Edda Goede
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Sehr geehrter Herr Landrat! Meine Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen. Ich rede zu Punkt 27 unserer Tagesordnung, zum Antrag der Grünen „IT-Kompetenzzentrum der Landesverwaltung: Verbraucherschutz und Rechtssicherheit stärken, Chancen für eGovernment nutzen“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die flächendeckende Einführung, Fortentwicklung und auch Vernetzung der Informationstechnologie in allen Bereichen der niedersächsischen Landesverwaltung sind weit fortgeschritten. Die gesamte Landesverwaltung ist mit einem einheitlichen EMail-System ausgestattet, das auch uns im Landtag zu Verfügung steht und innerhalb kürzester Zeit die Bürokommunikation auf einen neue Basis gestellt hat. Insgesamt sind über 50 000 Landesbedienstete an das Netzwerk angeschlossen und somit untereinander jederzeit problemlos erreichbar.
Auch in anderen Bereichen hat die Informationstechnologie Einzug gehalten. Das alte Grundbuchamt mit seinen teils 100 Jahre alten verstaubten Akten hat ausgedient. Notare, Banken und andere Berechtigte können nun jederzeit in elektronischer Form über die Daten verfügen.
Auch das hier in diesem Saal häufig kritisierte Haushaltswirtschaftssystem P 53 ist in Wirklichkeit, meine Damen und Herren, ein Meilenstein im Einsatz von moderner und effizienter EDVTechnik in der Landesverwaltung. Es konnten vier Regierungsbezirkshauptkassen samt entsprechender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingespart werden. Mehr als 16 000 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer haben nun die Möglichkeit, die anfallenden Buchungssätze direkt in das System einzustellen. Niedersachsen hat mit diesem System eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern und spart durch die schnelle und umfassende Einführung dieser Software langfristig Verwaltungskosten in Millionenhöhe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist aber unbestritten, dass die IuK-Strukturen im Land weiter vereinheitlicht werden müssen. Das IZN muss sich darüber hinaus künftig noch mehr als Dienstleister denn als Behörde verstehen. Aber die notwendigen Schritte sind längst eingeleitet. Das ist auch in den Beratungen im Fachausschuss deutlich geworden.
Der Antrag der Grünen, den wir heute behandeln, ist im April des letzten Jahres eingebracht worden, obwohl bekannt war, dass die Landesregierung schon längst, d. h. im März 2001, eine Projektgruppe unter dem renommierten Professor Einemann von der Universität Bremen eingerichtet hatte, mit dem Ziel, eine Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Deshalb, meine Damen und Herren, wäre es sinnvoll gewesen, wenn wir das Arbeitsergebnis dieser Projekte abgewartet hätten.
Am 19. November 2002 lag der Landesregierung der Abschlussbericht der Projektgruppe vor. Eine abschließende Entscheidung über die künftige Neuausrichtung des EDV-Systems oder -Einsatzes in der Verwaltung des Landes plant das Kabinett für März 2003.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Leitlinie für eine künftige IT-Ausrichtung ist aber schon heute erkennbar. Die bislang auf die einzelnen Ministerien verteilten IT-Querschnittsaufgaben werden auf ein Ministerium konzentriert. Die ITOrganisation ist an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auszurichten. Das muss auch bedeuten, dass die gesamten Strukturen unter einem einheitlichen IT-Management mit umfangreicher Entscheidungskompetenz zusammengefasst werden. Das IT-Management muss die künftige IT-Strategie, Gesamtplanung und das Controlling maßgeblich mitbestimmen können. Das IZN soll zu einem Systemhaus des Landes Niedersachsen um- und ausgebaut werden, das sich - ich betone das noch einmal - als Dienstleister seiner Kundinnen und Kunden, nämlich der Landesbehörden und deren Beschäftigten, versteht.
Meine Damen und Herren, weiterhin kritisieren die Grünen in diesem Antrag die Anwendung des BAT für die EDV-Beschäftigten. Auch wir sind der Meinung, dass sich die Eingruppierungsmerkmale zu stark an den in den 70er-Jahren verbreiteten Großrechneranlagen orientieren. Das Land ist bemüht, die notwendigen Verbesserungen in das Vertragswerk des BAT einfließen zu lassen. Bereits heute aber ist es möglich, über die flexible Handhabung der Lebensaltersstufen leistungsgerechtere Vergütungen zu zahlen, als der BAT dies in seinen starren Strukturen vorsieht.
Aber, meine Damen und Herren, ich möchte betonen, dass der BAT nicht nur ein Gehaltstarifvertrag ist; er regelt umfangreiche soziale Leistungen. Nach dem Ende vieler Dotcom-Firmen, in denen sicherlich sehr viel höhere Vergütungen gezahlt werden, als sie der BAT vorsieht, verfügen die beim IZN beschäftigten EDV-Fachleute noch heute über einen sicheren Arbeitsplatz.
Abschließend möchte ich auf das von den Grünen vorgeschlagene Gütesiegel für Websites eingehen. Ich frage mich, wie dies ernsthaft vorgeschlagen werden konnte. Es gibt weltweit hunderte von Millionen Internetseiten, die täglichen Änderungen unterworfen sind. Es ist schlicht nicht darstellbar, dass diese Seiten auf ihre Datensicherheit geprüft und zertifiziert werden sollen. Es kann auch nicht Aufgabe eines deutschen Bundeslandes sein, Websites zu sichten, zu prüfen und zu bewerten.
Meine Damen und Herren, das Land hat, wie ich soeben deutlich gemacht habe, viel in die EDVAusstattung investiert. Die Anstrengungen, diese auf dem Stand der Zeit zu halten, sind längst angelaufen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Ich mache es sowieso kurz. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch nach gründlicher Beratung in den Ausschüssen ist die SPD-Fraktion der Meinung, dass der Antrag „Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ unverändert verabschiedet werden soll. Das UWG ist ein Relikt aus frühkapitalistischer Zeit, als es darum ging, Menschen vor dem Wettbewerb zu schützen. Es bleibt dabei. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Wettbewerb zu fördern. Wir brauchen dringend eine Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Wir müssen dafür sorgen, dass insbesondere § 7 UWG aufgehoben wird.
Dabei verfolgen wir drei Ziele. Wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Wir wollen dem Verbraucherschutz dienen. Wir wollen aber auch das Schutzinteresse des Handels berücksichtigen, denn wir wollen keinen ruinösen Verdrängungswettbewerb.
Es kann aber nicht angehen, meine Damen und Herren, dass in Deutschland die Firmen immer noch nicht entscheiden können, wann und in welcher Höhe sie ihren Kunden Rabatte gewähren. Es kann nicht angehen, dass Juristen und nicht der Markt darüber entscheiden, welche Sonderpreise und Werbeaktionen für die Kunden gut sind und welche nicht.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass sich eine UWG-Reform mit dem Europarecht und dem Recht der EUNachbarn auseinander setzen muss. Deshalb begrüßen wir die Maßnahmen der Landesregierung, die eine Bundesratsinitiative unterstützt hat.
Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung inzwischen an einem Gesetzentwurf für ein modernes Lauterkeitsrecht arbeitet. Unser Antrag soll die Novellierung des UWG beschleunigen. Insofern bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Positive an dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, dass er Gelegenheit bietet, über die Notwendigkeit von Maßnahmen zu diskutieren, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich machen bzw. gewährleisten. Während der Antrag der Grünen wieder einmal finanzielle Unterstützung aus dem Wirtschaftsministerium beantragt,
setzen wir, die SPD-Fraktion, auf die Einsicht - und auch auf die Freiwilligkeit der Unternehmen - , auch der kleineren und mittleren Unternehmen, dass eine familienbewusste Personalpolitik ein großer Wettbewerbsvorteil ist. Immer mehr
Unternehmen sehen ein, dass dem derzeit umfassenden gesellschaftlichen Wertewandel, das heißt der realen Entwicklung - immer mehr Frauen und Männer wünschen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf -, Rechnung getragen werden muss. Darum ist zu begrüßen, dass die gemeinnützige Hertie-Stiftung, die drittgrößte private Stiftung in Deutschland, den Perspektivenwechsel, bei dem familiäre Interessen nicht als Hemmnis, sondern als Chance der Wirtschaft begriffen werden, fördert.
Wegen des geänderten Rollenverständnisses von Mann und Frau sowie wegen der neuen Herausforderungen der Wirtschaft an die Flexibilität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen tragfähige Modelle für eine familienbewusste und zugleich unternehmensgerechte Personalpolitik gefördert werden. Die „Beruf und Familie GmbH“ besitzt das europaweite Markenrecht am Audit „Beruf und Familie“. Sie garantiert eine sachgerechte und sachgemäße Durchführung. Das Audit „Beruf und Familie“ ist ein Managementinstrument zur Optimierung einer familienbewussten Personalpolitik. Ziel ist es, eine tragfähige Balance zwischen Unternehmerinteressen und Mitarbeiterbelangen zu erreichen. Engagierte, motivierte und kompetente Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind das wichtigste Betriebskapital der Unternehmen. Angesichts des Fach- und Führungskräftemangels in Deutschland müssen Unternehmen ihre Personalpolitik deshalb immer stärker auf die Lebensumstände von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familie ausrichten.
Mittlerweile gibt es einen Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und der gemeinnützigen Hertie-Stiftung zur Herstellung einer familienbewussten Personalpolitik. Dieser dient den mittelständischen und kleineren Unternehmen und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Einstiegshilfe und als Anreiz zur Überprüfung ihres Unternehmens. Maßnahmen wie Jahresarbeitszeitkonten, flexible Wochenarbeitszeit oder Telearbeit und Teilzeitarbeit in Teams sind geeignete familienbewusste Arbeitsformen. Mit neuen Anreizen für berufstätige Mütter und Väter können insbesondere mittelständische und kleinere Unternehmen punkten. Sie können familienfreundliche Maßnahmen schneller und passgenauer umsetzen. Diesen Wettbewerbsvorteil muss der Mittelstand am hart umkämpften Arbeitsmarkt für qualifiziertes Fachpersonal aktiv umsetzen.
Darum bitte ich namens der SPD-Fraktion, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu folgen, der die Landesregierung auffordert, alle Initiativen, die der Entwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik dienen, zu unterstützen. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versucht, einen rasant fahrenden Zug zu stoppen. Es geht um die Nutzung der grünen Gentechnik, wie Herr Kollege Klein ausgeführt hat. Wir werden diesen Antrag, Herr Kollege Klein, in den Ausschüssen - das hat Herr Kethorn eben auch schon angedeutet - gründlich diskutieren und dann auf die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität prüfen.
Ich bin nämlich mit der Verbraucherministerin Frau Künast der Meinung, dass es ein Leben vor der Gentechnik - das ist ein Zitat von ihr - nicht mehr geben wird. Innerhalb der EU - davon ist hier auch schon gesprochen worden - gibt es seit 1998 ein Moratorium hinsichtlich der Zulassung neuer Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen, an das sich alle Mitgliedsstaaten mit Rücksicht auf die Bedenken der Verbraucher und Umweltschützer halten. Dieses Moratorium läuft im Jahre 2003 aus.
Auch wir wollen, dass mit der grünen Gentechnik verantwortungsvoll umgegangen wird, dass die Chancen, die sie bietet, genutzt werden, Risiken abgewogen werden, aber unbedingt, Herr Kollege Klein, Rechtssicherheit umfassend hergestellt wird. Da besteht in der Tat Handlungsbedarf.
Ich begrüße sehr, dass die Zeit des Moratoriums von der EU genutzt wurde. So stellt sie voraussichtlich im Sommer zwei neue Richtlinien zu gentechnisch veränderten Organismen vor, die auch von Umweltschützern wie Greenpeace positiv bewertet werden. Damit werden die Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel angeglichen. Beide unterliegen denselben strengen Auflagen. Für unbeabsichtigte Kontaminationen von Produkten konventioneller Fertigung sieht die Richtlinie einen Schwellenwert von 1 % vor, der erlaubt bleiben soll.
Weiterhin arbeitet die EU an einer Gentechnikrichtlinie und an einer Saatgutrichtlinie. Hierbei ist zurzeit ein Schwellenwert von 0,3 bis 0,7 % je nach Kulturart für unbeabsichtigte Verunreinigungen von zugelassenen Gentechnikveränderungen in der Diskussion. Diese Richtlinie hat laut Staatssekretär Alexander Müller der zuständige Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung empfohlen, und zwar analog der Novel-Food-Verordnung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Schwellenwerte sind auch im Hinblick auf den internationalen Saatgutverkehr erforderlich, da Spuren transgener Bestandteile in konventionellen, nicht genetisch veränderten Partien zukünftig nicht immer auszuschließen sind.
Noch einmal: Ich bin der gleichen Meinung wie unsere Verbraucherministerin Frau Künast, dass die Fakten zum Handeln zwingen. Nach Schätzung des Verbraucherministeriums in Berlin sind gentechnisch veränderte Organismen bereits in vielen Futtermitteln enthalten, und zwar in 50 % des Rinderfutters, in 30 % des Schweinefutters und in 20 % des Geflügelfutters. Auch die Verbreitung von manipuliertem Saatgut scheint international nicht mehr aufzuhalten sein. Vor allem in Amerika, Asien und Afrika werden Mais, Soja, Raps und Baumwolle angebaut.
