Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut!)

Herzlich willkommen in der Landtagssitzung!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wo es auch manchmal lustig ist.)

Bitte schön, Herr Peters, Sie haben das Wort.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! In der Regel versuche ich mich zu beeilen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Tilo Gundlack, SPD)

um hier vorne dann auch dem zu entgegnen, insbesondere dem, was Professor Weber hier so zum Besten gebracht hat.

Ich entnehme dann ja offensichtlich Ihren Worten einen Vorschlag, dass Sie völlig einkommensunabhängig allen Studierenden in Deutschland wahrscheinlich einen Einmalzuschuss gegeben haben. Aber Ihre Initiative dazu, die haben Sie ja nicht mal gemacht. Viel mehr noch, wir haben weder im Bildungsausschuss noch hier im Landtag irgendeine Initiative, weder zur Verlängerung der Regelstudienzeit von Ihnen gehört noch sonst irgendeinen Vorschlag zur Verbesserung der Situation der Studierendenschaft.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Aber wenn Sie uns vorwerfen, wir wären jetzt hier zu spät,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Vorschlag kam doch erst, seien Sie nicht so ungeduldig!)

was nicht stimmt, dann hätten Sie ja schon längst mal eine parlamentarische Initiative starten können, aber nichts davon haben wir erleben dürfen, meine Damen und Herren.

(Andreas Butzki, SPD: Nur Blabla!)

Ja, wir haben als Koalition einen Grundsatz in dieser Corona-Pandemie verfolgt, und das war, das hat Kollege Stamer schon deutlich gesagt, wir wollten die Einschränkungen, die die Studierenden erleben mussten, daraus sollten keine Nachteile entstehen, keine großen Nach

teile, und aus diesem Grundsatz heraus haben wir das Semester ja auch regulär starten lassen am 20. oder zum 20. April. Der Lehr- und der Studienbetrieb, das wissen Sie, ist digital organisiert worden, und soweit das möglich war, sind aber auch Prüfungen abgehalten worden, sofern man den Direktkontakt vermeiden konnte.

Und es war immer klar, wir setzen die Präsenzlehre fort in Abstimmung mit den Hochschulleitungen, wenn die entsprechende Corona-Lage es zulässt. Dieser Schritt war ein erster Schritt, um die Nachteile zu vermeiden, die meine Fraktion von Anfang an sozusagen unterstrichen hat, dass wir festhalten an der Durchführung des Sommersemesters. Das war eine richtige Entscheidung. Es gab ja auch, das ist auch schon hier angesprochen worden, andere Ideen, insbesondere aus der Studierendenschaft, vielleicht ein Nichtsemester daraus zu machen, und ich glaube, wir wissen mittlerweile alle, das hätte unweigerlich zu Nachteilen im Lehrbetrieb geführt.

Und wenn Sie die Hilfsmaßnahmen des Bundes so kritisieren, möchte ich doch noch mal sagen, dass der Bund durchaus diesen Leistungsanspruch in einem ersten Schritt, auch bei Schließung von Hochschulen den Leistungsanspruch BAföG klargestellt hat. Und es gibt auch – und das haben Sie leider negiert –, es gibt auch das 100-MillionenProgramm, die Überbrückungshilfen für pandemiebedingte Notlagen. Und Sie haben jetzt diesen Studienkredit hier in Abrede,

(Dr. Ralph Weber, AfD: 1,3 Millionen für unser Land!)

in Abrede gestellt. Es waren, es waren doch dann im Endeffekt 650 Euro, ein zinsloses Darlehen über das Studienkreditprogramm.

Und dann haben Sie gesagt: Was ist mit all den anderen Studierenden, die sozusagen jetzt nicht in den Genuss einer Hilfe gekommen sind? Es ist durchaus möglich, wenn sich die eigene Einkommenssituation ändert und auch die Einkommenssituation der Eltern, umgehend einen Antrag auf BAföG zu stellen, und es ist auch zugesagt worden, dass das schnell bearbeitet werden würde, und das ist auch geschehen.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Haben Sie Zahlen?)

Insofern ist es ja nicht richtig, dass Sie einfach so behaupten, wir haben alle anderen im Regen stehen lassen.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Haben Sie Zahlen?)

