Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausgangspunkt in diesem Antrag der AfD-Fraktion, der neben den zitierten Drucksachen sicher auch die Antwort auf die Kleine Anfrage der Drucksache 7/3674 einbezogen hat, ist zutreffend. Eine förmliche Feststellung zur Altersstruktur der Justiz durch den Landtag – wie in Ziffer 1 des Antrages – halte ich allerdings für nicht notwendig, die Zahlen liegen seit Längerem auf dem Tisch. Ein sehr großer Teil der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes ist zwischen 55 und 60 Jahre alt. In den Jahren 2021 bis 2026 wird es circa 20 planmäßige Altersabgänge pro Jahr geben und in den Jahren 2027 bis 2032 werden es im Schnitt 40 sein. Insgesamt wird es also in den 12 Jahren knapp 350 planmäßige Altersabgänge geben.
Das Justizministerium hat diese Herausforderung erkannt und deshalb diese Arbeitsgruppe „Altersstruktur im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst“ eingerichtet, die im Ergebnis, das haben Sie gerade erklärt, drei
Steuerungsmodelle zur zeitlichen Entzerrung der Altersabgänge vorgeschlagen hat. Ich würde sie an dieser Stelle nicht noch mal wiederholen.
Und wir haben uns im Haus, im Justizministerium, natürlich mit diesem Papier befasst, wir waren schließlich auch Auftraggeber. Und nach wie vor halte ich diese Maßnahmen auch für geeignet, um die in größerer Zahl zu erwartenden Altersabgänge zeitlich zu entzerren. Der im Frühjahr dieses Jahres durch die Landesregierung gefasste Beschluss zur Zukunftsfähigkeit der Landesregierung nimmt diese Aspekte auf, und nunmehr entwickelt die Staatskanzlei eine Gesamtstrategie zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung und plant ressortübergreifend Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalgewinnung.
Mit einem Fondsvolumen von über 50 Millionen Euro werden beispielsweise für die gesamte Landesregierung strukturelle Maßnahmen für die Zukunftsfähigkeit ergriffen. Und ich kann gegenwärtig davon ausgehen, dass die von der Arbeitsgruppe „Altersstruktur im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst“ entwickelten Ansätze auch im Rahmen dieser Gesamtstrategie eingehend geprüft und erwogen werden und letztlich insgesamt wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes ergriffen werden.
Unabhängig davon hat die Justiz bereits mit der notwendigen Verjüngung des Personals bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften begonnen. Ich will darauf hinweisen, dass derzeit von den insgesamt 623 Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Landes 71 Proberichterinnen und Proberichter in der Justiz tätig sind. Das entspricht einem Anteil von 11,4 Prozent. Ich wiederhole es noch mal: 71, meine Damen und Herren. Und dazu will Ich Ihnen im Vergleich mal eine Zahl aus dem Jahr 2016 sagen. Damals waren es gerade 19.
Im Jahr 2018 gab es allein 33 Neueinstellungen, davon 27 Proberichterinnen und Proberichter, und im Jahr 2019 bis jetzt 28 Neueinstellungen. Auch dazu will ich Ihnen eine Vergleichszahl geben, um Ihnen auch ein Gefühl für diese Zahl zu geben, was wir im Moment wirklich tun. Im Jahr 2014 haben wir ganze 2 Neueinstellungen an Proberichterinnen und Proberichtern vorgenommen.
In den Verhandlungen mit dem vormaligen Finanzminister Brodkorb ist es gelungen, die aus dem Personalkonzept folgenden Einsparmaßnahmen für den Bereich der Justiz für die Jahre 2018 und 2019 gerade mit dem Ziel der Entzerrung aufzuschieben. Und darüber hinaus haben wir 2018 aus dem „Pakt für Sicherheit“ 23 Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewonnen, und im Rahmen des „Paktes für den Rechtsstaat“ im Haushaltsplan 2020/2021 planen wir weitere 10 solcher Stellen.
Zu diesen Ergebnissen, die natürlich auch zur Stärkung der Staatsanwaltschaften und zum Bestandsabbau bei den Gerichten dienen sollen, kommen zahlreiche Doppelbesetzungsmöglichkeiten zur Nachwuchsgewinnung und Doppelbesetzungsmöglichkeiten zur Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die, wie Sie wissen, bis zum 1. Januar 2026 umgesetzt sein muss, genau zu dem Zeitpunkt, in dem die Altersabgänge wieder eine höhere Zahl annehmen werden.
