Sie hat allerdings nicht die Frage beantwortet, ob diese 2 500 Lehrkräfte zu den 3 000 Lehrkräften hinzugezählt werden sollten, die die SPD-Fraktion in ihrem Antrag und die Landesregierung ohnehin schon eingeplant hatten, oder ob sie in diese 3 000 Lehrerstellen einbezogen waren. Ich gehe davon aus, dass es 3 000 Lehrkräfte mehr waren.
- 2 500 waren es? Dann ziehen wir 500 ab. Das ist doch egal. - Da der entsprechende Betrag in Ihrem Haushaltsentwurf nicht vernünftig ausgewiesen bzw. durchfinanziert ist, müssten Sie eine weitere Summe ausweisen.
Wenn ich die CDU hier im Lande, die zur Bundestagswahl das unterstützt, was der stellvertretende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende Wulff zusammen mit Herrn Stoiber macht, als Gesamtheit betrachte, dann muss ich auch das Familiengeld berücksichtigen, das die niedersächsische CDU zum Bestandteil der niedersächsischen Politik erklärt. Wir rechnen mit gut 15 bis 16 Milliarden Euro, die hierfür auf der mittleren Zeit
schiene aufgebracht werden müssen. Das ist richtig Geld, das natürlich auch von Niedersachsen mitfinanziert werden muss.
Addiert man diese Summen, dann muss man feststellen, dass es in diesem Hause eine reale Diskussion über Haushaltszahlen und eine irreale, eher virtuelle Diskussion gibt, die von der Opposition, insbesondere von der CDU-Fraktion, geführt wird. Diese Diskussion hilft uns nicht weiter. Wir bemühen uns, eine an den Kernpunkten der Politik orientierte Politik zu betreiben und deren Umsetzung auch zu finanzieren.
Es ist schon interessant, dass der Minister hier meint, er bräuchte keinen Nachtragshaushalt vorzulegen, obwohl die Kultusministerin letztmalig vorhin gesagt hat, wie viel Geld, das gar nicht im Haushalt veranschlagt ist, ausgegeben werden soll.
Stattdessen tragen Sie uns hier vor, was uns die Kampa demnächst im Wahlkampf bieten wird. Wenn Sie auf der Basis agieren wollen, die der Herr Finanzminister soeben angedeutet hat, dann wird es sicherlich Wahlkampflügen ohne Ende geben.
Ich komme zu meiner Frage. Wenn man derart falsche Antworten bekommt, wird man ja wohl eine Vorbemerkung machen können.
Sie haben vorhin gesagt, dass bei dem bisher immer noch nicht erfolgten Jahresabschluss 2000 kein Geld verloren gegangen ist. Wie wollen Sie das denn beweisen, wenn Sie - weil das bekanntlich die Softwarefirma und nicht das Finanzministerium gemacht hat - nicht wissen, welche Geldströme gebucht sind, und wenn außerdem bedeutende Teile der Datensätze gelöscht sind?
Herr Möllring, ich weiß nicht, ob Sie in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen anwesend waren, als mein Haus zu diesen Fragen vorgetragen hat. Der entscheidende Punkt ist, dass da, wo die Datensätze bei der Migration von dem einen in das andere System nicht mehr aufzufinden waren, mit einem erheblichen Personalaufwand per Hand jede einzelne Buchung zurückverfolgt und inzwischen gegengebucht worden ist. Der Abschmelzungsprozess von 700 Millionen auf 695 000 ist eben nur so zu erklären, dass wir seit über einem Jahr ganz massiv dabei sind, den Ansprüchen des Landesrechnungshofes Genüge zu tun, weil es auch unser Anspruch ist, hier lückenlos aufzuklären.
Ich kann das deshalb so überzeugt sagen, weil bei allen Überprüfungen keinerlei Unregelmäßigkeiten im Verhältnis zum Kassenabschluss festgestellt worden sind. Das ist für uns und für jeden der Fachmänner bis jetzt das entscheidende Argument.
Ich komme noch einmal auf die Computerpanne zurück. Herr Minister, ist Ihnen eigentlich bekannt, dass es nicht nur dem Landesrechnungshof, sondern auch Ihren eigenen Betriebsprüfern nicht gefallen würde, wenn ein Steuerpflichtiger eine frisierte Bilanz, in der sich einzelne Buchungen nicht korrekt nachprüfen lassen, vorlegen würde, und dass dieser Betrieb mit Sanktionen belegt werden würde?
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung einschließlich derjenigen, die in der Betriebsprüfung und Fahndung tätig sind, nehmen ihre Arbeit von Haus aus so wahr, dass sie dem Nachweispflichtigen immer die Chance geben, den entsprechenden Nachweis in zumutbarer Zeit und unter zumutbaren Bedingungen zu erbringen.
Ich kenne den einen oder anderen Kollegen - insoweit kann ich jetzt aus der Praxis berichten -, der, wenn das nicht der Fall sein sollte, einen solchen Fall aufgenommen und sich an mich gewendet hat. In diesen Fällen wird der Sachverhalt geprüft. Wenn der Petent Recht hat, bekommt er Recht, und wenn er Unrecht hat, dann eben nicht. Ich beanspruche für meine Mitarbeiterinnen und meine Mitarbeiter nichts anderes, als dass Sie mit ihnen genauso fair umgehen, wie Sie erwarten, dass wir mit den Steuerpflichtigen umgehen.
