Frau Bernhardt, das war wieder typische Manier der LINKEN: Populismus vorwerfen bei einem Antrag, der ein Konzept zur Alterssicherung fordert. Ich weiß gar nicht, was daran populistisch sein sollte, denn die Öffentlichkeit zieht man damit nicht auf seine Seite.
Im Übrigen ist es doch sonst das, was Sie immer machen, Pläne, Konzepte einfordern von der Landesregierung. Also das genau ist die Aufgabe der Opposition. Wenn Sie das jetzt kritisieren, dann können wir ja mal durchgehen, wie viele Pläne, Informationen und Konzepte Sie mit Ihren Anträgen vor einiger Zeit und bis jetzt in diese Plenarsitzung hinein eingefordert haben. Zum einen.
Zum Zweiten ist es auch unrichtig, ist es auch sachlich unrichtig, was Sie gesagt haben. Sie wissen ganz genau, dass wir bei den Haushaltsberatungen für die Jahre 2018 und 2019 eine Entzerrung schon gefordert haben, indem wir nicht, wie Sie beantragt haben, auf einen Schlag 30 neue Richterstellen und Staatsanwaltsstellen verlangt haben, sondern wir haben gesagt, fünf bis sechs neue Stellen jede Legislaturperiode.
Also wir haben genau das gemacht, was Sie nicht beachtet haben. Und was durch die Stellen, die jetzt geschaffen wurden, dass wir in diesem Haushalt jetzt keinen zusätzlichen Aufwuchs an Richter- und Staatsanwaltsstellen fordern, das ist dem geschuldet, was das Ministerium gemacht hat, die Ministerin hat es vorgetragen, nämlich für diese beiden Haushaltsjahre, unterstützt durch den Pakt für den Rechtsstaat, ordentlich neue Stellen zu schaffen.
Wenn man aber entzerren will, dann muss man das eben so machen, dass nicht auf einen Schlag 30 Stellen geschaffen werden, sondern dass kontinuierlich jede Legislaturperiode eine Anzahl von Stellen geschaffen wird. Genau das ist unser Antrag. Sie haben also nicht verstanden, um was es wirklich geht. Kontraproduktiv war also das, was Sie hier vorgetragen und was Sie auch in den Haushaltsberatungen vorgeschlagen haben.
sung fordert, ein Konzept aufzustellen – und nicht durch Sie. Sie kennen alle Zahlen und hätten alle Möglichkeiten gehabt, dieses Konzept selber aufzustellen. Sie hatten die konkreten Vorschläge aus der Arbeitsgruppe und kommen hier nach anderthalb Jahren, seitdem dieses Konzept in der Welt ist, mit einem belanglosen Antrag um die Ecke,
Wir haben uns die Mühe gemacht und haben ein Konzept aufgestellt. Ich kann es Ihnen nachher gerne rübergeben, damit können Sie sich gerne befassen. Insofern weise ich Ihren Vorwurf zurück, wir würden keine eigenen Konzepte erstellen. Bitte lassen Sie das sein! Sie wissen, es ist anders.
Zum Nachtragshaushalt hatten wir uns extra noch mal Ihr Abstimmungsverhalten angeschaut. Genauso, wie ich es dargestellt hatte, konnte ich das auch den Protokollen entnehmen. Insofern sehen Sie die Lösung des Problems in der Entzerrung der Pensionierungswelle, ist eine Möglichkeit, aber haben es nicht konkret unterlegt, wie. Wir sehen es ganzheitlich, es ist ein Maßnahmenkatalog, der bereits im Studium beginnen muss. – Vielen Dank, Herr Weber.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Seit 1. Juli dieses Jahres ist die Staatskanzlei für die strategische Personalentwicklung innerhalb der Landesregierung zuständig.
Von den 35.000 Beschäftigten in der Landesverwaltung wird bis zum Jahr 2030 knapp die Hälfte in den Ruhestand gehen. Verschärft wird die Situation dadurch, dass auch in der Wirtschaft und bei anderen öffentlichen Arbeitgebern in absehbarer Zeit stark vertretene Altersabgänge ausscheiden. Da die Altersstruktur in der Justiz auch anderen Bereichen in der Landesverwaltung ähnelt, ist die Zuständigkeit der Staatskanzlei zielführend. Unter ihrer Federführung sollen alle Maßnahmen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung und Personalgewinnung in einer Gesamtstrategie gebündelt werden.
Der Wettbewerb um gute Fachkräfte wird auch zukünftig noch schärfer werden. Daher hat die Landesregierung beschlossen, den geplanten Personalaufbau ab 2020 zu unterbrechen und das Personalkonzept für vier Jahre auszusetzen. Darüber hinaus ist zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung die Bereitstellung
von insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen. Ziel ist die Sicherung von Fachkräften, um die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung langfristig zu gewährleisten.
Die für die Personalentwicklung vorgesehenen Mittel werden auf alle Ministerien verteilt. Mit diesen können die durch altersbedingtes Ausscheiden von Mitarbeitern bedingten Übergänge leichter bewältigt und Nachwuchskräfte besser in ihre Aufgabengebiete eingearbeitet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, qualitative Maßnahmen zur Personalentwicklung zu ergreifen. Dazu gehört unter anderem auch, das Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes wettbewerbsfähig zu gestalten sowie einheitliche Standards für die Personalentwicklung zu entwickeln.
Ein umfassender Ansatz, der die Gesamtheit der Landesbediensteten in den Blick nimmt, ist sachgerechter als eine isolierte Betrachtung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDUFraktion wird den Antrag ablehnen.
