Protokoll der Sitzung vom 15.11.2019

Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch den Finanzminister auf Drucksache 7/4243 verfahrensmäßig für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4294. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4294 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, ist es mir eine besondere Ehre, einen zweiten Jubilar heute noch hervorzuheben, und zwar war es nicht nur Peter Ritter, der auf 25 Jahre Mitgliedschaft im Landtag blickt, sondern es gibt noch einen zweiten unter uns, der genau an diesem Tage seine 25 Jahre oder am heutigen Tage seine 25 Jahre vollgemacht hat. Es ist unser Wirtschaftsminister Harry Glawe, der auch seit 25 Jahren ununterbrochen Mitglied dieses Hohen Hauses ist. Herzlichen Glückwunsch an unseren Minister!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und auf der Regierungsbank – Gratulationen – Minister Harry Glawe: Die sind hier aus Kiew, die Farben.)

Bei der Farbwahl haben wir uns ein bisschen an die Farben der CDU angelehnt, Herr Minister.

(allgemeine Heiterkeit – Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt nicht übermütig werden!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – 30 Jahre Kinderrechtskonvention – Zeit für vollständige Umsetzung, Drucksache 7/4310.

Antrag der Fraktion DIE LINKE 30 Jahre Kinderrechtskonvention – Zeit für vollständige Umsetzung – Drucksache 7/4310 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Antrag „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ könnte heute zu keinem besseren Zeitpunkt kommen, beinhaltet er doch die Änderung des Grundgesetzes um die Aufnahme von Kinderrechten. Heute früh durften wir in einer für mich großartigen Rede von Professor Dr. Süssmuth hören, was unser Grundgesetz – unsere Verfassung, die ja heute jubiliert, hat das 25-jährige Jubiläum – ist, es sind Werte- und Halteordnungen, und genauso ist es, und dass nichts in Blei gegossen ist. Und auch das ist etwas, was uns bewegt.

Und, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur das Grundgesetz hatte in diesem Jahr seinen 70. Geburtstag und nicht nur die Landesverfassung hat heute ihren 25. Geburtstag, nein, auch ein weiteres Regelwerk, was in diesem Bereich wichtig für die Kinderrechte ist, feiert in diesem Monat sein 30-jähriges Jubiläum, das ist eben die UN-Kinderrechtskonvention. In 54 Artikeln wurden im November 1989 verschiedene Rechte von Kindern konkret festgeschrieben. Die wichtigsten Prinzipien sind das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung und das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist leider nach 30 Jahren nicht jedem der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Deutschland bekannt. Es hat eine Studie vor Kurzem gegeben. Fragen Sie ein Kind, ob es seine Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention kennt! Sie werden es kaum wissen. Deshalb ist zu begrüßen, wenn, wie im nächsten Jahr, die Stadt Malchow mit verschiedenen Aktionen auf die UNKinderrechtskonvention aufmerksam machen wird und so Kinder zu ihren Rechten und Pflichten informieren wird, sie informiert werden und sie sie dann annehmen werden.

Und nicht nur, dass kaum ein Kind von seinem Recht etwas weiß, habe ich immer wieder ein Gespür oder einen Willen von ihnen gemerkt, dass sie mitreden möchten. Sie möchten sich an ihrem Leben, was sie gestalten, einfach beteiligen. Und im Sinn einer Haltung gegenüber Kindern finde ich es richtig, dass Kinder unmittelbare Rechte haben sollen und müssen. Sie beteiligen, so forderte heute Professor Rita Süssmuth gegenüber Erwachsenen, für mich gilt das aber auch gegenüber Kindern.

Doch wie sieht die Realität, gerade was die Beteiligungsrechte betrifft, zu Kinderrechten aus? Ja, in MecklenburgVorpommern haben wir den Artikel 14, aber der Artikel 14, der sich auf Rechte von, auf Kinder bezieht, ist einzigartig in Deutschland. Also es sind schon mal in einer Ver

fassung sozusagen Kinderrechte und -pflichten eingeschrieben, aber eben nicht verbindlich. Es sind keine Grundrechte, sondern es ist lediglich ein Staatsziel – ein Umstand, den wir auch bei dem weiteren Umgang mit unserer Landesverfassung vielleicht einmal überdenken sollten und hier über die verbindlichere Festschreibung nachdenken sollten.

