Protokoll der Sitzung vom 24.10.2002

Aber auch auf anderen Gebieten sind die Erfolge nicht gerade überwältigend. Ich möchte mich hier mal positiv auf Bayern beziehen. Auch dafür gibt es einen Grund,

(Ontijd [CDU]: Wieder einmal!)

um es einmal deutlich zu sagen. Was haben die Bayern erreicht?

(Zuruf von der SPD: Gar nichts!)

In Bayern ist es seit mehreren Jahren möglich, das Grundbuch elektronisch einzusehen. Die haben 60 Millionen Seiten digitalisiert, die online zur Verfügung stehen. Wir werden, wenn alles gut läuft, Mitte des Jahrzehnts, hoffe ich, so weit sein, dass wir einen vergleichbaren Stand wie Bayern haben.

In Bayern ist es seit August dieses Jahres möglich, das Handelsregister sofort über Internet einzusehen. Auch davon sind wir noch weit entfernt. Hier würde ich mal ausnahmsweise sagen: Von Bayern lernen hieße siegen lernen.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der CDU)

Davon könnte sich die SPD durchaus eine Scheibe abschneiden. Aber ich möchte es gerne auf diesen Bereich begrenzt wissen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Allerdings muss man dazu auch sagen: Wir haben in der niedersächsischen Justiz ganz hervorragende Leute.

(Biel [SPD]: Herr Schröder, Bayern hat aber gestern 2 : 1 verloren! - Weiterer Zuruf von der SPD: Genau! - Heiterkeit bei der SPD)

- Anderes Thema! - Wir haben in der Justiz ganz hervorragende Leute gerade für den EDV- und Computerbereich. Wir haben Eigenentwicklungen der Justiz, wie beispielsweise das SoftwareProgramm EUREKA, das bundesweit Anerkennung findet, das sogar in der Lage ist, die Schwächen unserer P 53- und Baan-Software teilweise zu kompensieren. Das will einiges heißen. Die Insider kennen die Problematik.

Es gibt ganz erhebliche Sorgen, Herr Minister, dass mit der geplanten Zentralisierung der Kompetenzen in der Staatskanzlei genau das, was wir in der Justiz an Humankapital haben, nicht ausreichend einbezogen wird. Wir brauchen ein eigenständiges Kompetenzzentrum gerade für das Justizressort. Ich bitte Sie, Herr Pfeiffer, dafür zu sorgen, dass Ihnen diese Kompetenzen erhalten bleiben und nicht in die Staatskanzlei abwandern. Dann wäre Schlimmstes für die Justiz zu befürchten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Wir leben noch in der Steinzeit!)

Herr Minister Pfeiffer!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun muss ich doch das Wort ergreifen. Ich habe schon gezögert, ob es denn nötig sein wird, weil sich ja alle im Prinzip völlig einig sind, dass wir diesen Antrag und die Entwicklung richtig finden.

Aber hier muss jetzt doch noch ein Akzent gerade gerückt werden. Sie haben ein bisschen versucht, die Kurve mit EUREKA zu kriegen, Herr Abgeordneter Schröder. Dazu muss man deutlich sagen: Hier ist Niedersachsen bundesweit führend. Bei uns wird angeklopft. Immer mehr Bundesländer, egal ob B- oder A-Länder, fragen an, ob sie sich an dem von uns entwickelten Programm beteiligen dürfen.

(Wernstedt [SPD]: Bayern auch!)

Dasselbe gilt auch in dem Sektor, den wir gerade erörtern. Da gibt es das Unternehmen T-Systems, das mit uns kooperiert. Herr Caffier, der verantwortliche Vertreter, hat anlässlich der Vertragsunterzeichnung für unseren Modellversuch in Westerstede wörtlich formuliert: „Niedersachsen ist hier deutschlandweit Spitze.“ Wir haben also allen Grund, stolz zu sein auf das, was sich hier im Bereich eJustice entwickelt.

Herr Dr. Biester hat Bedenken vorgetragen. Ich will gern zugeben, die hatten wir alle. Wir haben sie erörtert, sie sind breit in den vorbereitenden Sitzungen mit unseren Partnern, mit der Praxis diskutiert worden. Dann wurde aber auch deutlich: Wir stülpen der Praxis nichts über, was sie nicht

mit trägt. Die Westersteder haben sich geradezu darum beworben, dass sie ein Ort sein dürfen, von dem eine Initialzündung für ganz Niedersachsen ausgeht. Dort wird sorgfältig erprobt, wie wir es dann landesweit gestalten wollen.

