Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, mit denen anstatt des Haushaltsvorbehalts konkrete Beträge in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollten, fanden ebenfalls keine Zustimmung im Ausschuss. Gleiches gilt für einen Antrag, mit dem die Auszahlung der Finanzhilfen für die Spitzenverbände bereits am 31. Januar erfolgen sollten und nicht erst bis zum 30. April.

Zugestimmt hat der Ausschuss den Anträgen der Fraktionen von SPD und CDU, mit denen an verschiedenen Stellen im Gesetzentwurf Konkretisierungen und Klarstellungen vorgenommen werden. Diese Anträge wurden aus dem Änderungsvorschlag des Sozialministeriums übernommen und waren so auch in wort- und inhaltsgleichen Anträgen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD wiederzufinden.

Der mitberatende Innen- und Europaausschuss hat in seiner Stellungnahme mit mehrheitlichem Beschluss empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Stellungnahme des ebenfalls mitberatenden Finanzausschusses hat ebenso mehrheitlich eine unveränderte Annahme des Entwurfes nahegelegt. Durch den Wirtschaftsausschuss hingegen wurde mehrheitlich empfohlen, Paragraf 8 Absatz 1 Satz 7 des Gesetzentwurfes zu streichen. Diese Änderung findet sich auch in den durch den Sozialausschuss beschlossenen Änderungen wieder. Im Sozialausschuss wurde dem Gesetzentwurf schließlich mit den zuvor beschlossenen Änderungen mit

den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und DIE LINKE mehrheitlich zugestimmt. Dementsprechend liegt nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf Landtagsdrucksache 7/4331 vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Sozialausschusses um Ihr Votum zur Beschlussempfehlung bezüglich des Gesetzentwurfes für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz bitten und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter.

Da Sie die Zeit sehr gut eingehalten haben, gibt mir das die Gelegenheit, noch eine Besuchergruppe zu begrüßen, die allerdings jetzt gleich den Saal verlassen muss. Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht früher getan habe. Es sind Schülerinnen und Schüler des Ostseegymnasiums aus Greifswald. Herzlich willkommen und noch einen schönen Tag wünsche ich Ihnen!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat zunächst um das Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im September habe ich an dieser Stelle das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht, verbunden mit der Hoffnung, dass der Gesetzentwurf spätestens mit dem Haushalt 2020/2021 beschlossen werden kann. Ich bin sehr froh darüber, dass wir diesen ambitionierten Fahrplan nun halten konnten, nicht nur halten konnten, sondern voraussichtlich auch noch vor der Beschlussfassung über den kommenden Landeshaushalt das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz beschließen können. Maßgeblich dazu beigetragen hat die sachorientierte Behandlung des Gesetzentwurfes in den beteiligten Landtagsausschüssen, wofür ich mich ganz herzlich bei allen Mitwirkenden bedanken möchte.

Ich bin überzeugt davon, dass wir im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung mehr Klarheit und mehr Transparenz brauchen. Hier zählt jeder Monat, auch um verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen. Ich habe deshalb ganz bewusst auf die Tube gedrückt und stehe auch voll und ganz dazu. Mehr Transparenz und Steuerung sowie eine verlässliche Finanzierung sind die Gebote der Stunde für den Bereich der Freien Wohlfahrtspflege, nicht morgen oder übermorgen, sondern jetzt und hier.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf verfolgt drei ganz klare Ziele, erstens die Schaffung von Transparenz in der aus öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Arbeit, zweitens die Verlässlichkeit und Transparenz in der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege und drittens die Sicherstellung bedarfsge

rechter und bedarfsdeckender Angebotsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung durch Stärkung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesen Zielstellungen des Gesetzes betritt das Land ganz bewusst juristisches Neuland, nicht nur, weil das Gesetz klare Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege schafft. Neu ist vor allem, dass künftig Kernaufgaben der Freien Wohlfahrtspflege, die soziale und die gesundheitliche Beratung mit der Spitzenverbandsförderung verknüpft werden und damit gleichzeitig die Grundlage dafür geschaffen wird, dass sich die Freie Wohlfahrtspflege durch Regelungen zur Transparenz öffnet und die Grundlagen für das Vertrauen der Öffentlichkeit in sie schafft und stärkt. Wir geben damit in Mecklenburg-Vorpommern der sozialen Beratung moderne, zeitgemäße Rahmenbedingungen. Die finanzielle Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Kernaufgaben wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das ist das Innovative an dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf.

