Und wir haben unsere Gründe in aller Ausführlichkeit in der letzten Befassung zur Abschaffung des Fonds und im Finanzausschuss dargelegt – alles ausführlich in den Protokollen nachzulesen. Ich werde mich daher hier nicht wiederholen.
Meine Fraktion hat im Zusammenhang mit dem Strategiefonds wegen der Verletzung der Rechte der Abgeordneten geklagt, ja, und auch wenn das Landesverfassungsgericht einen Teil der Klage für unbegründet hält, macht dies den Strategiefonds nicht besser.
Nach wie vor fehlt es an Transparenz, an einem gleichberechtigten Zugang zu den Fördermitteln und an einer wirklichen Strategie für Projekte von tatsächlich landesweiter Bedeutung.
Und das Verfassungsgericht hat im Übrigen die Formulierung der Zweckbestimmung durchaus auch kritisch beleuchtet.
Statt Überschüsse in diesen Fonds zu packen und zu parken, sollte das Geld aus unserer Sicht lieber direkt der kommunalen Ebene zugutekommen, ohne dass Fördermittelanträge gestellt werden müssen.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns aktuell in den Haushaltsberatungen, und daher werden wir zum Entwurf des Doppelhaushaltes beantragen, den Strategiefonds in der bisherigen Konstruktion abzuschaffen. Dieses Verfahren jetzt, also das Verfahren über die Haushaltsberatungen halten wir daher für sinnvoller. Dennoch werden wir der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir ganz einfach machen und sagen, der Finanzminister hat hier vollumfänglich geantwortet.
Es war wirklich inhaltlich das, was man hierzu sagen kann. Trotzdem möchte ich noch mal auf einige Schlagworte eingehen.
Erstens. Wir haben als Koalition den Strategiefonds als notwendig erachtet und haben ihn auch immer verteidigt, sind auch der Meinung, dass er wichtig ist für dieses Land, wird aus Überschüssen gespeist, die wir im Land erwirtschaften und wo ein Teil laut Koalitionsvertrag nachher wieder dem Bürger zurückgegeben wird. Ich kann sagen, natürlich, wenn Sie das Wort „Strategiefonds“ stört, dann sind wir auch gerne bereit, ihn umzubenennen in „Bürgerfonds“.
Was auch richtig ist – das hat der Finanzminister hier auch schon angedeutet –, die Koalition ist sich einig, und das haben wir im Vorfeld immer gesagt. Wenn das Landesverfassungsgericht der Meinung ist, dass wir hier noch mehr Transparenz aufbringen und der Finanzausschuss in der Beschlussfassung nicht ausreichend ist, dann werden wir das Gesetz so ändern, das Strategiefondsgesetz so ändern, dass der Landtag noch entsprechend beschließen wird. Das werden wir entsprechend als Koalition einbringen und dann auch hier im Parlament beschließen. Damit haben wir dann diesem Verfassungsgerichtsurteil auch Genüge getan. Ihre Kritik geht ja, wie der Finanzminister schon gesagt hat, hauptsächlich daran, an dem Globalvolumen mit den Einzelprojekten, nicht zu den größeren Fonds, die wir aufgelegt haben, wie Kirche, Sanierungsfonds oder ähnliche Fonds. Ich glaube, da hat sich die Opposition auch nie kritisch zu geäußert. Das sind ja mehr oder weniger diese Einzelprojekte, die im Grunde genommen circa 2 Millionen von den 50 Millionen einnehmen. Aber auch da sind wir der Meinung, dass diese wichtig sind,
Und deswegen werden wir auch diese Projekte in Zukunft weiter durchführen, aber so, wie das Landesverfassungsgericht es gefordert hat. Und wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf der AfD-Fraktion zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes MecklenburgVorpommer“, kurz Strategiefonds-Errichtungsgesetz, liegt uns heute zur ersten Beratung im Plenum vor. Der Einreicher begehrt die Abschaffung des Gesetzes. Als Begründung zieht er folgende Punkte heran: erstens fehlende Haushaltsklarheit, zweitens die Budgethoheit des Landes soll verletzt sein, indem man Geld entzieht, und drittens soll es eine willkürliche Verteilung durch die Regierungskoalition geben.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf genauso wie dessen Überweisung in den Finanzausschuss ab, denn anders als die AfD sieht die SPD-Fraktion den Strategiefonds als nicht gescheitert an, ganz im Gegenteil. Als Beispiele seien hier genannt Spielplätze, Feuerwehr, Spielmannszüge und Blasorchester.
