Protokoll der Sitzung vom 28.08.2002

Es ist natürlich auch richtig, dass mittlerweile das Bundesgesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung mit den Stimmen der rotgrünen Koalition beschlossen worden ist. Es ist auch richtig, dass wir bei der Verabschiedung mitgemacht haben, aber nicht, weil wir das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, für besonders gelungen halten, sondern weil es darum geht, zunächst einmal erste Schritte in die richtige Richtung zu tun. Diese ersten Schritte reichen aber bei weitem nicht aus.

Frau Kollegin Bockmann, ich will Sie hier auch an Folgendes erinnern. Ich kann Ihnen das nicht ersparen, auch wenn ich das von dieser Stelle aus schon einmal gesagt habe. Ich finde es faszinierend, dass Sie vor fast einem Jahr, als wir über dieses Thema in diesem Hause debattiert haben, der Meinung waren, eine solche Regelung sei überhaupt nicht notwendig; es gebe dafür in diesem Land keinen Bedarf. Sie haben uns Populismus vorgeworfen. Sie haben uns Unkenntnis vorgeworfen. Sie haben gesagt, die Berliner seien zuständig. Frau Däubler-Gmelin hat zeitgleich erklärt, der Bund sei gar nicht zuständig, die Länder müssten dies regeln. Wir haben damals, vor einem Jahr, also ein Riesentohuwabohu erlebt und mussten dann mit ansehen - das haben wir mit Freude registriert - , dass sich bei Ihnen offensichtlich relativ schnell ein Meinungswechsel vollzogen hat. Seit vier Jahren wissen wir ja, wie kurz sozusagen die Verfallszeit sozialdemokratischer Programmatik in diesem Land geworden ist. Insoweit hat uns dies dann auch nicht mehr gewundert.

Ich will mich nun zur Sache äußern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend ist, dass uns die beschlossene Vorbehaltsregelung nicht weit genug geht. Die Menschen in unserem Land haben einen Anspruch darauf, dass wir sie auch dann vor gefährlichen Straftätern schützen, wenn sich deren besondere Gefährlichkeit erst während der Haft ergibt. Das ist nach der von Ihnen in Berlin beschlossenen Regelung heute noch nicht möglich. Das lässt die Vorbehaltslösung nicht zu. Im Extremfall kann das bedeuten, dass wir es mit einem Straftäter zu tun haben, der rechtskräftig verurteilt worden ist, der während der Strafhaft deutlich zeigt, dass er außerordentlich gefährlich ist, dass man große Sorge haben muss, wenn der Entlassungszeitpunkt herannaht, und dass ein solcher Mann entlassen werden muss, weil es nicht möglich ist, während der Haft Gefährlich

keitsprognosen mit einfließen zu lassen. Genau das möchten wir gerne ändern. Das wollten wir verhindern.

Die neue Regelung bleibt insoweit ganz eindeutig hinter unseren Forderungen zurück. Schlimmer noch: Künftig bleibt derjenige, der noch nie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurde, aber dennoch gefährlich sein kann, von der Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung kraft Gesetzes ausgeschlossen. Da die Verhängung eine sehr schwer wiegende Entscheidung ist - das wird jeder Richter bestätigen -, ist wohl auch davon auszugehen, dass die Gerichte künftig anstelle der sofortigen Anordnung der Sicherungsverwahrung dazu neigen werden, auf die weichere Variante der Vorbehaltsentscheidung auszuweichen. Auch das wird die Folge dieses neuen Gesetzes sein. Das bedeutet, dass bereits verurteilte Straftäter sowieso nicht erfasst sind und Straftäter, die vielleicht heute noch mit Sicherungsverwahrung rechnen müssen, mit der weicheren Lösung konfrontiert werden. Das halten wir für falsch.