Ich kann Ihnen verraten, dass viele Länder mit großem Interesse auf unser Land und dieses Gesetz schauen. Bereits Mitte Februar 2020 wird es dazu eine weitere Sitzung der eingesetzten Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialminister geben, auf deren Bitten und Einladung wir dieses Gesetz dann vorstellen werden und übrigens auch den anderen Ländern sehr nachdrücklich zur Nachahmung empfehlen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, zukünftig erhalten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre im Landesinteresse liegenden steuernden und koordinierenden Tätigkeiten Finanzhilfen des Landes zugewiesen. Dabei sieht das Gesetz für die Verteilung dieser Landesmittel einen klar und verbindlich definierten und unmittelbar im Gesetz beschriebenen Mechanismus vor. Vor diesem Hintergrund sind die Diskussionen der Vergangenheit um historische Verteilungsschlüssel überholt und gehören in die Mottenkiste. Wer angesichts dieser klar definierten Regelung, wer angesichts dieser zeitgemäßen Strukturen davon spricht, dass das Wohlfahrtsgesetz die Zustände der Vergangenheit fortschreibt, hat das Gesetz nicht gelesen, nicht verstanden oder beides. Es obliegt dann zukünftig auf Grundlage dieses verbindlich definierten Mechanismus dem Landtag als Haushaltssouverän, über die Höhe der Landesmittel zu entscheiden. Das nicht zu erkennen, stellt Ihnen kein besonders gutes Zeugnis aus, meine Herren der AfD.

Und da bin ich gerade bei Ihnen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch eine Klarstellung zu dem ebenfalls jüngst von Herrn de Jesus Fernandes in den Raum gestellten Vorwurf, mit dem Gesetz wälze das Land ihm obliegende Kontroll- und Steuerungsaufgaben im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege ab, weil der im Gesetz beschriebene Katalog der förderfähigen Aufgaben der Spitzenverbände nicht die Aufgabe einer Kontrolle der angeschlossenen Verbände und Vereine umfasse. Diese Vorwürfe gehen allein deshalb ins Leere, weil dem Land keine Kontroll- und Steuerungsfunktion hinsichtlich der Verbands- und Organisationsstrukturen der Spitzenverbände zusteht. Wir kontrollieren die Verwendung unserer Landesmittel, und das sehr gewissenhaft und genau. Wir kontrollieren aber nicht interne Vereins- und Verbandsstrukturen, das dürfen wir auch gar nicht. Die Freie Wohl

fahrtspflege ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Säule des Sozialstaates. Ihre Rolle ist deshalb grundgesetzlich, bundesgesetzlich verankert. Auch die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die soziale Tätigkeit der Träger der Freien Wohlfahrtspflege unter den Schutz des Landes und garantiert deren Förderung.

Einer landesgesetzlichen Regelung zur Gestaltung interner Vereins- und Verbandsstrukturen fehlt es deshalb nicht nur an einer Ermächtigungsgrundlage, ihr steht auch das verbriefte Recht von Vereinen und Verbänden und deren Zusammenschlüssen an der eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Statuten und Strukturen entgegen. Ich bin mir sicher, Sie haben Verständnis dafür, dass das Land von der Implementierung einer rechtswidrigen Regelung in das Gesetz abgesehen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Höhe der den Spitzenverbänden gewährten Finanzhilfen bemisst sich nach Maßgabe des Haushaltes. Die wiederholte Kritik daran, dass das Gesetz die Finanzhilfen an die Spitzenverbände nicht konkret beziffert, wird schnell verbunden mit dem Vorwurf, dass sich das Land an seinem selbst erklärten Ziel einer verlässlichen und verbindlichen Förderung der Spitzenverbände nicht messen lassen wolle und sich stattdessen hinter dem Landeshaushalt verstecke. Erlauben Sie mir hierzu bitte zwei Hinweise:

