Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Tegtmeier für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorhin hat hier anscheinend so eine kleine Völkerwanderung stattgefunden, die Bänke sind relativ leer. Ich weiß auch, warum. Wir könnten an dieser Stelle die Debatte, die wir zu TOP 24 geführt haben, noch mal genauso wiederholen, vor allen Dingen, was die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland und im Speziellen natürlich in Mecklenburg-Vorpommern angeht. Denn die Begründung des Antrages der AfD schließt dann mit den Worten: „Unser Land hat ein Sicherheitsproblem. Wir brauchen mehr Aufklärung durch die staatlichen Behörden“, und so weiter und so fort.

Heute Morgen wurden viele Statistiken genannt, wie sich die tatsächliche Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat seit den 90er-Jahren oder Anfang der 90er-Jahre. Hinzuzufügen ist dem noch, dass wir ja in der zweiten Januarsitzung zur Sicherheitslage in Mecklenburg-Vorpommern den Innenminister im Innenausschuss gehört haben. Auch dort hat der Innenminister ganz klar zur Kriminalität von Flüchtlingen Stellung ge

nommen und hat ganz klar gesagt, wo die Hauptdelikte liegen und wie sie sich entwickeln. Deswegen ist diese Aussage, wie wir sie hier als Begründung in diesem Antrag finden, wieder einmal schlichtweg falsch.

Noch schlimmer ist gleich im ersten Absatz der Begründung der zweite Satz. Da steht nämlich wörtlich: „Wenn von der Landesregierung bis heute zugelassen wird, tausende Menschen aus Räumen der Gewalt nach Mecklenburg-Vorpommern kommen zu lassen, dann ist eine Antwort auf das erodierende Sicherheitsgefühl überfällig.“ Was suggeriert dieser Satz? Dieser Satz suggeriert, was man an anderen Stellen auch immer schon durchblicken lässt: dass jeder Flüchtling, der vor Krieg und Gewalt flieht, selbst ein potenzieller Straftäter sein könnte.

(Enrico Komning, AfD: Völlig falsch, Frau Tegtmeier!)

Das klingt immer durch.

Und was auch immer durchklingt – das hat Frau Weißig heute und gestern in ihren Reden gemacht, aber auch Professor Weber hat das noch mal klar benannt –: der ständige Vorwurf an die Landesregierung, Gelder für Personengruppen auszugeben, die es nicht verdient hätten. Das hat Frau Weißig getan, ohne diese Gruppe zu benennen, Professor Weber hat es vorhin ganz klar mit dem Wort „Migranten“ getan. Das finde ich auch höchst abenteuerlich, denn wir sind in einem Rechtsstaat, und jeder Mensch hat hier einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Das haben wir gestern in Bezug auf die Abschiebung nach Afghanistan mehrfach herausgearbeitet, aber das trifft natürlich auch auf die Asylverfahren hier in Deutschland zu.

Wenn ich mir Ihren Antrag in den einzelnen Punkten angucke, muss ich sagen, Herr Komning, Sie haben eine Kleine Anfrage gestellt, die wesentlich detaillierter ist, auch in dem, was hier Punkt 1 betrifft. Sie haben heute auch noch mal Nachfragen nachgeschoben. Jetzt frage ich mich, was meinen Sie hier überhaupt mit „detailliert“, mit einem „detaillierten Lagebericht“?

(Zuruf von Enrico Komning, AfD)

Dann müssen Sie es ganz konkret benennen: Was fehlt Ihnen bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage? Was fehlt Ihnen bei dem, was uns der Innenminister bereits im Innenausschuss dazu berichtet hat? Worum geht es Ihnen da konkret? Und das haben Sie eben auch nicht gesagt, was Ihnen an der Berichterstattung in diesem Zusammenhang tatsächlich fehlt und was Sie hier detailliert wissen wollen.