Aber wo wir auf jeden Fall etwas ändern müssen – und ich bin froh, dass diesbezüglich dann auch Bewegung reinkommt –, ist das Grundgesetz als oberste Werteordnung in Deutschland. Ja, Änderungen sind sehr maßvoll vorzunehmen, auch daran wurden wir heute früh erinnert, aber wir finden in diesen Zeiten sie dringend notwendig – im Dreiklang für Schutz, Fürsorge und eben Beteiligung für Rechte von Kindern und Jugendlichen. Wir müssen denen, die sich selbst nicht schützen können, Schutz bieten, aber sie auch ernst nehmen, nach ihrer Meinung fragen und von Anfang an beteiligen. Das ist aus unserer Sicht die beste Demokratieschule.

Deshalb hatten wir dazu im November 2017 einen Antrag unter dem Titel „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vorgelegt. Darin ging es darum, dass sich die Landesregierung der Bundesratsinitiative – damals von den linksbeteiligten Bundesländern Brandenburg, Thüringen und Berlin – anschließen sollte. Natürlich gab es da seitens SPD und CDU Bedenken, und deshalb wurde auch ein Änderungsantrag vorgelegt von SPD und CDU, der da lautete, dass unsere Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz vorzubereiten und 2018 vorzulegen.

Und genau hier sehen wir dann das Problem. Ich habe diese Bundesratsinitiative nie hier im Landtag gesehen, sie wurde nie im Sozialausschuss vorgelegt. Diesen Auftrag hat die Landesregierung sozusagen nie umgesetzt, obwohl damals sowohl SPD als auch CDU, als auch der Landesregierung klar war, dass es eine BundLänder-Arbeitsgruppe geben würde.

Und hier muss ich dann einfach die Frage stellen: Wieso wurden wir nicht im Sozialausschuss, nicht im Landtag einmal über die Bundesratsinitiative von der Landesregierung von sich aus informiert, über den Stand der Arbeitsgruppe, der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Nein, wir mussten immer erst nachfragen. Aber es erging ja ein deutlicher Auftrag an die Landesregierung. Wir meinen, so sieht kein Ernstnehmen der ersten Gewalt aus, und deshalb möchten wir heute den Antrag noch mal stellen und der Landesregierung sozusagen Rückenwind geben, insbesondere unter dem Aspekt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen noch mal diesen Aspekt mit bei der Aufnahme ins Grundgesetz zu starten, denn ja, seit 2018 gibt es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema beschäftigt. Kurz vor Antragsschluss für diese Landtagssitzung legte die Arbeitsgruppe dann auch ihren Abschlussbericht vor.

Also zunächst einmal lassen Sie mich sagen, dass ich es begrüße, dass dieser Bericht vorliegt und dass man sich mit dem Thema befasst hat. In jedem Fall bietet dieser Bericht eine Diskussionsgrundlage. Bedauerlich ist jedoch, dass man beim Lesen des Berichtes den Eindruck hat – jedenfalls ging es mir so beim Lesen des Berichtes –, dass die Diskussion nicht davon getragen war, wie man möglichst weitgehend Kinderrechte im Grundgesetz verankern kann, und schon gar nicht die Beteiligungsrechte, auf die es uns gerade in dem An

trag aus dem Jahr 2017 ankam, sondern wie man möglichst um seine Verpflichtungen aus der UNKinderrechtskonvention herumkommt. Das schwingt so im Hintergrund immer ein wenig mit.

Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht ändert der vorliegende Abschlussbericht nichts an der Forderung nach einer eigenen Bundesratsinitiative. Wenn ich mir den Bericht ansehe, sehe ich da so was wie den kleinsten, aber wirklich allerkleinsten gemeinsamen Nenner. Insbesondere Beteiligungsrechte tauchen dort kaum auf, aber das war uns von Anfang an wichtig, der Dreiklang Schutz, Fürsorge und Beteiligung.

Deshalb haben wir diesen Antrag noch mal erneut gestellt. Aber Sie finden nicht nur die Forderung in dem Antrag nach der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, wir fordern in einem zweiten Punkt in unserem Antrag die Einrichtung einer Beschwerdestelle, bei der Kinder die Verletzungen ihrer Rechte vorbringen können. Ich denke, die Einrichtung einer Beschwerdestelle ist schon lange überfällig, wir haben sie auch schon mehrfach im Landtag debattiert. Kinder haben eigene Bedürfnisse und haben eben andere Probleme als Erwachsene. Insofern ist die Einrichtung einer Beschwerdestelle – eines Landeskinderbeauftragten, könnte man auch sagen – ein logischer Schritt.