Das ist einfach nicht richtig.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Jens-Holger Schneider, AfD: Ich frage gleich noch mal nach!)

Aber wir müssen natürlich auch zugestehen, dass nicht an jeder Stelle das digital organisierte Semester so funktioniert hat, wie wir uns das alle gewünscht hätten, und an der Stelle ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir den Hochschulen in unserem Land noch mal Danke sagen, denn sie haben das überwiegend selbstständig

organisiert. Das war eine große Herausforderung, dieses Semester digital stattfinden zu lassen, und insbesondere sollte man dieses Lob dann auch von dieser Stelle noch mal sehr deutlich aussprechen.

Trotzdem, trotz all der Mühe und trotz all der Bemühungen auch der Koalition und der Landesregierung, vor allem aber denen der Universitäten und der Fakultäten und der einzelnen Institute, müssen wir natürlich auch feststellen, dass es zu Verzögerungen im Studienablauf an einigen Stellen kam und dass natürlich auch nicht alle Seminarangebote so unterbreitet werden konnten, wie das vielleicht in einer adäquaten Form hätte sein müssen. Daraus resultierten, und das ist ja auch schon gesagt worden, resultierten ja auch entsprechende Probleme. Und nun wollen wir natürlich denjenigen Studierenden, die BAföG beziehen, diese Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglichen, dann optional auch für das nächste Semester. Das ist schon ausgeführt worden. Und das Ganze erfolgt jetzt durch eine, ich nenne das jetzt mal Pauschallösung, ohne dass ein individueller großer bürokratischer Aufwand besteht. Und insofern ist die heutige Einbringung völlig folgerichtig und die Behandlung im Bildungsausschuss, die ja gleich anschließend hier heute Abend noch stattfinden wird,

(Der Abgeordnete Peter Ritter pfeift.)

um das dann entsprechend schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Deswegen …

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ja, Herr Professor Weber, verschlafen tun hier in diesem Saal einige andere einige andere Punkte. Das haben wir ja heute Morgen auch schon alles erleben dürfen.

Aber ich bitte Sie neben der Zustimmung um Überweisung in den Bildungsausschuss, auch noch mal daran zu erinnern, dass wir die Hochschulen weiter auf dem Weg der Digitalisierung unterstützen müssen. Das ist jetzt nicht zwingend in Verbindung zu bringen mit dieser ganz konkreten Maßnahme, aber es ist wichtig zu sagen, dass wir diese Unterstützung insbesondere bei der strukturellen Ausstattung unbedingt vornehmen müssen. Und ich will nicht schon wieder den sogenannten Digitalisierungsfonds ins Spiel bringen, aber unsere Fraktion ist da gesprächsbereit, weil wir eben dann doch feststellen, dass nicht an jeder Stelle jedes digitale Format, Videokonferenzen et cetera pp., so ermöglicht werden konnte.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Und das wäre ein wichtiger Punkt, den man noch anbringen sollte.

Ich glaube, da sind wir aber insgesamt auf einem guten Weg, auch im Zusammenspiel mit den Hochschulen, denn in erster Linie – und das macht ja die Hochschulautonomie deutlich – sind sie ja auch selbst zuständig und können auch eigene Prioritäten setzen. Das haben sie auch getan, aber ich glaube, sie brauchen weiterhin unsere Unterstützung. Ich will damit auch ein Gesprächsangebot an alle anderen auch dann unterbreiten und möchte noch mal dafür werben, dass wir das jetzt überweisen, diesen Gesetzentwurf, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kolbe.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CoronaKrise hält unser Land weiter in Atem. Die Auswirkungen der Pandemie haben die gesamte Gesellschaft erfasst, und natürlich bilden da auch unsere Hochschulen keine Ausnahme.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Vor Kurzem haben wir hier auf Antrag und Initiative meiner Fraktion über in Notlage geratene Studierende debattiert und wie wir gerade denen helfen können, die unverschuldet im Zuge der Krise arbeitslos geworden sind. Das wurde damals leider abgelehnt. Der Vorschlag ist jetzt hier auch schon debattiert worden, ich möchte mich aber konzentrieren in der Rede jetzt auf den Gesetzentwurf, der hier liegt, der sich ja ebenfalls aus den Folgen der Krise heraus speist.

