Zur Erinnerung die vereinbarten Redezeiten: SPDFraktion und CDU-Fraktion 10 Minuten, Fraktion der Grünen 5 Minuten, Landesregierung 5 Minuten.
Sie betreffen die Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes im Hinblick auf die Gewährung bewohnerbezogener Aufwendungszuschüsse.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 wurde bei der Förderung von vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege eine so genannte Landeskinderregelung eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2002 Träger dieser Einrichtungen nur noch für Pflegebedürftige, die neben der Erfüllung der bisherigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme und in den letzten zwei Monaten vor der Aufnahme in eine vollstationäre Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen hatten, diesen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss bekommen.
Leider - das bedauert die CDU-Fraktion sehr - hat der Gesetzgeber keine Übergangsregelung für Personen mit Heimaufnahme vor dem 1. Januar 2002, also vor Beginn der neuen Regelung, vorgesehen. Für die Betroffenen ist es nicht nachzuvollziehen, dass die neue Regelung auch für Personen gilt, die vor In-Kraft-Treten der Landeskinderregelung in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen wurden und damit jetzt keinen Anspruch mehr auf die bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse haben, wenn sie in den letzten zwei Monaten vor der Aufnahme nicht in Niedersachsen gewohnt haben. Es bedeutet eine besondere Härte für diesen Personenkreis, weil für solche Situationen Vertrauensschutz geboten sein muss.
Für Betroffene, für Familienangehörige und auch für die Träger ist es schwer nachzuvollziehen, dass es keine Möglichkeit einer weiteren Gewährung der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse gibt, weil eine Rückwirkung, wie auch in der Stellungnahme des MFAS dargestellt, nicht gegeben ist.
Auch nach dem Sozialhilferecht ist es für jeden Betroffenen unverständlich, weil im Sozialhilferecht keinerlei Rückwirkungen möglich sind. In diesem Falle sieht es so aus, als wenn die neue Gesetzesregelung Betroffene auch rückwirkend in Anspruch nimmt. Das ist für die Bürger natürlich nur schwer zu verstehen, weil sie glauben, hier sei eine andere Gesetzeslage maßgebend.
Ich bitte deshalb um Verständnis für alle, die von dieser neuen Regelung betroffen sind und durch die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Neuregelung leider andere Voraussetzungen erfüllen
müssen als vorher bei ihrer Aufnahme. Sie selbst, aber auch die Angehörigen und die Träger sind bei der Aufnahme davon ausgegangen, dass die Aufnahme in die Einrichtung finanziell bewältigt werden kann. In dem Falle ist durch die Veränderung der Rechtslage leider eine Situation eingetreten, die die Familienangehörigen und auch die Betroffenen nicht berücksichtigen konnten.
Aus diesem Grunde bitten wir den Gesetzgeber bzw. die Landesregierung, eine Übergangsregelung zu schaffen, die besonders diesen Personenkreis in Zukunft gleichstellt mit anderen, die nach dem 1. Januar 2002 aufgenommen wurden und werden, und somit eine Rechtslage zu schaffen, die diesen Betroffen hilft. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass diesen Personenkreis eine ganz besondere Härte trifft.
Wir bitten deshalb aus Gründen des Vertrauensschutzes und der besonderen Betroffenheit, diese Eingaben zu berücksichtigen.
Ich möchte außerdem zur Eingabe 5060/09/14 sprechen. Wir haben in den letzten Tagen einige neue Informationen zur Gesetzeslage bekommen und bitten deshalb, obwohl wir uns im Ausschuss mit der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage einverstanden erklärt haben, auch diese Eingabe zu berücksichtigen. Wir wären auch damit einverstanden, wenn wir sie noch einmal im Ausschuss behandeln könnten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zu der zuletzt erwähnten Eingabe kurz unser Einverständnis damit erklären, dass wir im Ausschuss die Beratung darüber noch einmal aufnehmen. Wir haben keine Bedenken, falls es da neue Erkenntnisse gibt.
Bei den beiden Eingaben, die sich, wie wir im Jargon sagen, mit dem Pflegewohngeld für Landeskinder befassen, muss ich dem, was Sie hier vorgetragen haben, widersprechen. Eine Berück
sichtigung ist nicht möglich. Die Landkreise haben hier natürlich entsprechend dem seit 1. Januar 2002 geltenden Landespflegegesetz korrekt beschieden. Würden wir hier Berücksichtigung beschließen, würden wir die Verwaltungen auffordern, Bescheide gegen geltendes Recht zu erteilen. Das verbietet sich meines Erachtens.