Die Antragsteller haben ihrem Antrag einen verheißungsvollen Titel gegeben: „Konzept zu einer nachhaltigen Entzerrung der Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“. Ich gebe zu, da war ich erst mal gespannt
und habe gedacht, mal sehen, was die Antragsteller jetzt für ein Konzept – nicht nur für ein Konzept, sondern auch ein nachhaltiges Konzept – entwickelt haben, und habe dann halt den Antrag daraufhin in großer Erwartung gelesen.
Und dann kam zunächst der Feststellungsteil. Da habe ich so gedacht, guten Morgen, so, wie es Frau Bernhardt auch schon gesagt hat. Liebe Antragsteller, ich kann mich gar nicht erinnern, gab es mal eine Landtagsdebatte, ohne dass wir die Altersstruktur besprochen haben? Jedenfalls ist das sehr oft Thema gewesen. Ich weiß nicht, man kann natürlich solche Feststellungen immer machen, aber ich weiß nicht, warum ich etwas feststellen soll, was jeder weiß, was allgemein bekannt ist.
Dann kommen wir zum Antrag, zu Punkt 2. Tja, und da habe ich nicht das nachhaltige Konzept gefunden, was versprochen wurde, sondern es wurde nur die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln. Da habe ich mich gefragt, wo sind die Ideen der Antragsteller.
Der Antrag enthielt keinen einzigen eigenen Vorschlag, geschweige denn ein Konzept. Und nun hat Frau Bernhardt das schon vorweggenommen, auch ich möchte natürlich noch mal auf unsere Landesverfassung hinweisen, dass man eben auch als Opposition eben die Pflicht hat, eigene Konzepte und Programme zu entwickeln. Das macht auch die Vorbereitung auf den Antrag ein bisschen schwierig, weil eben dort keine eigenen Ideen waren, sondern es wird ein Konzept gefordert vom Justizministerium, und das macht die Sache ein bisschen absurd, weil ja die Arbeitsgruppe, auf die Bezug genommen wird, ja gerade vom – Frau Hoffmeister hat es auch gesagt –, gerade vom Justizministerium ja beauftragt wurde. Das ist ja praktisch ein vom Justizministerium beauftragtes Konzept, was vorgelegt wurde.
Von daher, meine ich, kann man auf keinen Fall sagen, dass hier das Justizministerium nichts gemacht hätte. Es ist sehr wohl damit befasst worden, mit den Ergebnissen. Ich möchte hier Bezug nehmen auf die zahlreichen Fakten, die Frau Hoffmeister hier dargelegt hat. Besonders freue ich mich über die hohe Zahl der Proberichter. Ich selber kann mich auch noch erinnern, Anfang der 2000er, auch da gab es sehr viele Proberichter zu der Zeit, das hatte dann stark nachgelassen, aber jetzt haben wir wieder eine große Zahl von Proberichtern.
Das freut mich natürlich auch ganz persönlich, auch für meine Kollegen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Im Übrigen möchte ich hier eigentlich nur Bezug nehmen auf die Maßnahmen, die das Justizministerium bereits eingeleitet hat. Wir halten daher auch diesen Antrag für überflüssig und substanzlos und werden ihn ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben in eleganter Weise eigentlich alle am Problem vorbeigeredet.
Die Sache ist im Grunde ganz einfach. Die Problemlage ist ja allseits bekannt, wie es auch in Ziffer 1 steht. Und in der Justiz – das ist jedenfalls unsere Auffassung, das war ja der Hintergrund für die Beauftragung der Arbeitsgruppe – ist eine besondere Situation. Wir haben generell in der Verwaltung diese Probleme, aber in der Justiz war eine ganz besondere Situation entstanden, das ist ja auch nicht bestritten, weil, das brauche ich nicht zu vertiefen, nach der Wende da, in Anführungsstrichen, brutal aufgeräumt wurde und im Grunde das Personal ganz weitgehend ausgewechselt wurde und ein erheblicher Aufwuchs stattgefunden hat. Das ist die Problematik.
Und die Problematik hat offensichtlich das Justizministerium auch so gesehen, denn warum hat das Justizministerium diese Arbeitsgruppe eingesetzt? Sie war ganz gezielt eingesetzt für die Problematik der Justiz. Und diese Arbeitsgruppe hat dann einen Bericht geliefert, der auch große Resonanz in der Justiz gefunden hat, man spricht darüber in jeder Kaffeerunde und fragt, was wird nun daraus, und dann hat sich zwischenzeitlich ja ergeben, dass diese Aufgabenverteilung von der Justiz weggegeben wurde in die Staatskanzlei. Ob das so toll ist, weiß ich nicht, jedenfalls ist das aus meiner Sicht eine deutliche Herabstufung. Man hat ein ganz konkretes, brennendes, für den Rechtsstaat essenzielles Problem der Justiz heruntergestuft und es in die allgemeine Schublade „Personalentwicklung/Personalprobleme in der Landesverwaltung“ transportiert. So.
Dann ist eine Kernaussage dieses Berichts der Arbeitsgruppe – dieser Bericht erfolgte einhellig, da hat es gar keine Differenz gegeben, es hat danach auch keine Kritik an dem Bericht gegeben, dass er irgendwie unsinnig, überflüssig oder sonst was sei –, der Bericht hebt eindeutig hervor, dass die Probleme dieser unausgewogenen Altersstruktur eben nicht allein mit Neueinstellungen zu bewältigen sind.