Das geht jetzt wirklich nicht. Die Frage ist beantwortet. Wenn es einen anderen Sachverhalt gibt, dann muss man noch einmal fragen, oder die Frage muss ein Kollege stellen. Aber durch Zwischenrufe kann nicht die Beantwortung neuer Fragen provoziert werden. - Zur Geschäftsordnung, bitte schön!
Herr Präsident, nach der Verfassung sollen die Fragen, die gestellt werden, wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es ist eine Frage nach über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschrift in der Verfassung gestellt worden, ob ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden könnte, und es ging darum, welcher Zeitpunkt dafür der richtige ist. Dies ist aber nicht beantwortet worden.
Herr Kollege Rolfes, das können Sie gern monieren. Aber Sie wissen, dass weder ich und irgendjemand anderes hier im Saal einen Minister zwingen kann, eine Frage präzise so zu beantworten, wie sie gestellt worden ist. Das ist leider so. Wir nehmen das jetzt so zur Kenntnis. Aber ich bitte Sie auch um Verständnis dafür, dass nach der Geschäftsordnung nur zwei Zusatzfragen zulässig sind. Daher kann man nicht eine dritte und vierte Frage durch Zwischenrufe einspeisen.
Herr Minister, haben Sie ein Glück, dass man Ihnen jetzt nicht antworten, sondern nur fragen darf. Ich frage: In ungefähr welcher Größenordnung hat die Landesregierung in ihrer Regierungszeit Landesvermögen veräußert, in welcher Größenordnung ist das gezielt, also direkt in Investitionen geflossen, die für Niedersachsen zukunftsweisend sind, und in welcher Größenordnung ist das in den allgemeinen Haushalt eingeflossen?
richtig zitiert, und ich habe Ihnen richtig gesagt, wie der Text lautet. Wir können, aber wir müssen nicht, und wir legen einen Nachtrag vor, wenn er rechtlich und sachlich geboten ist. Er ist derzeit rechtlich und sachlich nicht geboten. Das, was Sie bekommen wollen, nämlich eine Übersicht über die Politik und deren Ausfinanzierung in Niedersachsen - ich will es nicht noch einmal wiederholen -, wird diese Landesregierung in dem Dreiphasenmodell so rechtzeitig dem Landtag und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, dass Sie sich damit inhaltlich kompetent auseinander setzen können. Das Letzte war eine Vermutung.
Herr Minister, ich möchte Sie herzlich bitten, diese Schärfen hier zu unterlassen. Jede Kollegin und jeder Kollege hier im Hause ist kompetent. Sie sind nämlich demokratisch gewählt.
Herr Kollege, Sie hatten gefragt, welche Veräußerungen getätigt worden sind, welche Veräußerungsgewinne dahinter stehen und wie sie verwendet worden sind. Ich wiederhole das nur, um sicherzugehen, dass ich den Inhalt der Frage richtig erfasst habe.
Ich will das anhand von drei großen Komplexen deutlich machen, die aus dem Stand von den Summen her vielleicht nicht ganz richtig darstellbar sind. Es waren die NILEG, Toto/Lotto und die Harzwasserwerke, die wir in größerem Stil veräußert haben und bei denen wir die Erlöse jeweils zum Haushaltsausgleich herangezogen haben. Sie kennen die Größenordnungen.
Nun zu der Frage, ob es weitere Veräußerungsabsichten gibt. Wir haben in der Tat ein ehrgeiziges Programm, um für das Land Niedersachsen nicht notwendige Liegenschaften zu veräußern. Es handelt sich um ein Dauerprogramm. Sie wissen, dass wir im Bereich der Liegenschaftsverwaltung auch einen reformpolitischen Ansatz verwirklicht haben, um noch effizienter, kompetenter und zielgerichteter aus dem Bereich der Liegenschaften Vermögen ziehen zu können. Die Annahme, dieses Geld würde nicht zweckgebunden für Investitionen oder
Vermögensvermehrung im Sinne des Landeshaushalts wieder eingesetzt, geht fehl, weil wir diese Einnahmen im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips natürlich dem Haushalt zuführen und für von uns definierte Politikschwerpunkte wieder ausgeben. Ich will das anhand einiger Beispiele deutlich machen.
