Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

unterstellt, redet falsch Zeugnis, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Christoph Grimm, AfD)

Deshalb wird meine Fraktion diesen Antrag wieder ablehnen, auch wenn der Herr Kramer versucht hat, uns mit der Problematik des Datenschutzes eine Brücke zu bauen.

Ich stelle ja auch gar nicht in Abrede, dass Herr Kramer Erfahrungen hat aus seiner aktiven Zeit als Polizeibeamter. Ich erinnere mich an gemeinsame Gesprächsrunden, als es darum ging, dass die Einsatzzüge besondere Lagen in Mecklenburg-Vorpommern aufgelöst worden sind, wo die GdP und meine Fraktion dagegen waren, und da haben wir eine gemeinsame Position gehabt. Damals hat allerdings Herr Kramer nicht solche Märchen zur Begründung herangezogen wie heute, seitdem er in der AfD Politik macht. Und das,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Schauen Sie doch mal in die Kriminalitätsstatistik!)

und das, …

Dazu komme ich noch, Herr Professor Weber.

… und das, Herr Kramer, ist eben keine Basis der Zusammenarbeit. Wenn man die fachliche Basis verlässt und sozusagen eine politische Wertung vornimmt, die sich von meiner politischen Wertung deutlich unterscheidet, werden wir auch bei solchen fachlichen Themen nie zusammenkommen.

Hinzu kommt, dass in dem sogenannten 5-PunkteProgramm der AfD für die Stärkung der inneren Sicherheit kein Platz für Bodycams, Streifenwagen mit Videokameras oder gar den Landesdatenschutzbeauftragten war. Lesen Sie doch noch mal Ihr vielfach gerühmtes 5-Punkte-Programm! Ich warte immer noch darauf, dass Sie das mal einbringen in den Landtag. Aber Sie schämen sich wahrscheinlich, das hier einzubringen, weil nämlich die wesentlichen Elemente in diesem Programm fehlen, um persönlich öffentliche Sicherheit in diesem Land zu stärken. Dafür sei nach Auffassung der AfD wichtig, ich zitiere wörtlich, ein „rasches und entschlossenes Handeln ohne Rücksicht auf politische Korrektheit“. Ein rasches und entschlossenes Handeln ohne Rücksicht auf politische Korrektheit ist laut AfD gefragt. Ja, was ist denn das für eine Grundlage für politische Arbeit hier im Landtag? Ohne Rücksicht auf politische Korrektheit?! Handeln ohne Rücksicht auf politische Korrektheit heißt, Sie handeln ohne Rücksicht auf Fakten, ohne Rücksicht auf Tatsachen und dafür mit dem Schüren von Vorurteilen und Verbreiten von Halbwahrheiten. Das ist Ihr Politikstil und da werden wir nie eine gemeinsame Basis finden!

Aber das Problem ist hier nicht die AfD – jeder blamiert sich selber so gut, wie er kann –, das Kritikwürdige an solchen Anträgen ist die negative Wirkung auf das Sicherheitsempfinden unserer Bürgerinnen und Bürger. Wenn dies in Kenntnis einer völlig anderen Faktenlage geschieht, dann ist das gefährlich und das gilt es zu verhindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herrn, ich bewerte die Polizeiliche Kriminalstatistik mit Sicherheit nicht über Wert, aber ich muss sie zur Kenntnis nehmen, wenn ich

mich zur Sicherheitslage äußere, Herr Professor Weber, und das würde ich Ihnen auch mal empfehlen. Durch die PKS jedenfalls wird der vorliegende Antrag in keiner Art und Weise unterstützt. Und wenn hier von „Grenzöffnung“ und „gestiegenen Fallzahlen“ die Rede ist, dann kann ich doch nicht ignorieren, dass der Lagebericht des Bundeskriminalamtes, „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, solche Aussagen nicht stützt. Darauf habe ich gestern schon verwiesen. Nun ist es vielleicht zu viel verlangt, von gestern zu heute diesen Bericht noch mal zu lesen, aber bevor Sie im nächsten Monat wieder solche Anträge einbringen, lesen Sie den BKA-Bericht vielleicht noch mal. Die Unterstellungen der AfD decken sich einfach nicht mit den Fakten der BKA-Ermittler und deshalb werden wir hier nie zusammenkommen, weil – selbst wenn es fachlich Übereinstimmung gibt – die politische Wertung uns deutlich trennt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich die Sicherheitslage in Mecklenburg-Vorpommern beschreiben will, dann gehören dazu selbstverständlich auch Fragen der technischen Ausstattung der Polizei, also Schutzwesten der höchsten Schutzklasse, SK1-Helme, neue Pistolen oder Maschinenpistolen für Streifenwagen und überarbeitete Ausbildungskonzepte zur Reaktion auf bewaffnete Gewalttäter und einsatzbezogenes Training für Terror- und Amoklagen. Das stellt niemand infrage. Dies alles ist laut dem Inspekteur unserer Landespolizei, Wilfried Kapischke, in Umsetzung. Natürlich bedarf es da unserer kritischen Begleitung, auch das wird eine Oppositionsfraktion nie infrage stellen. Aber wenn die AfD in ihrem Antrag eine deutliche Verschlechterung der Sicherheitslage in unserem Land unterstellt, dann geht eben so was nur unter Ausblendung der Faktenlage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der Kollege Dachner und der Minister in Vertretung des Innenministers haben das angerissen: Die Aufgaben der parlamentarischen Opposition sind in unserer Landesverfassung geregelt. Demnach soll die Opposition unter anderem das Regierungsprogramm kritisch bewerten, von einem Kopieren oder Abschreiben des Koalitionsvertrages habe ich selbst in der Kommentierung unserer Landesverfassung nichts gefunden, aber das ist offensichtlich die Grundlage Ihrer Arbeit. Es geht vielmehr für eine Opposition darum, eigene Programme zu entwickeln, eigene tragfähige Alternativen zu entwickeln und nicht irgendwelche Schauergeschichten hier im Landtag zu erfinden. Deshalb ist die AfD-Fraktion von diesem formulierten Verfassungsauftrag meilenweit entfernt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf dem letzten Treffen der innenpolitischen Sprecher der Linksfraktionen im Bundestag und in den Landtagen – ich weiß nicht, ob es das bei der AfD auch gibt, also im Bundestag ja noch nicht, aber vielleicht die Landtagsinnenpolitiker der AfD – haben wir uns über die verschiedenen Pilotprojekte der Einführung von Bodycams verständigt, unter anderem in Berlin, wo jetzt ein Pilotverfahren gestartet wird, oder die Erfahrungen aus Hessen. Diese Erfahrungen machen deutlich, dass es unterschiedliche Herangehensweisen an den Einsatz von Bodycams gibt.