Sie, Frau Kollegin Bockmann, haben dagegen wieder eingewandt - das war ja vorherzusehen -, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Probleme gebe. Wir wissen aber doch alle - nicht nur die Juristen in diesem Haus; Frau Kollegin Bockmann, Sie wissen das doch auch -, dass man über alle Fragen juristisch streiten kann. Natürlich kann ich Sachverständige finden, die Ihre Position untermauern. Ich kann aber auch welche finden, die unsere Position untermauern. Letztlich ist es doch die Frage, was ich eigentlich will. Ich habe mir die Mühe gemacht und das nachgelesen, was in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dazu - z. B. in Band 7 - ausgeführt wird. Das trage ich jetzt einmal vor. Dort steht:

„Der Freiheit des Einzelnen ist die Sozialbindung immanent. Das heißt, wer seine Freiheit verbrecherisch mißbraucht und voraussichtlich weiter mißbrauchen wird, wird in seiner Menschenwürde nicht verletzt, wenn die Gemeinschaft ihm die Freiheit entzieht und dadurch weiterem Mißbrauch zwecks Aufrechterhaltung der Rechtsordnung vorbeugt.“

Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Das ist ein Beleg dafür, dass ich genauso gut umgekehrt argumentieren kann, dass wir einen rechtskonformen

Weg beschreiten, wenn ich diesen Weg beschreiten will. Das haben wir bei Ihnen von Anfang an angezweifelt. Sie wollten diesen konsequenten Weg nicht beschreiten. Geben Sie doch bitte zu, dass Sie sich in der Koalition nicht durchsetzen konnten! Geben Sie doch bitte zu, dass die Grünen nicht bereit waren, diesen Weg mitzugehen! Dann können wir auf der Basis miteinander reden. Aber bitte unterlassen Sie es, uns ständig vorzuwerfen, wir hätten sozusagen vom Verfassungsrecht keine Ahnung, und es gebe keine verfassungskonforme Lösung. Das ist schlichtweg Unsinn. Wenn ich diesen Weg will, dann kann ich ihn auch gehen. Es ist nur die Frage, wie ich diese Regelung begründe.

Meine Damen und Herren, wir werden deshalb unseren Antrag heute so aufrecht erhalten, weil wir nach wie vor für unsere weitergehende Lösung kämpfen werden. Ich kann Ihnen auch ankündigen: Wenn es am 22. September zu einem Regierungswechsel kommt - und es kommt zu einem Regierungswechsel -,

(Zustimmung bei der CDU - Wider- spruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

werden wir dafür sorgen, dass dieses Gesetz so novelliert wird, dass auch Verbrecher, die in der Haft deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie gefährliche Straftäter sind, nachträglich mit Sicherungsverwahrung rechnen müssen. Dies ist für uns ein wichtiges Anliegen. Das werden wir am 22. September durchsetzen.

(Frau Elsner-Solar [SPD]: Wenn, dann höchstens danach!)

Das, was wir sagen, tun wir auch. Das ist auch ein Unterschied zu Ihrer Regierung.

(Beifall bei der CDU)

Kollege Schröder!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stratmann, ich hatte schon befürchtet, dass sich Ihr 100-Tage-Programm für die Zeit nach dem 22. September ungefähr auf dem Niveau bewegen wird.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Kollege Stratmann, wenn es Ihnen ein solches Herzensanliegen ist, dann erklären Sie mir doch einmal, wieso es bis 1998 offenbar unmöglich war, in den 16 Jahren Ihrer Regierungszeit ein derart hochnotdringliches Gesetz, was jetzt gerade erst von Rot-Grün in Berlin beschlossen worden ist, zu beschließen.

Meine Damen und Herren, die Zeit ist über die Anträge der beiden großen Fraktionen hinweggegangen. Die rote und die grüne Bundestagsfraktion haben das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung bereits im Juni dieses Jahres beschlossen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch eingelegt. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt vom gestrigen Tage verkündet worden, und nach Artikel 7 dieses Gesetzes tritt es am Tage nach der Verkündung, also heute, in Kraft. Meine Damen und Herren, in Anbetracht dieser Tatsache frage ich mich, was eine solche Nachklapp-Debatte genau an dem Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, eigentlich noch soll.