Weltweit - ich will dabei die Gelegenheit nutzen, Herr Kollege Klein, das auch vor diesem hohen Hause klar und deutlich zu sagen - wird kommerziell Anbau transgener Pflanzen betrieben. Das ist ein Faktum. Allein 2001 haben 5,5 Millionen Landwirte aus 13 Ländern auf 52,6 Millionen ha transgene Pflanzen angebaut. Das ist Fakt; man muss auch einmal Realitäten zur Kenntnis nehmen. Von 1996 bis 2001 wurde insgesamt auf 175 Millionen ha angebaut. Weltweit gibt es mehrere 10 000 Freilandversuche mit transgenen
Pflanzen, allein 8 000 seit 1987 in den USA und mehr als 1 700 seit 1990 in Europa.
Die grüne Gentechnik - das will ich damit sagen ist also heute Realität. Die Produkte gelangen durch Importe auf den europäischen und auf den deutschen Markt. Zusatzstoffe wie Enzyme, Vitamine und Aminosäuren werden gentechnisch gewonnen. Schätzungen zufolge sind schon jetzt 60 % bis 70 % aller Lebensmittel in irgendeiner Form von der Gentechnik betroffen.
Niedersachsen ist einer der herausragenden Standorte im Bereich der Bio- und Gentechnologie in Deutschland und in vielen Bereichen auch in Europa. Dieses Know-how, meine Damen und Herren, muss am Entwicklungsstandort gehalten werden, zum einen um negative Entwicklungen im Bereich der grünen Gentechnik sicher identifizieren zu können, zum anderen um positive Entwicklungen weiter vorantreiben zu können mit dem Ziel, auch künftig in diesem internationalen Wettbewerb mitzuhalten.
Eine weitere zentrale Herausforderung ist die unbedingt zu gewährleistende Wahlfreiheit - da stimme ich Ihnen zu - der Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen konventionellen und gentechnisch veränderten Produkten. Voraussetzungen für die Wahlfreiheit sind Kennzeichnung und Information, sodass die Verbraucher Produkte, die gentechnisch verändertes Material enthalten, eindeutig erkennen und dann selbst entscheiden können, welche Art von Produkten sie kaufen wollen.
Meine Damen und Herren, auch wir wissen, dass viele Menschen gerade dem Einsatz der grünen Gentechnik misstrauisch gegenüberstehen. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Mangel an Informationen, aber auch fehlendes Vertrauen gegenüber Industrie und Wissenschaft sowie unterschiedliche Werteorientierungen. Der Einsatz der grünen Gentechnik zum Wohle von Mensch und Umwelt setzt aber die Zustimmung einer breiten Öffentlichkeit voraus. Nur eine öffentliche Auseinandersetzung mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, bei der Vor- und Nachteile im jeweiligen Einzelfall vor dem Hintergrund der landwirtschaftlichen Praxis abgewogen werden, hilft weiter, um Misstrauen abzubauen.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, begrüße ich auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich freue mich auf die Beratungen und Auseinandersetzungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag bereits im November letzten Jahres diskutiert. Schon bei dieser Debatte sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dass dieser Antrag, Herr Kollege Klein, überflüssig und erledigt ist. Das ist auch nach den Beratungen in den Fachausschüssen deutlich geworden. An dieser Tatsache hat sich auch nichts geändert. Ich fände es sehr gut - Frau Kollegin Harms, auch wenn Sie den Kopf schütteln -, wenn man erhaltene Informationen und ausgetauschte Sachargumente zur Kenntnis nimmt und in sein Handeln mit einbezieht.
Ich meine, dass den Anliegen Ihrer Fraktion längst Rechnung getragen worden ist. Verbraucherschutz hat bei Sozialdemokraten bekanntlich einen ganz hohen Stellenwert. Das gilt für den staatlichen wie auch für den nichtstaatlichen Verbraucherschutz.
Wir haben seitens des Landwirtschaftsministeriums die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale - Herr Kollege Klein, auch wenn Sie das nicht hören wollen oder nicht in der Lage sind, das zur Kenntnis zu nehmen
für die Jahre 2002 und 2003 um 51 000 Euro aufgestockt. Für den Bereich der Ernährungsberatung sind die Mittel um 40 000 Euro auf 426 000 Euro erhöht worden. 50 000 Euro kommen jährlich zusätzlich aus dem Haushalt des Wirtschaftsministeriums. Damit stehen insgesamt ca. 2 Millionen Euro für den nichtstaatlichen Verbraucherschutz zur Verfügung.
Das ist in Anbetracht der Gesamthaushaltslage angemessen. Ob Sie es glauben oder nicht, bei den entsprechenden Institutionen finden wir Zustimmung. Die Verbraucherarbeit ist auf allen Ebenen verankert und verstärkt worden. Das wird auch an der Einrichtung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg deutlich. Hier haben wir den staatlichen Verbraucherschutz auf ein völlig neues Fundament gestellt: Konzentrierung der Arbeit und die Einstellung von zusätzlichem Personal unterstreichen die herausragende Bedeutung des Verbraucherschutzes.
Ich möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen, um mich für umfassende und kompetente Beratung und Arbeit in den 27 Beratungsstellen und 22 Stützpunkten in Niedersachsen zu bedanken. Diese Beratungsstellen und Stützpunkte sorgen dafür, meine Damen und Herren, dass das Recht auf wirksamen Schutz gegen gesundheitliche Gefährdung, Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen und materiellen Risiken, Wahlfreiheit für einen ethisch verantwortbaren Konsum und Zugang zu anbieterunabhängigen Informationen in unserem Land ermöglicht wird.
Wir setzen uns für die Verwirklichung einer Chancengleichheit zwischen Anbieter- und Verbraucherinteressen ein, damit Wirtschafts- und Verbraucherinteressen gleichberechtigt sind. Auch mit der Unterstützung des nichtstaatlichen Verbraucherschutzes durch die Landesregierung werden wir diesem Anliegen gerecht. Wir haben den Verbraucherschutz gut vorangebracht. Ich freue mich, dass ich das hier noch einmal deutlich machen konnte. Wir bleiben dabei: Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf den Prüfstand gehört. Darum greift sie mit ihrem Antrag Probleme auf, die den gesamten deutschen Handel belasten.
Wir möchten, dass der Bundestag das Wettbewerbsrecht modernisiert. Damit meinen wir, dass das UWG rasch novelliert wird. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Prozess gegebenenfalls durch eine Bundesratsinitiative zu beschleunigen.
Meine Damen und Herren, am 23. Juli 2001 hat der Deutsche Bundestag das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abgeschafft. Doch trotz der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung können in Deutschland die Firmen immer noch nicht frei darüber entscheiden, wann sie ihren Kunden Rabatte gewähren wollen und in welcher Höhe.