Erstens ist der Landeshaushalt ebenso öffentlich und verbindlich, wie es eine gesetzliche Regelung mit konkret benannten Förderbeträgen nur sein kann. Schon das spricht dafür, dass sich das Land bei der Förderung der Spitzenverbände nach Maßgabe des Haushaltes keineswegs hinter einem – erlauben Sie mir, dass ich den in diesem Zusammenhang gefallenen Begriff aufgreife – Feigenblatt versteckt. Mit Verabschiedung des Gesetzes obliegt es dann zukünftig auf Grundlage des im Gesetz verbindlich definierten Mechanismus dem Landtag als Haushaltssouverän, über die Höhe der Landesmittel zu entscheiden. Wollen Sie das nicht, liebe Kritiker dieser Regelung?

Ein zweiter Punkt ist, der Landeshaushalt ist insoweit flexibler, als dass er in kürzeren Intervallen, also schneller auf tatsächliche und rechtliche Veränderungen von Fördersachverhalten reagieren kann als auf zeitaufwendige, weil abstimmungsintensive Verfahren zur Änderung des Gesetzes. Es könnten auch hier sich also zukünftig Vorteile statt Nachteile ergeben.

Im Zusammenhang mit vorgenannten tatsächlichen Veränderungen von Fördersachverhalten spielen bei den Finanzhilfen an die Spitzenverbände deren Berichtspflichten gegenüber dem Landtag eine bedeutende Rolle. Die Berichte erlauben tiefere Einblicke, Eindrücke und Erkenntnisse in die Arbeit und den sozialen Beitrag der Spitzenverbände und unterstützen die Entscheidung des Gesetzgebers hinsichtlich der Bereitstellung von Finanzhilfen des Landes für die Spitzenverbände dem Grunde und der Höhe nach. Auch das sorgt für mehr Transparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren.

In seinem zweiten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf eine Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Landes an der sozialen und an der gesundheitlichen Beratung. Er gestaltet die Finanzierungsstrukturen in der Beratung neu, indem er die bisherige kleinteilige, richtlinienbasierte Landesförderung mit der auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegenden Verantwortung und

Zuständigkeit für die Durchführung einer bedarfsgerechten und bedarfsdeckenden Beratung zusammenführt. Es werden also in keiner Weise Aufgaben des Landes den Landkreisen und kreisfreien Städten übergestülpt. Bei den vom Gesetz erfassten Beratungsarten handelt es sich um solche, die in Verantwortung und Zuständigkeit von den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen und die von den Landkreisen und kreisfreien Städten auch als Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen werden. Das ist klar und zweifelsfrei sozialrechtlich begründet und normiert.

Also mit dem Gesetz wird mitnichten den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Aufgabe übertragen, vielmehr stellt sich das Land an die Seite der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten künftig steigende, freiwillig eingesetzte Landesmittel auf der Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen zur Verfügung, die bislang über Förderrichtlinien ausgereicht wurden. Diese Zuweisungsvereinbarungen werden mit der kommunalen Ebene verhandelt. Auch da wird also nichts landesseitig übergestülpt.

Mit den Zuwendungsvereinbarungen werden neben einer Konkretisierung der Zweckbindung der Landes- und Kommunalmittel für soziale und gesundheitliche Beratung gleichzeitig Vereinbarungen zu landesweit einheitlichen Standards für die Arbeit der Beratungsstellen getroffen. Erste Vorbereitungen zu den Verhandlungen des Landes mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zu den Zuweisungsvereinbarungen sind bereits Mitte des Sommers erfolgt. Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind bereits erste Entwürfe von Zuweisungsvereinbarungen, die – zur Erinnerung – auch Vereinbarungen zu Standards der Beratungsarbeit umfassen werden, vorgestellt worden. Von Unklarheit bezüglich der Zuweisungsmodalitäten und der Standards der Beratungsarbeit kann folglich keineswegs gesprochen werden.

