Somit umfasst unser Grundgesetz auch Kinder, weil auch Kinder sind Menschen. Also das kann jetzt ja keiner abstreiten.
Und dann guckt man sich mal die Zusammenfassung an der UN-Kinderrechtskonvention, die die UNICEF gemacht hat, also speziell die Kinderrechtsorganisation der UNO. Die hat das auf zehn Punkte einmal runtergebrochen, die essenziell sind für Kinderrechte.
Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht. Das gibt es schon in Deutschland. Man könnte vielleicht noch hinzufügen, dass Kinder auch berechtigt sind, Zöpfe zu tragen, ohne in der Kita diskriminiert zu werden, aber ich glaube, das muss man nicht machen.
Staatszugehörigkeit. Ich sehe auch dort in Deutschland keine Schwierigkeiten. Ich denke, das ist gewährleistet.
wir jede Parlamentswoche quasi auch zum Thema hier, gibt es schon, kann man verbessern, aber das Recht besteht und kann auch erfüllt werden.
kommt zuweilen etwas zu kurz, wenn man Kinder schon in Aufgaben drücken will oder ihnen Verantwortung überhelfen will, wie zum Beispiel das Wahlrecht ab 14 et cetera. Lassen Sie die Kinder Kinder sein!
hört zu werden und sich zu versammeln. Auch das gibt es, meine Damen und Herren, auch hier hat Deutschland kein Problem, dieses zu erfüllen.
Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens. Auch das, meine Damen und Herren, trotz einiger fataler Geschichten, die wir auch hier in Mecklenburg-Vorpommern haben, was Kindesmissbrauch oder -tötung angeht, das Recht ist gewährleistet. In diesen Fällen handelt es sich um kriminelles Handeln, und das wird man nicht verbieten können. Das wäre natürlich sehr schön.
gen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung, auch hier haben wir wie gesagt unsere Institutionen wie die Jugendämter et cetera mit vielen Anspruchsstellen eben auch noch.
Also das sind jetzt die Zusammenfassungen, die Kernpunkte der Kinderrechtsorganisation der UNO. Und da sehen wir jetzt auch irgendwo keine Defizite. Und da das Grundgesetz eben auch sagt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz, beinhaltet das eben auch die Kinder.
Die Frage ist: Warum führt man denn diese Debatte und was will man damit bezwecken? Warum die LINKEN das machen, das wissen wir alle. Die LINKEN möchten gern die Kindergrundsicherung einführen, die LINKEN sprechen auch gerne von Kinderarmut, die es so nicht gibt. Wir hatten eine interessante Veranstaltung auf dem Großen Dreesch letzten Monat, und da wurde ganz klar noch mal definiert, es gibt Elternarmut, aber es gibt keine Kinderarmut in unserem Land, weil dafür immer die Eltern zuständig sind. Also wenn Sie wirklich dort eine Stärkung haben wollen, dann stärken Sie die Elternrechte deutlich, meine Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein einfacher Blick in die Landtagsdatenbank genügt, um zu erkennen, dass Ihr Ansinnen aus 2017, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, zwar politisch legitim ist, jedoch in Kürze nur noch in der Rückschau betrachtet werden kann. Frau Süssmuth hat es eben in der Tat sehr klar formuliert, eine Verfassung ist nicht in Blei gegossen und wir haben in Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich den Artikel 14.
CDU, CSU und SPD im Bund haben sich in der Koalitionsvereinbarung für diese Legislatur zum Ziel gesetzt, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen, mit dem Ziel der Schaffung eines Kindergrundrechtes. Damit wird unterstrichen, dass Kinder eben keine kleinen Erwachsenen sind, sondern über eine eigene schutz- und leistungsbezogene Rechtsposition im Verfassungsrange verfügen sollten. Bereits im Herbst 2016 hat die Justizministerkonferenz die Einführung eines Kindergrundrechtes befürwortet.
Auch, sehr geehrte Linksfraktion, wird es Ihnen nicht in Vergessenheit geraten sein, dass wir vor fast genau zwei Jahren, im November 2017, Ihrem Antrag mit einem veränderten Beschluss zugestimmt haben, nach welchem sich Mecklenburg-Vorpommern einer diesbezüglichen Bundesratsinitiative anschließen möge. So sehr ich Sie zutiefst darin unterstütze, die UN-Kinderrechtskonvention und deren Umsetzung in Deutschland ab 1992 als Meilenstein zu würdigen, muss ich doch feststellen, dass Ihr Antrag wesentliche Entwicklungen ignoriert. Für sich wiederholende politische Schaufensteranträge ist mir das Thema in der Tat zu wichtig.
