Protokoll der Sitzung vom 28.08.2002

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesem Gesetz gibt es schon seit längerer Zeit eine Initiative vonseiten der rot-grünen Bundesregierung. Sie hat richtigerweise erkannt, dass eine Novellierung überfällig ist. Die Details hat Frau Goede gerade dargestellt. Es herrscht Einigkeit, dass das auch von Landesseite unterstützt werden muss. Deswegen ist es richtig, dass die Landesregierung dies unterstützt. Wir hoffen, dass das Ganze möglichst bald zu einem Ergebnis kommt, damit dieser überflüssige Paragraf fällt. Wir stimmen dem zu. Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt ist Frau Rühl begierig, uns zu erzählen, wie sie das sieht. Bitte!

(Möhrmann [SPD]: Sie macht das auch sehr kurz!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe das schon anders. Im Januar-Plenum dieses Jahres haben Sie Ihren Antrag eingebracht, Frau Goede. Schon damals sagte ich Ihnen, dass wir ihn für einen populistischen Schnellschuss halten. Wir haben ganz eindringlich vor den Folgen gewarnt. Sie halten jetzt wider besseres Wissen immer noch das Gewehr in der Hand. Ich sage Ihnen: Sie werden die Falschen treffen.

Die Verbände und Organisationen haben uns schriftliche Stellungnahmen zukommen lassen: IHK, Einzelhandelsverband, Unternehmerverbände. Alle sagten Ihnen allen - auch Ihnen, Frau Steiner - das Gleiche, dass nämlich die Vorschriften des UWG den Schutz des Wettbewerbs vor bewussten Regelübertretungen durch einzelne Konkurrenten und zugleich den Schutz der Verbraucher bezwecken. Wer sonst als der Mitbewerber, der durch genaue Beobachtung der Angebotslage der Konkurrenten irreführende Angebote aufdeckt, sollte hier für schnellen und effektiven Verbraucherschutz sorgen. Das fast 100 Jahre alte UWG ist in dem einen oder anderen Punkt novellierungsbe

dürftig. Aus diesem Grunde wurde die Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium eingerichtet, die sich mit der Frage der Novellierung und der Ausgestaltung einzelner Vorschriften des UWG auseinander setzt.

Für unseren hiesigen stationären Einzelhandel besteht Einigkeit, dass sich eine Aufhebung des existierenden Sonderveranstaltungsrechts nach § 7 UWG zulasten der kleinen und mittleren Betriebe auswirken würde. Das ist so.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen das noch einmal in einer anderen Form: Große finanzstarke Betriebe würden durch entsprechend aufwändige und publikumswirksame Werbemaßnahmen den kleinen und mittleren Betrieben, die eine geringe Kapitaldecke haben, das Wasser abgraben. Wir können es auch noch einmal ganz platt sagen: Die Großen schlucken die Kleinen. Sie alle können dann nur noch in großen Warenhäusern einkaufen.

(Beifall bei der CDU)

Auch ich will das kurz machen und meine Ausführungen kürzen. Für die CDU-Fraktion sage ich noch einmal deutlich: Modifizierung ja, wenn erforderlich, aber auf keinen Fall Sonderveranstaltungen jedweder Art vollständig und jederzeit freigeben. § 7 UWG darf also nicht ersatzlos gestrichen werden. Der Einzelhandel liegt völlig am Boden. Mit Ihrem Antrag - so meine ich jedenfalls - treten Sie noch einmal nach. Wir würden dem Handel gern wieder auf die Beine helfen und lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist die Beratung beendet.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr in Drucksache 3577 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe bitte! - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Ausschussempfehlung entsprochen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung: Entlassung von Finanzminister Heiner Aller - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3445 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3579

(Wolf [SPD]: Wird abgesetzt! - Unru- he)

- Jetzt geht es erst einmal zur Beratung. - Der Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3445 wurde in der 111. Sitzung am 14. Juni 2002 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Die Redezeiten sind vereinbarungsgemäß: SPD und CDU jeweils bis zu acht Minuten, Grüne bis zu vier Minuten und Landesregierung bis zu vier Minuten.

