Zweitens frage ich Sie, wie die Landesregierung gedenkt, ihre Rahmendienstanweisung vom Februar 2001 umzusetzen, in der es unter Punkt 2.3 heißt: Vor der Einrichtung eines Internetzugangs hat jede Dienststelle festzulegen, welche Internetdienste in welcher Weise für den Dienstverkehr erforderlich sind. Sie veranlasst die entsprechende
Ich gehe davon aus, dass Sie richtig aus der Rahmenanweisung zitiert haben, Herr Kollege. Ich gehe auch davon aus, dass die Dienststellen in dem Moment, wenn Internetanschlüsse geschaltet werden, entsprechende Informationen an die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur weitergeben, sondern sie auch problematisieren und dass damit der engere dienstliche Bereich definiert wird. Bei Abwägung des Kosten-/NutzenAufwandes halte ich aber auf eine erste Betrachtung hin eine Beschneidung der Internetmöglichkeiten an jedem Arbeitsplatz schlichtweg für unnötig und auch für unsinnig, weil die Mobilität der Kolleginnen und Kollegen von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz und Aufgabenstellung zu Aufgabenstellung behindert würde, wenn wir klassifizierte Arbeitsplätze mit eingeschränkten Internetzugängen hätten.
Deshalb noch einmal die Antwort: Eine Leitbilddiskussion mit klarer und detaillierter Darstellung der Möglichkeiten, der Chancen, aber auch der Sanktionen bei Fehlbenutzung muss auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt werden. Ich glaube, das, was der Rechnungshof selbst konstatiert, dass nach seiner Erhebung die missbräuchlichen Tatbestände wesentlich geringer sind als in der privaten Wirtschaft, wo die Sanktionen möglicherweise unverhältnismäßig härter sind, macht deutlich, dass wir einen verantwortungsvollen Umgang mit dem neuen Instrumentarium in Niedersachsen konstatieren können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wenn man vermeiden will, dass die Bediensteten des Landes sozusagen unter Generalverdacht kommen, dann ist es ja wichtig, dass nicht auf der einen Seite Positionen vom Landesrech
deshalb frage ich Sie, ob Sie es nicht auch für sinnvoll hielten, wenn man in dem dafür zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss des Landtages sowohl den Landesrechnungshof sehr dezidiert dazu vortragen lässt als auch die Techniker des Landes dazu hört, was man tun kann, um anschließend daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.
(Zuruf von der SPD: Aber keine Glaubenserklärung abgeben, sondern fragen! - Groth [SPD]: Das kann er nicht!)
Wenn Sie dieser Meinung sind, dann biete ich Ihnen an, dass wir einen entsprechenden Antrag stellen.
(Biel [SPD]: Herr Präsident, kann die Frage wiederholt werden? Wir haben nichts verstanden! - Mühe [SPD]: Er hat wieder genuschelt!)
Herr Rolfes, es steht dem Landtag völlig frei, jedes Thema im Ausschuss oder auch in dieser Form hier öffentlich zu diskutieren. Die Dringliche Anfrage macht ja deutlich, dass hier ein brisantes Thema aufgegriffen worden ist und im Unterschied zu der spontanen Einschätzung offensichtlich auf eine fruchtbare Diskussion stößt.
Zwei Bemerkungen noch. Erstens. Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass das in der Vergangenheit gewachsene und gut durchorganisierte, geregelte Verfahren zwischen Landesrechnungshof, Landesregierung und Landtag auch seine Geltung behält. Das Problem in diesem konkreten Fall war allerdings - das ist auch mit der Spitze des Landesrechnungshofs besprochen worden -, dass Erkenntnisse aus diesem Prüfbericht in die Öffentlichkeit gelangt sind, bevor für die Landesregierung überhaupt die Möglichkeit bestand, dazu Stellung zu nehmen, und ohne dass im Folgenden natürlich auch für den Landtag diese Möglichkeit bestand. Ich bin sehr daran interessiert - wenn ich Sie so interpretieren darf -, dass das geregelte Verfahren „Prüfung – Mitteilung an das Haus – Stellungnahme an das Haus – Erstellung einer Beratungsgrundlage für den entsprechenden Ausschuss“ eingehalten wird. Die Landesregierung wird an jeder Veranstaltung teilnehmen, zu der sie eingeladen wird. In diesem besonderen Fall, Herr Rolfes - -
In diesem besonderen Fall, Herr Rolfes, möchte ich aber anregen - wenn ich das darf, auch in meiner Funktion als Abgeordneter -, vielleicht auch die Personalräte und die Gewerkschaften hinzuziehen, weil sie den Blickwinkel vielleicht erweitern können und dadurch die Sachbezogenheit der Bemühungen noch stärker erkennbar wird.