Worum geht es ganz konkret? Zwei Punkte umfasst ja dieser Gesetzentwurf. Zum einen soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden und zum anderen soll die Landesregierung im Zweifel ermächtigt werden, im Fall der Fälle diese Regelung auch für das Wintersemester 2021 per Verordnung auf den Weg bringen zu können.

Gerade Studierende, die BAföG beziehen, brauchen Rechtssicherheit. Sie müssen sicherstellen können, dass trotz eines Sommersemesters 2020, in dem sie nur eingeschränkt studieren konnten, ein voller Anspruch auf ein weiteres Semester BAföG gegeben ist. Ich glaube, die verschiedenen Rahmenbedingungen, die wurden hier schon skizziert, von geschlossenen Bibliotheken, der Frage, habe ich die Möglichkeit, an Onlineseminaren teilzunehmen, wie unterschiedlich wurden auch Online, wurde Onlinecontent aufgearbeitet. Da gab es eine sehr weite Bandbreite, die ich da wahrgenommen habe, von Livevorlesungen mit anschließenden Onlinenachbesprechungen, die man dann auch noch mal nachgucken konnte, also sehr vorbildlich, bis hin zu, es lief halt zu einer Zeit, zu der es immer lief, und wenn man nicht konnte, hatte man Pech gehabt. Ansonsten waren Leute auch schlecht zu erreichen. Also die ganze Bandbreite, glaube ich, wurde dort abgebildet, und ich glaube, daher ist es auch wichtig, so zu verfahren.

Und was auch ganz wichtig ist, es wurde hier angesprochen, dass wir halt ein aufwendiges bürokratisches Einzelprüfverfahren vermeiden können, denn die bisherigen Regelungen des Bundes sind für meine Fraktion an dieser Stelle nicht ausreichend. Es gibt ja vonseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen Erlass, in dem geregelt wird, dass unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des entsprechenden Paragrafen des BAföG darstellen können, die Förderung deshalb auch für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet werden kann. Also auf gut Deutsch übersetzt heißt das ja nichts anderes, das BAföG wird nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und wenn eine unvermeidbare Verzögerung besteht, verlängert. Das ist aus unserer Sicht nicht nur eine zusätzliche Belastung für die Studierenden, sondern würde

auch die BAföG-Ämter vor allem vor vollkommen unnötigem Mehraufwand bewahren, wenn wir jetzt die Regelung so treffen, wie sie vorgeschlagen ist.

Ja, bei aller wohlwollenden Betrachtung ist es ja auch immer die Aufgabe der Opposition, dann doch noch mal die Finger in die Wunden zu legen. Und auch das Thema Zeit kann ich Ihnen natürlich nicht ersparen, weil natürlich muss sich die Landesregierung die Frage stellen lassen, warum kommen wir kurz vor knapp mit diesem Gesetz jetzt hier in den Landtag, weil wir haben heute die Beratung, das haben wir schon gehört. Wenn nachher sich der Plenarsaal leert, kommt der Bildungsausschuss zusammen und wird das im Hauruckverfahren dann durchbringen, und Freitag werden wir dann schon final entscheiden, also darüber zu diskutieren, mögliche weitere Punkte, die hier auch schon diskutiert wurden, bleibt de facto gar nicht, zumindest vernünftig abzuwägen.

Da waren andere Bundesländer, Krise hin oder Krise her, dann deutlich schneller. Das muss man sagen, wenn man sich das anguckt. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat am 07.06. beschlossen, Bayern am 23.06., oder nein, am 09.07., und Hessen am 23.06., um drei Beispiele zu nennen. Was da auffällt, ich höre schon, Herr Peters sagt, das sind alles unionsgeführte Bundesländer. Da kann man natürlich sagen, auf den ersten Blick, vielleicht liegt das an der tollen Regierungsführung der CDU. Wäre,

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

wäre ja möglich, Herr Peters, aber, meine Damen und Herren von der CDU, ich vermute einen anderen Hintergrund. Sie kennen ja Ihre Bundesbildungsministerin sehr genau, und im Vergleich vielleicht zu Frau Martin haben Sie gewusst, dass Frau Karliczek sich nicht bewegen wird,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)