Bereits kurz erwähnt hatte ich die vorgesehene Steigerung der Haushaltsansätze für die soziale und gesundheitliche Beratung. Ich möchte die Landesmittel von derzeit 5,1 Millionen Euro auf 5,77 Millionen Euro in 2020/21 und 6,1 in 2022/23 erhöhen. Letztlich befindet darüber aber der Landtag im Dezember.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zur dritten Säule des Gesetzes. Dieses Ziel ist mir ausgesprochen wichtig, denn in der dritten Säule schafft das Gesetz die Grundlagen für mehr Transparenz, nicht nur in der Freien Wohlfahrtspflege, sondern in der sozialen Arbeit insgesamt. Mit dem Gesetz wird neben einer Zuwendungsdatenbank, die Informationen über Zuwendungen des Landes an die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie an Träger der sozialen Arbeit veröffentlicht, eine Transparenzdatenbank eingeführt.

Beide Datenbanken erlauben es zukünftig jeder und jedem Interessierten, sich in leicht zugänglicher Form über Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und Arbeitsweisen der Träger der Freien Wohlfahrt, der sozialen Arbeit zu informieren. Gleichzeitig geben die Datenbanken Auskunft über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie durch sonstige Träger der sozialen Arbeit. Damit folgt dieser Abschnitt im Gesetz der Grundidee der von mir im Land initiierten Transparenzinitiative von

Transparency International, der sich bereits alle Spitzenverbände in Mecklenburg-Vorpommern und viele weitere Träger der sozialen Arbeit angeschlossen haben.

Auch dieser Initiative lag die Erkenntnis zugrunde, dass Transparenz nicht nur zum Leitprinzip unternehmerischer Tätigkeit, gemeinnütziger wie nicht gemeinnütziger, sondern zum Selbstverständnis der heutigen Zeit gehört. Richtigerweise wird Transparenz als vertrauensbildende und Akzeptanz stärkende Maßnahme verstanden. Bei der Transparenzdatenbank handelt es sich um eine internetgestützte Plattform, in welche sich zunächst alle Träger der sozialen Arbeit, aber auch sonstige Träger, Spitzenverbände, Vereine und Verbände, die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden oder sonstige Dritte eintragen können, unabhängig davon, ob sie eine Zuwendung des Landes begehren oder nicht.

Meine Damen und Herren, meine Erfahrungen im Zusammenhang mit der Transparenzinitiative im Land sowie in den Ländern, die ebenfalls Transparenzdatenbanken vorhalten, wie beispielsweise Berlin, haben gezeigt, dass Transparenz zu einer, ich möchte es einmal so bezeichnen, ansteckenden Gesundheit führt. Viele Träger erkennen und nutzen freiwillig die Vorteile und Chancen, die Transparenz für sie bieten, und nehmen die Möglichkeit zur öffentlichen Darstellung wahr. Bei diesem Ansteckungseffekt wollen wir es aber nicht belassen. Wir schreiben darüber hinaus gehend gesetzlich fest, wird eine Landesförderung begehrt, wandelt sich die Freiwilligkeit der Eintragung in die Transparenzdatenbank in eine Verpflichtung zur Eintragung, wenn eine Landesförderung von jährlich 25.000 Euro oder mehr erfolgt.

