Für völlig verkehrt halten wir es, ein solches Recht, das ich gerade für das Parlament als richtig dargestellt habe, einer so genannten Härtefallkommission einzuräumen. Sie, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, hingegen wollen eine solche Kommission neben dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, neben den Verwaltungsgerichten und neben dem Parlament einrichten und dieser Kommission sozusagen die Rolle eines Obergutachters nach allen Verfahren geben. Hier muss man deutlich sagen: Dieses widerspricht rechtsstaatlichen Normen. Deshalb ist das - selbst dann, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet - nicht möglich. Aus der Arbeit der in anderen Ländern schon bestehenden Kommissionen wissen wir, dass dort häufig die Anliegen derjenigen positiv beschieden werden, die über persönliche Kontakte zu einzelnen Mitgliedern der Kommission verfügen. Im Rahmen rechtsstaatlich geordneter Verfahren kann es aber nicht nach der Devise gehen: Beziehungen schaden nur demjenigen, der keine hat. - Es kann nicht sein, dass, wenn man das Glück hat, dass man einen kennt, der Fall positiv entschieden wird, und dass, wenn man das Pech hat, dass man niemanden kennt, es dann nicht geht. Frau Stokar, unter diesen Bedingungen kann man eine solche Kommission nicht einrichten.
Deshalb gilt für uns als CDU grundsätzlich, dass es dabei bleiben muss, dass die Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen im Asyl- und Ausländerrecht ausschließlich dem Parlament im Rahmen des Petitionsverfahrens vorbehalten
bleibt. Im Übrigen werden nach unseren Erfahrungen - das muss man hier auch einmal deutlich sagen - die im Asyl- und Ausländerrecht den Ausländerbehörden eingeräumten Ermessensspielräume sehr oft zugunsten der betroffenen Ausländer ausgelegt. Man kann nicht sagen: Weil die immer alles gegen die Asylbewerber und deren Interessen machen, müssen wir noch eine weitere Kommission einrichten. - Es gibt neben den Fällen, die wir monieren, auch eine Menge Fälle, bei denen der Herr Innenminister und die ihm unterstellten Ausländerbehörden Gnade vor Recht ergehen lassen. Gerade dort, wo das Gesetz den Ausländerbehörden Ermessensentscheidungen einräumt, muss und wird den Besonderheiten des Einzelfalles unter ausdrücklicher Berücksichtigung humanitärer Belange Rechnung getragen. Es ändert nichts daran, dass sich die Anerkennungsquote von Asylbewerbern, die einen Asylantrag stellen, nach wie vor im einstelligen prozentualen Bereich bewegt. Das ist so. Das mag für Sie enttäuschend sein, weil Sie, Frau Stokar, wahrscheinlich am liebsten alle Asylbewerber hier behalten wollen. Das ist der Unterschied zwischen den Grünen und der CDU: Sie wollen das, und wir wollen das nicht. Das ist ganz einfach. Es ist auch gut, dass wir an der Stelle unterschiedliche Meinungen vertreten. Die Menschen können dann entscheiden, wen sie wählen.
Auch die jetzt schon praktizierten Widerspruchsmöglichkeiten im Rahmen geordneter rechtsstaatlicher Verfahren bieten jedem einen angemessenen und ausreichenden Weg, seine Interessen zu wahren. Wir haben in unserem Rechtsstaat eben immer die Möglichkeit, dass jeder bei Gericht überprüfen lassen kann, ob eine Entscheidung der vorgeordneten Instanz in Ordnung ist.
Ich komme zum Schluss: Anstatt ein außerhalb der Verwaltung des Parlaments stehendes Beratungsgremium einzurichten, wie Sie das fordern, sollten unseres Erachtens das Petitionsrecht in diesem Parlament und damit das Recht des Parlaments insgesamt gestärkt werden. Wir müssen wissen, dass diese Idee von Ihnen vielleicht mitgetragen wird, dass wir das Ziel in diesem Hause aber nur werden erreichen können, wenn wir beachten, dass bundesgesetzliche Regelungen betroffen sind. An der Stelle, an der es um eine Ausweitung der Rechte im Petitionsverfahren für die Parlamente geht, werden zumindest in einzelnen Punkten bundesgesetzliche Regelungen nötig sein. Das wird sich nur über eine Bundesratsinitiative bewerkstelligen lassen. Wir bieten dazu unsere Zusammenar
Herr Kollege, ich möchte nur bemerken, dass eine Ihrer Bemerkungen für das Präsidium auch ein echter Härtefall war. Das lassen wir einmal so stehen, wie Sie es gesagt haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Biallas, haben Sie nun für oder gegen den Antrag gesprochen? Der Form nach haben Sie sich dagegen ausgesprochen, inhaltlich haben Sie aber erklärt, warum man solche Regelungen für wirkliche Härtefälle eigentlich braucht.