Das Land Hessen hat eine solche unabhängige Ombudsstelle. Dort können sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Hessen hinwenden, wenn sie Schwierigkeiten mit oder in Jugendhilfeeinrichtungen, Vormündern, Behörden, Eltern und Pflegeeltern haben. Hier erhalten sie schnell, unbürokratisch Beratung, Information, Unterstützung – alles absolut kostenfrei und unabhängig.

Neben der Beratung und Vermittlung ist es auch Aufgabe der Ombudsstelle – und darüber hatten wir uns schon mehrfach auch ausgetauscht, was sollte Aufgabe einer solchen Ombudsstelle sein, da kann ich mich an die Diskussion mit Frau Friemann-Jennert auch erinnern –, sich aktiv für die Kinder- und Jugendrechte einzusetzen und junge Menschen in ihrer Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken. Indem die Ombudsstelle junge Menschen altersgerecht über ihre Rechte informiert und die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützt, die eigenen Selbstvertretungsstrukturen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auf- und auszubauen, leistet sie zusätzlich einen Beitrag zu Prävention und Kinderschutz. So könnten wir uns auch vorstellen, dass eine Ombudsstelle in Mecklenburg-Vorpommern aussieht. Warum setzen wir hier nicht wirklich ein Zeichen in Richtung kinderfreundliches Mecklenburg-Vorpommern? Das wäre aus unserer Sicht ratsam.

Wie wir in den Haushaltsberatungen von der Sozialministerin erfahren haben, wird in Schwerin ein Kinderschutzzentrum eingerichtet. Wieso kann es nicht aufgewertet werden, sodass es eben nicht nur den Kinderschutz wie die Ombudsstelle in Hessen auch wahrnimmt, sondern auch die Beratungen zu Rechten, Mitbestimmung erfolgen, und das landesweit, schließlich wird auch dieses Zentrum vom Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes betrieben. Insofern sehen wir hier gute Synergien, eine solche Beschwerdestelle einzurichten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Bernhardt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der LINKEN gibt mir Gelegenheit, über den derzeitigen Stand in unseren hartnäckigen Bemühungen in diesem Bereich zu sprechen. Ich kann bereits vorwegnehmen, Mecklenburg-Vorpommern ist zentraler Akteur, wenn es auf Länderebene darum geht, die Kinderrechte explizit zu verankern, denn nach mehreren gescheiterten Bundesratsinitiativen haben die Länder unter maßgeblicher Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns das Thema in direkte Verhandlungen mit der Bundesregierung gebracht.

Es gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben, die Jüngsten in unserer Gesellschaft adäquat zu schützen und gleichzeitig zu fördern. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten und Träger eigener Rechte. Deshalb bringen mein Ministerium und auch ich uns seit Jahren dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Wir sind überzeugt davon, Lebensbedingungen, Teilhabe und Kindeswohl werden mit der Verankerung im Grundgesetz weiter gefördert und gestärkt.

Gleichwohl – und darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen – verfügen wir in unserem Land über ein dichtes und niedrigschwelliges Netzwerk erreichbarer Anlaufstellen. Dazu gehören die Jugendämter, Kitas, Schulen mit Schulsozialarbeit, Jugendeinrichtungen, freie Träger, Kirchen und Vereine mit eigenen Anlaufstellen und Unterstützungsfunktionen, der Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes und seit 2008 auch die 24 Stunden erreichbare Kinderschutz-Hotline des Landes in Kooperation mit dem ASB.

Seit September letzten Jahres haben wir als Sozialministerium zudem die Kinderschutz-App eingeführt. Sie hilft Fachkräften durch das Kinderschutzverfahren. Darüber hinaus werden auch viele Kampagnen zur Bekanntmachung von Kinderrechten umgesetzt, zum Beispiel vom Deutschen Kinderhilfswerk mit dem Modellprojekt Kinderrechteschule oder auf Bundesebene der KinderrechteBus, der erst jüngst in Rostock-Warnemünde Station gemacht hat. Hier waren meine Kollegin Bettina Martin und ich auch selbst vor Ort.

Hervorheben möchte ich zudem unsere jährliche Kinderschutzwoche des Landes, die in diesem Jahr im September im Landkreis Rostock stattfand. Die Aktionswoche thematisierte das Jubiläum „30 Jahre Kinderrechtskonvention“ und fasste die Beiträge und Veranstaltungen unter dem Motto „Rechte und Bedürfnisse von Kindern auf dem Prüfstand“ zusammen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Landesregierung und viele weitere Akteure engagieren sich seit vielen Jahren für langfristig abgesicherte Anlauf- und Beschwerdestellen und unterstützen mit weiterführenden Informationsangeboten und Netzwerkmöglichkeiten. Und wie ich bereits in meinem Eingangsstatement dargestellt habe, setzt sich die Landesregierung auf

Bundesebene seit vielen Jahren für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. Wir haben also kein Erkenntnisproblem, sondern ein Entscheidungsdefizit. Das will ich kurz erläutern anhand verschiedener Anträge und Initiativen in den letzten acht Jahren.

