Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

dort im Tourismusverband mit der Materie den Leuten dort, den Anbietern dort zur Seite stehen.

Die Forderung, die Stornierungskosten der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten für abgesagte Klassenfahrten in voller Höhe zu übernehmen, ist überholt, da dieses bereits geschieht.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Sie sind ja unwissend, das gibts doch gar nicht!)

Also insofern kann ich aus meiner Sicht aus den dargelegten Gründen Ihren Antrag nur ablehnen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist aber schade!)

Und lassen Sie uns versuchen, unsere ganze Kraft darauf zu verwenden, den gesamten Tourismus im Land weiter zu stärken! – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss gestehen, die Debatte lässt mich etwas ratlos zurück, denn ich weiß nicht so richtig, wie Landtagsanträge der Koalitionsfraktionen entstehen, aber bei uns ist es in der Regel so, dass wir uns mit Fachleuten und Praktikern zu einem Thema austauschen, Dinge vor Ort in Augenschein nehmen, Anregungen und Hilferufe aufgreifen, das dann sortieren und dann versuchen, das in einen sinnvollen Antragstext zu gießen, mit dem wir das Parlament befassen.

Und in der Logik dieser Herangehensweise ist auch begründet, dass wir hinterher natürlich eine Rückmeldung an die Kolleginnen und Kollegen geben. Und diese haben hier und heute zwar keine peinlichen Abhandlungen über muffige Stockbetten und persönliche Traumata mit Morgenappell und Einheitsverpflegung in früheren Pionierlagern der DDR gehört wie beim letzten Mal, als wir das hier diskutiert haben, sondern immerhin ein Grundverständnis für ihre schwierige Situation. Das ist schon mehr als beim letzten Mal, aber davon alleine kann sich eben auch keine Einrichtung etwas kaufen.

Unseren konkreten Vorschlägen stehen Sie abwartend bis ablehnend gegenüber und eine Beratung im zuständigen Fachausschuss – das habe ich jedenfalls für mich jetzt so verstanden – wird offenbar auch nicht gewünscht. Ich finde das, ehrlich gesagt, sehr frustrierend und werde mich jetzt hier auch nicht noch mal knapp zehn Minuten hinstellen

(Torsten Renz, CDU: Nicht aufgeben, Herr Foerster!)

und einen erneuten Problemaufriss präsentieren in der Hoffnung, hier vielleicht doch noch irgendeinen umzustimmen. Stattdessen …

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ich habe eine Wette laufen, dass Sie nie aufgeben.)

Ja, die gewinnen Sie wahrscheinlich, Herr Renz.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Nee!)

Stattdessen will ich die Chance nutzen und noch einmal

(Andreas Butzki, SPD: Über die Rolle der Bedeutung sprechen.)

konkret auf einige Dinge eingehen, die in der Debatte nur angeklungen sind.

Ein Thema bei unseren Vor-Ort-Bereisungen waren die Stornokosten und der Umgang damit, Frau Kollegin Wippermann. Und ich kann ja durchaus verstehen, dass das Bildungsministerium hier eher zurückhaltend ist, denn bereits bei den diesjährigen Stornierungen hat die Bildungsministerin, freundlich formuliert, aus unserer Sicht eine sehr unglückliche Rolle gespielt. Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Debatte extra noch mal die Tonaufnahmen von „Antenne MV“ dazu angehört. Dort hat Frau Martin unmissverständlich verkündet, dass das Land die Schulen auffordert, alle Klassenfahrten abzusagen, und ferner, dass anfallende Stornierungskosten vom Land übernommen werden.

(Horst Förster, AfD: Oh!)

Vor Ort in den Einrichtungen habe ich mir dann mal einige Antwortschreiben von Schulen ansehen können. Und da der Text immer nahezu identisch war, vermute ich mal, dass es dazu auch ein Musterschreiben aus dem Bildungsministerium gab. Da wird die Zahlung der Stornierungskosten sinngemäß mit folgender Begründung abgelehnt: Die Einrichtungen hätten aufgrund des Lockdowns die Leistungen ja überhaupt nicht anbieten können, weshalb die Zahlung von Stornierungskosten abzulehnen sei.

(Susann Wippermann, SPD: Da sind Sie nicht auf dem neuesten Stand.)