Wir haben als Niedersächsische Landesregierung für die Zukunft eine Beteiligung am Tiefwasserhafen Wilhelmshaven avisiert. Die Beteiligung an diesem Großprojekt wird nur funktionieren, wenn wir in der Lage sind, aus dem Haushalt heraus die notwendigen Anteile zu generieren und zu bezahlen. So zu tun, als versickerte aus Veräußerungserlösen zufließendes Geld im konsumtiven Bereich des Haushalts, ist also eindeutig falsch. Ich sage das auf die Zukunft gerichtet.
- Ich bin dabei, auch auf die Vergangenheit einzugehen. Wenn Sie beispielsweise den wirklich ehrgeizigen Versuch der Landesregierung und der Mehrheitsfraktion in diesem Hause zur Kenntnis nehmen würden, dann würden Sie feststellen, dass es uns - im Gegensatz zu den zurückgehenden Investitionen in anderen Bundesländern - in Niedersachsen gelungen ist, die Investitionsquote und die real dahinter stehende Summe an tatsächlich getätigten Investitionen hochzuhalten. Diese Investitionen sind Wertschöpfung und Reinvestitionen in Hochbauten, in Liegenschaften, in Eigentum des Landes. Es handelt sich also um einen Kreislauf.
- Es ist ja immer die Frage, Herr Rolfes, wer von woher kommt. Was die Investitionen - sowohl die absoluten Zahlen als auch die Investitionsquote angeht, so hat sich die Situation bei uns gerade in den letzten Jahren deutlich besser dargestellt als bei denen, die von ganz oben gekommen und inzwischen sehr weit hinuntergefallen sind. Das gilt insbesondere für einige der reichen Länder, die früher in der Tat mehr zur Verfügung hatten, jetzt aber auch den Gürtel enger schnallen, gerade in dem Bereich der Investitionen.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, um es klar zu sagen: Wenn der Minister hier redet, dann halte ich es - mit Verlaub gesagt - für unmöglich, dass hier der Zwischenruf „Orientierungsstufenleiter“ gemacht wird. Ein solcher Zwischenruf ist auch von meinen beiden Kollegen registriert worden. Das ist ein Zwischenruf, den ich zwar formal nicht rügen kann, der aber dazu beiträgt, dass wir hier ein Klima bekommen, in dem es immer schwerer wird, Gedanken miteinander auszutauschen. Ich bitte wirklich alle Seiten, sich bewusst zu machen, dass wir eine Gemeinschaft sind, die den Versuch machen muss, das Land nach vorne zu bringen. Wenn man sich daran orientiert, dann geht es vielleicht etwas besser.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Wegner hat die Frage angesprochen, wie die CDU unter der Regierung Albrecht mit Finanzen umgegangen ist. Es hat eine klare Aussage dazu gegeben, wie die CDU damals mit Geld umgegangen ist. Ich will allerdings einen Blick in die Zukunft werfen. Die CDU hat vor, die Staatsquote, aus der u. a. die Bereiche Bildung, Sicherheit, Wirtschaftsförderung und Ähnliches bezahlt werden, sowie die Quote der Sozialausgaben und den Spitzensteuersatz auf 40 % abzusenken.
- Oder sogar auf unter 40 %. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen dieser Maßnahmen, wenn sie denn getroffen werden sollten, aus haushaltspolitischer Sicht ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Faltlhauser aus Bayern und ich haben uns gestern vor der Presse mit den Ergebnissen des Finanzplanungsrats auseinander setzen müssen. Die CDU hat im Finanzplanungsrat - ich muss etwas weiter ausholen, damit der Zusammenhang
aus der aktuellen Situation heraus besser beurteilt werden kann - heftige Vorbehalte in Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung und die Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland geäußert und hat das in einem eigenen Presseentwurf dargestellt. Darin wird ausdrücklich den Annahmen der Bundesregierung und eines größeren Teils der Bundesländer widersprochen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Aufschwung angelaufen ist und sich fortsetzen wird. Dies unterstellt, muss man davon ausgehen, dass es im laufenden Haushaltsjahr beim Bruttosozialprodukt einen Zuwachs von 0,75 % und im nächsten Jahr wahrscheinlich von 2,5 % geben wird. Dieser Aufschwung wird sich dann kontinuierlich fortsetzen. Dies ist eine optimistische Annahme, die aber durch eine Vielzahl von Fakten unterlegt ist. Da die CDU dies nicht mittragen will, sehe ich für die CDU das große Problem, Finanzierungsziele in der Politik bei einer Konjunkturprognose, die sie nach unten rechnet, darstellen zu können.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage, was mit der Staatsquote passiert, natürlich davon abhängig, wie Politik künftig definiert wird. Da die CDU aber kein Gesamtkonzept in Bezug auf die Staatsquote vorgelegt hat, sondern lediglich gesagt hat, dass sie die Staatsquote auf unter 40 % absenken will, kann man das nur in Relation zu den Größenordnungen betrachten, die durch die Regierung Schröder bis jetzt erreicht worden sind. Die Absenkung von ungefähr 3 % war für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden bereits ein erheblicher Adererlass. Das, was die CDU vorhat, wird - so habe ich es den Fachzeitungen entnommen - auf 170 Milliarden Euro quantifiziert.
