Damit ist aber noch keine gezielte und belastungsorientierte Verteilung dieser Mittel an die Kommunen als Träger der Aufgaben im Bereich der Kindertagesförderung erreicht. Deshalb hat der Landesgesetzgeber, der Landesgesetzgeber hat entschieden, diese Mittel aus der Verbundmasse zu entnehmen, und entschieden, sie dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung zur Verteilung zu übertragen.
Für das Jahr 2019 – Sie hatten es richtig ausgeführt, aber hören Sie zu, nicht für den Strategiefonds – waren es 9,2 Millionen Euro, die der Bund MecklenburgVorpommern so zur Verfügung gestellt hat und die dem Sozialministerium zur Verteilung übertragen wurden. 2020 erhält das Land vom Bund 18,7 Millionen Euro. Auch nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur FAG-Neufassung und zur Änderung weiterer Gesetze soll dieses Geld aus der Verbundmasse herausgenommen und dem zuständigen Ministerium zur Verteilung übertragen werden.
Die konkrete Verwendung dieser Mittel ist mit dem FAGEntwurf damit aber noch nicht festgelegt. Politisch festgelegt haben wir uns aber in diesem Land, dass diese Mittel in Mecklenburg-Vorpommern für die Elternentlastung eingesetzt werden. Das ist im KiföG geregelt und im Haushaltsgesetz 2020/2021 im Übrigen so bereits umgesetzt.
Diese politische Entscheidung des Landesgesetzgebers widerspricht auch nicht den Vorgaben des Bundes. Im Gegenteil, wir haben vertraglich mit dem Bund geregelt,
dass die Elternentlastung ein vollkommen sachgerechter Einsatz dieser Bundesmittel ist, und das Land wird diesen Vertrag entsprechend erfüllen. Demnach sind auch die Herausnahme dieser Umsatzsteuermehreinnahmen aus der FAG-Verbundmasse sowie die entsprechende Mittelverteilung sachgerecht. Die Verteilung sollte deshalb auch so – wie in dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des FAG vorgesehen – geregelt werden. Dem Parlament empfehle ich deshalb die Ablehnung des vorgelegten Gesetzentwurfes und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hoppla, da kommt die AfD mit einem Gesetzentwurf zum FAG um die Ecke und wir befinden uns gerade in einer umfassenden FAG-Änderung im parlamentarischen Verfahren! Und da bin ich dann eigentlich davon ausgegangen, dass Sie hier einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen, aber Fehlanzeige.
Ich weiß nicht, haben Sie etwas verpasst oder ist irgendetwas nicht in Ordnung mit Ihrem Kurzzeitgedächtnis?
Dass Ihr Langzeitgedächtnis nicht funktioniert, das ist ja bekannt. Sie sollten Ihren Gesetzentwurf zurückziehen.
Dazu wurde gerade erst vor zwei Wochen eine umfangreiche, lange Anhörung durchgeführt und ich kann mich, glaube ich, erinnern, Sie haben auch dazu entsprechende Fragen gestellt. Sie wollen in einem Extragesetz lediglich eine Änderung zur Weiterleitung der Umsatzsteueranteile der Länder zur Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Eine solche Änderung wäre ohne Weiteres als Änderungsantrag im ganz normalen Beratungsverfahren drin.
Also sofern die AfD an dem Gesetzentwurf festhält, werden wir nicht nur den Gesetzentwurf, sondern natürlich auch die Überweisung in die Ausschüsse ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Marc Reinhardt, CDU – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Frau Rösler, Sie haben mir gerade aus dem Herzen gesprochen. Eigentlich brauchte man da gar nicht viel hinzuzufügen.
Die AfD-Fraktion hat ihren Antrag oder den Gesetzentwurf ja damit begründet, dass diese Mittel vertragskonform oder vielmehr – wie hat sie es genau genannt –, sachgerecht verwendet werden sollen, und damit in Zweifel gestellt, dass die alleinige Verwendung oder die hauptsächliche Verwendung für die Elternbeitragsfreiheit der richtige Weg ist. Das hat sie damit ja in Abrede gestellt praktisch. Aber ich denke mal, das ist eindeutig auch bundesseitig durch den Abschluss des Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geklärt worden. Dazu konnten wir ja im August letzten Jahres bereits die Pressemitteilung aus dem Bundesfamilienministerium lesen, in der ganz klar noch mal ausgedrückt wurde, dass Mecklenburg-Vorpommern sich dazu entschieden hat, diese Mittel halt für die Elternbeitragsfreiheit einzusetzen – ein wichtiger Schritt, um allen Kindern im Land Teilhabe zu ermöglichen. Das ist ja auch immer eine Forderung, die hiermit absolut anerkannt wird. Und es wird begrüßt, dass das Land zusätzlich aus eigenen Mitteln auch in die Qualitätsverbesserung investiert und dass alle Länder an der besten Umsetzung dieses Ziels arbeiten und es durchaus anerkannt wird, dass da jeder seinen eigenen Weg gehen wird, wie MecklenburgVorpommern das tut, und dass das vollkommen sachgerecht ist und das anerkannt wird.