Zu der technischen Aufrüstung der Ausländerämter und so weiter hat der Wirtschaftsminister in Vertretung des Innenministers eben Etliches ausgeführt. Aber dazu möchte ich Ihnen auch noch mal eins sagen, Herr Komning: Sie haben hier den Geschäftsführer des Deutschen Landkreistages zitiert,

(Enrico Komning, AfD: Ja.)

in Bezug darauf, dass er zugegeben hätte – aber er hat da gar nichts zuzugeben, weil er dafür gar nicht zuständig ist –, dass ein Teil der Flüchtlinge seinerzeit nicht erfasst wurde. Aber was Sie dabei natürlich nicht gesagt

haben und was in dem Zusammenhang viel interessanter ist – weil Sie in Ihrer Antragsbegründung ja auch behaupten, dass sich die Zahl der Sozialbetrüger in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 auf 76 erfasste Vorfälle belaufe und dies eine Größenordnung sei, „die vor dem Hintergrund von nur schwach ausgerüsteten Ausländerämtern nur die Spitze des Eisberges sein könnte“ –, dazu hat Professor Hennecke natürlich auch was zu sagen gehabt, nämlich der Deutsche Landkreistag, und ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren, hat auch in einer Pressemitteilung am 10.02. dieses Jahres ausgeführt: „Die Darstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ – und das bezog sich auf den Vorwurf des BAMF in Bezug auf die Ämter, die auf Kreisebene angesiedelt sind –, also „die Darstellung des Bundesamtes …, ein Missbrauch von Sozialleistungen sei nicht ausgeschlossen, weil die Sozialämter nicht in der Lage seien, Fingerabdrücke zu nehmen, entbehrt jeder Grundlage. Denn die Sozialbehörden sind gesetzlich nicht befugt, Fingerabdrücke zu nehmen.“

(Enrico Komning, AfD: Richtig.)

„Ein Missbrauch von Sozialleistungen“, so heißt es weiter, „wird bereits durch den fälschungssicheren sogenannten Ankunftsnachweis bzw. die sonstigen Nachweispapiere … wirkungsvoll verhindert. Auch das im Aufbau befindliche Datenaustauschsystem“, dazu hatte der Minister eben schon was gesagt, „zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird hierbei hilfreich sein. Die Nachregistrierung der Flüchtlinge ist nach den Aussagen des BAMF bereits abgeschlossen. Mit seinen Äußerungen erweckt das Bundesamt den Eindruck, als finde landesweit Leistungsmissbrauch in großem Stil statt. Das entspricht nicht den Tatsachen.“

In der Pressemitteilung – vom 07.02., meine ich, war es – wurde auch gesagt, dass dieser Missbrauch mittlerweile fast unmöglich sei, es sei denn, jemand hat eine außerordentlich hohe kriminelle Energie in sich und schafft es, eigentlich relativ sichere Ausweispapiere zu fälschen.

Zu der Verordnung hat der Minister auch schon ausgeführt. Selbstverständlich braucht man keine Verordnung für etwas, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Was soll eine Verordnung daran noch verbessern? Das ist doch eine reine Schaufenstergeschichte.

Und was die Minderjährigen angeht, ist es vollkommen richtig, was der Minister hier gesagt hat, aber es ist ja nicht so, dass die Behörden auf Kreisebene da gar nichts machen. Die haben ein ganz großes Interesse daran, zu gucken, ob die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge tatsächlich welche sind, um die sich die Kreisbehörden kümmern müssen. Das ist ja eine wahnsinnig teure Angelegenheit. Natürlich wird ganz genau hingeguckt, ob man es sicherstellen kann. Das wird untersucht. Es gibt ein sogenanntes Screening. Das geht bis dahin, dass man sogar die Handwurzeln röntgt, um zu erfahren, ob die Angaben dieser Personen tatsächlich der Wahrheit entsprechen.

Natürlich gibt es auch hier eventuell mal den einen oder die andere, die dabei durchrutscht – wie überall, bei allen Systemen, kein System ist 100-prozentig sicher –, aber gleichwohl gibt es ein ganz großes Engagement auf kommunaler, kreislicher Ebene, hier den Missbrauch auszuschließen, denn das ist auch für die Kreise eine Kostenfrage. Solange die im Zuständigkeitsbereich der

örtlichen Jugendhilfe sind, kommen die Kreise und kreisfreien Städte, natürlich unterstützt durch Land und Bund, für die Kosten an dieser Stelle auf. Es ist ein sehr großer Aufwand und auch die Integrationsanforderungen dieses Personenkreises sind ja besonders hoch.

Also Ihr ganzer Antrag ist für die Katz. Ich würde sagen, er ist insgesamt für die Katz.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Katze würde sich mit Abscheu abwenden von diesem Antrag.)