Und die UN-Kinderrechtskonvention ist das zentrale, global von über 190 Staaten ratifizierte Menschenrechtsinstrumentarium speziell für Kinder. Wie bei allen Menschenrechten ist es universell, das heißt, es gilt für alle Kinder weltweit. Dazu zählen etwa Rechte wie das Recht auf Bildung, Teilhabe, Gleichbehandlung oder Schutz vor Gewalt. Alle fünf Jahre legt auch Deutschland dem UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder einen Bericht vor, der den Entwicklungsstand in den wichtigen Rechtsgebieten abdeckt, Bildung, Gewalt gegen Kinder, bürgerliche Rechte und Freiheiten von Kindern et cetera. Im Februar 2019 wurde dieser zuletzt vom Bundeskabinett beschlossen. Und hinsichtlich der Einsetzung eines Kindergrundrechts hat Mecklenburg-Vorpommern seit Juni 2018 an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mitgewirkt, um die genannte Passage aus dem Koalitionsvertrag des Bundes umzusetzen.
Am 14. Oktober 2019 hat nunmehr die Bund-LänderArbeitsgruppe frühzeitig den Abschlussbericht vorgelegt, welcher die juristisch-programmatische Basis für eine Grundgesetzänderung bilden könnte. Im Wesentlichen kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass sich eine Verankerung der Kinderrechtssubjektivität auf die Formulierung „Schutz und Achtung“ beschränken ließe, da diese sich mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang befinden würde. Zudem wird von der Arbeitsgruppe die Einfügung in Artikel 6 des Grundgesetzes favorisiert, in Form eines Familiengrundrechts. Im Bund wird derzeit damit gerechnet, dass Ende 2020 eine entsprechende Änderung im Bundesrat und im Bundestag beschlossen werden könnte. Einer Bundesratsinitiative, wie Ihr Antrag
Ihre Behauptung in der Antragsbegründung, die Fortschritte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind eher gering, ist definitiv unzutreffend, da der umfangreiche Abschlussbericht eine substanzielle Beratungsgrundlage nach meinem Dafürhalten darstellt. Auch Ihr zweiter Antragsaspekt, langfristig abgesicherte Beschwerdestellen für Kinder einzurichten, ist aus meiner Sicht wenig überzeugend. Die kürzlich im September 2019 im Land initiierte Aktionswoche Kinderschutz hat jüngst gezeigt, wie essenziell Prävention und Beratung sind. Wir verfolgen langfristig das Ziel, frühe Hilfen durch Netzwerkarbeit und interprofessionelle Qualitätszirkel weiterzuentwickeln.
Eindeutig für mich ist, dass wir möglichst niedrigschwellige Angebote benötigen, da klassische Petitionsmöglichkeiten – also für Erwachsene – bei Kindern in der Praxis kaum greifen, aber darüber können wir uns ja auch im Petitionsausschuss noch einmal austauschen beziehungsweise mit dem Bürgerbeauftragten. Einen entsprechenden Antrag hatten wir gerade formuliert.
Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung und im Grundschulbereich, zum Beispiel durch gezielte Qualifizierung von Pädagogen in diesem Bereich, wären für mich Schritte, die es zu intensivieren gilt. Kinder und Jugendliche benötigen neben starken Familien auch außerfamiliäre Vertrauenspersonen, an die sie sich bei Gefahr, Ängsten und Rechtsverletzungen wenden können.
Darüber hinaus erfährt die Schulsozialarbeit als wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe eine Schlüsselfunktion bei dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Schulsozialarbeit gilt es auch nach Ende der ESF-Förderperiode zu stärken, und hierzu sollten wir – auch an die lieben Kollegen der SPD-Fraktion gerichtet – eine konzeptionelle Arbeitsebene schnellstmöglich einrichten, und zwar zunächst losgelöst von fiskalischen Erwägungen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich Frau Bernhardt in ihrer Bewertung der UNKinderrechtskonvention ausdrücklich anschließen. Da habe ich keine andere Auffassung und auch meine Fraktion nicht.
Zur Wahrung der Kinderrechte hat die Ministerin etliche Maßnahmen und Veranstaltungen genannt, wie unter anderem die Kinderschutz-Hotline, die Kinderschutz-App, die Kinderschutzwoche, auch von meiner Kollegin Frau Friemann-Jennert eben erwähnt. Da haben wir etliche Maßnahmen getroffen, die auch zur Wahrung der Kinderrechte beitragen.
Unter Punkt II.1 fordern Sie die Landesregierung auf, eine langfristig abgesicherte Beschwerdestelle für Kinder einzurichten, um dort ihre Rechte vorbringen zu können.
Nun gibt es so was für Erwachsene in Form des Bürgerbeauftragten Herrn Crone, und ich glaube nicht, dass Herr Crone oder aber auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich dagegen sperren würden, wenn sich nun ein Kind oder ein Teenager eben an ihn wenden würde. Vielleicht gab es solche Fälle bereits, das könnten wir ihn ja mal fragen.