Also wir verstehen unter den Kameras kleine, am Körper angebrachte Kameras, die die Polizeistreifen digital flankieren sollen. Während nun aber diese Technik in Deutschland, auch in den Modellprojekten, bislang unter dem Aspekt der polizeilichen Eigensicherung zur Anwendung kommen soll, wird damit etwa in den USA zugleich

die Dokumentation des Polizeihandelns praktiziert. Amerikanische Erfahrungen sprechen dafür, dass durch die visuell dokumentierten Polizeieinsätze Waffeneinsatz und wechselseitige Anzeigen rückläufig seien. Auch das sind Erfahrungen, die doch aufzugreifen sind, weil sich niemand gegen die Einführung von Bodycams sperrt.

Also diese Zweckerweiterung der Bodycams – polizeilicher Selbstschutz einerseits und Kontrolle rechtsstaatlichen Handelns andererseits – ist auch Gegenstand der Beratungen in Hessen, das kann man doch nicht ausblenden. Insofern wäre es durchaus sinnvoll gewesen, die AfD-Fraktion hätte im Innenausschuss einen Antrag gestellt, dass der Innenminister genau über diese Erfahrungen der anderen Bundesländer unterrichtet, denn ich gehe davon aus, dass diese Fragen auf der IMK eine Rolle spielen. Auch hier geht der Antrag über diese Erfahrungen großzügig hinweg und bietet somit keine Entscheidungsgrundlage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, langer Rede kurzer Sinn: Das, was die AfD hier versucht, hat weder etwas mit der realen Sicherheitslage in Mecklenburg-Vorpommern zu tun, weil die Ursachen auch für Kriminalitätsentwicklung und für Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ganz andere sind als hier beschrieben. In Mecklenburg-Vorpommern ist man auf dem Weg, in anderen Bundesländern laufen Erprobungsphasen. Wir sollten uns also auch diese Erfahrungen anschauen und gemeinsam im Innenausschuss über die weiteren Schritte uns unterrichten lassen durch das Innenministerium. Das ist eine logische Herangehensweise, alles andere, wie es auch hier dargestellt und vor allen Dingen begründet worden ist, lehnt meine Fraktion ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter.

Für die CDU-Fraktion erhält Frau von Allwörden das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nur wenige Tage her, dass unser Land wieder Zeuge von Gewalttaten gegen Polizeibeamte geworden ist. Am 22. Februar wurde ein Beamter in der August-BebelStraße in Rostock von einem Betrunkenen brutal angegriffen. Der Beamte musste anschließend seinen Dienst abbrechen und sich in medizinische Behandlung begeben.

Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte sind ein deutschlandweites Problem, diesem müssen wir unbedingt entgegenwirken. Körper- und Fahrzeugkameras sind hingegen ein Schritt in die richtige Richtung. Doch Bodycams alleine werden bei Weitem nicht ausreichen, um die Sicherheitslage in M-V zu verbessern. Nicht immer kann ein Beamter zeitnah vor Ort sein und in das Geschehen eingreifen, deshalb sind eben auch die statischen Kameras an öffentlichen Plätzen von großer Bedeutung. Denn erst, wenn mehrere Maßnahmen zusammen eingesetzt werden können, entfalten sie ihr volles Potenzial, sodass sich Beamte und Bürger allgemein wieder sicher fühlen. Ihre Fraktion hat einen entsprechenden Antrag für die Installation von Kameras auf dem Marienplatz in der Schweriner Stadtvertretung ja bereits abgelehnt.