Wir brauchen ihn nicht. Er enthält Bestandteile, die sind vollkommen überholt und gehen an der Realität vorbei, und in der Begründung ist er von Unwahrheiten, alternativen Fakten oder was weiß ich durchzogen. Man kann diesen Antrag einfach nur ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Peter Ritter, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem heute vorgestellten Entwurf des Wahlprogramms für die Bundestagswahl fordert die AfD die umgehende Schließung der Grenzen, um die wilde „Massenimmigration“ zu beenden. Die Grenze soll also verhindern, dass Menschen zu uns kommen. Die Grenze früher verhinderte, dass Menschen das Land verlassen können. So oder so, ob zu uns kommen oder das Land verlassen – auf ein solches Deutschland habe ich einfach keine Lust mehr und vor allen Dingen aufgrund der eigenen politischen Erfahrungen.

(Enrico Komning, AfD: Das ist doch ein Riesenunterschied, Herr Ritter.)

Das unterscheidet uns offensichtlich und das ist an der Stelle in der politischen Auseinandersetzung auch gut.

Ferner fordert die AfD in ihrem Wahlprogrammentwurf, dass im Bundestag ein „Untersuchungsausschuss“ gebildet werden soll, „um die Verantwortlichen für die ab … 2015 geduldete Massenzuwanderung zur Rechenschaft zu ziehen“. Da kann ich nur sagen: Viel Vergnügen in Berlin! Aber noch besser wäre, wenn Sie sich den wirklichen Problemen des Landes zuwenden würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Tegtmeier hat darauf aufmerksam gemacht, es ist auch bei diesem Antrag das gleiche Strickmuster. Mögliche Probleme müssen in Dramatik gekleidet und vorhandene Lösungen angezweifelt werden. Das ist in den Redebeiträgen jetzt schon deutlich geworden, sowohl bei der Einbringung durch Herrn Komning als auch bei dem Redebeitrag des Wirtschaftsministers in Vertretung des Innenministers.

„Unser Land“, liebe Kolleginnen und Kollegen, so der AfD-Antrag, „hat ein Sicherheitsproblem.“ Unsere Menschen, so die AfD, sind geplagt von einem „erodierenden Sicherheitsgefühl“. Unser Land, so die AfD, wird von einer „beispiellosen Gefahr“ einer „andauernd hohen Einwanderung“ bedroht. In Mecklenburg-Vorpommern, so der AfD-Antrag, herrschen „Gewalt auf den Straßen“ und Sozialbetrug.

Die AfD hat nachgefragt, sie hat eine Antwort erhalten, was den Sozialbetrug angeht. In der Antwort wurde deutlich, dass es 76 Fälle von Sozialbetrug gab bei 8.000 Antragstellerinnen und Antragstellern. In der entsprechenden Pressemitteilung auf der Internetseite der AfD-Fraktion hat man die letzte Zahl allerdings nicht gefunden. Da hieß es nur, 76 Fälle von Sozialbetrug. Man hat ganz gekonnt die Anzahl der Antragsteller/-innen weggelassen, weil damit nämlich deutlich geworden wäre, dass das Problem gar nicht so groß ist, wie es die AfD beschrieben hat.

Dieses Zerrbild, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht Mecklenburg-Vorpommern und der AfD-Antrag ist keine Lösung von Problemen. Das ist auch der AfD bekannt. Den Komplex „Sozialbetrug, Mehrfachregistrierung, Mehrfachidentitäten“ hat die Landesregierung umfassend beantwortet, siehe Landtagsdrucksachen 7/132 und 7/176. Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion hat sich eigentlich damit erledigt, allerdings nicht für die AfD-Fraktion, die geht einen ganz anderen Weg, denn wenn die Faktenlage gegen den eigenen Antrag spricht, dann müssen eben die Fakten bezweifelt werden, so nach dem Motto „Das kann doch wohl nicht wahr sein“ oder, wie vorliegend, „Das kann ja wohl nur die Spitze des Eisberges sein“. Also billige Vermutungstaktik, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kommentar unserer Landesverfassung unterstreicht die Bedeutung des Frage- und Auskunftsrechtes der Abgeordneten. Insbesondere für die Parlamentarische Opposition sind Kleine Anfragen ein wichtiges Kontrollmittel. Sie sollen den Informationsvorsprung der Regierung kompensieren helfen. Daher sind die Kleinen Anfragen auch der AfD zu diesem Bereich sehr zu begrüßen. Und ich füge als Parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion die Erwartungshaltung an die Regierung ein, dass die Regierung bitte die Fristen zur Beantwortung von Kleinen Anfragen auch einhält. Das würde uns den einen oder anderen Tagesordnungspunkt hier auf der Landtagssitzung ersparen.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Verfassungskommentar spricht dann allerdings auch das Missbrauchsverbot Kleiner Anfragen an, und ich zitiere:

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

„Die Missbrauchsgrenze … könnte etwa dann überschritten sein, wenn ein Abg. mit einer Frage … bezweckt, die LReg mit einer Anfrage zu beschäftigen …, ohne Interesse an der Antwort der LReg zu haben.“ Zitatende. Das ist in dem Fall ganz deutlich das Anliegen auch des Antrages.

