Protokoll der Sitzung vom 24.09.2002

(Ehlen [CDU]: Die Ergebnisse wollen wir wissen, Herr Schack!)

Diese Landesregierung hat ein Förderprogramm mit einem Volumen von jährlich 100 000 Euro aufgestellt, mit dem gerade der von Ihnen beschriebene Bereich Information, Beratung, Projektierung, Broschüren und Netzwerke sowie Qualifizierung vorangebracht wird. Für die Grundlageninformation und die Qualifizierung sind 200 000 Euro vorgesehen. Bioenergieanlagen in Landwirtschaft und Gartenbau werden mit 1,5 Millionen Euro gefördert, Demonstrations- und Entwicklungsprojekte mit 700 000 Euro. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Gartenbau sind es noch einmal 2,5 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, was soll man noch mehr tun, um eine Technologie zu fördern und einzuführen?

(Beifall bei der SPD)

Darüber hinaus hat der Umweltminister 1 Million Euro für Demonstrations- und Pilotanlagen bereitgestellt. Auch hier wird neben dem gefördert, was die Betreiber alles aus Berlin bekommen können.

Ich wundere mich ein bisschen, meine Damen und Herren, denn es gibt da ja ein Leib- und Magenblatt der Landwirtschaft, das Herr Ehlen, Herr Biestmann, Herr Kethorn, Herr Wojahn und viele andere alle bekommen, nämlich Das Landvolk.

(Biestmann [CDU]: Wir lesen es gern!)

Das Landvolk schreibt:

„Förderung für Bioenergie verbessert... Daneben konnten deutliche Verbesserungen bei den Förderkonditionen erreicht werden, die nun in Kraft getreten sind. Künftig werden Holzpellet- und Holzhackschnitzelanlagen mit einer installierten Leistung bis 100

Kilowatt (kW) mit 55 Euro pro kW... gefördert. Für Anlagen bis 50 kW mit einem Kesselwirkungsgrad ab 90 Prozent wird ein Fördermindestbetrag von 1 500 Euro gewährt...“

(Zuruf von der CDU: Von wann ist die?)

- Die Ausgabe ist aus diesem Jahr, aus dem April. Jetzt geht es weiter, um noch einmal darauf zurückzukommen, Herr Ehlen:

„Bei Biomasseverbrennungsanlagen von mehr als 100 kW erfolgt die Förderung über Teilschulderlasse und zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Teilschulderlass beträgt künftig 55 Euro je kW installierter Leistung bis zu einem Förderhöchstbetrag von 250 000 Euro.“

(Ehlen [CDU]: Das ist alles Vergan- genheit! Das ist von gestern!)

- Herr Ehlen, das ist so. Somit werden kleine Anlage genau so gefördert wie große Anlagen.

(Ehlen [CDU]: Nein, stimmt doch nicht!)

- Natürlich ist das richtig. - Jetzt noch ein letztes Zitat aus Ihrem Leib- und Magenblatt, das Sie wahrscheinlich immer auf dem Nachttisch liegen haben.

(Biestmann [CDU]: Das haben wir unter dem Kopfkissen liegen!)

In der Ausgabe aus diesem Monat heißt es:

„Im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau kürzlich ihre eintausendste Zusage gegeben. Seit dem Programmstart im September 1999 betrug das Fördervolumen 233 Millionen Euro, davon 627 Zusagen über 171 Millionen Euro auf Biogasanlagen, weitere 223 Zusagen über 37 Millionen Euro auf Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse...“

Meine Damen und Herren, mehr kann man im Bereich erneuerbarer Energie nicht tun.

(Biestmann [CDU]: Die Bedingungen sind inakzeptabel!)

Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, sollten froh sein, dass Sie am letzten Sonntag nicht die Wahl gewonnen hat; denn dann würden all diese Fördermaßnahmen gestrichen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, jetzt hat der Kollege Klein das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sollen heute über zwei Anträge vom August und vom November letzten Jahres entscheiden. Ich erwähne das, weil wir danach, nämlich im Dezember letzten Jahres, nach monatelangen Beratungen, nach einer umfangreichen Anhörung und nach fraktionsübergreifender Arbeit einstimmig eine Entschließung verabschiedet haben, die sich mit diesem Thema beschäftigt. In dieser Entschließung ist der niedersächsische Handlungsbedarf ausführlich und detailliert beschrieben und auch eingefordert worden. Vor diesem Hintergrund - so sage ich - sind die von der CDU-Fraktion anschließend ergriffenen Initiativen wohl weniger der Sache geschuldet als mehr dem wahlstrategischen Versuch, auch die rot-grüne Bundesregierung mit in das Schwarze-Peter-Spiel einzubeziehen.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Meine Damen und Herren, das hat nichts genutzt, und es hat auch jetzt keinen Nutzen mehr. Deshalb werden auch wir der Ausschussempfehlung in der vom Kollegen Schack korrigierten Fassung zustimmen. Das heißt nicht - da muss ich Ihnen ein bisschen widersprechen, Herr Kollege Schack -, dass ich von der Art und Weise, in der die Landesregierung den gemeinsamen Dezember-Beschluss umgesetzt hat, besonders begeistert bin. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: In NordrheinWestfalen kann man sich ein mit 28 Seiten noch übersichtliches Merkblatt zum Bau und Betrieb von landwirtschaftlichen Biogasanlagen aus dem Internet-Angebot der Landesregierung herunterladen. Es regelt einheitlich für die Genehmigungsund Überwachungsbehörden - das ist wichtig - in den Bereichen Emissionsschutz, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Düngemittelrecht und Sicherheitstechnik die verschiedenen Sachverhalte. Eine