Sie haben gesagt, man müsse sich die Frage stellen, was man damit eigentlich erreichen wolle. Ich stelle Ihnen eine Gegenfrage: Weshalb, Herr Kollege Stratmann, war es bis 1998 weder notwendig noch politisch möglich, ein solches Gesetz zu beschließen, und weshalb hat es für Sie eine solche Bedeutung gewonnen, dass Sie es im Falle eines Wahlerfolges am 22. September zu Ihrer entscheidenden rechtspolitischen Initiative erheben wollen? Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie schuldig. Ich habe den Eindruck, es geht Ihnen gar nicht um die Sache, es geht Ihnen gar nicht um die Sicherheit der Menschen, zumal es offenbar unmöglich war, in den Ausschussberatungen einen wirklichen Bedarf für dieses Gesetz in Niedersachsen zu belegen. Es geht Ihnen darum, mit den Ängsten dieser Menschen Politik zu betreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das gelingt Ihnen nicht. Das Gesetz ist beschlossen. Ich meine, dass wir deswegen die Debatte an diesem Punkt abkürzen können.

Ich freue mich, dass auch die SPD-Fraktion die Zeichen der Zeit erkannt und ihren in der Tat in der Sache überholten Antrag grundlegend renoviert hat. Wir haben keine Schwierigkeiten, diesem Än

derungsantrag der SPD zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegen weitere Wortmeldungen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann. Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und im Falle seiner Ablehnung dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3636 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Möllring [CDU]: Wir müssen noch über die Ausschussempfehlung ab- stimmen!)

- Damit hat sich die Beschlussempfehlung des Ausschusses erledigt, Kollege Möllring. Ich habe es Ihnen jetzt gesagt. Ich hoffe, Sie sind sicher, dass das jetzt auch wirklich geschehen ist.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 21: Einzige (abschließende) Beratung: Audit „Beruf und Familie“ - Familienpolitik und Wirtschaftsförderung in Niedersachsen verknüpfen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2215 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3613

Dieser Antrag wurde am 23. Februar 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Zur Wort gemeldet hat sich die Kollegin Frau Pothmer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass gerade hier in Deutschland der entscheidende Produktionsfaktor eines Unternehmens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Von ihnen hängt die Wettbewerbsfähigkeit ab. Wenn ein Unternehmen also qualifizierte Mitarbeiterin

nen gewinnt und diese auch langfristig an das Unternehmen bindet, hat das Unternehmen entsprechende Vorteile im Wettbewerb. Wir wissen, dass die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Pflichten inzwischen nicht nur für Frauen von entscheidender Bedeutung ist, sondern zunehmend auch für Männer. Dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Wenn also ein Unternehmen diese Vereinbarkeit ermöglicht, sinkt die Fluktuationsrate, ein Unternehmen muss sich weniger um die Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern, und es braucht weniger in die Einarbeitung zu investieren. Das private Umfeld von Beschäftigten zu berücksichtigen, führt zu mehr Loyalität und lässt den Krankenstand sinken. Das ist eindeutig belegt.

Wir wollen mit unserem Antrag diesen Prozess insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen. Wir wollen mit unserem Antrag Familienpolitik und Wirtschaftspolitik miteinander verbinden.

Wir wissen aus einer Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Senioren, dass gerade das Audit „Beruf und Familie“, das von der Hertie-Stiftung entwickelt worden ist, insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Unterstützung und ein nützliches Instrument für familienbewusste Personalplanung sein kann. Wir wollen diese Unternehmen in diesem Anliegen unterstützen. Außerdem waren wir der Auffassung, dass es Sinn macht, dass auch Teile der Landesregierung insoweit mit gutem Beispiel vorangehen. Wir waren weiterhin der Auffassung, dass ein Audit, das im Wirtschaftsministerium durchgeführt wird, entsprechende Signalwirkung auch auf private Unternehmen haben würde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn das Wirtschaftsministerium versucht, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen Gespräche zu führen und Unterstützung zu organisieren, dann hat das natürlich einen gänzlich anderen Hintergrund, wenn es das aus eigener Erfahrung und mit eigenen Kompetenzen tun kann. Außerdem unterstützt es auch die Glaubwürdigkeit von Politik. In den USA ist uns genau dieses Beispiel vorgeführt worden. Die Clinton-Administration hat es damals für alle Bundesbehörden durchgeführt, und zwar mit genau dieser Signalwirkung für die Privatwirtschaft.