Das UWG erweist sich als ultimatives, alles verschlingendes Gummigesetz. Es stammt aus dem Jahr 1909 und verbietet so ziemlich alles, was in einer modernen Marktwirtschaft üblich ist, etwa vergleichende Werbung oder das Rabattieren von Preisen. Das UWG ermächtigt Richter, Handlungen, die „gegen die guten Sitten“ verstoßen, zu untersagen. Damit obliegt es den Juristen und nicht dem Markt, darüber zu entscheiden, welche Sonderpreis- und damit Werbeaktionen für die Kunden gut sind und welche nicht.
Hinsichtlich der Novellierung des Wettbewerbsrechts möchte ich einige Punkte nennen, meine Damen und Herren, die uns dabei wichtig sind. Wir wollen, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen ein allgemeines und verschuldensunabhängiges Vertragsauflösungsrecht erhalten, wenn der Vertragsabschluss auf einer unlauteren Handlung beruht. Wir wollen, dass den Verbrauchern ein Schadenersatzanspruch bei unlauteren Handlungen eingeräumt wird, wir wollen ein ausdrückliches Verbot diskriminierender Werbung, wir wollen, dass Regeln für die Werbung mit Gesundheitsbezügen aufgestellt und eine zentrale Datenbank über unlauter agierende Anbieter eingerichtet wird.
Meine Damen und Herren, der Schutzparagraph 7 des UWG ist veraltet und passt nicht mehr zum Leitbild des mündigen Bürgers. Das haben wir am Beispiel des C & A-Textilkonzerns vor einigen Wochen gemerkt. Der Textilkonzern wollte von der neuen Freiheit profitieren und seinen Kunden die Währungsumstellung mit einem Rabatt von 20 % bei bargeldlosem Einkauf versüßen.
Doch nach wenigen Stunden hatte das Landgericht Düsseldorf die Werbekampagne per Eilverfahren verboten.
Die neuen Freiheiten sind für die Branche längst nicht so groß wie gedacht; denn das Wettbewerbsrecht gilt - Rabattgesetz hin und her - nach wie vor. Günstige Angebote und Sonderaktionen müssen
sich nun an dem so genannten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb messen lassen. Das wäre auch richtig, wenn wir an den Konkurrentenschutz denken. Wer mittels Preisdumping und ähnlichen Aktivitäten den Markt aufrollt, schadet nicht nur den Wettbewerbern, sondern letztlich auch den Kunden und der gesamten Volkswirtschaft. Doch in diesem Fall geht es nicht um die Wettbewerber, sondern um Kundenvorteile. Der Fall C & A zeigt, dass eine zu restriktive Auslegung des UWG den unternehmerischen Spielraum übermäßig einzuengen droht, vom Unverständnis, das das Gesetz bei den Kunden hervorruft, ganz zu schweigen.
Bezahlen die Kunden während der Euro-Umstellung mit Karte, so verringern sich die Kosten der Bekleidungskette. Als Gegenleistung erhalten die Konsumenten Rabatt. Wie diese Aktion die Konkurrenz im Handel nachhaltig schädigen soll, kann ich nicht erkennen. Wer wie der Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs, der die Verfügung der Richter beantragt hat, das Gegenteil behauptet, argumentiert meiner Meinung nach schlicht unredlich.
Hinzu kommt, dass Gerichtsentscheidungen für eine enorme Rechtsunsicherheit bei den Händlern sorgen, die oft nicht wissen, was sie dürfen und was nicht. Wer dabei im besten Glauben seinen Kunden Vergünstigungen anbietet, muss unter Umständen in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen die missgünstige Konkurrenz beweisen, dass der Nachlass doch rechtens war. Das ist dann schlecht für das eigene Geschäft.
Mehr Vertrauen auf den Wettbewerb ist daher geboten. Steht dem die Interpretation der geltenden Auflagen im Weg, muss der Gesetzgeber unserer Meinung nach noch einmal tätig werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die mühsam erkämpften Freiheiten in den Gerichtssälen beerdigt werden.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass das UWG ein Relikt frühkapitalistischer Zeit ist, als es darum ging, Menschen vor dem Wettbewerb zu schützen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Wettbewerb zu fördern. Damit befinden wir uns auf einer Linie mit der EU-Kommission, die eine Richtlinie zu diesem Thema auf den Weg bringen wird.
Meine Damen und Herren, damit bin ich am Ende meines Beitrags angelangt und bitte Sie, zusätzlich
den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mitberaten zu lassen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verbraucherschutz ist ein ureigenes sozialdemokratisches Thema. Ich finde es schön, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses Thema nun auch entdeckt hat.
Dieser Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt mir Gelegenheit, der Verbraucherzentrale für die bisher geleistete Arbeit zum Wohle der Verb
raucherinnen und Verbraucher in aller Öffentlichkeit Respekt und Anerkennung zu zollen.
Die SPD-Fraktion weiß, wie kompetent, unabhängig und solide die Verbraucherberatung arbeitet. Die Beratungsdienstleistung ist beeindruckend vielfältig - ich freue mich, dass ich das hier etwas ausführen kann -; denn neben dem im Zuge der BSE- und MKS-Katastrophe enorm gestiegenen Beratungsbedarf ist auch die Nachfrage auf anderen Feldern nachhaltig gestiegen. Das trifft besonders auf Themen zu, die im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung stehen: Versicherungen, Baufinanzierung und - ganz aktuell - die private Vorsorge als Ergänzung zum sinkenden Rentenniveau. Liberalisierung des Strommarktes, Tarifdschungel im Telekommunikationsmarkt und zunehmender elektronischer Einkauf sind wichtige Themen geworden.
Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz sind ein anerkannter und unverzichtbarer Bestandteil unserer freiheitlichen sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen die Funktionsfähigkeit unserer marktwirtschaftlichen Ordnung erhalten. Darum, meine Damen und Herren, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen in den Markt haben können. Sie erwarten zu Recht wirksamen Schutz gegen gesundheitliche Gefährdungen, Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen und materiellen Risiken, Wahlfreiheit für einen ethisch verantwortbaren Konsum und Zugang zu anbieterunabhängigen Informationen in der Region und in größeren Städten. 27 Beratungsstellen und 22 Stützpunkte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen für die Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger. Weil wir diese Beratungsarbeit für unverzichtbar halten, freue ich mich - das hat mein Kollege, Herr Groth, bereits ausgeführt -, dass meine Fraktion trotz angespannter finanzieller Lage die Zuwendung an die Verbraucherzentrale um 50 000 DM erhöhen wird.