Es ist ein von Ihnen hier erweckter Eindruck zu korrigieren. Natürlich wird hier nicht Recht für die Vergangenheit gesetzt, sondern dieses Recht setzt für alle Leistungsfälle ab 1. Januar 2002 gleiche Bedingungen. Nur Landeskinder erhalten den Aufwendungszuschuss bzw. das Pflegewohngeld. Sie müssen also entweder hier im Land gelebt haben oder, falls sie zugezogen sind, vor der Aufnahme zwei Monate ohne Pflege im Land gelebt haben.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie zu bedenken, dass diese Regelung, die vorher auch für Nicht-Landeskinder gültig war, ja vielerlei Auswirkungen hat. Einmal hat der Landesrechnungshof das, was bisher im Gesetz stand, beanstandet oder kritisiert und die Landeskinderregelung eingefordert. Aber natürlich hat diese Regelung nicht immer nur etwas mit den Leistungen des Landes zu tun. Meist folgen dem Pflegewohngeld im Heim Aufwendungen des örtlichen Sozialhilfeträgers in beträchtlicher Größenordnung. Dies gilt es natürlich gleichzeitig mit zu vermeiden bzw. darauf hinzusteuern, dass die Bewohnerinnen und Bewohner anderer Bundesländer jeweils dort, wo sie gelebt haben, die Pflege in Anspruch nehmen und dort auch Pflegewohngeld beantragen, so es dieses dort gibt. In ähnlicher Form gibt es das ja in allen Ländern. Sie sollen auch die Sozialhilfe in ihren Heimatkommunen in Anspruch nehmen und nicht nach Niedersachsen ziehen und den Kommunen, die gute Heime vorhalten, zusätzliche Lasten aufbürden. Das ist zu vermeiden. Außerdem will ein Pflegebedürftiger meines Erachtens auch im Falle der Pflege weiter in seinem bisherigen Wohnort leben und nicht in das finanziell dann attraktivere Niedersachsen umziehen müssen.
Es muss also bei der Unterrichtung über die Sachund Rechtslage bleiben, weil es dem Pflegegesetz entspricht. Wir würden einer Berücksichtigung nicht folgen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zu einer sehr schwierigen Eingabe, deren Details ich angesichts der kurzen Redezeit, die wir hier haben, leider nicht darstellen kann, obwohl das nötig wäre. Es geht um die Eingabe der Familie Fidan. Herr Fidan wurde 1977 in Osnabrück geboren. Er lebt seitdem mit seinen Eltern in dieser Stadt. Herr Fidan kennt die Türkei nur von zweimaligen Urlaubsbesuchen. Er spricht kein Türkisch. Die Gründe für die Ausweisung liegen in mehreren Straftaten.
Meine Damen und Herren, das ist eine Angelegenheit, über die wir uns alle immer einig sind: Wer hier Straftaten begeht, der genießt keinen besonderen Ausweisungsschutz.
Meine Damen und Herren, bei Herrn Fidan sieht es etwas anders aus. Schon mit dem Urteil wurde eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt. Herr Fidan befindet sich seit mehreren Jahren in psychiatrischer Behandlung. Im Maßregelvollzug wurde jetzt die Diagnose der Schizophrenie bestätigt. Seine Schizophrenie wurde im Maßregelvollzug positiv behandelt. Erst aufgrund der Stellungnahme des Innenministeriums, dass Herr Fidan auszuweisen sei, wurde diese Behandlung abgebrochen. Seitdem hat sich der Zustand von Herrn Fidan erheblich verschlechtert.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Auch wenn das Verwaltungsgericht in diesem Fall nach den Buchstaben des Gesetzes entschieden hat, dass eine Ausweisung nicht rechtswidrig sei, stehen wir doch vor folgender Situation: Nach drei Jahren kann Herr Fidan nach Deutschland zurückkehren. In der Türkei wird seine schwere Erkrankung nicht adäquat behandelt. Das heißt, wir unterbrechen jetzt eine positiv verlaufende Behandlung. Herr Fidan wird irgendwann zurückkommen, und wir werden dann unter hohem Kostenaufwand wieder mit seiner Behandlung beginnen.