Herr Minister, Sie sind nach der Verfassung gehalten, zu antworten. Aber die Abgeordneten sind nach der Verfassung nicht gehalten, zuzuhören.
Herr Minister, führt die zweifelhafte Untersuchungsmethode und Auswertungsmethode des Landesrechnungshofs nicht automatisch dazu, dass jede Berufsgruppe oder jeder Berufszweig, wie z. B. auch die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, wenn man das auf sie anwenden würde, in den Verdacht geriete, massiv dienstliche oder vom Landtag gestellte Ressourcen für private Zwecke zu nutzen, weil es aufgrund des Charakters des Internets automatisch zu solchen Fehleinschätzungen kommen muss?
Ich habe den Prüfbericht des Landesrechnungshofs mit keiner Silbe als zweifelhaft bezeichnet, sondern ich habe ihn an einigen Stellen, bei denen wir der Meinung waren, er sei kritikwürdig, kritisiert und habe Fragen aufgeworfen, die in einem nachgeschalteten Verfahren jetzt geklärt werden sollten. Insofern war ich Herrn Rolfes für diese Anregung ausgesprochen dankbar, den Landtag zu dem Zeitpunkt damit zu befassen, zu dem die Positionen dargestellt sind.
Das Zweite, was Sie geschildert haben, ist in einer medienorientierten Gesellschaft offensichtlich nicht vermeidbar. Das Prinzip „erst etwas behaupten, dann nacharbeiten“ und manchmal auch nach dem Motto „irgendetwas bleibt schon hängen“ ist in einigen Bereichen dieser Gesellschaft, auch in der Politik, ein probates Mittel, das immer wieder angewendet wird - bei der einen Fraktion mehr, bei der anderen weniger.
Da die CDU-Fraktion hier auch schon Fragen zum Telefonieren gestellt hat, frage ich jetzt die Landesregierung: Ist Ihnen der Fall des CSUAbgeordneten Wallner bekannt, der wegen der Anwahl von 0190-Nummern mit Sexinhalten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist? Gibt es einen vergleichbaren Fall in Niedersachsen?
Meine zweite Frage: Ist die Landesregierung bereit, im Landesintranet diese durchaus spannende Debatte über die private Internetnutzung in einem öffentlichen Chat weiterführen zu lassen, ich füge ausdrücklich hinzu: während der Arbeitszeit?
Ich kenne weder den Fall Wallner, noch kann ich folgerichtig etwas zu der Nummer sagen, nach der Sie gefragt haben; mir ist sie nicht bekannt. Aber da Sie ja so präzise Bescheid wissen, könnten Sie mir vielleicht Aufklärung geben, was sich hinter diesem Fall verbirgt. Dann könnte ich auch vergleichen, ob es Ähnliches in der niedersächsischen Verwaltung gibt.
Also kurz gefasst: Ich kenne diesen Fall nicht. Ich kenne den Gegenstand des Telefonats nicht. Ich weiß nicht, was sich hinter dieser Telefonnummer verbirgt. Deshalb kann ich auch den zweiten Teil Ihrer Frage nicht beantworten.
Herr Minister Aller, vor dem Hintergrund, dass Sie sich jetzt vor niedersächsische Landesbedienstete stellen, um sie gegen pauschale Anschuldigungen zu verteidigen, frage ich Sie: Was haben Sie eigentlich getan, als die größte Gruppe der niedersächsischen Landesbediensteten, die Lehrer, aus
diesem Landtag heraus mit den Worten „Lehrer sind faule Säcke“ pauschal abqualifiziert worden ist? Was haben Sie denn damals getan?
Der Herr Präsident hat mich gebeten, auf kurze Fragen kurz zu antworten. In Anerkennung dieser Mahnung will ich das gern tun.
Ich kann Ihnen die vielen öffentlichen Veranstaltungen gern nennen, in denen ich mich im Zusammenhang mit der Diskussion des Themas, von dem Sie gesprochen haben, in Niedersachsen vor Personalräten, vor Gewerkschaftern in dem Sinne dazu geäußert habe, dass ich solche Pauschalurteile natürlich jederzeit zurückweise,