Leider haben Sie jeden, aber auch jeden konkreten Vorschlag aus unserem Antrag herausgenommen. In der Beschlussempfehlung ist von diesen konkreten Vorschlägen nichts, aber auch rein gar nichts mehr enthalten. Ich glaube nicht, dass diese Entschließung irgendeine Änderung herbeiführen wird. Diese Beschlussempfehlung hat einen reinen Placebo-Effekt.

Ich finde es schade, dass Frau Knorre nicht da ist.

(Plaue [SPD]: Die ist da, nur nicht hier!)

Als wir uns entschieden hatten, das Wirtschaftsministerium Beispiel gebend auszuwählen, taten wir das vor dem Hintergrund, dass wir der festen Auffassung waren, Frau Knorre würde unseren Vorschlag als eine Herausforderung für ihr Ministerium gut finden und annehmen. Ich finde es schade, dass das offensichtlich nicht der Fall ist. Wenn Frau Knorre sich dieser Herausforderung gestellt hätte, hätte sie auch Frau Trauernicht kollegiale Unterstützung gegeben, die ja immer mit dem Slogan „Familienfreundliches Niedersachsen“ durch die Lande zieht. Das Audit „Beruf und Familie“ im Wirtschaftsministerium hätte diesem Slogan endlich einmal auch ein bisschen materiellen Gehalt gegeben. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Goede!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Positive an dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, dass er Gelegenheit bietet, über die Notwendigkeit von Maßnahmen zu diskutieren, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich machen bzw. gewährleisten. Während der Antrag der Grünen wieder einmal finanzielle Unterstützung aus dem Wirtschaftsministerium beantragt,

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Drei Mark fünfzig, ehrlich!)

setzen wir, die SPD-Fraktion, auf die Einsicht - und auch auf die Freiwilligkeit der Unternehmen - , auch der kleineren und mittleren Unternehmen, dass eine familienbewusste Personalpolitik ein großer Wettbewerbsvorteil ist. Immer mehr

Unternehmen sehen ein, dass dem derzeit umfassenden gesellschaftlichen Wertewandel, das heißt der realen Entwicklung - immer mehr Frauen und Männer wünschen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf -, Rechnung getragen werden muss. Darum ist zu begrüßen, dass die gemeinnützige Hertie-Stiftung, die drittgrößte private Stiftung in Deutschland, den Perspektivenwechsel, bei dem familiäre Interessen nicht als Hemmnis, sondern als Chance der Wirtschaft begriffen werden, fördert.

Wegen des geänderten Rollenverständnisses von Mann und Frau sowie wegen der neuen Herausforderungen der Wirtschaft an die Flexibilität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen tragfähige Modelle für eine familienbewusste und zugleich unternehmensgerechte Personalpolitik gefördert werden. Die „Beruf und Familie GmbH“ besitzt das europaweite Markenrecht am Audit „Beruf und Familie“. Sie garantiert eine sachgerechte und sachgemäße Durchführung. Das Audit „Beruf und Familie“ ist ein Managementinstrument zur Optimierung einer familienbewussten Personalpolitik. Ziel ist es, eine tragfähige Balance zwischen Unternehmerinteressen und Mitarbeiterbelangen zu erreichen. Engagierte, motivierte und kompetente Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind das wichtigste Betriebskapital der Unternehmen. Angesichts des Fach- und Führungskräftemangels in Deutschland müssen Unternehmen ihre Personalpolitik deshalb immer stärker auf die Lebensumstände von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familie ausrichten.

Mittlerweile gibt es einen Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und der gemeinnützigen Hertie-Stiftung zur Herstellung einer familienbewussten Personalpolitik. Dieser dient den mittelständischen und kleineren Unternehmen und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Einstiegshilfe und als Anreiz zur Überprüfung ihres Unternehmens. Maßnahmen wie Jahresarbeitszeitkonten, flexible Wochenarbeitszeit oder Telearbeit und Teilzeitarbeit in Teams sind geeignete familienbewusste Arbeitsformen. Mit neuen Anreizen für berufstätige Mütter und Väter können insbesondere mittelständische und kleinere Unternehmen punkten. Sie können familienfreundliche Maßnahmen schneller und passgenauer umsetzen. Diesen Wettbewerbsvorteil muss der Mittelstand am hart umkämpften Arbeitsmarkt für qualifiziertes Fachpersonal aktiv umsetzen.