- Entschuldigung, Euro. Ich bitte um Nachsicht. Insofern betrachte ich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als erledigt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich deutlich machen: Die SPDFraktion wird sich nachhaltig für die Verwirklichung einer Chancengleichheit zwischen Anbietern
und Verbrauchern einsetzen, damit Wirtschaftsund Verbraucherinteressen gleichberechtigt sind.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, meine Damen und Herren, weil ich in meinem kurzen Redebeitrag deutlich machen möchte, dass Verbraucherberatung und Verbraucherschutz nicht nur etwas mit Ernährungsaufklärung, Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun hat. Durch BSE und die Folgen könnte der irrige Eindruck entstehen, dass Ernährungsfragen im Mittelpunkt des Verbraucherschutzes stehen. Dem ist nicht so; denn das Gros der Verbraucher kommt nach wie vor mit anderen Sorgen und Informationswünschen zur Verbraucherzentrale. Es geht um Versicherungen, um Geld, Banken, Baufinanzierungen, um Produktinformationen und hier ganz aktuell und im Besonderen um Computer und Telekommunikationsgeräte.
Ich wollte deutlich machen: Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe und in allen Politikbereichen zu berücksichtigen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag „Standortoffensive Biotechnologie Niedersachsen“ der CDU-Fraktion ist in den vergangenen Monaten mehrmals diskutiert worden, selbstverständlich im Plenum und natürlich im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Dabei ist eklatant deutlich geworden,
dass dieser Antrag längst überholt ist, weil die Förderung der Biotechnologie seit Jahren höchste Priorität in Niedersachsen genießt und alle Forderungen, die in dem CDU-Antrag formuliert sind,
abgearbeitet sind. Darum haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der zum einen der aktuellen Lage, d. h. der Realität, entspricht und zum anderen in die Zukunft gerichtet ist.
Wir wissen, dass die Biotechnologie zusammen mit der IuK-Technologie zukunftsweisend ist und dass sie das ökonomische Wachstum der nächsten Jahre prägen wird. Die Anwendungsfelder sind vielfältig und außerordentlich bedeutsam. Medizin, Pharmazie, Lebensmittelwirtschaft, Bioverfahrenstechnik und Umwelttechnologie, Förderung der Gesundheit, nachhaltige Produktion und Umweltschutz sowie die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sind an die Entwicklung dieser Zukunftstechnologie gebunden. Darum ist es richtig, dass die Landesregierung seit Jahren die Entwicklung der Biotechnologie intensiv unterstützt.
Die Biotechnologie in Niedersachsen verdankt ihre rasche Entwicklung dem gezielten Ausbau der Forschungsinfrastruktur, einer aktiven Unternehmerschaft, dem gezielten Einsatz von Wirtschaftsund Technologieförderinstrumenten und der Einbindung in aktive Netzwerke.
Diese Aussagen, meine Damen und Herren, möchte ich mit folgenden Ausführungen belegen.
Danke schön.
Meine Damen und Herren, seit 1997 sind 28 FuEProjekte in Unternehmen mit einem Volumen von 43 Millionen DM gefördert worden. Niedersachsen selbst hat in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet mehr als 50 Millionen DM investiert. Der Neubau von Biotech-Zentren in Cuxhaven und in Wilhelmshaven sowie die Mitfinanzierung der Erweiterung der Standorte Hannover, Braunschweig und Göttingen erfordern in den nächsten Jahren 40 Millionen DM.
Seit 1998 sind 24 Millionen DM FuE-Fördermittel des Bundes durch die gezielte Antragstellung über die BioregioN nach Niedersachsen geholt worden. Das Forschungsdreieck Braunschweig, Göttingen, Hannover gehört zu den Gewinnern im Bundeswettbewerb Bioprofile. 30 Millionen DM Förderung erhält das Bioprofil-Projekt mit dem Titel „Funktionelle Genomanalyse - Plattform für Diagnostik und Therapie“, das von der GBF, der Gesellschaft für Biologische Forschung in Braunschweig, koordiniert wird.
Die Netzwerke BioregioN sowie Bioregio Nordwestliches Niedersachsen wurden von Beginn des Bioregio-Wettbewerbs des zuständigen Bundesministeriums an bis zum Jahr 2000 mit rund 5 Millionen DM gefördert. Diese beiden regionalen Netzwerke sind mit der Fachkoordinierungsstelle für Biotechnologie zum 1. Januar 2001 zu einem landesweiten Netzwerk unter dem Namen „Bioregio Niedersachsen“ zusammengefasst worden. Die Geschäftsstelle befindet sich in Hannover bei der NATI GmbH und ist zusammen mit dem Regionalbüro in Wilhelmshaven für die fachliche Beratung zuständig. Auch hier ist für die Zeit von 2001 bis 2003 eine Förderung in Höhe von jeweils 1,1 Millionen DM eingeplant.
Über 400 Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung stehen in dem Netzwerk miteinander in Kontakt. In den letzten fünf Jahren sind durch 60 Existenzgründungen über 500 neue Arbeitsplätze entstanden, davon mehr als die Hälfte aus Ausgründungen aus Hochschulen.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftspolitische Bedeutung der Biotechnologie ist enorm gestiegen. International ist eine starke Aufholjagd zu verzeichnen. Dabei ist festzuhalten, dass Deutschland in Europa allerhöchste Zuwachsraten hat. 332 Biotech-Unternehmen - d. h. Unternehmen mit ausschließlich Bioaktivitäten - sind zu verzeichnen, eine 50-prozentige Steigerung des Gesamtumsatzes auf 1,5 Milliarden DM, eine 31
prozentige Steigerung der Anzahl der Arbeitsplätze auf 10 673, davon allein in Niedersachsen rund 1 500, und zusätzlich eine 120-prozentige Steigerung der FuE-Investitionen auf rund 1,44 Milliarden DM.
Niedersachsen hat laut Aussage der Boston Consulting Group ein großes Potenzial im Bereich des Forschungsdreiecks Hannover, Braunschweig, Göttingen. Der Standort Niedersachsen, meine Damen und Herren, nimmt laut dem Datenbankunternehmen Biocom aus Berlin in Deutschland Rang 3 ein. - Ein tolles Ergebnis!
Darum halte ich abschließend fest: Die Entwicklung der Biotechnologie in Niedersachsen ist erfolgreich verlaufen. Das Land hat sich intensiv für die Entwicklung der Biotechnologie in Niedersachsen eingesetzt. Darum ist, wie wir es in den vergangenen Monaten mehrmals festgestellt haben, der CDU-Antrag überflüssig. Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der SPDFraktion. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Thema, das die Menschen zu Recht zutiefst bewegt, nämlich den Einsatz gentechnischer Methoden in der Reproduktionsmedizin, die Präimplantationsdiagnostik und die Forschung an bzw. mit embryonalen Zellen. Wie steht es hier mit der Akzeptanz und der Absehbarkeit der Auswirkungen auf den Menschen selbst, aber auch auf Moral und Ethik unserer Gesellschaft?
