Insofern ist auch Ihre Antragstellung etwas an der Realität vorbei. Also wir lehnen den Antrag ab, und wir gehen davon aus, dass die Landesregierung Vernunft walten lässt wie in den Jahren zuvor, wo es möglich war, und es einen Wahltag gibt. – Herzlichen Dank!
Den Ausführungen des Innenministers ist auch gar nicht so viel hinzuzufügen. Es gibt ganz klare Zeitkorridore. Es gibt natürlich auch noch andere Dinge, die zu bedenken sind, aber die Wahrscheinlichkeit, oder es ist gar nicht mal so unwahrscheinlich, dass die Termine in der Tat zusammenfallen werden, wenn man sich die Korridore mal anguckt. Die Überlappung ist ja, der Überlappungszeitraum ist ja gar nicht mal so klein. Aber es gibt natürlich auch andere Rahmenbedingungen, die bedacht werden müssen.
Ihren Antrag lehnen wir aber trotzdem ab, weil wir ihn für populistisch halten. Und hiermit zu suggerieren, dass unsere Landesregierung auf den Bundestagswahltermin überhaupt keine Rücksicht nimmt oder den gar nicht mitdenkt, das geht ja voll daneben, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD war etwas schnell, deswegen konnte nicht so schnell gereinigt werden. Da hatte gar keiner mit gerechnet, dass Sie so schnell sind, Frau Tegtmeier.
Aber ich sage noch mal für die CDU-Fraktion, dass wir natürlich auch – so, wie Herr Renz der Zeitung berichtet hat – für einen Wahltermin an einem Tag sind, Bundestagswahl und Landtagswahl. Das ist ja selbstverständlich. Die Vorteile sind von allen hier benannt worden, die möchte ich nicht noch mal aufzählen. Aber wenn es rechtlich möglich ist, würden wir das so bevorzugen. Da wir aber nicht wissen, wann die Bundestagswahl ist – und sie könnte ja außerhalb des Termins liegen –, können wir Ihren Antrag heute nur ablehnen und sagen aber trotzdem, dass die CDU-Fraktion eindeutig einen gemeinsamen Termin möchte.
Und vielleicht noch mal in die Runde zur SPD, weil es ist ja hier von Herrn Ritter bezweifelt worden, dass wir die Koalition bis zum Schluss halten: Ich sage, die Finanzer arbeiten so gut zusammen, da kann es eigentlich nur funktionieren.
Ja, liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Ich kann das jetzt ganz kurz machen. Ich habe die Absichtserklärung so vernommen, wie sie getätigt wurde. Dass rechtliche Unsicherheiten bestehen, war uns bekannt. Das überrascht deswegen nicht. Wir werden das, was gesagt wurde, genau zitieren und bei gegebener,
(Torsten Renz, CDU: Denken Sie an Ihren Auftrag mit Holm, dass Sie sich an Berlin wenden! – Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Thomas Schwarz, SPD)
Jaja, denken Sie mal dran, dass Sie Ihrerseits die Leute entsprechend unterrichten. Sie haben ja mit Ihrer Fraktion in Berlin etwas mehr Gewicht – noch etwas mehr Gewicht – als die AfD.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5269. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5269 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld abschaffen, auf Drucksache 7/5276.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld abschaffen – Drucksache 7/5276 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Corona-Krise hinterlässt 2020 im Alltag der Menschen tiefe Spuren. In MecklenburgVorpommern stieg die Arbeitslosigkeit bis Juni auf acht Prozent. Zahlreiche Unternehmen vermeiden es trotz der
schwierigen Lage, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen. Hierbei hilft das Instrument der Kurzarbeit.
Wir reden derzeit von etwa 180.000 Menschen, die in Kurzarbeit sind oder waren und damit Kurzarbeitergeld erhalten. Je nachdem, wie hoch der Anteil an Kurzarbeit ist, entsprechend geringer ist das Einkommen. Betroffen sind vor allem jene, die ohnehin eher mit niedrigen Löhnen auskommen müssen, Menschen, die im Einzelhandel, in der Gastronomie und Hotellerie oder im Dienstleistungsbereich arbeiten.
Meine Damen und Herren, Menschen, die gezwungenermaßen in Kurzarbeit sind, haben nicht nur auf einmal mehr Freizeit, sie haben vor allem weniger Lohn in der Tasche, und dennoch müssen sie Miete, Strom und so weiter weiterzahlen. Und als wäre dies nicht genug, drohen ihnen im nächsten Jahr in etlichen Fällen Steuernachzahlungen. Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, genauso wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld, aber all das gilt als Einkommen und wird auf den Steuersatz angerechnet.