Hier wird doch eine Diskussion geführt, die, wenn man sie im Zusammenhang mit der Prüfung der Haushaltsrechnung genau betrachtet, ein formalisiertes Verfahren betrifft. Der Rechnungshof prüft - das ist seine Pflicht, das ist sein Recht - und legt
einen Bericht vor. Dieser Bericht liegt auf dem Tisch. Mit den dort geschilderten Sachverhalten hat sich die Landesregierung auseinander zu setzen, in diesem Fall der Finanzminister und sein Ministerium. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 sind Feststellungen getroffen worden. Diese Feststellungen erscheinen heute schon in einem ganz anderen Licht. Der Prozess dorthin ist auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen dargestellt worden. Ich habe heute schon drei- oder viermal gesagt, dass die Summen in gar keinem Verhältnis mehr stehen. Wir haben 99,8 % der hinterfragten Summen aufgeklärt. Es geht noch um 0,2 % der Summen, und wir sind dabei, täglich neue Buchungsmerkmale zu finden.
Lassen Sie mich Ihnen nun einmal erklären, was im Zusammenhang mit P 53 stattgefunden hat. Ich habe nämlich den Eindruck, dass das bei Ihnen nicht angekommen ist. Wir haben die gesamte Finanzwelt in der Landesverwaltung über P 53 neu organisiert, und zwar mit einem gewaltigen Reformschub, den es in dieser Art und Weise in ganz Deutschland nicht gegeben hat.
Das ist das Qualitätsmerkmal. Der amtierende Präsident des Landesrechnungshofs, der damals Staatsmodernisierer in der Staatskanzlei war, hat dieses Projekt insbesondere unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten konstruktiv begleitet, nämlich mit dem Ziel, einen Teil der Kompensationskosten über Stellenabbau durchzusetzen. Tatsache ist, dass wir früher 440 Mitarbeiter hatten und heute noch 21 Personen zuzüglich der 40 Beschäftigten, die noch im peripheren Bereich tätig sind, den Job dieser 440 Mitarbeiter erledigen. Wir haben im Vollzug über 360 Stellen eingespart. Erinnern Sie sich doch einmal daran, wie solche gewaltigen Umbrüche in Verwaltungsteilen von großen Unternehmen, die das Rückgrat der Organisation schlechthin sind, abgewickelt worden sind. Die Unternehmen, die zulassen mussten, dass bei der Einführung einer neuen Software die Züge stehen geblieben sind, die Flugzeuge nicht fliegen konnten oder die Lohnbuchhaltung nicht funktioniert hat, will ich gar nicht nennen.
Lassen Sie mich noch, Herr Möllring, da Sie schon einmal von der falschen Abrechnung der Landtagsdiäten betroffen waren, noch einen Satz zu dem Bericht im rundblick anfügen. Diese Abrech
nung ist nicht über das Programm P 53, sondern über das Landtagssystem vorgenommen worden, woraus deutlich wird, dass selbst in kleinsten Systemen noch Fehler begangen werden. Möglicherweise schockt es den Computer ja, wenn er sieht, wer das Geld ausgezahlt bekommen soll. - Schönen Dank.
Jetzt hatte sich der Herr Kollege Wiesensee gemeldet. Aber er ist uns abhanden gekommen. Also kommen wir zum nächsten Redner. Herr Kollege Meinhold, Sie hatten vorhin anderthalb Fragen gestellt. Aber wir werten die einmal nach unten. Also bitte noch eine Frage!
Herr Präsident, dann lassen Sie mich noch eine halbe Frage stellen. - Herr Minister, Sie haben eben anschaulich geschildert, was es bedeuten würde, wenn die Staatsquote, die Sozialabgabenquote und der Spitzensteuersatz unter 39 % abgesenkt würden. Wie viele Milliarden würden dem Land Niedersachsen denn in der Zukunft auf der Einnahmeseite fehlen, wenn diese Pläne Wirklichkeit würden?
Ich muss zugeben, dass ich heute auf alle Fragen, die im Wahlkampf eine Rolle spielen könnten, gut vorbereitet bin. Ich kann das zwar für die drei Bereiche nicht benennen, verweise aber darauf, dass wir in Bezug auf den Spitzensteuersatz darüber gestern ausführlich diskutiert haben, weil wir gegen eine bestehende Rechtslage - 2005; dritte Stufe der Steuerreform - rechnen müssen. Da ich davon ausgehe, dass die CDU ihre Forderung nach der Absenkung des Spitzensteuersatzes gegen ein bestehendes Gesetz demonstrativ auch noch in den Wahlkampf einbringen will, muss man die Auswirkungen entgegen der bestehenden Rechtsgrundlage berechnen. Diese Pläne der CDU würden für Niedersachsen auf einen Schlag etwa 2 Milliarden DM weniger in der Kasse bedeuten.
Herr Minister, würden Sie Ihre Behauptung, die jetzige Bundesregierung hätte die Staatsquote seit 1998 um 3 Prozentpunkte gesenkt, bitte mit exakten und nachprüfbaren Prozentzahlen belegen?
Ich habe das vorhin aus dem Stand gesagt. Ich möchte es nicht wiederholen, sondern nur sagen: Wir halten 45 % für möglich. Das bedeutete eine Absenkung um 3 Prozentpunkte.