In den USA wurde 1997 als Werbegag für einen Sciencefiction-Thriller in Zeitungen eine Anzeige mit dem Titel „Kinder zu bestellen“ veröffentlicht. Angegeben waren die wählbaren Eigenschaften der Kinder, eine Telefonnummer und eine Webadresse. Es gab Proteste. Aber Tausende von Paaren meldeten sich, die an dem Angebot sehr interessiert waren. Das ist eine Vorstellung, meine Damen und Herren, die einem Angst machen muss Kinder auf Bestellung mit gewünschten Eigenschaften.
Nachdem auch ich mich wie viele andere in diesem Raum mit der Bio- und Gentechnik beschäftigt habe, stellen sich mir immer noch viele Fragen, die ich mit in die Diskussion einbringen möchte. Ebnet die PID den Weg genau zu diesem Horrorszenario, oder handelt es sich um einen zwangsläufigen Fortschritt in der Medizin, dem sich unsere Gesellschaft gar nicht entgegenstellen kann, zumal damit Menschen geholfen wird, ihren Kinderwunsch zu erfüllen?
Der Ausgangspunkt aller Überlegungen zu PID ist der Kinderwunsch. Dieser Kinderwunsch richtet sich auf das genetisch eigene und auf das genetisch gesunde Kind, wobei zu bedenken ist, dass genetische Gesundheit an sich ein illusionärer Anspruch ist und die PID nur bestimmte genetische Krankheiten nachweisen kann. Es geht bei der PID also nicht um die Behandlung von Kinderlosigkeit. Biologisch unfruchtbar sind Paare, die wegen ihrer
genetischen Belastung eine PID anstreben, nicht. Rechtfertigt die Erfüllung des Wunsches nach einem eigenen genetisch gesunden Kind den Verbrauch, die Auslese und Verwerfung derjenigen Embryonen, die nicht den Zuschlag bekommen haben, und was soll mit diesen selektierten Embryonen geschehen? - Wenn sie schon einmal da sind, könnte man damit doch auch Forschung betreiben. Hier kommen wir in den Bereich der Embryonalforschung, der Züchtung von Ersatzorganen aus embryonalen Stammzellen, der Linderung, vielleicht Heilung schrecklicher Krankheiten - das ist heute schon gesagt worden -, z. B. Parkinson oder Alzheimer. Sind das nicht auch große menschliche Forschungsziele? Welchem Betroffenen könnte man es übel nehmen, dass er auf medizinische Fortschritte hofft, die sein Leiden lindern? Aber, meine Damen und Herren, wie weit sind wir dann noch von Klonen und eventuell eiskalter Menschenzüchtung entfernt?
Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist verständlich und berechtigt. Für Paare, deren Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer gravierenden Erbkrankheit werden leben müssen, stellt die PID eine Möglichkeit dar, dieses Risiko weitestgehend auszuschließen.
Meine Damen und Herren, die PID soll Paaren mit schwerer genetischer Belastung helfen, ein gesundes eigenes Kind bekommen zu können. Welches Gewicht ist diesem durchaus verständlichen Wunsch beizumessen? - Blendet das Angebot der PID andere annehmbare Alternativen aus? Denn, meine Damen und Herren - auch das möchte ich einwerfen -, alternativlos ist die PID nicht. Als Alternativen nenne ich Adoptionen, Pflegschaft und den Entwurf eines anderen Lebensplanes, der eine Elternschaft aufgrund der problematischen Voraussetzungen ausschließt. Die Frage ist auch, ob sich Eltern, denen PID angeboten wird, tatsächlich im Klaren darüber sind, auf welches ethischmoralisch problematische Terrain sie sich begeben. Für manches Paar kann sich daraus ein großer Gewissenskonflikt entwickeln.
Aufgrund der Pränataldiagnostik, die ursprünglich nur für einen begrenzten Kreis von Fällen angewendet werden sollte und mittlerweile zur üblichen Diagnostik gehört, gibt es sicherlich manche Frau, die durch ein Untersuchungsergebnis, das auf eine Behinderung hinweist, in schwerste Gewissensnöte kommt. Nicht immer ist es hilfreich, viel zu wissen, um Einfluss nehmen zu können. Bereits bei der Indikationsstellung für eine PID und damit der
Definition dessen, was eine schwere genetische Belastung ist, wird es problematisch. Wer definiert, welche Behinderungen oder Krankheiten eine Indikationsstellung für eine PID rechtfertigen? Nach welchen Maßstäben wird entschieden, was als schwere genetische Belastung gilt, und werden im Laufe der Jahre nicht immer mehr Kriterien hinzukommen? Sind wir damit auf dem Weg, eine behindertenfreie Gesellschaft gestalten zu wollen? Wird es irgendwann gesellschaftlich als Zumutung angesehen werden, ein behindertes Kind auf die Welt zu bringen angesichts der vielen Möglichkeiten, die es gibt, dieses zu vermeiden? Meine Damen und Herren, und wie fühlen sich Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung eigentlich gar nicht leben dürften?
Schon jetzt finde ich es problematisch für Menschen mit jenen Behinderungen, die mittels PID ausgeschlossen werden sollen und als Argument für PID angeführt werden. Wie fühlt sich ein an Mukoviszidose erkrankter Mensch, wenn er hört, dass er mithilfe von PID nicht geboren worden wäre, weil diese Krankheit angeblich ein lebenswertes Leben unmöglich macht?
Es stellt sich für mich aber auch die Frage - Frau Kollegin Pothmer hat dies auch angesprochen -, ob nicht derjenige, der die Abtreibung kranker Föten erlaubt, auch die PID zulassen müsste. Der Mensch hat eine neue Dimension erreicht. In der Gentechnik geht es nicht mehr nur um technologischen Fortschritt und dessen Chancen und Risiken für Mensch und Umwelt. Der Mensch scheint fähig, sich selbst nach eigenen Wünschen zu schaffen. Das ängstigt die Menschen. Niemand kann heute sagen, wohin eine solche Entwicklung unserer Gesellschaft führt.
Wo führt es aber unsere Gesellschaft hin, wenn wir uns diesen technologischen Entwicklungen verschließen? Wirtschaftliches Wachstum, das internationale Mithalten in Forschung und Technik, Arbeitsplätze, Wohlstand und Fortschritt sind ebenfalls gesellschaftliche Aspekte, die etwas mit ethischer Verpflichtung zu tun haben. Darf der Mensch alles, weil er es kann? Welcher von den vielen gehbaren Wegen ist der Richtige oder zumindest gut? Was müssen wir tun, was dürfen wir keinesfalls?
