Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5349 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der beiden fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Für die Mittagspause wurden 30 Minuten vorgesehen, das heißt, wir treffen uns wieder um 13.34 Uhr. Und ich erinnere daran, dass wir dann eine Wahl durchführen werden. Ich unterbreche die Sitzung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/5373 vor.
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/5373 –
Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gewählt. Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Be
schlussempfehlung auf Drucksache 7/5373 vor, die dort aufgeführten Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes für die ausgeschiedenen Mitglieder zu wählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Wir kommen zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes. Es ist vereinbart worden, diese Wahl in einem Wahlgang mit zwei Stimmzetteln durchzuführen. Die für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen und blauen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln ist jeweils der Name der Kandidatin beziehungsweise des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die jeweils farblich gekennzeichneten Abstimmungsurnen, die sich am Eingang des Plenarsaals befinden, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der jeweilige Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurnen leer sind.
(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurnen leer sind. – Rainer Albrecht, SPD: Dann mal los!)
(Minister Harry Glawe: Nein! – Der Abgeordnete Harry Glawe wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ich frage erneut, ob alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben haben? – Dies ist offensichtlich der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch, die Plätze einzunehmen, damit ich das Abstimmungsergebnis bekannt geben kann.
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Es sind 65 Abgeordnete anwesend. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten, die für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 44 Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes bekannt.
Für die Kandidatin Jeannette von Busse wurden 65 Stimmen abgegeben. Davon waren 65 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Jeannette von Busse 49 Abgeordnete mit Ja, 11 Abgeordnete mit Nein, 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Ich stelle fest, dass Frau Jeannette von Busse die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Frau Jeannette von Busse zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Für den Kandidaten Klaus Mohr wurden 65 Stimmen abgegeben, davon waren 65 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Klaus Mohr 50 Abgeordnete mit Ja, 11 Abgeordnete mit Nein, 4 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Ich stelle fest, dass Klaus Mohr die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist auch Klaus Mohr zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Den Tagesordnungspunkt 20 „Eidesleistung der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes“ gemäß Paragraf 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz werden wir morgen gegen 11.40 Uhr aufrufen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, Drucksache 7/5350(neu).
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/5350(neu) –
(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nicht so lange machen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute darf ich Ihnen den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vorstellen. Eigentlich hätte ich mir nicht vorgestellt, dass wir nach der letzten gut gelungenen Novelle des Landeshochschulgesetzes im Herbst dieses so schnell wieder ändern, aber wir erleben derzeit recht wilde Zeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Wir alle haben in den letzten Monaten erlebt, wie das Corona-Virus unser Leben, wie wir es bis dahin kannten, dramatisch verändert hat. Zum Schutze der Menschen in diesem Land waren Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens notwendig und sind es noch.
Die Hochschulen des Landes sind davon natürlich auch betroffen gewesen und immer noch betroffen. Der reguläre Lehrbetrieb mit Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen konnte nach der vorlesungsfreien Zeit im Winter nicht wie üblich aufgenommen werden, sondern der Start des Sommersemesters 2020 musste bis zum 20.04. aufgeschoben werden. Seitdem läuft an den Hochschulen des Landes der Lehrbetrieb wieder, allerdings unter einem weitgehenden Verzicht auf Präsenzveranstaltungen. Diese werden, soweit möglich, durch digitale Angebote ergänzt oder ersetzt. Unsere Hochschulen haben in den letzten Monaten zwar wirklich viel geleistet, um einen möglichst umfassenden Lehrbetrieb wiederherzustellen, aber aufgrund des verspäteten Beginns des Sommersemesters, der stark veränderten Lehr- und Lernbedingungen und der teilweise unzureichenden technischen Ausstattung mancher Studierender, die daher Probleme mit der Teilnahme an digitaler Lehre hatten, und nicht zuletzt aufgrund der während des Lockdowns geschlossenen Bibliotheken, das führte bei vielen Studierenden dazu, dass sich ihr Studienlauf verzögert hat. Es ist zu erwarten, dass viele Studierende aufgrund dieser Verzögerungen die Regelstudienzeit ihres Studienganges, also die für das Studium eines Studienganges vorgeschriebene Anzahl von Semestern, nicht einhalten können.
Der Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit ist aber insbesondere für Studierende, die ihr Studium über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bekommen, wichtig, da Studierende nur dann Anspruch auf BAföG haben, wenn sie die Regelstudienzeit nicht überschreiten. Überschreiten sie die Regelstudienzeit, kann das BAföG nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine Einzelfallprüfung weitergezahlt werden.
Und an genau dieser Stelle setzt der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes an. Wir schlagen vor, dass für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen Hochschule dieses Landes immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Weiterhin schlagen wir vor, dass neben der gerade skizzierten pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester das Bildungsministerium per Rechtsverordnung eine Verlängerung um ein weiteres Semester erwirken kann, wenn im kommenden Wintersemester aufgrund der Pandemiesituation ähnliche Einschränkungen des Regelbetriebs der Hochschulen notwendig sein sollten.
Durch den Ansatz der individuellen Regelstudienzeit, also der Verlängerung der Regelstudienzeit um mindestens ein Semester, entfällt für Studierende, die ihre Regelstudienzeit zu überschreiten drohen, die sonst vorgegebene Einzelfallprüfung der BAföG-Ämter, in der die Studierenden die schwerwiegenden Gründe, die zur Verzögerung des Studiums führen, belegen müssten.
Unsere vorgeschlagene Lösung bietet im Gegensatz zur Einzelfallprüfung mehrere Vorteile. Zum einen werden die BAföG-Ämter, also unsere Studierendenwerke, von der zeitaufwendigen Einzelfallprüfung entlastet. Die Studierenden andererseits bleiben ebenfalls von dieser zeitaufwendigen Einzelfallprüfung verschont. Weiter entfällt ihre Sorge nach dem nahtlosen Bezug von BAföG. Da eine solche Einzelfallprüfung recht zeitaufwendig ist, kann es hier sonst zu Verzögerungen im nahtlosen Bezug der BAföG-Mittel kommen. Am wichtigsten ist es aber, dass wir den Studierenden, die BAföG beziehen und aufgrund von Corona unverschuldet in Zeitverzug in der Regelstudienzeit geraten, die Angst nehmen, am Ende ihres Studiums ohne finanzielle Unterstützung dazustehen. Ich bitte Sie daher im Interesse unserer Studierenden um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, und wir verfahren so.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte schön, Frau Martin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich einen Dank an Sie loswerden. Vielen Dank an die Koalitionsfraktionen, dass Sie diesen wichtigen Gesetzentwurf heute einbringen! Und vielen Dank an das Hohe Haus, dass Sie diesen Gesetzentwurf innerhalb einer Landtagswoche zur Entscheidung führen, denn das Wintersemester steht vor der Tür und die Fristen für das BAföG drängen!
Eigentlich hatten die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder auf eine unkomplizierte bundeseinheitliche Lösung gehofft und diese auch bei der Bundesministerin eingefordert. Von Beginn der Corona-Pandemie an waren wir uns nämlich einig, dass die Studierenden keine langfristigen Nachteile durch die coronabedingten Einschränkungen an den Hochschulen und Universitäten haben sollen. Eine bundeseinheitliche Lösung wäre deshalb nur konsequent gewesen, doch sie ließ auf sich warten und kam schließlich überhaupt gar nicht. Und deshalb ist es gut und auch notwendig, dass wir nun selbst handeln, um unseren Studierenden die Sicherheit für ihr Studium zu geben, die Sicherheit, die sie brauchen.