Wir haben jetzt mehrfach gehört, dass seit vielen Jahren ja der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zunehmend dazu genutzt wird, Transfermittel des Bundes direkt in die kommunale Ebene hineinzugeben, allerdings ohne noch mal explizit festzuschreiben, wofür das der Fall ist. Und da möchte ich nur noch mal erwähnen an dieser Stelle, dass der Aufwuchs dieser Mittel von 1998 bis 2022 eine rasante Entwicklung genommen hat. Im Jahr 1998 sprechen wir noch von 2,7 Milliarden Euro und sind mittlerweile bei fast 8 Milliarden Euro, wenn wir das Jahr 2022 betrachten, also ganz enorme Anstrengungen auch von Bundesseite, die kommunale Ebene bei wichtigen Aufgaben zu unterstützen.
Wie das im Land gemacht wird, entscheidet auch mit der Landesgesetzgeber. Ich kann es nicht oft genug erwähnen. Aus Sicht des Bundes gehören die Kommunen zum Land. Wir sitzen also immer mit unseren Kommunen in einem Boot und versuchen selbstverständlich immer, die beste Lösung zu finden, und verhandeln das mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben nach Abschluss dieses Vertrages unser Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Wir haben das Ganze im Haushalt verankert und untersetzt und auch die Finanzmasse für das Finanzausgleichsgesetz untersetzt.
Und Sie können das, das haben Sie uns ja auch schon vorgeworfen in diesem Zusammenhang, als „Arroganz der Macht“ bezeichnen, wir bezeichnen das als größten sozial- und familienpolitischen Erfolg, der die größte Entlastung für Familien mit Kindern hervorbringen wird, und dazu stehen wir, und da sind wir stolz drauf. Und wir
finden ganz genauso, dass wir das Gesetzesvorhaben komplett ablehnen und deswegen auch einer Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist alles gesagt. Ich will die zwei wesentlichen Punkte noch mal aufgreifen.
Ich weiß nicht, liebe AfD-Fraktion, ob es das in diesem Haus in den letzten 13 oder 15 Jahren schon gegeben hat. Wir sind mitten in der parlamentarischen Beratung zu einem Gesetzentwurfverfahren, wo so ein Punkt, den Sie hier beantragen, einfach per Änderungsantrag beantragt werden kann und auch noch jederzeit beantragt werden kann, weil wir ja im Februar und März dieses Gesetz noch im Ausschuss haben werden. Warum Sie deshalb jetzt einen neuen Gesetzentwurf vorlegen und da eine neue Debatte mit starten, erschließt sich niemandem. Ich glaube, es erschließt sich nicht mal Ihnen selbst.
Und dann ist er auch noch handwerklich schlecht gemacht. Wenn Sie in einem Gesetz wie in diesem zum Beispiel für das Jahr 2021 festlegen, dass Sie diese 37 Millionen anderweitig ausgeben, müssen Sie zumindest auch erklären, wie Sie denn das Gesetz, das dieser Landtag im letzten Jahr hier beschlossen hat, das ja dann nicht mehr ausfinanziert ist, wie Sie das ausfinanzieren wollen.
Sie können da politisch anderer Meinung sein bei der Elternbeitragsfreiheit, da rennen ja auch von der CDU nicht alle immerzu „Hurra“-schreiend hier durchs Haus,
trotzdem sind Sie dann in der Verantwortung, wenn dieses Gesetz beschlossen ist und Sie da finanzielle Mittel entnehmen, diesem Haus dann auch zu erklären, wo dann diese fehlenden – dieses Jahr 18 und nächstes Jahr 37 Millionen – für die Elternbeitragsfreiheit herkommen sollen. Das haben Sie nicht gemacht. Deshalb ist das ein handwerklich ganz schlechter Gesetzentwurf. Ich kann das auch eigentlich nicht mehr mit politischer Unerfahrenheit durchgehen lassen, wahrscheinlich ist das einfach nur Effekthascherei und Populismus, und deshalb werden wir das hier auch ablehnen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Redner, die eben hier am Pult waren, ich hätte nicht gedacht, dass Sie es mir so leicht machen.
Jetzt will ich es erläutern: Ich habe zu Anfang gesagt, bitte achten Sie darauf, worüber wir reden, über welches FAG wir reden.