Sie haben behauptet, man könne all das im Rahmen des Petitionsrechts erledigen. Die Landesregierung haben Sie damit quasi aufgefordert, Rechtsbruch zu begehen. Sie wissen doch, dass wir bei der Behandlung von Petitionen an geltendes Recht gebunden sind. Wir haben nicht die Möglichkeit, die Landesregierung davon zu entbinden. Wenn es sich um Ländergesetze handelte, müssten wir diese zuvörderst ändern. Bei Bundesgesetzen haben wir diese Möglichkeit nicht. Vielleicht hätten Sie sich beim Notieren der Stichpunkte vielleicht doch etwas mehr Stringenz verordnen sollen.
Mit dem vorgelegten Antrag auf Einrichtung einer Härtefallkommission läuft die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der SPD-Fraktion offene Türen ein.
- Herr Kollege Biallas, das mag Sie belustigen, aber wenn Sie sich mit der Materie etwas intensiver befasst und nicht nur die alten Sachen durchgelesen hätten,
dann wüssten Sie, dass das Zuwanderungsgesetz beschlossen ist, sobald der Bundespräsident es unterschrieben hat. Dann wird es veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft.
Dann gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass eine Härtefallkommission Aufenthaltserlaubnisse erteilen oder verlängern kann. So sieht der Unterschied zur bisherigen Rechtsgrundlage aus, auf deren Grundlage alle anderen Härtefallkommissionen arbeiten.
Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung mit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2003 per Rechtsverordnung eine Härtefallkommission oder etwas Vergleichbares berufen haben wird. Bereits im Dezember hat sich der Ministerpräsident eingelassen, dass es so kommen soll. Für die SPD-Fraktion habe ich unsere Sympathie für die Möglichkeit des Gesetzes hier im Landtag zum Ausdruck gebracht.
Sie von den Grünen glauben, man müsse die Landesregierung zum Jagen tragen, und sehen Unterschiede zwischen SPD und Landesregierung. Diese Unterschiede sehe ich nicht, und ich glaube auch nicht, dass man die Landesregierung zum Jagen tragen muss.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Die Rechtsgrundlage für Härtefallkommissionen, wie sie in anderen Bundesländern bereits seit Jahren existieren, unterscheiden sich von der für die Härtefallkommission, die ab dem 1. Januar 2003 eingesetzt werden soll. Deswegen haben wir unsere Haltung zu diesem Thema auch geändert. Der wesentliche Unterschied zwischen Grünen und SPD in dieser Frage liegt in der Rollenverteilung zwischen Opposition und Regierungsfraktion.
Ein paar Anmerkungen zum Wesen einer solchen Härtefallkommission: Es geht darum, dass man die Zahl der Fälle, die sich an die Härtefallkommission richten, nicht bis ins Unermessliche steigen lassen darf. Darauf hingewiesen worden ist, dass Asylbewerber und Flüchtlinge jede Menge Möglichkeiten haben, sich auf dem Rechtswege bestätigen zu lassen, dass sie zu Recht bei uns sind und einen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung haben. Diesen Rechtsweg wollen wir weiterhin offen halten.
Selbst bei einem negativen Ende auf diesem Rechtsweg gibt es bisher schon vielfältige Möglichkeiten, bei ernsthaften Abschiebungshindernissen ein Bleiberecht oder zumindest eine Duldung zu erreichen. Wir bearbeiten im Innenausschuss seit vielen Jahren hunderte, wenn nicht sogar tausende von Petitionen, in denen alle Facetten dieses Problems beleuchtet werden. Herr Kollege Biallas, Sie haben übrigens selber darauf hingewiesen, dass es durchaus wirkliche Härtefälle gibt, in denen man helfen möchte. An der Stelle spricht Ihr weiches Herz, während Sie sonst eine raue Schale haben, die Sie hier zeigen.
Ich meine, dass eine Härtefallkommission trotzdem Sinn macht. Bloß müssen wir vermeiden, dass die Wege nacheinander gegangen werden, sich also eine Härtefallkommission mit tausenden von Fällen befassen müsste.