Meine Damen und Herren, all diese Maßnahmen ermöglichen bereits jetzt eine vorgezogene Einstellung von Nachwuchskräften für die Gerichte und Staatsanwaltschaften, um die Weichen in Richtung Umbau der Altersstruktur zu stellen, die notwendig ist. Darüber sind wir uns sicher einig. Ob gegebenenfalls notwendige, im Haushaltsplan vorgegebene Einsparmaßnahmen dann über das Jahr 2025 hinaus aufgeschoben werden, um dann einen Gleichlauf mit den kritischen Altersabgängen zu erreichen, hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab: zunächst einmal von der tatsächlichen Entwicklung der Altersabgänge, vor allem aber auch von der Eingangsbelastung, aber natürlich auch von der Entwicklung der Bewerberzahlen in den nächsten Jahren.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der Landesregierung ist das Thema bewusst, mir persönlich ist das sehr bewusst, und vieles tun wir bereits, um der Problematik entgegenzuwirken. Diesen Antrag brauchen wir nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Heute liegt uns der Antrag der AfD vor: „Konzept zu einer nachhaltigen Entzerrung der Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“. Im Kern dieses Antrages geht es darum, dass die AfD festgestellt haben will, dass mit einer hohen Pensionierungswelle im Bereich der Justiz zu rechnen ist, und als Lösung schlägt die AfD-Fraktion deshalb vor, dass die Landesregierung bitte bis Ende 2020 ein Konzept zu einer nachhaltigen Entzerrung der Altersstruktur vorlegen solle.
Bei dem Feststellungsteil kann die Linksfraktion ja noch mitgehen. Wir rechnen allerdings nicht nur mit einer hohen Pensionierungswelle, sondern für uns ist das ein Fakt, der feststeht.
Ja, in den nächsten Jahren kommt es zu einer Pensionierungswelle. Das haben wir auch konkret nachgefragt. Konkret sehen die Pensionierungen in den folgenden Jahren folgendermaßen aus: 2021 17, 2022 13 et cetera. Die Zahlen haben Sie von Frau Justizministerin gehört. Das Problem ist also nicht neu. Spätestens ab der Durchführung der von uns im Rechtsausschuss durchgeführten Anhörung zur Zukunft der Justiz im Januar 2019 sind die Zahlen und auch das Problem uns allen bekannt.
Sie fordert von der Landesregierung ein Konzept, wie die Altersabgänge entzerrt werden können. Sie beruft sich dabei auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Altersstruktur im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst“, welcher vom 4. April 2018 stammt und spätestens im Rechtsausschuss seit dem 1. Februar 2019 bekannt sein müsste. Und das Einzige, was Sie aus dem Problem und
aus dem Papier in den vergangenen letzten 9 beziehungsweise 17 Monaten schlussfolgern, Herren der AfDFraktion, ist, dass die Landesregierung ein Konzept erstellen soll. Guten Morgen! Dem können wir so nicht zustimmen. Es ist populistisch und einfach nur unehrlich.
Sie beauftragen die Landesregierung erstens dazu, Ihre eigenen – Ihre Oppositionsaufgaben! – zu machen. Herr Grimm, Sie hatten gestern schön mit Blick auf die Landesverfassung Rechte und Pflichten der Landesregierung zitiert. Sie müssten selber mal in die Landesverfassung schauen. Da heißt es in Artikel 26 Absatz 2 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern, dass die Opposition insbesondere die Aufgabe hat, eigene Programme vorzulegen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall Torsten Renz, CDU: Sehr richtig, Frau Bernhardt!)
Das tun Sie wiederholt nicht, obwohl die Ergebnisse der Arbeitsgruppe seit Wochen, Monaten und, ja, sogar Jahren vorliegen. Wir habend es getan. Unser Personalkonzept in der Justiz liegt der Öffentlichkeit vor. Eine Konsequenz daraus werden wir nachher besprechen. Sie machen es anders und beauftragen die Landesregierung mit der Aufstellung eines Konzeptes. Sie machen sich also wieder schön einen schlanken Fuß.
Übrigens ist es dieselbe Landesregierung, die Sie nach Ihren Haushaltsanträgen um 380 Stellen kürzen wollen. Allein im Justizministerium wollen Sie um 7 Stellen kürzen.
