doppelhaushalt vorgesehenen Ausgabensteigerungen einen solchen dauerhaften Mittelabfluss von 116 Millionen Euro jährlich zuzüglich der Erstattung von Verwaltungskosten an Landkreise und kreisfreie Städte von 7,2 Millionen Euro verkraften würden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass sich die Personenzahl innerhalb der Pflegegrade noch nach oben entwickelt. Das heißt, die Rechnung geht langfristig nicht auf. Im Gegenteil, es wäre finanzieller Widersinn, betrachtet man die

aktuelle konjunkturelle Lage, weitere Kosten zu verursachen, die nur schwer dauerhaft zu bedienen sind.

Sehr geehrte Kollegen von der AfD, wir müssen Ihren Antrag aus haushaltspolitischen Erwägungen heraus doch mit aller Schärfe zurückweisen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Debatte. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert.

(Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU)

Ich weise noch mal darauf hin, dass es sicherlich spannende Gespräche gibt, die man auch zwischeneinander führen kann,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eh, erste Reihe, hört mal zu!)

aber wir sind hier im Plenum und eigentlich sitzen wir hier, um einem Redner zuzuhören, der in diesem Fall der fraktionslose Abgeordnete Herr Arppe sein soll.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Da ist es jetzt wieder gewesen. Da hat der Kollege Koplin in der Debatte zum vorherigen Antrag der AfD noch vorgeworfen, sie würde in eine Regelwut verfallen

(Zuruf von Jaqueline Bernhardt, DIE LINKE)

und den Staat überall eingreifen lassen wollen. Jetzt wiederum wirft derselbe Redner der Linksfraktion der AfD vor, sie wolle die Pflege ins Häusliche auslagern, also dem staatlichen Einfluss entziehen. Das ist doch ein Widerspruch an dieser Stelle.