In Schleswig-Holstein gibt es diese Kommission schon recht lange, und Schleswig-Holstein hat dazu auch einen Erfahrungsbericht gemacht. Zumindest soweit es um den Arbeitsaufwand geht, kann man sich das einmal anschauen und vielleicht übertragen. Die Kieler Kommission hat zwischen 1996 und 2001 458 Fälle inhaltlich behandelt. In der Hälfte der Fälle wurde eine negative Empfehlung ausgesprochen, die allerdings keine Rechtskraft besitzen. Eingeschränkt positive Empfehlungen gab es in 29 % der Fälle, uneingeschränkt positive Empfehlungen in 20 % der Fälle. In fünf Jahren sind das insgesamt 240 Fälle, also eine überschaubare Zahl.
Schließen wir auf die Fallzahl, die wir für Niedersachsen zu erwarten hätten - Schleswig-Holstein ist ungefähr so groß wie ein durchschnittlicher niedersächsischer Regierungsbezirk und hat damit ein Viertel der Einwohnerzahl -, müssten wir mit rund viermal so vielen Anträgen rechnen. Davon abziehen kann man die Zahl derjenigen, die aus dem ehemaligen Jugoslawien kommen, weil der Berichtszeitraum in die Zeit des Bürgerkrieges und der Bürgerkriegsfolgen fällt, die sich bei uns in der Zahl Bürgerkriegsflüchtlinge ausgewirkt hat. Wir müssten also in Niedersachsen mit rund 240 Fällen pro Jahr rechnen, hätten wir dieselben Zugangsvoraussetzungen wie Schleswig-Holstein. Das ist
Wer sich die Bilanz der schleswig-holsteinischen Härtefallkommission durchliest, wird durchaus Ähnlichkeiten zu Petitionen feststellen, wie wir sie in unserem Innenausschuss behandeln. Wir bearbeiten also die Vorgänge heute schon entsprechend dem schleswig-holsteinischen Vorgehen. Die Doppelarbeit zwischen Härtefallkommission und Petitionswesen möchten wir vermeiden. In SchleswigHolstein hat man faktisch gesagt: Wer eine Landtagseingabe gemacht hat, kann sich nicht mehr automatisch an die Härtefallkommission wenden. - Diese Einschränkung halte ich für richtig.
Die Kommission in Schleswig-Holstein kann entsprechend der jetzigen Gesetzeslage gegenüber den örtlichen Behörden bzw. dem Innenministerium eine Empfehlung aussprechen. Das würde - ich habe es bereits ausgeführt - in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2003 anders gehandhabt werden, weil das Gesetz ein anderes ist.
Über die Besetzung der Härtefallkommission werden wir uns im Ausschuss noch unterhalten. Ich bin der Ansicht, man sollte in die Geschäftsführung Menschen mit kühlem Kopf und warmem Herzen berufen, denn es geht doch darum, in besonderen Härtefällen zu helfen. Es geht nicht darum, die Zahl der Migranten zu erhöhen. Auch geht es nicht darum, ein zweites Tor nach dem Asylverfahren zu öffnen. Bereits heute bestehen vielfältige Möglichkeiten, Schutzbedürftigen zu helfen. Nur wenn diese Möglichkeiten nicht genutzt werden können, soll es den Weg über die Härtefallkommission geben. Die Schleswig-Holsteiner haben übrigens einen Referatsleiter aus der Ausländerabteilung zum Vorsitzenden berufen.
(Biallas [CDU]: Herzlichen Glück- wunsch, Herr Middelbeck!) ‘ Damit sind die unabdingbaren Sach-, Fach- und Rechtskenntnis vorhanden, die man braucht, um alle Möglichkeiten der Hilfe auszuschöpfen. Schon seit vielen Jahren bedienen wir uns der Hilfe der Fachabteilung, wenn wir über Petitionen befinden. Meiner Ansicht nach sind wir alle der Meinung, dass wir dort sehr gut beraten werden. Die Schlussfolgerung, die Sie gezogen haben, nach der nur der Minister derjenige sei, der uns ins Handwerk pfuscht, teile ich absolut nicht. Es ist absolut abenteuerlich, so etwas zu behaupten. Ich meine, dass sich auch die Petenten im Petitionsverfahren in aller Regel in guten Händen befinden. Es wird also vom 1. Januar 2003 an in Niedersachsen eine Härtefallkommission geben. Darin sind wir, SPD und Grüne, uns einig. Und wo man sich einig ist, da muss man auch keine trennenden Gesichtspunkte suchen. Sie, Herr Biallas, sollten morgen, wenn Sie das Protokoll bekommen, einmal das lesen, was Sie gesagt haben, und das außen vor lassen, was Sie zu Anfang und zum Schluss gesagt haben. Vielleicht stimmen Sie mir dann zu, dass man das, was Sie in der Mitte Ihrer Ausführungen gesagt haben, auch sehr schön in einer Härtefallkommission regeln könnte. Die wirklichen Härtefälle könnte man dort regeln. Ich freue mich auf die Antragsdiskussion. (Beifall bei der SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Stokar, zum Streicheln der rot-grünen Seele wollte ich mich eigentlich nicht bereit finden.
