Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Da es sich hier um Neufälle handelt, bekämen diese Witwen selbst dann, wenn ihre Ehemänner den Anspruch auf 71,75 % überhaupt erreicht hät

ten - das ist eher ein theoretischer Fall -, aufgrund Ihrer Gesetzgebung im Bund nicht mehr 60 % der Rente ihrer Ehemänner, sondern nur noch 55 %.

(Frau Pawelski [CDU]: Schlimm!)

Ich weiß nicht, ob es richtig ist, was Sie dort getan haben. Ich finde es jedenfalls schlimm, was Sie dort gemacht haben.

(Beifall bei der CDU - Dr. Schultze [SPD]: Das ist vielleicht ein Ver- gleich! Geschmacklos!)

Sie haben die Beförderungsmöglichkeiten für die Beamten des Landes Niedersachsen massiv verschlechtert, aber gleichzeitig haben Sie politische Beamte in den letzten Jahren mit sehr hohen Pensionen mal eben so in den Ruhestand geschickt, wenn sie Ihnen unliebsame Vermerke oder was auch immer gefertigt haben.

Sie haben den Beamtenfamilien mit mehr als drei Kindern eine amtsangemessene Alimentation vorenthalten. Dagegen liegen bereits 5 000 Widersprüche vor. Sie haben spitzfindig gefragt, ob tatsächlich immer ein Widerspruch im Rechtssinne vorgelegen hat oder ob man sich darauf beruft, dass man „nur“ dem Arbeitgeber Land Niedersachsen vertraut habe.

Jetzt kürzen Sie erneut bei der Beihilfe und erwarten von den Beamten des Landes Niedersachsen allen Ernstes, dass sie Ihnen auch noch zujubeln.

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie auch den letzten Vertrauensbonus in diesem Land bei jemandem verspielt haben, dann sicherlich bei denjenigen, von denen Sie in den letzten Jahren absolute Loyalität zu Ihrem Handeln erwartet haben. Das ist ein schlimmer Weg, den Sie beschritten haben.

(Beifall bei der CDU)

Den Beamten des Landes Niedersachsen wurde Ende letzten Jahres mal so eben am Rande mitgeteilt, dass das Land sich erhofft, durch die Streichung der Beihilfefähigkeit der stationären Wahlleistungen rund 40 Millionen DM einzusparen. Ich darf dazu aus dem Vermerk des Landesrechnungshofs vom 8. Oktober letzten Jahres zitieren. Darin hat der Landesrechnungshof darauf hingewiesen, dass die Rechtsänderungen, die Sie mittlerweile vorgenommen haben, ein erhebliches Prozessrisiko in sich bergen und inzwischen rund 35 000 Widersprüche vorliegen. Der Landesrechnungshof sagt:

„Die Berechnung des MF zur Auswirkung der Änderung des Beihilferechts ist nicht transparent, unvollständig, zum Teil irreführend und nicht nachvollziehbar und nicht detailliert genug.“

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das betrifft im Übrigen auch uns. Da die Altersgrenze bei dieser Beihilfeänderung bei 65 Jahren geblieben ist, sind natürlich auch die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages davon betroffen.

Die Beamten des Landes Niedersachsen mussten in den letzten Jahren so viele Streichungen hinnehmen, dass Sie sich in diesem Fall tatsächlich auf den Vertrauensschutz gegenüber ihrem Arbeitgeber hätten berufen können. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie bei einer einzelnen Berufsgruppe eben mal so davon ausgehen, dass sie sich dagegen versichern sollen und dafür pro Person zwischen 100 DM und - im Extremfall - 300 DM monatlich zusätzlich aufbringen sollen.

Ich will gerne zugestehen, dass man über die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beamten reden kann. Aber dann muss man auch wissen, dass die Beamten für den Arbeitgeber immer noch etwas günstiger sind als die Angestellten, und zwar dadurch, dass man nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, monatlich den Arbeitgeberbeitrag zahlt, sondern nur dann Mittel aufwenden muss, wenn tatsächlich ein Krankheitsfall eingetreten ist. Dass die Beamten günstiger sind, hat hier schon der Vorgänger von Finanzminister Aller - oder der Vorvorgänger, das weiß ich schon gar nicht mehr - deutlich gemacht.