Bereits 2011 wurde auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat ein Antrag beschlossen. 2017 folgte ein Gesetzesantrag des Landes NordrheinWestfalen im Bundesrat, darauf eine Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen im November 2017, im Mai dieses Jahres ein JFMKBeschluss sowie Gesetzentwürfe von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag im Juni 2019. Darüber hinaus, und das ist ein Fortschritt, gibt es seit 2018 besagte Bund-Länder-AG, an der Vertreter der Landesministerien der Ressorts Jugend, Familie, Soziales – darunter also auch Mecklenburg-Vorpommern – und Justiz unter Beteiligung des Bundes mit Kanzleramt, Innenministerium, Sozialministerium und Justizministerium teilnehmen. Dabei standen die Themen Grundrechtssubjektivität, Kindeswohl, Staatsziel und Beteiligungsrechte im Fokus. Daran wird ersichtlich, die Debatte ist weiter fortgeschritten. Eine weitere und alleinige Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist daher nicht zielführend.

Drei Alternativen zur Gesamtregelung sind in der BundLänder-AG erarbeitet worden, die eine enge, eine mittlere und eine weite Auslegung der Kinderrechte im Grundgesetz ermitteln. Mecklenburg-Vorpommern hat sich hier intensiv eingebracht. Die Entscheidung für eine der drei Alternativen für eine Gesamtregelung liegt nun auf Bundesebene. Ebenso ist ein Vorschlag für den Standort dieser Gesamtregelung bei Artikel 6 entstanden. Neben drei Regelungsalternativen wurde auch ein neues Staatsziel kindgerechter Lebensbedingungen diskutiert.

Als Sozialministerin des Landes sehe ich es als wesentliches Ziel, einen Grundgesetztext zu erarbeiten, der die Rechte der Kinder verfassungsrechtlich begründet. Dabei geht es vor allem um zwei zentrale Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, das Kindeswohlprinzip und das Prinzip auf Beteiligung. So soll bei allem staatlichen Handeln, welches Kinder betrifft, das Kindeswohl maßgeblich berücksichtigt werden. Zudem soll jedes Kind bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung haben. Ergänzt wird dies durch die ausdrückliche Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft auf den Schutz und die Förderung von Kindern sowie die Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. Eine Vorhersage, wie schnell die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Lösungen kommt, ist schwer, auf alle Fälle muss aber der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag des Bundes in dieser Legislaturperiode erfüllt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte ist weiter fortgeschritten, als der Antrag unterstellt. Eine weitere und alleinige Initiative des Landes halte ich aus den eben genannten Gründen nicht für zielführend und empfehle, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christiane Berg, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Was soll man zu diesem Antrag sagen? Natürlich liegt auch unserer Fraktion das Wohl der Kinder sehr am Herzen, aber Ihr Antrag geht da ein bisschen zu weit, sind wir der Meinung. Frau Drese hat es eben auch schon ausgeführt, was wir für Strukturen quasi hier im Land haben und wie viele Bereiche sich tatsächlich auch in diesem Bereich engagieren, teils ehrenamtlich, teils auch staatlich gefördert. Aber wir dürfen doch bei allem erst mal nicht vergessen, dass Kinder zuallererst immer noch eine unbeschwerte Kindheit haben dürfen, meine Damen und Herren, und man sie auch nicht überfordern sollte mit irgendwelchen Rechten und Pflichten.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Oh mein Gott!)

Und wenn ich mir angucke, UN-Kinderrechtskonvention, was steht denn da eigentlich drin? Also als Allererstes muss man wissen, das sind 196 Staaten, die das ratifiziert haben. Und sicherlich gibt es unter diesen 196 Staaten eben solche, wo das auch sehr wichtig ist, dass man darüber spricht und dass die dort dann dementsprechende Regelungen treffen, um Kinderrechte auch zu schützen.

Nun sagt unser Grundgesetz aber, dass vor unserem Gesetz alle Menschen gleich sind, egal welcher Herkunft, Religion et cetera. Und da steht nichts von einer Alterseinschränkung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hautfarbe, zum Beispiel.)