Mit Verlaub, meine Damen und Herren, aber erst zu erzählen, die Kosten werden erstattet, und dann auf diese Art und Weise zu agieren, ist doch eine Schweinerei.

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

Und wenn die Einrichtungen das auch als genau solch eine bezeichnen, dann wird Ihnen mit juristischen Winkelzügen und unter Bezugnahme auf vermeintliche reiserechtliche Fragen erklärt, wie die Welt sich dreht.

Ich möchte noch mal sagen, es ist ja mitnichten so, dass die Einrichtungen sich an ihren durchschnittlich zehn Prozent Stornogebühren in irgendeiner Form bereichern wollten, ganz im Gegenteil. Die meisten haben ja sofort von sich aus nach Möglichkeiten zum Umbuchen aufs nächste Jahr oder dergleichen gesucht, schon aus eigenem Interesse.

(Torsten Renz, CDU: Ich glaube, ich gewinne die Wette.)

Und die Angst vor den Stornokosten, die sie offenbar haben, die darf aber nicht dazu führen, dass der Startschuss für die Planung für die kommende Saison immer weiter nach hinten verzögert wird, denn auch das bringt die Einrichtungen ja in eine noch schwierigere Lage.

Und, meine Damen und Herren, natürlich haben wir uns auch erkundigt, wie die bisherigen Hilfen von den Einrichtungen genutzt wurden. Da scheint durchaus auch noch Luft nach oben zu bestehen. Was wir aber nicht machen, ist, das Thema abzuhaken und daraus zu schließen, dass es keiner Hilfe mehr bedarf. Vielmehr müsste doch hinterfragt werden, woran es liegt, dass nicht alle Mittel aus der Säule 2 des Sozialfonds abfließen, die aufgrund des Hilferufes aus der Branche zur Verfügung gestellt wurden. Sind sie zu wenig bekannt? Ist das Antragsverfahren zu kompliziert? Und wenn keins von beiden zutrifft, woran liegt es dann?

Und im Übrigen wäre ein Abhaken und Zur-TagesordnungÜbergehen ja auch höchst widersprüchlich, denn die Landesregierung plant ja selbst bereits eine Art allgemeines Winterhilfspaket für die durch Corona angeschlagene Wirtschaft in M-V. Wie wir im Wirtschaftsausschuss erfahren durften, hält sie das deshalb für notwendig, weil die Überbrückungshilfen des Bundes von den Unternehmen hierzulande nicht in dem Maße abgerufen werden wie anderswo. Und warum das so ist, das hat der Staatssekretär Rudolph ja jüngst, wie man mir übermittelte, auch lang und breit erklärt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das kann er gut.)

Hielten sich zahlreiche Unternehmen in den Monaten zu Beginn des Lockdowns noch mit eigenen Mitteln über Wasser, zum Beispiel auch durch Kurzarbeit, wird das nun – in Anführungszeichen – dadurch bestraft, dass sie zu wenig Einbußen als die vorgegebenen 60 Prozent im Zeitraum von Mai bis Juni 2020 zu verzeichnen haben. Und die genannten Unternehmen bekamen also erst später Probleme, haben jetzt die großen Einbußen. Und deswegen sind eben die Programme oftmals auch nicht passgenau. Da hilft eben der Verweis auch nicht darauf, dass da aus dem Bund möglicherweise noch was kommen könnte.

Und auch die Einrichtungen des Kinder- und Jugendtourismus sind unverschuldet in eine schwierige Lage geraten, meine Damen und Herren. Sie brauchen eben genau eine passgenaue Unterstützung, und ich habe das hier mehrfach gesagt, weitere Darlehen oder Kredite helfen den meisten überhaupt nicht weiter, denn die Unternehmen in diesem Bereich können weit überwiegend keine weiteren Schulden anhäufen, deren Begleichung sich angesichts der unkalkulierbaren Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten zu einem Himmelfahrtskommando entwickeln könnte.

(Susann Wippermann, SPD: Na, wir werden sehen!)