Die Debatte ist eröffnet. Zunächst hat Herr Kollege Möhrmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der letzten Plenarsitzung vor den Sommerferien bereits über dieses Thema diskutiert.

(Vizepräsidentin Litfin übernimmt den Vorsitz)

Wir haben überzeugend darlegen können, weshalb es überhaupt keinen Anlass für den Ministerpräsidenten gibt, unseren Finanzminister Heiner Aller zu entlassen. Ich habe den Ausführungen, die ich seinerzeit gemacht habe, nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der SPD)

An dieser Stelle will ich nur sagen, dass die Ernsthaftigkeit des CDU-Antrages dadurch unterstrichen wird, dass man sieht, wie viele Abgeordnete der CDU jetzt noch anwesend sind.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben am Freitag noch eine Missbilligung des Finanzministers auf der Tagesordnung. Auch daran kann man sehen, dass die CDU-Opposition gar nicht damit rechnet, dass überhaupt in Erwägung gezogen wird, den Finanzminister zu entlassen. Daran kann man erkennen, dass es der CDU dabei nicht um inhaltliche Politik geht, sondern darum, hier den Versuch

zu machen, eine Person ins schlechte Licht zu rücken. Daran kann und wird sich natürlich die Fraktion der SPD im Landtag nicht beteiligen. Wir sind der Auffassung, unser Finanzminister hat in den vergangenen Jahren eine gute Arbeit abgeliefert. Ich meine, auch in der finanzpolitischen Debatte heute Morgen in der Aktuellen Stunde ist das deutlich geworden.

Meine Damen und Herren, zum Problem P 53 will ich an dieser Stelle nur noch feststellen, dass wir, nachdem die aufgetretenen Fehler weiter überprüft worden sind, von einer dreistelligen Millionensumme als Differenz inzwischen bei 78 600 Euro angekommen sind. Wir gehen davon aus, dass man das wird weiter reduzieren können.

Ich will an dieser Stelle noch einmal feststellen: Bisher ist die Haushaltsrechnung nicht zu verändern gewesen. Es geht lediglich um Buchungsdifferenzen, die darauf zurückzuführen sind, dass bei der Umstellung auf P 53 - wie in vielen anderen Ländern, wie aber auch in vielen Industriebetrieben - Probleme aufgetreten sind. Was wir alles einsparen können, wie viel Personal wir auch anderweitig einsetzen können, habe ich Ihnen in der vergangenen Sitzung gesagt. Wir lehnen den Antrag der CDU ab.

(Beifall bei der SPD)

Der Kollege Möllring spricht für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der Kollege Wolf dazwischengerufen hat, wir sollten den Punkt absetzen, dachte ich, das wollte er tun, weil er neuere Erkenntnisse hat. Aber offenkundig ist die SPD noch nicht so weit, auch einen gescheiterten Finanzminister dahin zu schicken, wo er hingehört, nämlich in Rente.

(Zurufe von der SPD)

- Wir haben heute Morgen ja darüber diskutiert. Natürlich kann man das unterschiedlich sehen. Wer aber, wie Sie gestern, eine mittelfristige Finanzplanung vorstellt, die auf so tönernen Füßen steht, der hat doch den Offenbarungseid abgelegt und der hat doch gezeigt, dass er das Ganze nicht kann.

Ich bin dankbar, dass Herr Möhrmann hier heute endlich einmal zugibt, dass P 53 hinten und vorne nicht gelaufen ist. Das ist bisher immer bestritten worden.

(Wegner [SPD]: Das ist ein typischer Möllring! Verdrehen und Lügen!)

- Herr Wegner, wir haben doch zusammen im Ausschuss gesessen, als die Herren Staatssekretäre gesagt haben: Das sind nur die Beamten, die sich mit neumodischem Krams nicht abfinden wollen, die sich gegen neue Technik wehren. Die Technik als solche ist in Ordnung. - Heute hat Herr Möhrmann dankenswerterweise endlich einmal gesagt, dass es bei der Umsetzung von P 53 Schwierigkeiten gegeben hat.