Zu den Gründen der Ablehnung – der Einfachheit halber bleibe ich mal bei dem Begriff „Strategiefonds“ –: Der Strategiefonds wurde auf Initiative der Koalition von SPD und CDU im Zuge der Haushaltsberatungen 2018/19 am 13. Dezember 2017 durch diesen Landtag beschlossen. Er bietet die Möglichkeit, etwaige Haushaltsüberschüsse für Projekte einzusetzen. Der Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Aufteilung der Mittel sowie die Einzelprojekte zum Globalvolumen. Dies ist nachzulesen im Gesetzblatt Mecklenburg-Vorpommern Nummer 630-46, Tag der Ausgabe: Schwerin, den 29. Dezember 2017. Somit ist hier unter Paragraf 4 Absatz 1 Satz 2 des Strategiefondsgesetzes nachzulesen, dass der Finanzausschuss hier eine Rolle spielt.
Es wird ja andauernd behauptet, dass potenzielle Antragsteller nicht wüssten, wohin sie sich wenden können, und dies sei total intransparent, genau wie eine Antragstellung. Meine Damen und Herren, dem Finanzausschuss gehören zurzeit folgende Mitglieder an: von der SPD-Fraktion Elisabeth Aßmann, Thomas Schwarz, Susann Wippermann, Tilo Gundlack, von der CDU Dietmar Eifler, Egbert Liskow, Bernhard Wildt, von der AfD Sandro Hersel, Dr. Gunter Jess, DIE LINKE Karsten Kolbe, Jeannine Rösler. Wenn man auf die Homepage des Landtages geht, kommt man auch zu einer Adressermittlung und andere diverse Kontaktdaten. Also ist abschließend zu diesem Punkt zu sagen, man kennt den Ausschuss, die handelnden Personen und somit genau, an wen man sich zu wenden hat.
Meine Damen und Herren, ein fast identischer Gesetzentwurf der ehemaligen Fraktion Freie Wähler/BMV war bereits in der Mailandtagssitzung 2019 auf der Tagesordnung, es wurde schon erwähnt. Das Begehren wurde
vom Landtag abgelehnt, ebenso wie in der Zweiten Lesung am 19.06.2019. An der Rechtslage hat sich aber nichts geändert. Die Fraktion DIE LINKE und einzelne Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hatten ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht eingereicht, was zwischenzeitlich ja entschieden wurde. Wir sollten die Entscheidung alle kennen. Nunmehr haben wir also Klarheit in der Sache und wir wissen, wie es weitergehen kann.
Meine Damen und Herren, wie bereits durch den damaligen Finanzminister Brodkorb, durch den jetzigen Finanzminister Meyer und durch Redner der Koalitionsfraktionen im Plenum oft angekündigt, werden wir die Entscheidung auswerten und, wenn nötig, Änderungen im Strategiefondsgesetz vornehmen. Eine mögliche Änderung wäre sicherlich die Einführung einer Befassung durch das Parlament nach einer Beschlussempfehlung durch den Finanzausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst mal, ob es nun im Schwarzbuch eine Kritik gab oder nicht –
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Tilo Gundlack, SPD: Das haben Sie behauptet. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Ziehen Sie sich doch nicht an solchen Nebensächlichkeiten hoch jetzt, Herr Renz! Sie sind doch sonst auch ganz vernünftig.