Meine Damen und Herren, Sie versuchen, den Haushalt teilweise zu konsolidieren. Ich habe Ihnen sehr deutlich gemacht - auch mit Blick auf die nachmittägliche Beratung -, dass die Beamten das, was Sie ihnen vorenthalten haben, längst durch Gehaltsverzicht erwirtschaftet haben. Das ist das Schlimmste, was Sie den Beamten in Niedersachsen antun konnten. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Hagenah zum gleichen Thema! Sie haben noch bis zu zwei Minuten Redezeit.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass wir im Hinblick auf die Neuregelung bei den Beihilfen die Vorschläge der Landesregierung durchaus kritisch gesehen und auch Änderungsanschläge zum Haushalt eingebracht haben.

(Busemann [CDU]: „Anschläge“?)

- Anträge! Dieser Versprecher ist aber nicht meine Schuld. Das liegt daran, dass mich Herr Althusmann gerade auf die völlig andere Spur gebracht hat. Das, was Herr Althusmann gerade gemacht hat, nämlich eine Beziehung zu den Witwen der Soldaten herzustellen, die in Kabul ihr Leben gelassen haben, halte ich für dem Thema nicht angemessen. Das halte ich für eine Entgleisung. Das kritisiere ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Busemann [CDU]: Das war doch höchst sachlich!)

Aus unserer Sicht geht es hier nach wie vor um zwei Sachen. Die eine Sache haben Sie mit dem Haushalt anders entschieden. Wir finden es falsch, dass Sie chronisch Kranke mit den anderen Kranken über einen Kamm scheren. Das müsste nachgebessert werden.

Aber es hat sich seitdem auch noch ein anderer Sachverhalt ergeben. Im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht ist klar geworden - durch die Eingaben, durch die Praxisfälle -, dass die Berechnungsvorgaben, die uns die Landesregierung bei dieser Systemänderung vorgelegt hat, leider nur einen kleinen Ausschnitt der Wahrheit darstellen und viele Krankenversicherungen den Beschäftigten enorm in die Tasche greifen; die Bandbreite liegt tatsächlich zwischen 100 DM und 300 DM.

Da nicht hinzunehmen ist, dass hier mit vielerlei Maß gemessen wird, beantragen wir nicht, wie die CDU-Fraktion, die Überweisung dieser Eingaben an die Landesregierung zur Berücksichtigung - das halten wir für falsch -, sondern wir beantragen, diese Eingaben der Landesregierung als Material zu überweisen, damit sie wegen dieser unterschiedlichen Kostenbelastung der Beschäftigten, die nicht absehbar war, Nachgespräche führt und dafür sorgt, dass die Krankenversicherungen hier nicht mit unterschiedlichem Maß messen, sondern

die Beschäftigten zu nachvollziehbaren Bedingungen in die private Versorgung überführen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Kollege Reckmann hat das Wort.

(Plaue [SPD]: Herr Lestin will noch dazu sprechen!)

- Ich kann aus den Wortmeldungen nicht immer erkennen, zu welchem Thema gesprochen werden soll. - Bitte, Herr Reckmann, sprechen Sie ruhig! Wenn ich es nicht erkennen kann, müssen wir es der Reihe nach machen.

Ich hatte die Nummer der Petition oben auf der Wortmeldung vermerkt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zu einer anderen Eingabe, und zwar zu der Eingabe 3955. Darin geht es um dezentrale Kläranlagen.

Wir lehnen den Antrag der CDU-Fraktion ab, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wir sind für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.

Die Petenten wehren sich dagegen, dass sie ihre Kleinkläranlage nachrüsten müssen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass die CDU-Fraktion in ihrem Antrag für die Berücksichtigung plädiert. Der Landkreis hat diese Anlagen überprüft. Dazu ist er verpflichtet. Er hat festgestellt, dass sie nicht dem Stand der Technik entsprechen und dass die Voraussetzungen der DIN 4261 nicht erfüllt werden. Es ist selbstverständlich, dass solche Anlagen insbesondere in Wasserschutzgebieten nichts zu suchen haben, sondern dass dort die gesetzlichen Regelungen zum Grundwasserschutz erfüllt werden müssen. Deswegen sind wir dafür, dass die Petenten, wie vom Ausschuss beschlossen, über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden.