An der Höhe gab es Kritik. Wir haben diese Grenze aber bewusst eingeführt, damit nicht für jedes Kleinprojekt oder jede Kleininitiative, nicht für jeden Pfadfinderverein oder jedes Jugendferienlager eine Eintragung in der Transparenzdatenbank erfolgen muss. Das halten wir für zweckmäßig und natürlich können sich auch solche Kleinvereine mit Kleinstförderung in die Transparenzdatenbank freiwillig eintragen. Auskunft über die Verwendung öffentlicher Mittel müssen diese Kleinprojekte aber selbstverständlich auch geben und nachweisen. Verpflichtend ist eine Eintragung in die Transparenzdatenbank unter 25.000 Euro aber auch dann, wenn im Vorstand oder der Geschäftsführung des Antragstellers bestimmte gesellschafts- und vereinsrechtliche Binnenstrukturen zu anderen juristischen Personen vorhanden sind, die ein Abhängigkeitsverhältnis annehmen lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeiten zur Einführung der Transparenzdatenbank sind weit fortgeschritten, Pretests laufen bereits, die Scharfschaltung wird mit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Der Zugang zur Transparenzdatenbank erfolgt dann über die Internetadresse www.transparenz-mv.de. Dort kann jede und jeder Interessierte ab dem kommenden Jahr die gewünschten Informationen abrufen. Auch der für die Eintragung zu verwendende Vordruck ist dort eingestellt. Zudem wird mein Ministerium unmittelbar nach der Landtagsentscheidung noch diese Woche die Träger der sozialen Arbeit, bei denen für eine Landesförderung die Eintragung in die Transparenzdatenbank Pflicht ist, über nähere Modalitäten der Eintragung in die Transparenzdatenbank informieren können. Wir handeln also auch da transparent. Von einer mit sieben Siegeln verschlossenen Transparenzdatenbank, sehr geehrter Herr Koplin, kann also nicht die Rede sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, mit diesem Gesetz entfalten wir Signalwirkung für mehr Transparenz und Steuerung in der Freien Wohlfahrtspflege und der sozialen Arbeit. Wir entfalten Signalwirkung hier bei uns im Land, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, und wir entfalten Signalwirkung für ganz Deutschland. Ich bin ziemlich sicher, dass es in einigen Jahren viele Bundesländer geben wird, die dann entsprechende Wohlfahrtsgesetze haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich möchte das Parlament darüber informieren, dass die Ministerin ihre angemeldete Redezeit um fünfeinhalb Minuten überschritten hat.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wie kann denn das passieren?)

Und jetzt möchte ich eine neue Besuchergruppe auf der Tribüne begrüßen. Das sind, wenn ich richtig informiert bin, Studenten und Studentinnen der Fachhochschule in Güstrow. Herzlich willkommen!

Jetzt hat für die Fraktion der AfD das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste!

Ja, Frau Drese, dass Sie der Überzeugung sind, dass das jetzt alles passiert, das kann ich nachvollziehen. Dass Sie daran glauben, das kann man gut finden, aber Fakten sehen anders aus, würde ich mal sagen. Herr Koplin hat hier schon in der Einführung eine gute Stellungnahme abgegeben, in der er auch alle Oppositionstätigkeiten berücksichtigt hat in dem Fall.

Gucken wir uns mal an, warum gibt es jetzt überhaupt ein Wohlfahrtsfördergesetz. Einige Verbände hatten es schon vor der Medienberichterstattung gefordert, nachdem bei der AWO Müritz quasi die ganzen Unstimmigkeiten aufgeploppt sind. Danach kamen eben noch Unstimmigkeiten in Penzlin mit einem Pflegeheim, mit unserer jetzigen Integrationsbeauftragten Dagmar Kaselitz, wo das Ministerium selbst auch noch losgelegt hat und aktiv geworden ist. Wir haben Probleme mit dem Schullandheim in Zislow, das Landesgeld kassiert hat, das Schullandheim Zislow aber gar nicht betreibt in dem Maße, und wir haben dort untätige Behörden, die das Geld nicht zurückfordern, wie sie es eigentlich müssen, wir haben Kitas auf Malle gehabt.

Wir haben, wie gesagt, viele Verknüpfungen zwischen SPD und AWO, das muss man dazusagen noch mal. Und das ist mir auch ganz wichtig, dass es nicht die AfD ist, die die Wohlfahrt hier zerschlagen will oder die das Ehrenamt beschädigt. Nein, das waren zum größten Teil – und da muss sich die SPD mal an die Nase fassen – ehemalige Mandatsträger der SPD, die hyperaktiv waren, wenn es ums Geld ging sozusagen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und genau diese Herren beschädigen das Ehrenamt.

Wenn ich mir so den Fortgang des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses angucke, den die AfD übrigens einberufen hat, mit Gegenwind logischerweise,

(Martina Tegtmeier, SPD: Sie irren schon wieder.)