(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Vielleicht nach Frankreich! Dann ha- ben Sie es auch eingesehen! - Biallas [CDU]: Frei heraus, Herr Minister!)
Der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre nicht notwendig gewesen. Es bedarf keiner Aufforderung, die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Härtefallkommission einzusetzen. Niedersachsen hat - das wissen Sie; das ist im Bundesratsverfahren deutlich geworden dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt. Die entsprechende Verordnung wird selbstverständlich so rechtzeitig verabschiedet, dass die Härtefallkommission mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Januar 2003 ihre Arbeit aufnehmen kann.
Ich möchte jedoch, weil ich meine, dass in der Diskussion manchmal falsche Eindrücke entstehen, gerne die Gelegenheit nutzen, einiges klarzustellen. Die Härtefallregelung in § 25 Abs. 4 des Zuwanderungsgesetzes soll in einem sehr eng begrenzten Rahmen ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen dann ein Aufenthaltsrecht gewähren, wenn nach den einschlägigen Gesetzen an sich kein Aufenthalt ermöglicht werden kann, die Beendigung des Aufenthalts jedoch im Einzelfall zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Härte führen würde. Das genau ist das Beispiel, das Herr Biallas in der Mitte seiner Rede zum Ausdruck gebracht hat, als er beklagt hat, dass diese böse Landesregierung in den Fällen, in denen alle Fraktionen der Meinung seien, dass hier etwas gemacht werden solle, nichts machen würde. Herr Biallas, auch diese böse Landesregierung ist an Recht und Gesetz gebunden. Deshalb haben wir manchmal keine Möglichkeit. Wir dürfen u. a. unseren Ermessensspielraum nicht missbräuchlich ausnutzen.
Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass die gesetzlichen Zielsetzungen der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung durch die Einrichtung einer Härtefallkommission nicht unterlaufen werden dürfen. Oder noch deutlicher gesagt: Wer nach illegaler Einreise und Ablehnung seines Asylbegehrens ausreisepflichtig wird, muss grundsätzlich auch in Zukunft wieder ausreisen. Wer nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland die Voraussetzungen für ein Bleiberecht etwa deshalb nicht erfüllt, weil er keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, wird auch künftig kein Aufenthaltsrecht erhalten können. Wer hier Straftaten begangen hat und deshalb ausgewiesen wird, wird auch künftig das Land verlassen müssen. Ich betone ausdrücklich, dass ich es zwar für richtig halte, in außergewöhnlichen Härtefällen - hier sind die langjährigen Aufenthaltsdauern von Kindern genannt worden ausreisepflichtigen Ausländern ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, dass die Härtefallregelung aber keineswegs so zu verstehen sein darf, dass von ihr ein Anreiz für zusätzliche Zuwanderungen ausgeht.
Mit dem Zuwanderungsgesetz soll außerdem künftig in engen Grenzen die Zuwanderung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gesteuert und soll gleichzeitig die illegale Zuwanderung begrenzt werden. Dies setzt voraus, dass ein Aufenthaltsrecht in Deutschland grundsätzlich nur erhalten kann, wer im Ausland ordnungsgemäß eine legale Einreise beantragt. Meine Damen und Herren, niemand kann übersehen, dass wir schon heute
erhebliche Probleme mit der Integration der sich bereits hier aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen haben. Auch müssen beträchtliche Sozialhilfeleistungen aufgebracht werden. Wir werden diese Probleme nur dann im Griff behalten, wenn wir die Zuwanderung auch zukünftig begrenzen und sie nur dort zielgerichtet zulassen, wo ein deutlicher Bedarf an ausländischen Arbeitskräften besteht. Es bleibt also festzuhalten, dass die von mir genannten Zielsetzungen bei der Anwendung der Härtefallklausel im Vordergrund stehen müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich lobe den Innenminister gerne, weil durch seine Rede noch einmal deutlich geworden ist, wie wichtig es ist, dass wir den Antrag als Fraktion eingebracht haben. Ich will eben nicht das Minimalkonzept aus dem Innenministerium, das noch bis zur Bundesratssitzung jegliche Härtefallkommission abgelehnt hat. Unsere früheren Vorstöße zur Einrichtung einer Härtefallkommission wurden hier bekanntlich abgelehnt.