Ich finde, die eindeutige Beantwortung dieser Fragen ist sehr schwer. Gerade deshalb sollten wir in dieser Frage nichts überstürzen. Ich meine, Eile ist nicht angebracht. Die wissenschaftlichen Erkennt
nisse schreiten so schnell voran, dass vielleicht der Eindruck entstehen mag, wir müssten uns beeilen. Auf diesen Druck sollten wir uns aber nicht einlassen. Da es sich hier um eine schwierige und umfassende Thematik handelt, müssen wir uns die Zeit nehmen, die wir brauchen, um alle Für und Wider abzuwägen. Es muss in erster Linie darum gehen, einen breiten Konsens quer durch alle Teile der Gesellschaft zu finden. Wir brauchen die öffentliche Diskussion, die sachliche Aufklärung, die keine Fragen offen lassen. - Ich bedanke mich bei Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich zu diesem Antrag Folgendes bemerken: Für die Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch erfüllt sich derzeit ein Jahrzehnte alter Traum. Die Menschen in der Region, Politikerinnen und Politiker aller Parteien - mit Ausnahme der Grünen damals - haben über 30 Jahre lang für diesen Weser-Tunnel gekämpft. 1990 war der Bau des Weser-Tunnels Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. 1998 hat der damalige Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder den Bau des Weser-Tunnels durchgesetzt.
Derzeit ist der Weser-Tunnel eine der größten und beeindruckendsten Baustellen Niedersachsens. Ich
möchte sagen, meine Damen und Herren: Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört; denn der Weser-Tunnel wird endlich die Wirtschaftsräume rechts und links der Weser miteinander verbinden und somit die Chance eröffnen, dass die Unterweserregion eine gute Zukunft hat.
Mit Respekt vor der großen Ingenieursleistung und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung wird der Baufortschritt registriert. Natürlich werden dann auch Fragen nach der Sicherheit gestellt, meine Damen und Herren, und zwar insbesondere nach den schrecklichen Tunnelbränden in den Alpen. Seit dieser Zeit sind sowohl die Bevölkerung als natürlich auch die Verantwortlichen in der Kommunalpolitik sowie bei den Feuerwehren hoch sensibilisiert. Es waren die örtlichen Feuerwehren, sehr verehrte Kollegin Vockert, die den Brandschutz hoch motiviert betreiben wollen. Deswegen habe ich zusammen mit Herrn Beckmann bereits im Jahr 1999 unseren damaligen Wirtschaftsminister, Herrn Dr. Fischer, gebeten, zusammen mit dem zuständigen Innenminister, Herrn Bartling, das in der Zeit vom 1993 bis 1996 erarbeitete Brandschutzkonzept gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Bränden in den Alpentunneln zu überprüfen. Insofern hat der CDUAntrag die gleiche Zielrichtung. Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu. Sie, Frau Kollegin Vockert, unterstützen das, was wir schon monatelang vorher eingeleitet haben.
- Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Eveslage, stellen wir die Regierung. Wir brauchen uns nicht selbst Anträge zu stellen. Wir machen das einfach.
Wir begrüßen, dass unter Leitung des Innenministeriums zügig und schnell eine effektiv arbeitende Fachexpertengruppe - bestehend aus Vertretern der betroffenen Gemeinden Loxstedt und Stadland sowie der beiden Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch, aus Vertretern der Feuerwehren, der Straßenbauverwaltung und eines beratenden Ingenieurbüros aus Hamburg - gebildet worden ist, die ein Konzept zur Optimierung des Brandschutzes im Weser-Tunnel erarbeitet hat. Für die Arbeit der Arbeitsgruppe, die besonders auch vor Ort kom
petent und wohltuend gewirkt hat, möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion recht herzlich bedanken.
Wir freuen uns, dass sich die Arbeitsgruppe mit allen Vorschlägen in Richtung Bund hatte durchsetzen können und dass somit das größtmögliche Maß an Sicherheit erreicht worden ist. Meine Damen und Herren, ich möchte wirklich betonen: Es gibt derzeit keinen Tunnel, der mehr Schutz bieten wird als der Weser-Tunnel. Einige Maßnahmen hat Frau Kollegin Vockert ja schon aufgeführt. Deshalb möchte ich es Ihnen ersparen, sie jetzt zu wiederholen. Ich glaube aber, dass einige Maßnahmen wie die besondere Kennzeichnung von Flucht- und Notwegen durch eine Orientierungsbeleuchtung, die starke Druckwasserleitung, die 15 Hydranten pro Röhre - -
- Herr Kollege Biallas, für Sie mag dies ja witzig sein. Für uns ist es aber sehr wichtig, dass die Sicherheit wirklich gewährleistet wird.
In Rodenkirchen in der Gemeinde Stadland sorgt eine verkürzte Feuerwehrzufahrt für mehr Sicherheit. Induktionsschleifen sorgen für die Verkehrserfassung. Videoüberwachungsanlagen - gekoppelt an eine Verkehrsbeeinflussungsanlage - zur Überwachung stehen gebliebener oder ungewöhnlich langsam fahrender Fahrzeuge sind weitere Sicherungsmaßnahmen. Bereits bei der Einfahrt in den Tunnel wird es Hinweisschilder für das Einschalten des Verkehrsfunks mit Sender- und Frequenzangabe geben. Radarkontrollen und Schrankenanlagen im Portalbereich sowie in Tunneleinfahrten, Lautsprecheranlagen mit Einsprechmöglichkeiten aus der Einsatzzentrale zwingen einerseits die Verkehrsteilnehmer zum korrekten Fahren, bieten andererseits der Einsatzleitung aber auch optimale Bedingungen zur Verkehrsteilnehmerinformation.
Ich möchte zunächst einmal meinen Redebeitrag zu Ende führen. Im Anschluss daran werde ich dazu bereit sein.
Des Weiteren begrüßen wir sehr, dass bereits jetzt seitens der Straßenbauverwaltung für den Fall Vorsorge getroffen wird, dass es der Forschung gelingt, marktfähige Großsprinkleranlagen zu entwickeln, sodass diese dann nachträglich ohne großen Kostenaufwand eingebaut werden können.
Meine Damen und Herren, auch die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und den Vertretern der Gebietskörperschaften verläuft außerordentlich konstruktiv, partnerschaftlich und zielorientiert. Das Brandsicherungskonzept der Feuerwehren vor Ort liegt dem Innenministerium zur Überprüfung vor. In der Landesfeuerwehrschule in Celle werden neue Tunnelbrandbekämpfungsstrategien erprobt. Das Innenministerium untersucht, wie die örtlichen Feuerwehren ausrüstungs- und ausbildungsbezogen unterstützt werden können und wie die Kosten, die den Gemeinden durch den höchstmöglichen Katastrophenschutz und aufgrund der Sicherheitsstandards entstehen, abgefedert werden können.
Insofern meine ich, meine sehr verehrten Damen werden, dass alles getan worden ist, um im WeserTunnel den höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Herr Kollege Eveslage, ich widerspreche Ihnen vehement. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich darüber informiert, dass es ein Brandschutzsicherungskonzept gegeben hat und dass dieses Konzept in Anbetracht der Tunnelkatastrophen, die in den Alpen und auch bei uns leider zu beklagen waren, überarbeitet werden musste.