Es ist richtig, dass Irritationen entstanden sind, weil 1998 eine Satzung erlassen worden ist. Unseres Erachtens hätte der Landkreis viel besser im Vorfeld prüfen müssen; dann wäre manche Irritation nicht entstanden.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat Herr Kollege Hogrefe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um eine Eingabe, die von 157 Einwohnern aus der Gemeinde Kirchlinteln unterzeichnet worden ist. In der Sache geht es darum, ob das Wort des Ministers gilt und ob man sich auf Beschlüsse des Landtages verlassen kann.

Meine Damen und Herren, es geht auch darum, ob Menschen, die in Wasserschutzzonen leben, allein dadurch Nachteile hinnehmen müssen, dass eine Schutzzone eingerichtet wird. Deshalb trifft die Überschrift „Gegen Ungleichheit bei der Abwasserentsorgung“ zu.

Minister Jüttner hat 1998 den Städten und Gemeinden in Niedersachsen und den Bezirksregierungen Folgendes geschrieben:

„Mich haben Informationen darüber erreicht, dass es vor Ort Unklarheiten darüber gebe, ob das Umweltministerium künftig die Einleitung des Abwassers in den Untergrund (Unter- grundverrieselung) generell für unzulässig erklären könnte. Sehr geehrte Herren Präsidenten, seien Sie versichert, dass das Niedersächsische Umweltministerium die Untergrundverrieselung durch Erlass nicht ausschließen wird.“

Das war das Wort des Ministers. Zwei Jahre später, meine Damen und Herren, ging es genau andersherum. Auf dieses Wort des Ministers hatten sich aber die Gemeinden verlassen, auch die Gemeinde Kirchlinteln. Deshalb hat sie auf einen zentralen Anschluss für diese ländlichen Gebiete verzichtet.

Meine Damen und Herren, die Einwohner sind jetzt aufgefordert, die Anlagen auf eigene Kosten nachzurüsten. Sie sind in gewissem Maße auch dazu bereit. Sie sagen aber: Wenn das aus Vorsorgegründen für den Grundwasserschutz nötig ist, dann möchten wir auch, dass die sich daran beteiligen, die von dieser Vorsorge profitieren. Das Land erhebt z. B. jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge durch den Wassergroschen. Nichts davon kommt den eigentlichen Opfern dieser gan

zen Sache zugute. Im Gegenteil, damit werden Flüsse an anderer Stelle renaturiert.

Meine Damen und Herren, wir von der CDUFraktion sind der Auffassung, dass die Menschen in Wasserschutzgebieten das Recht auf Hilfe haben. Deshalb möchten wir ihre Petition in diesem Sinne unterstützt wissen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Lestin hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hagenah hat ja das Thema nach den Einlassungen von Herrn Althusmann auf eine sachliche Ebene zurückgeführt. Sie können sicher sein, dass wir diese Änderung der Beihilfevorschriften nicht mit Freude vorgenommen haben. Jede Neuregelung, die zu Verschlechterungen führt, erzeugt Widerstand. Das ist selbstverständlich. Wer wollte den Betroffenen verwehren, sich für die als gut befundene Regelung einzusetzen?

Wir haben uns jetzt mit einer ganzen Reihe von Petitionen auseinander zu setzen. Wir haben das vorrangig unter dem Gesichtspunkt zu tun, ob die Fürsorgepflicht des Dienstherrn an dieser Stelle beeinträchtigt ist. Scheinbar - ich sage ausdrücklich: scheinbar; jedenfalls behaupten Sie das so sind die Damen und Herren von der CDU-Fraktion zu anderen Ergebnissen gekommen als wir.

Zwei Gesichtspunkte sind zu betrachten: Erstens. Gibt es eine rechtliche Verpflichtung des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten, die bisherige Beihilferegelung beizubehalten? Zweitens. Sofern das nicht der Fall sein sollte, stellt sich die Frage: Können wir es uns leisten, die bisherige Regelung beizubehalten?