Also, liebe Kollegen der AfD-Fraktion, lesen Sie bei Gelegenheit auch mal den Kommentar zu unserer Landesverfassung oder fragen Sie einen der Verfasser dieses Kommentars, den Sie in der Verwaltungsspitze unserer Landtagsverwaltung finden. Das ist manchmal erhellend, um Handwerkszeug zu erlernen oder besser nutzen zu können, auch und vor allen Dingen, wenn man konstruktive Oppositionsarbeit leisten will.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag zeugt also von sehr wenig Sachinteresse an fachlichen Antworten. Gerade als Opposition kann und muss man auch die Landesregierung kritisieren – da bin ich der

Letzte, der das nicht machen würde –, aber nicht unter Umgehung von Tatsachen. Deshalb ist der vorliegende Antrag überflüssig, eigentlich nur Zeitverschwendung, und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Martina Tegtmeier, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Ritter.

Das Wort erhält von der Fraktion der AfD Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur auf zwei Vorredner eingehen, zunächst einmal auf den Wirtschaftsminister Herrn Glawe. Er hatte gesagt, was jetzt die unbegleiteten minderjährigen Ausländer angeht, hier würde das Jugendamt tätig werden, was erkennungsdienstliche Maßnahmen angeht. Da möchte ich aus meiner eigenen beruflichen Praxis berichten, das ist nicht richtig. Das Jugendamt versorgt die Jugendlichen, kümmert sich, dass die eine Wohnung bekommen, Kleidung und so weiter und so fort, aber diese rechtlichen Dinge, das macht das Jugendamt überhaupt nicht.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das Screening auch nicht?)

Ich selbst hatte damit beruflich zu tun als Familienrichter und hatte für die Kinder und Jugendlichen einen Vormund zu bestellen. Das läuft also im Grunde so ab, dass die Kinder und Jugendlichen einfach bei irgendeinem Jugendamt an die Tür klopfen, dort plötzlich erscheinen und sagen, ja, ich bin jetzt hier, ich bin so und so geflohen, und sie erzählen dann ihre Entwicklung. Das Jugendamt stellt dann einen Antrag beim Familiengericht auf Bestellung eines Vormundes.

Was dann passiert, ist Folgendes: Das Gericht setzt einen Anhörungstermin fest für diesen Jugendlichen oder für das Kind, und was aber tatsächlich dann immer wieder passiert – und das muss man eigentlich mal sagen, das ist in der Öffentlichkeit gar nicht bekannt –, ist, dass diese Termine regelmäßig wieder ausfallen. Ich sage Ihnen auch, warum: Weil diese Kinder und Jugendlichen einfach wieder verschwinden. Die kommen aus dem Nichts, gehen zu irgendeinem Jugendamt und verschwinden dann wieder, werden ausgestattet und verschwinden wieder. Das habe ich immer wieder selber, persönlich erlebt, dass ich Termine angesetzt habe, bitte, dann und dann, Jugendamt, bringt die Jugendlichen/Kinder vorbei, ich bestelle einen Vormund, höre mir ein bisschen die an und die Betroffenen an und dann geht das seinen Gang. Aber es passiert immer wieder, dass diese Kinder und Jugendlichen einfach kommen und gehen. Es gibt in ganz Deutschland keine einzige Statistik, keine Übersicht, wo sie sich zum Beispiel überall melden bei irgendwelchen Jugendämtern. Die können im Grunde theoretisch in Schleswig-Holstein eine Woche später wieder aufkreuzen.

Es weiß niemand, was eigentlich los ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie viele Kinder und Jugendliche – wenn es denn überhaupt noch Jugendliche sind, das kennen Sie ja nun auch, dass es mitunter in Wahrheit schon Erwachsene sind –, wie viele überhaupt in unserem Land unterwegs sind. Das finde ich gerade – und es sind ja nun tatsächlich Kinder dabei –, da muss ich sagen als Familienrichter/Familienvater,