Positivliste - das ist angesprochen worden - schafft Planungs- und Betriebssicherheit bei der Kofermentation.

Auf den niedersächsischen Internet-Seiten sucht man solche praxisgerechten und handlungsorientierten Informationen bislang aber vergeblich. Man findet lediglich eine so genannte Bioenergieoffensive. Die kann daneben jedoch nur einen matten Glanz entfalten; denn sie hat bisher überwiegend nur Ankündigungscharakter.

(Frau Harms [GRÜNE]. Zwei Mal schon!)

Meiner Einschätzung nach werden wir noch bis zum Frühjahr nächsten Jahres warten müssen, bis aus dieser Offensive Nägel mit Köpfen gemacht werden.

Nun ein Wort zu den Müller-Kürzungen: Natürlich war es für uns alle eine Schlag ins Kontor, als Wirtschaftsminister Müller Mitte letzten Jahres Kürzungen im Bereich des Marktanreizprogrammes durchführen wollte. Aber, meine Damen und Herren, das ist lange her. Durch Intervention der Verbände, unserer Bundestagsfraktion und auch von Renate Künast direkt konnte nicht nur das Schlimmste verhindert werden, sondern es konnte auch eine Aufstockung des Ansatzes für 2002 von 300 Millionen auf 400 Millionen erreicht werden.

(Frau Harms [GRÜNE]: Da sollten sich die Landwirte mal bei Frau Kü- nast bedanken!)

- Das meine ich auch. Dies könnten sie wirklich einmal tun. - Damit, so meine ich jedenfalls, ist dem CDU-Antrag die Substanz entzogen, und er wäre zu diesem Zeitpunkt besser zurückgezogen worden.

Natürlich sind in Bezug auf die neuen Förderrichtlinien - das sage ich hier ganz offen - auch Wünsche, vor allen Dingen Wünsche der Grünen, offen geblieben. Aber wir haben jetzt Möglichkeiten, im Wege der Koalitionsverhandlungen entsprechend nachzubessern. Das ist für uns im Moment der aussichtsreichere Weg.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich will abschließend noch ein Wort zu der von der CDU-Fraktion geforderten Privilegierung sagen. In Niedersachsen sollten wir dieses Instrument mit Glacéhandschuhen anfassen. Wir können keine Regelung gebrauchen, die, wie bei den Stallbauten

in Südoldenburg, zu einem Wildwuchs führt. Wir wollen auch, dass mehr Biogasanlagen gebaut werden, aber unter Beachtung und Wahrung des kommunalen Planungsrechtes. Beim Hinweis auf die Windenergie, der hier immer vorkommt, muss man berücksichtigen, dass die Privilegierung der Windenergie nicht eingeführt wurde, um einen ungesteuerten Ausbau zu ermöglichen, sondern um gerade das Gegenteil zu erreichen.

(Oestmann [CDU]: Das ist aber nicht eingetreten!)

Das wurde mit Hilfe der Ausschlussregelung auch erreicht. Um Wildwuchs zu verhindern, waren die Gemeinden und Kreise gehalten, ausreichende und rechtlich gesicherte Entwicklungsplanungen vorzunehmen. In dieser Hinsicht sind Wind- und Biogasenergie nicht vergleichbar. Die wünschenswerte Zusammenfassung größerer Einheiten beim Wind hat in der Biogastechnologie keine Entsprechung in gleicher Weise. Von daher meine ich, dass wir jetzt die hier formulierten Aufgaben möglichst schnell abarbeiten müssen. Darauf sollten wir unsere Kraft konzentrieren. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt hat Herr Minister Jüttner um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuallererst ist festzuhalten, dass sich der Niedersächsische Landtag, was das Thema Bioenergie angeht, einig ist. - Das Gesagte ist angekommen? Aber so, wie das heute klingt, mag man gar nicht ins Mikrofon sprechen, obwohl es jetzt wieder geht. Vielen Dank an die Technik!