Es greift der sogenannte Progressionsvorbehalt – ein Begriff, der alles andere, glaube ich, als schön klingt. Man könnte auch sagen „Steigerungsvorbehalt“, macht die Sache aber auch nicht besser. Es geht hier um höhere Steuersätze, die auf das ganz normale Einkommen angewendet werden. Auch wenn das Kurzarbeitergeld an sich wie gesagt zwar steuerfrei bleibt, könnten für das sonstige Gehalt mehr Steuern anfallen. Das hängt eben auch davon ab, wie viel Lohnsteuer jemand schon für das jeweilige Jahr bezahlt hat, denn wer in bestimmten Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld bezogen hat, also auf Kurzarbeit null war, und die übrigen Monate des Jahres voll gearbeitet hat, der kann gegebenenfalls eine Steuererstattung bekommen. Warum ist das so? Derjenige hat aufs Jahr gerechnet bereits zu viel Lohnsteuer gezahlt.
Aber, meine Damen und Herren, es droht in vielen Fällen eben auch, es drohen in vielen Fällen eben auch deutliche Nachzahlungen.
Und das betrifft insbesondere jene, die nicht voll in Kurzarbeit waren, die zum Beispiel ein paar Tage pro Woche normal gearbeitet und für die übrige Zeit Kurzarbeitergeld bekommen haben.
Meine Damen und Herren, ich will Sie zu dieser späten Stunde mit einem Beispiel quälen, und ich gebe zu, mit vielen Zahlen, aber an einem Beispiel lässt es sich eben doch am besten verdeutlichen. Die Arbeitszeit eines kinderlosen Kochs wird für das komplette Jahr auf die Hälfte reduziert. Er verdient nun monatlich statt 2.600 nur noch 1.300 Euro brutto. Von diesen Bruttobezügen werden in diesem Jahr insgesamt etwa 400 Euro als Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Das ist allerdings nach geltendem Steuerrecht zu niedrig angesetzt, da der Betroffene monatlich noch mal 380 Euro als Kurzarbeitergeld erhält. Und dies wird im Nachhinein beim Ermitteln des Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch liegt die Steuerschuld bei insgesamt etwa 1.050 Euro. Der Koch
Und das ist nur ein Beispiel. Für die Betroffenen kann das ein harter Schlag sein und wird zu finanziellen Problemen führen. Wir meinen, es ist ungerecht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ja bereits durch den Bezug von Kurzarbeitergeld erheblichen Lohnverzicht hinnehmen mussten, im nächsten Jahr mitunter noch einmal mit einer Steuernachzahlung zur Kasse zu bitten. Die Lösung wäre einfach: Setzen Sie sich dafür ein, den Progressionsvorbehalt zu verhindern und diese Steuerfalle aus der Welt zu schaffen!
Meine Damen und Herren, der Progressionsvorbehalt beim Bezug von Kurzarbeitergeld ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Auch die Steuer-Gewerkschaft hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass, wenn Kurzarbeitergeld von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem Jahr bezogen wird, egal, wie lange, dann haben diese eine Steuererklärung einzureichen. Und die muss von den Finanzämtern zeitnah bearbeitet werden. Und dort geht das Personal bereits jetzt schon auf dem Zahnfleisch. Eine Welle von vielen zusätzlichen Steuererklärungen für das Jahr 2020 und wahrscheinlich auch noch für die kommenden Jahre wird nicht spurlos an den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern vorübergehen. Die zusätzlichen Belastungen sind vorprogrammiert.
Auch deshalb hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft kürzlich gefordert, den Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld in Zusammenhang mit der CoronaPandemie für das Steuerjahr 2020 aus Vereinfachungsgründen auszusetzen, wie die Gewerkschaft es selbst formuliert, aus Pragmatismus und mit Blick darauf, dass auch den Unternehmen viel steuerliches Entgegenkommen gezeigt wurde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Liebe Frau Rösler, ich habe nachher auch ein Beispiel zu dieser späten Stunde, und die legen wir dann mal nebeneinander. Aber in der Tat, was das Thema Progressionsvorbehalt angeht im deutschen Steuersystem, eine echte Delikatesse des deutschen Steuerrechts, gibt es viel zu diskutieren.