(Dr. Schultze [SPD]: Das haben wir doch immer gesagt!)

Es wäre gut gewesen, wenn Herr Möhrmann auch gesagt hätte, dass es eine falsche Auswahlentscheidung - für die Firma Baan - gegeben hat.

(Beifall bei der CDU)

Herr Möhrmann hat dankenswerterweise auch schon auf den zweiten Punkt hingewiesen, den ich beim letzten Mal vorgetragen habe, nämlich auf den Jahresabschluss 2000. Wir müssen zunächst einmal feststellen, dass der Jahresabschluss 2000 inzwischen, im März, von der Landesregierung festgestellt worden ist, und zwar bis auf den Pfennig genau: 42 Milliarden und ein paar Zerquetschte und 46 Pfennig. Ich frage mich: Wie kann man einen Jahresabschluss feststellen, wenn die Zahlen - Herr Möhrmann hat es dankenswerterweise gesagt - immer noch nicht bekannt sind?

(Wegner [SPD]: Typisch Möllring!)

Es schwankt ständig. Vor einigen Tagen, Herr Wegner, waren im Finanzministerium immer noch 240 000 Euro zu wenig da. Ein paar Tage später, vor zwei, drei Tagen, waren 142 000 Euro zu viel da. Und Herr Möhrmann, der offensichtlich neue Zahlen hat, nennt jetzt die Zahl 78 000 Euro. - Ja, wir sind hier doch nicht beim Rätselraten, wo jeder eine Zahl in den Topf werfen kann, und hinterher wird gezogen, welches die richtige Zahl ist! Ein Jahresabschluss hat nun einmal auf den Pfennig genau zu stimmen. Da können Sie jede Firma, jeden Steuerberater und jeden Wirtschaftsprüfer fragen.

(Beifall bei der CDU)

Und der Jahresabschluss stimmt eben nicht. Sie können doch nicht sagen, er stimmt, wenn es erst 700 Millionen Euro zu viel und dann wieder 300 Millionen Euro zu wenig sind. Selbst jetzt gibt es von Tag zu Tag immer noch unterschiedliche Ergebnisse. Das ist doch ein Ergebnis, das kein Ergebnis ist, und dafür muss derjenige haften, der dafür geradestehen muss. Ich gebe ja zu, Herr Aller hat lange nichts davon gewusst, weil ihm seine Mitarbeiter das nicht gesagt haben. Aber auch so ein Organisationsverschulden ist natürlich ein Verschulden des Chefs des Hauses.

Der dritte Punkt ist der Haushaltsabschluss 2001; auch darauf hatte ich hingewiesen. Der Minister, der durch halsstarrige Prozesshanselei bei BEB voll auf die Nase gefallen ist,

(Zurufe von der SPD)

zieht das BEB-Ergebnis hinterher dafür heran, dass sein Jahresabschluss 2001 nicht stimmt - er ist um immerhin 616 Millionen Euro nicht ausgeglichen -, und sagt dann: Nachdem ich die Prozesse bis in die letzte Instanz verloren habe, breche ich das Haushaltsgrundsätzegesetz und die Landeshaushaltsordnung. - Inzwischen habe ich gelesen, Sie wollen die Landeshaushaltsordnung sogar dafür ändern. Das ändert aber nichts daran, dass wir immer noch ein Bundesgesetz haben, und Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht. Die Landeshaushaltsordnung können Sie so viel ändern, wie Sie wollen, Sie verstoßen weiter gegen Bundesrecht. - Sie erklären ganz offen, Sie werden das über zehn Jahre streuen und nicht, wie es in der Landeshaushaltsordnung steht und wie es erforderlich ist, innerhalb der nächsten zwei Haushaltsjahre wieder auf Null bringen.

Es war absehbar, dass Sie diese Niederlage bekommen, und wer inzwischen in die Akten geguckt hat, der weiß ja auch, dass man sich schon Strategien für den Fall der Niederlage überlegt hat.

(Plaue [SPD]: Sie sollten mal in die Akten Ihres Herrn Oberbürgermeis- ters gucken! Da haben Sie genug zu tun, Sie Finanzgenie!)