Der Niedersächsische Landtag - das ist eben deutlich geworden - ist sich also beim Thema Bioenergie einig. Wir wollen hier einen Akzent setzen, und wir wollen, dass die rechtlichen Vorgaben des Bundes, wie sie sich im Erneuerbare-EnergienGesetz und in der Biomasseverordnung niedergeschlagen haben, auch zu praktischen Konsequenzen führen. Wir haben vor, den Anteil der Bioenergie am Primärenergieverbund, der in Niedersachsen heute bei 1 % liegt, bis 2010 auf 8 % zu steigern. Das ist ein ambitioniertes Projekt und setzt eine enge Zusammenarbeit voraus. Alle Sektoren müssen mitmachen, und es müssen Investiti

onsbereitschaft sowie Mut aufgebracht werden, um es zu realisieren.

Es gibt inzwischen die ersten größeren Projekte. Beim Thema Altholznutzung sind inzwischen 55 MW vorhanden oder aufgebaut worden, die in der Perspektive 85 000 Haushalte mit Strom versorgen können. Meine Damen und Herren, Sie sehen daran, welche Potenziale in der Bioenergie stecken, und Sie sehen daran, dass wirtschaftliche Bestandteile heute schon realisiert sind oder gerade vorangetrieben werden. Für ein Flächenland wie Niedersachsen ist das von zentraler Bedeutung; das ist überhaupt keine Frage. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Hemmnisse beseitigt werden und die Rahmenbedingungen stimmen.

(Kethorn [CDU]: Die sind noch nicht alle beseitigt!)

Ich will gerne an die Hinweise, die hier vorgetragen worden sind, anknüpfen. Es kommt darauf an, dass Biogasanlagen sicher betrieben und von der Nachbarschaft auch akzeptiert werden. Riskante Basteleien, wie wir sie jüngst an einer Anlage im Landkreis Cloppenburg erlebt haben, gefährden Menschen und Umwelt. Unvergorene Gülle, die dort in großen Mengen ausgelaufen ist, hat zu einem eklatanten Fischsterben in der Soeste geführt. Mehrere Tonnen Fisch sind dort nur deshalb verendet, weil an der Technik manipuliert worden ist. Vor diesem Hintergrund sollten wir es uns nicht so einfach machen. Wir wollen ja nicht begünstigen, dass sich in Zukunft zu jedem Projekt eine Bürgerinitiative bildet, die nichts anderes zu tun hat, als dieses Thema jeweils vor Ort kaputtzumachen. Davon gibt es inzwischen eine ganze Menge, wie Sie wissen, Herr Ehlen.

Um zu klären, ob Befürchtungen tatsächlich berechtigt sind, finanziert das Umweltministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine Studie, die den Geruchsbelästigungen nachgeht. In Ilhorn im Landkreis Soltau werden zurzeit zwei Biogasanlagen über einen Zeitraum von einem Jahr in allen Betriebszuständen rund um die Uhr gemessen. Das Gleiche gilt für die Nachbarschaft. Auch dort wird ein nach wissenschaftlichen Maßstäben durchgeführtes Messprogramm absolviert, damit wir in kurzer Frist sagen können, ob und, wenn ja, welche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft vorliegen. Ich meine, das ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz von Biogasanlagen.

Was die Sicherheit von Anlagen angeht, hat das Umweltministerium vor eineinhalb Jahren Experten und Sachverständige aus der Gewerbeaufsicht, vom TÜV und von den Berufsgenossenschaften eingeladen, um gemeinsam vorsorgende sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb von Biogasanlagen festzulegen. Das von uns zur Diskussion gestellte Sicherheitspapier hat dazu geführt, dass das veraltete technische Regelwerk der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erheblich überarbeitet und an unsere Vorstellungen angepasst worden ist. Dieses neue Regelwerk liegt jetzt vor. Mit dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium sind wir uns einig, dass wir diese berufsgenossenschaftlichen Regeln unseren Genehmigungs- und Überwachungsbehörden zur Anwendung empfehlen werden. Das wird in diesen Tagen geschehen. Umweltschutzaspekte, die in dem vor allem auf die Belange des Arbeitsschutzes ausgerichteten Papier der Berufsgenossenschaft fehlen, werden wir in unsere Vollzugsempfehlung ergänzend aufnehmen. Dazu gehören z. B. die notwendigen Anforderungen der TA Luft. Herr Ehlen, in der Tat kann niemand ermessen, woher Sie Ihre Zahlen mit den 50 000 Euro Folgekosten haben. Der gemeinsame Runderlass, der Arbeitsund Umweltschutz beinhaltet, wird in diesen Tagen zur Veröffentlichung vorbereitet und ist dann auch im Internet einzusehen.

Wichtig sind - auch darauf ist hier schon hingewiesen worden - regelmäßige Schulungen, die von der ländlichen Erwachsenenbildung bereits angeboten werden. Vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, dass Sie fragen, wer die Schulungen durchführt. Ein qualifiziertes Weiterbildungsangebot wird bereits vorgehalten.