Nun aber zu Ihrem Antrag, an dem es doch einiges auszusetzen gibt. Im Gegensatz zu Ihren Kollegen aus dem Sächsischen Landtag, die einen ähnlichen Antrag schon im letzten Jahr eingebracht haben, machen Sie sich nicht einmal ansatzweise in Ihrem Antrag Gedanken über die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes von Aufnahmegeräten in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade wenn Sie Geräte fordern, die schnell einsetzbar sein sollen, müssen Sie sich doch selbst Gedanken machen, wie Sie diesen Antrag so schnell wie gefordert umsetzen können. Aber das Handwerkliche überlassen Sie wie immer den anderen Fraktionen. Einfach die hessische Gesetzgebung zu zitieren, ohne diese mit einer eigenen Bewertung der Rechts- und Gefahrenlage in MecklenburgVorpommern zu versehen, ist für die Umsetzung Ihres Antrages nur wenig hilfreich.

Abgesehen von diesen Mängeln in der Umsetzung des Antrages hätte ich gehofft, dass Sie sich als Oppositionspartei mit dem Koalitionsvertrag auseinandersetzen. Wir als CDU und SPD haben uns nämlich in unserem Koalitionsvertrag – wir haben es schon gehört – eben auf genau so ein Pilotprojekt bereits geeinigt. Für Sie aber zitiere ich dann auch gerne noch mal aus dem Koalitionsvertrag Nummer 374: „Für die Landespolizei sollen in einem Pilotprojekt BodyCams für den Einsatz an Kriminalitätsschwerpunkten angeschafft und in Streifenwagen eine Videokamera zur Eigensicherung installiert werden.“ Sie wollen also ein Projekt ins Leben rufen, dessen Umsetzung bereits versprochen wurde.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Versprochen! – Martina Tegtmeier, SPD: Und in Arbeit ist.)

Und wie wir ja heute auch gehört haben – wenn Sie zugehört haben, was der Wirtschaftsminister Herr Glawe für den Innenminister hier vorgetragen hat –, sind die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt und die Projekte angelaufen. Auch erst am 20. Februar hat sich meine Fraktion übrigens am Rande unserer Klausurtagung ganz ausdrücklich für die Einführung von Bodycams ausgesprochen.

Was leisten Sie denn für parlamentarische Arbeit, wenn Sie in Ihren Anträgen für die Landtagssitzungen nur das CDU-Wahlkampfprogramm oder den Koalitionsvertrag und alte Anträge Ihrer Kollegen erarbeiten?

(Christian Brade, SPD: Zum wiederholten Male.)

Ich möchte jetzt an dieser Stelle nicht ausdrücklich das Wort „Arbeitsverweigerung“ benutzen, aber dieser Gedanke ist mir durchaus in den Sinn gekommen.

Ich fasse also zusammen: Bei dem Antrag handelt es sich um einen nachgemachten sächsischen Landtagsantrag, der ein bereits seit Monaten von der Koalition beschlossenes und fast umgesetztes Projekt fordert. Grundsätzlich freue ich mich, wenn die Opposition das Handeln der Regierungsfraktionen unterstützt und gutheißt, aber einem Oppositionsantrag, der sich allein dadurch auszeichnet, dass die Ideen der Regierungsfraktion zu eigenen gemacht werden, werden wir nicht zustimmen. Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl.)

Ich sagte es gestern schon, ich sage es heute gern noch mal: Die CDU ist die Partei der Sicherheit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete.

Es erhält noch mal für die AfD-Fraktion Herr Kollege Kramer das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank.

(Torsten Renz, CDU: Wir ziehen den Antrag zurück.)

Das hätten Sie gern.

(Torsten Renz, CDU: Das wäre logisch und vernünftig. – Ann Christin von Allwörden, CDU: Das wäre logisch und konsequent.)

Lauschen Sie einfach meinen Ausführungen und dann kommen wir zu einem Ergebnis.

Der Vorwurf des Abschreibens ist nicht haltbar.

(Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU)

Uns geht es darum, die Prozesse zu beschleunigen. Bis 2018 ist es eine lange Zeit.

(Torsten Renz, CDU: Wie sind Sie denn auf die Idee gekommen? Sie kannten das Thema doch gar nicht vorher.)

Natürlich wollen auch wir keine flächendeckende Ausstattung. Das habe ich übrigens gesagt, hätten Sie zugehört. Und wir schreiben auch Ihnen nicht vor, wo, wer, wann und was, wir unterbreiten hier lediglich Vorschläge und Angebote, Herr Dachner, und diese Angebote sind dann dementsprechend in den Dienststellen zu kommunizieren.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Wir verlassen uns natürlich auf die Fachkompetenz der Polizeibehörde und des Innenministeriums.

Und, Herr Dachner, zu Ihnen: Ich kann Ihnen versichern, dass ich in meiner bisherigen polizeilichen Tätigkeit dem Neutralitätsgebot immer unbedingt nachgekommen bin.

(Manfred Dachner, SPD: Habe ich nicht bestritten. Habe ich nicht bestritten.)