Unserer Meinung nach müsste dieser Fall in einer Härtefallkommission entschieden werden. Von daher beantragen wir jetzt, diese Eingabe der Lan
desregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Leider ist mein gestriger Versuch, diese Eingabe an den Innenausschuss zurücküberweisen zu lassen, gescheitert. Ich möchte mich aber dennoch bei den SPD-Abgeordneten, insbesondere bei denjenigen aus der Umgebung von Osnabrück, bedanken, die sich für die Petition intern eingesetzt haben. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass es noch einige Aspekte gibt, die noch einer näheren Betrachtung unterzogen werden müssten. Diese Aspekte waren uns bisher nicht bekannt. Von daher beantragen wir, diese Eingabe an den Innenausschuss zurückzuüberweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 5238. Die Petentin und mit ihr weitere 20 000 Bürgerinnen und Bürger aus der Region Hannover machen sich große Sorgen wegen der jahrelangen gravierenden Unterversorgung der niedersächsischen Schulen mit Lehrkräften.
- Es ist schon erstaunlich, dass Sie hier murmeln, wenn ich das von 20 000 Bürgerinnen und Bürgern vertretene Anliegen darstelle. Die Bürger sagen: Wir Eltern haben genug von dem Schein schöner Reformen in unseren Schulen. - In dem Anschreiben heißt es u. a.: In den Schulen herrscht bitterer Personalnotstand. Schluss mit der 100-%-Lüge. So schreiben die Eltern.
Schulen werden immer wieder geschönt. Ein Personalbestand, der heute auf 100 % beziffert wird, hätte sich nach früherer Berechnungsart auf nur 80 % belaufen. Das heißt, dass der Staat seinen Bildungsauftrag nicht mehr erfüllt. So sagen die Eltern zu Recht: Wir fordern vor allen geplanten Strukturreformen eine deutlich bessere reale Unterrichtsversorgung und endlich mehr Lehrer für unsere Kinder.
Wir, meine Damen und Herren, nehmen das Anliegen dieser Petentin und der 20 000 Bürgerinnen und Bürger, die unterschrieben haben, ernst und wischen es nicht einfach vom Tisch.
Wir sagen wie viele Schulleiterinnen und Schulleiter auch: Diese Petenten haben Recht. Statt ständig an der Schulstruktur herumzubasteln, sollten die Schulen ordentlich mit Personal ausgestattet werden, damit sie ordentlich arbeiten können. Wir sind nicht bereit, die Mentalität sowohl der Landesregierung als auch der SPDFraktion im Bildungsbereich mitzutragen. Ich könnte sagen: Drei-Affen-Politik. Sie sind nämlich nicht bereit, zu hören, zu sehen und zu reden. Sie sind nicht bereit, zu sehen, in welch einer Notsituation sich die Schulen befinden. Sie sind nicht bereit, die Protestrufe - jetzt auch diese 20 000 - zu hören. Sie sind schließlich auch nicht bereit, mit den Betroffenen über deren Probleme zu reden. Deshalb sagen wir: Diese Petition trifft voll und ganz zu. Wir plädieren für Berücksichtigung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich rede zu der Eingabe, zu der gerade unsere Kollegin Vockert in ihrer typischen polemischen Art und Weise gesprochen hat. Ich möchte deutlich machen, dass wir inzwischen viele Maßnahmen ergriffen haben, um die Unterrichtsversorgung zu sichern. Ich möchte darauf hinweisen, dass in diesem Jahr 3 629 neue Stellen für den niedersächsischen Schuldienst geschaffen worden sind. Mit all den Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren ergriffen haben, haben wir Sorge dafür getragen, dass wir in diesen Jahren nicht nur
12 000 ausscheidende Lehrkräfte ersetzen können, sondern seit 1998 insgesamt schon mehr als 15 000 Stellen für Lehrkräfte realisieren konnten. Das macht deutlich, dass die Niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion dafür sorgen, dass der Unterricht in Niedersachsen auf eine sichere Basis gestellt wird. Von daher haben wir keine Veranlassung, Ihrem Petitum, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, zu folgen, weil die von uns ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um in Niedersachsen eine gute Schule sicherzustellen. Darum: Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.