An Sie, Frau Sozialministerin: Sie hatten zu meiner Anmerkung bezüglich der Richtlinie aus dem Sozialministerium fürs DJH gesagt, dass ich falsch liege, wenn ich behaupte, das stünde sozusagen nur den DJHEinrichtungen zur Verfügung und den anderen nicht. Ich habe mir jetzt die Richtlinie hier noch mal schicken lassen während der Debatte und möchte daraus mal zitieren. Da steht nämlich zum Thema Zuwendungsempfänger: „Zuwendungsempfänger für nach dieser Richtlinie förderfähige Maßnahmen sind das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband“ M-V „für Jugendherbergen, die sich in seinem Eigentum befinden, für die Erbbaupachtverträge bestehen, für die langfristige Nutzungsverträge zwischen dem“ DJH-Landesverband M-V „und den

jeweiligen Eigentümern bestehen und eine vertragliche Zweckbindung als Jugendherberge, von im Regelfall 25 Jahren, vorliegt“, für die „der Eigentümer der Immobilie, sofern ein langfristiger Nutzungsvertrag zwischen dem“ DJH-Landesverband M-V „und dem Eigentümer besteht und eine vertragliche Zweckbindung als Jugendherberge, von im Regelfall 25 Jahren vorliegt“. Das ist die Realität, und deswegen sollten Sie das bitte noch mal überprüfen. Wir schreiben ja nicht aus Jux und Tollerei irgendwas hier in unsere Anträge, sondern wir melden hier auch zurück, was wir von unseren Vor-Ort-Besuchen in den Notizblock diktiert bekommen haben.

(Torsten Renz, CDU: Oh Gott!)

Ja, und ganz ehrlich, ich bin jetzt auch kein Freund davon, so Zuschüsse einfach mal rauszuhauen, als ob es kein Morgen gibt, aber noch mal: In dieser Situation und für diesen besonderen Bereich des Tourismus sind Darlehen und Kredite einfach das am wenigsten geeignete Instrument. Und man muss, wenn man die Debatte dann hier jetzt am Ende für sich noch mal resümiert, leider sagen, es gab viele nette Worte, auch in Richtung derjenigen, die sich in den Einrichtungen, ja, krumm gemacht haben, um irgendwie mit der schwierigen Situation klarzukommen, aber konkrete Hilfen sind hier nicht in Aussicht gestellt worden, und das ist sehr bedauerlich, und, ja, macht schlicht traurig, weil zu befürchten ist, dass viele der Einrichtungen den Herbst und den Winter nicht überstehen werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Franz-Robert Liskow, CDU)

Vielen Dank, Herr Foerster!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5274. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5274 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und im Übrigen Ablehnung abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Tja, Henning, was soll ich dazu sagen? Knapp vorbei.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Maskenpflicht an Schulen aufheben, Drucksache 7/5266.

Antrag der Fraktion der AfD Maskenpflicht an Schulen aufheben – Drucksache 7/5266 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Maskenpflicht an Schulen aufheben“, das ist unser Antrag. Corona bleibt ein Dauerthema, bis der rettende Impfstoff vorliegt. Doch ob und wann ein wirksamer Impfstoff, ein Impfstoff ohne schädliche Nebenwirkungen, der ohne Risiko eingesetzt werden kann, wirklich vorliegt, steht in den Sternen. Das festzu

halten ist wichtig, denn bei allen Maßnahmen wird vermittelt, die Krise sei in absehbarer Zeit mit der Existenz eines Impfstoffs beendet. Mit dieser irreführenden Botschaft soll die Akzeptanz von Maßnahmen, die in unsere Freiheitsrechte eingreifen, erhöht werden, denn wenn ein Ende absehbar ist oder erscheint, wird ein Übel eher ertragen. Realistisch ist die Annahme, dass das Virus nicht verschwindet, die Erlösung durch einen Impfstoff eine vage Hoffnung ist und wir noch lange mit Corona, weiteren Mutationen und wiederkehrenden Pandemien rechnen und leben müssen.

Umso mehr stellt sich die Frage, wie wir mit dem Virus umgehen sollen. Dazu gibt uns die Rechtsordnung eine ganz klare Vorgabe. Der Lebensschutz ist wichtig, ihm ist aber nicht alles andere unterzuordnen. Für jede in die Grundrechte der Bürger eingreifende Maßnahme gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, die Maßnahme muss notwendig und im Hinblick auf ihre Folgen auch verhältnismäßig sein.