Im Übrigen wollte ich noch sagen, Sie haben recht, es ist ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen, es ist aber nicht das zentrale sozialpolitische Anliegen, das vor uns liegt. Zentrales sozialpolitisches Anliegen wäre eine vernünftige Familienpolitik,
insbesondere Alleinerziehende und die Eltern von drei oder mehr Kindern, finanziell und in ihrer beruflichen Wirklichkeit behindert werden. Und zentrales sozialpolitisches Anliegen
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Nur, dass Sie gar kein Konzept haben bei der AfD!)
Professor Weber, das sind Ihre Prioritäten, die Sie setzen. Für uns ist es natürlich wichtig, dass wir nicht einen Teil der Bevölkerung speziell im Fokus haben. Wir haben dafür zu sorgen, dass wir hier auch Gleichwertigkeit bekommen.
Und wenn Sie, ich sage mal, die Familien ansprechen, wir haben ein KiföG in diesem Jahr durchgebracht, das auch in dem Haushalt, in den Haushaltsdebatten jetzt eine Rolle gespielt hat,
als Betreuer beispielsweise, nicht wussten, wie es am 01.01. aussieht. Insofern haben wir dieses Gesetz zu beschließen.
Und es gibt Möglichkeiten, andere Wege zu gehen. Ich habe es gesagt, das habe ich deutlich gesagt, dass es für mich auch außergewöhnlich ist. Allerdings sind wir es den Menschen mit Behinderung in der Tat schuldig, dass wir dieses Gesetz jetzt beschließen, und dann müssen wir noch mal schauen, wie wir dann bis zum 31.03., wie
wir dann mit der kommunalen Ebene – also Herr Köpp sitzt ja auch da oben, der Landkreistag –, wie wir uns dann einigen. Und ich bin guter Dinge, dass das klappen wird. – Vielen Dank.
Gern möchte ich anknüpfen an den Redebeitrag von Frau Friemann-Jennert. Sie widersprechen sich ja selbst. Wenn Sie einerseits sagen, das ist alles in Ordnung so, wir können das beschließen und es ginge der CDU um eine sachgerechte Ausstattung der Kommunen, und Frau Ministerin sagte zuvor, es ist eine faire Lösung unter diesen Umständen gefunden worden, und gleichzeitig wird hier erklärt, dass ein Gesetz folgen muss, dass das Gesetz noch mal aufgemacht werden muss, weil es unfertig ist, und dass – hört, hört! – die CDU die Sozialministerin hier vom Pult auch auffordert, die Verhandlungen ernsthaft weiterzuführen und zur Chefsache zu machen,
frage ich mich natürlich: Was haben Sie denn die ganze Zeit gemacht? Was haben Sie die ganze Zeit gemacht?
und dass es epochal ist. Das Wort mag hoch klingen, aber nehmen wir es mal an, weil es wirklich ein Systemwechsel ist, weil es um die Umsetzung eines Gesetzes geht, das wir wollen, auch wir LINKEN ausdrücklich wollen, weil es ein wichtiger Schritt ist zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wenn die UNBehindertenrechtskonvention umgesetzt wird in ihrer Gänze, haben wir eine andere Gesellschaft, dann haben wir eine inklusive Gesellschaft. Ein wichtiger Punkt ist das, dass nicht mehr unterteilt wird in stationär, teilstationär und ambulant, sondern dass der Mensch mit seinen Bedarfen und mit dem, was wichtig ist, um teilnehmen zu können am gesellschaftlichen Leben, in den Fokus gerät, im Mittelpunkt steht. Das ist eine wunderbare Sache.
Und dass das schwer ist umzusetzen, ist völlig klar, aber Sie haben im Juni einen Gesetzentwurf eingebracht, und das haben wir dann zur Kenntnis genommen, da war an mehreren Stellen noch dieses „xxx“, da war an wesentlichen Stellen noch nicht klar, was kostet das Ganze. Und es hat hier schon eine Rolle gespielt, es gibt eine Maßgabe, wir sind an die Verfassung gebunden, insbesonde
Und an dieser Stelle ist eben der Verfassung nicht Genüge getan worden. Darin heißt es also, die Kostenfolgen sind zu klären. Und weil immer mit diesem Fachbegriff umgegangen wird, Konnexität heißt, wenn eine Aufgabe durch den Gesetzgeber, durch uns, an die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wird, dann ist das notwendige Geld für die Umsetzung auch mitzugeben. So!
Und in dem Gesetzentwurf standen ja auch vorher Zahlen drin, das ist wahr, das muss an dieser Stelle dann gesagt sein, aber – und das ist das Schoflige an der Sache –, die Zahl, die da drinstand, das war denjenigen, die damit umgingen, klar, ist nicht die Zahl, die letztendlich Bestand haben kann, weil die Kommunen von vornherein gesagt haben, wir haben einen Mehrbedarf, das hat sogar die Bundesebene anerkannt, 22 Personalstellen ist gesagt worden.
Darauf hat die Landesregierung reagiert und hat gesagt, ja, wir geben mehr. Und dann entbrannte der Streit,
wie viel ist denn zur Umsetzung notwendig. Und da sind also sehr verschiedene Zahlen genutzt worden. Was hier aber heute passiert ist, ist, der kommunalen Ebene den toten Vogel in die Tasche zu stecken