Insofern hat diese Landesregierung alles getan, um so schnell wie möglich und so gründlich wie möglich - sie hat also nicht leichtfertig aus der Hüfte geschossen, wie ja Sie das zu tun pflegen - weiterzukommen.
Bei diesem Antrag sind wir uns ja doch im Prinzip einig. Diesen parteipolitischen Hickhack verstehe ich überhaupt nicht.
Hier geht es um die Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht verstehen, dass Sie hier der Versuchung nicht widerstehen können. Sie sollten einfach einmal akzeptieren, dass wir hier einer Meinung sind und dass wir gemeinsam das Größtmögliche herausgeholt haben. Dazu bedurfte es aber nicht Ihres Antrages. Ich bedanke mich jedoch für Ihre Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Mundlos, ich muss Sie, was Ihren Wunsch anbelangt, etwas enttäuschen. Ich bin nämlich auch nach Ihren Ausführungen der Meinung, dass Sie mit diesem Antrag auf einen fahrenden Zug aufspringen wollen.
Wenn damit denn verbunden ist, dass Sie in diesem wichtigen Politikbereich Anschluss bekommen wollen, dann haben wir dagegen nichts einzuwenden.
Ich möchte im Folgenden aber darlegen, wie die von der SPD-Fraktion profilierte BiotechnologiePolitik bisher aussieht. Wir sind uns darin einig, meine Damen und Herren, dass die Biotechnologie eine der zukunftsträchtigsten und wichtigsten Querschnitttechnologien der nächsten Jahrzehnte ist.
Dank der bedeutenden Initiativen unserer Landesregierung, sehr geehrter Herr Kollege Ontijd, hat die Biotechnologie in den letzten Jahren gewaltig aufgeholt. - Ich sehe, dass Sie noch einen gewissen Nachholbedarf haben, was Informationen über diesen Bereich anbelangt.
Ich bitte Sie um etwas Geduld. Vielleicht können Sie noch etwas lernen. - Obwohl Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren, vergleichsweise ungünstige strukturelle Voraussetzungen hat, können sich unsere niedersächsischen Erfolge in diesem Bereich wahrhaft sehen lassen.
So sind unsere Forschungsinstitute ausgebaut, neue Institute errichtet, Sonderforschungsbereiche etabliert und neue Professuren geschaffen worden. Fachspezifische Sonderforschungsprogramme, die Bereitstellung von zusätzlichen Laborflächen in Technologiezentren, Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft und vor allen Dingen, meine sehr verehrten Damen und Herren, umfangreiche Akquisitionen von Fördergeldern haben die Biotechnologie vorangebracht.
Rund 24 Millionen DM an Forschungs- und Entwicklungsfördermitteln sind seit 1998 durch gezielte Antragstellung über die BioRegioN nach Niedersachsen geholt worden. Vier Ansiedlungen neuer Unternehmen, mehr als 50 Existenzgründungen mit mehr als 400 neuen Arbeitsplätzen in den letzten fünf Jahren sind doch ein wahrhaft stolzes Ergebnis.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen verfügt über biotechnologische Kompetenzzentren in der Agrarbiotechnologie, in der Medizin-, Pharmaund Umwelttechnologie sowie in der Ernährungswirtschaft.
Erwähnenswert ist, dass niedersächsische biotechnologische Unternehmen diverse Gründerwettbewerbe gewonnen haben. Ich erinnere z. B. an start up. Hier wurde 1998 Landessieger die BioVision GmbH. In diesem Jahr war es die Adnagen GmbH. Im Rahmen des biochance-Wettbewerbes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird auch ein Unternehmen aus Niedersachsen gefördert. Anzumerken ist weiterhin, dass die Forscher Gruss und Jäckle aus Göttingen 1999 den Innovationspreis des Bundespräsidenten erhielten.
Folgende bisherige technologiepolitische Aktivitäten haben weiterhin im Zusammenhang mit dem BioRegio-Wettbewerb eine dynamische Entwicklung möglich gemacht: Der gezielte Ausbau der Forschungsinfrastruktur durch die Bündelung und Verstärkung von Einrichtungen der Biotechnologie und Medizin an den Standorten Hannover, Göttingen und Braunschweig, eine aktive Unternehmerschaft und gezielter Einsatz von Wirtschafts- und
Technologieförderinstrumenten. Für diesen Bereich möchte ich besonders die Forschungs- und Entwicklungsförderung, die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms Wissenschaft und Wirtschaft für neue Arbeitsplätze, den Ausbau der Erfinderberatung und die Beratungsangebote für Existenzgründer und -gründerinnen erwähnen.
Ein weiterer Grund für unsere erfolgreiche Biotechnologiepolitik ist die Tatsache, dass Wirtschaftsminister Dr. Fischer den Bau von BiotechGründerzentren gefördert hat. Herzlichen Dank dafür, Herr Minister.
Meine Damen und Herren, die Fachkoordinierungsstelle für Biotechnologie ist bereits 1991 eingerichtet worden.
Fachliche Beratung von Einrichtungen der öffentlichen Hand und die Beratung von Unternehmen gehören ebenso zu den Kernaufgaben dieser Einrichtung wie die Betreuung von Existenzgründerinnen und -gründern. Die beiden regionalen Netzwerke BioRegioN und BioRegio Nordwestniedersachsen garantieren hohe Synergieeffekte. Der kontinuierliche Informations- und Kommunikationsfluss trägt zu einem dynamischen Innovationsklima bei, von dem alle Partner im Netzwerk profitieren. Diese Netzwerke stärken die fachliche Kompetenz der Beteiligten und die Fachkompetenz der Region.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren - das habe ich deutlich gemacht - haben wir viel erreicht. Aber nichtsdestotrotz gilt, dass diese Technologie bundesweit erst am Anfang ihrer Entwicklung steht. Vor allen Dingen muss die Bundesrepublik den Anschluss an die weltweite Entwicklung insbesondere in den USA und in Japan bekommen. Da in Niedersachsen keine Großkonzerne vorhanden sind und der Besatz an Großforschungseinrichtungen im Bundesvergleich gering ist, möchten wir besonders die Potenziale der mittelständisch geprägten Wirtschaft und der vorhandenen Forschungseinrichtungen durch eine Weiterführung des Beratungsangebotes unterstützen. Wir begrüßen daher sehr, sehr geehrter Herr Minister Dr. Fischer, dass die Netzwerke BioRegioN und BioRegio Nordwestniedersachsen zu einem neuen Projekt „BioRegio-Niedersachsen“ fortentwickelt werden und dieses auch finanziell abgesichert ist.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass besonders Niedersachsen in diesem Politikbereich auf einem sehr erfolgreichen Weg ist. Ich denke, wir werden in den Fachausschüssen intensiv weiter darüber diskutieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.