Hinzu kommt der zweite Bereich, die beabsichtigte Senkung der Sozialquote. Ich gehe davon aus, dass die Ökosteuer nicht zur Disposition gestellt wird, dass sie - in welcher Form auch immer - bestehen bleiben wird; sonst wäre das nämlich überhaupt nicht darstellbar. Ich gehe davon aus, dass das ungefähr 15 Milliarden Euro ausmacht.
Der Spitzensteuersatz soll auf unter 40 % gesenkt werden. Ich gehe davon aus, dass sich das auf das Jahr 2005 bezieht. Nach dem vorliegenden Geset
zestext ist eine Absenkung von 48 % auf 45 % geplant. Das wird in der Spitze um die 30 Milliarden Euro kosten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass diese drei Megaziele der CDU nicht darstellbar sind, ohne dass die öffentlichen Haushalte bei Bund, Ländern und Gemeinden Pleite gemacht oder in einer bisher noch nicht dagewesenen Dimension in die Nettokreditaufnahme gedrängt werden.
Meine Damen und Herren, ich habe hier niemanden zur Eile zu bewegen. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass wir den vorgesehenen Zeitrahmen um 40 Minuten überschritten haben und noch vier Wortmeldungen vorliegen. Mein Hinweis gilt für diejenigen, die fragen, sowie für diejenigen, die antworten.
Herr Minister, welche Belastungen würden auf den Haushalt zukommen, wenn die haushaltswirksamen Anträge, die die CDU-Fraktion in dieser Legislaturperiode gestellt hat, umgesetzt worden wären?
Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir im Finanzministerium - wie es von der Landesregierung erwartet wird - jeden Antrag der CDUFraktion auf seine haushaltsmäßigen Auswirkungen überprüfen und für uns eine Summe dahinter stellen. Dazu ist die Opposition in der Regel nicht verpflichtet, wenn sie einen Antrag stellt. Sie wird sich auch hüten, das offen zu legen, denn dann würde die Möglichkeit für den Außenstehenden, entsprechend zu agieren, noch viel größer werden.
Wir haben - auch das ist kein Geheimnis - über unsere wahlkampfbegleitende Maßnahme Kampa inzwischen ein Instrument geschaffen, durch das
diese Frage vertieft erörtert und dargestellt werden wird. Ich sage das nur, damit die CDU-Fraktion nicht denkt, sie bräuchte sich nie zu Zahlen zu äußern, die sie selbst produziert.
Wir haben in den letzten Haushaltsberatungen mehrfach das Thema „Programm für den ländlichen Raum“ erörtert. Der Antrag umfasste mehrere Seiten und - ich würde sagen - drei bis vier Dutzend Einzelmaßnahmen, vom Transrapid bis zur Förderung der Ökologie im ländlichen Raum, von der Betreuung von Kindern im ländlichen Raum bis hin zu kulturellen Einrichtungen. Es wurde alles, was die Landespolitik überhaupt darzustellen hat, aufgezählt und gesagt, dies würde die CDU umsetzen. Würde man allein die in diesem Antrag aufgestellten Forderungen addieren, dann läge man bei einem Antragsvolumen, das mit 1 Milliarde DM sicherlich kurz gegriffen wäre. Ich nehme an, dass dieser Betrag eher höher ausfallen würde.
Die CDU-Fraktion hat während der letzten Haushaltsberatungen 3 000 zusätzliche Lehrkräfte gefordert und die dafür aufzuwenden Kosten in ihrem Haushaltsentwurf auch scheinbar gedeckt gehabt, zumindest für ein Vierteljahr.