Zweitens bleibt offen, unter welchen Parametern eigentlich dieses Konzept erstellt werden soll. Gehen Sie von der bisherigen Anzahl der Richter/-innen und Staatsanwälte aus, gehen Sie von einer Reduzierung aus? Alles Fragen, die auch heute in der Einbringungsrede nicht beantwortet wurden und nicht erkennen lassen, in welche Richtung Sie eigentlich laufen wollen. Gerade wenn ich mir Ihre Haushaltsanträge – und zurzeit laufen die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 – anschaue, dann sieht es eher nach einer Reduzierung aus. Sie lehnen unsere Anträge nach Stellenaufstockung ab, also schlussfolgere ich, dass Sie derzeit von ausreichend RichterInnen, StaatsanwältInnen ausgehen. Deshalb die Frage: Was ist Ihr Ziel? Ich hoffe, Sie können das nachher noch mal in der Ausspracherede konkret darstellen.
Wenn ich mir im Übrigen Ihr Handeln in den letzten Jahren anschaue, kam auch nie etwas Konkretes zur Sicherstellung des Justiznachwuchses. Sie springen jetzt wieder auf einen Zug auf, wollen meckern, aber bieten keine Lösungen. Es ist ein typischer AfDler.
Schon im Nachtragshaushalt 2019 haben Sie im Bereich der Justiz keine Aufstockung oder konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Personals in der Justiz bean
tragt. Aber auch in den laufenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2020/2021 kommt von Ihnen nichts.
Selbst wenn das Konzept vorliegt, ist doch allen klar, dass es mit Finanzen zu tun hat. Und Sie hatten es ausgeführt, Herr Förster, geht es um die Steigerungen der Abschläge bei der Altersteilzeit...
Ich würde schon hoffen, dass Sie auch zuhören, wenn man sich mit Ihren Anträgen auseinandersetzt, sonst kann ich das hier sein lassen und kann mich gleich hinsetzen.
Selbst wenn man davon ausgeht, wenn Sie die Attraktivität der Abschläge sozusagen erhöhen wollen, diese verringern wollen, hat das haushaltsrelevante Auswirkungen und gehört jetzt in die Haushaltsberatungen zu dem Haushalt der nächsten zwei Jahre rein. Geht es um Abschläge beim Ruhegehalt, so, wie es die Arbeitsgruppe vorschlägt, dann hat auch das etwas mit Haushalt, mit Finanzen zu tun und hätte jetzt einfach in die Haushaltsberatungen mit hineingehört. All das tun Sie nicht, Sie machen es nicht zum Gegenstand der Haushaltsberatungen, sondern kommen hier im Landtag mit Ihrem Antrag, mit einer vermeintlichen Lösung, die keine ist und die eigentlich an anderer Stelle hätte beraten werden müssen.
Deshalb ist Ihr Antrag auch unehrlich. Sie hätten lange genug Zeit gehabt, selber ein Konzept aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe schlussfolgern zu können, und hätten dieses bei den Haushaltsberatungen thematisieren müssen, so unsere Meinung. Schon allein deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Aber kommen wir noch zu drittens. Drittens sind alle anderen weiter als Sie. Die Landesregierung, auch wenn es uns manchmal in Teilen nicht weit genug geht, hat das Problem erkannt und im Rahmen der Stellenbewirtschaftung für Krankheitsfälle et cetera zusätzliche Köpfe vorgesehen. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er für uns nicht immer ganz transparent ist, da dies aus dem Stellenplan für die Gerichte und für die Staatsanwaltschaften nicht unbedingt heraus abzuleiten ist.
Zudem setzte das Justizministerium nicht nur bei den zukünftigen Pensionären an, sondern bereits im Referendariat. So wurde die Grundvergütung angehoben und die Verbeamtung als weitere Attraktivitätssteigerung eingeführt. Also auch die Landesregierung hat das Problem erkannt und ist wirklich schon weiter als Sie, die hier bloß mit einem Vorschlag ein Konzept fordern.
Wir haben, wie gesagt, zur Behebung des Problems ein eigenes Konzept vorgelegt, was nicht nur auf die zukünftigen Pensionäre schaut und die Pensionierungswelle abflachen will, sondern aus unserer Sicht ist es auch dringend geboten, bereits im Studium mit der Sicherung des Nachwuchses zu beginnen und mehr Juristinnen und Juristen auszubilden. Insofern ist Ihr Antrag zu kurz gegriffen, er bietet keine Lösung. Ich hatte es begründet,
Einen Moment bitte, Frau Bernhardt! Ich würde Sie bitten, noch am Pult stehen zu bleiben. Herr Professor Weber hat eine Kurzintervention angemeldet.
Frau Bernhardt, das war wieder typische Manier der LINKEN: Populismus vorwerfen bei einem Antrag, der ein Konzept zur Alterssicherung fordert. Ich weiß gar nicht, was daran populistisch sein sollte, denn die Öffentlichkeit zieht man damit nicht auf seine Seite.