Eines ist doch klar: Wir können den Richtern und Richterinnen nicht per Anordnung Anweisung erteilen, dass sie gefälligst diese neue Technik zu nutzen haben. Wir müssen sie überzeugen. Wir respektieren ihre Unabhängigkeit. Die betrifft auch gerade die Arbeitsweise. Von daher sind wir darauf angewiesen, im Zuge dieses Modellversuchs Lösungen zu entwickeln, die in der Justiz akzeptiert werden können.

Wichtig ist dabei freilich, dass wir die Sicherheit im Auge haben. Deswegen werden in diesem Jahr sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen mit Firewalls ausgestattet, einer besonderen Sicherheitstechnik, die den Bedenken Rechnung trägt.

Ich will noch auf eines hinweisen. Kürzlich hat der Ministerpräsident selber zum ersten Mal in der Geschichte Niedersachsens als MP - frühere haben das nicht getan - die Justiz besucht. Der Abgeordnete Stratmann, der leider schon den Raum verlassen hat, war dabei, desgleichen Frau Bockmann. Er war im Oberlandesgericht Oldenburg und war tief beeindruckt von dem hohen Standard der EDVAusstattung, der dort praktisch genutzt wird. In der Presseerklärung hat er das klar zum Ausdruck gebracht. Er hat - ich finde, zu Recht - gesagt: Wir können auf diese Justiz stolz sein, die sich da so modern präsentiert und auch im Vergleich der anderen Landesbehörden in diesem Sektor spitze ist.

Ich erkenne jedenfalls die Bereitschaft der Justiz, auf diesem Weg in die Informationsgesellschaft voranzugehen. Wir stehen am Anfang im Bereich eJustice. Wir werden aber alles daransetzen, ihn rasch zurückzulegen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts

und Verfassungsfragen in der Drucksache 3753 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Dann rufe ich auf

Tagesordnungspunkt 23: Zweite Beratung: Bus- und Bahnverkehr nachhaltig verbessern! Verkehrsverbünde unterstützen! Kommunen stärken! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/3101 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3758

Dazu hat Herr Kollege Biel das Wort. Bitte sehr! Wo ist er? - Da ist er. Er parliert gerade noch mit dem Präsidenten. Aber er muss jetzt hier reden. Es hilft alles nichts.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach intensiver Beratung und einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ist als Ergebnis der heute zur Abstimmung vorliegende Beschlussvorschlag herausgekommen. Wir waren uns alle einig, dass bei einer anstehenden Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes die Frage, ob und gegebenenfalls wie den kommunalen Aufgabenträgern Pauschalbeträge aus den so genannten X-Mitteln für Investitionen im Rahmen ihrer operativen Aufgaben übertragen werden können, nochmals aufzugreifen und zu prüfen ist. Das war im Ausschuss die einmütige Meinung. Es gibt auch bisher für uns keine neuen Erkenntnisse, sodass wir von unserem Votum nicht abweichen müssen.

In dem Ziel, dass der Bus- und Bahnverkehr ständig nachhaltig verbessert werden muss, sind wir uns alle einig. Dies kann aber nur im Rahmen unserer finanziellen, organisatorischen und tatsächlichen Möglichkeiten geschehen. Hier besteht der gravierende Unterschied zu den Grünen. Sie sind in der Opposition, meine Damen und Herren, und Opposition heißt, etwas zu versprechen, was die Regierung nicht halten kann.

Meine Damen und Herren, nach den intensiven Beratungen im Ausschuss,

(Zuruf von Schwarzenholz [frakti- onslos])

an denen Sie, Herr Schwarzenholz, nicht teilgenommen haben, waren wir alle einmütig der Meinung, dass wir so verfahren sollen. Nun gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diesen Änderungsantrag lehnen wir ab, und wir stimmen der Beschlussvorlage des Ausschusses zu.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Herr Kollege Wenzel hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den ernsthaften Versuch gemacht, einen Kompromiss zu finden, der die Chance zu einer nachhaltigen Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niedersachsen bietet. Wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem wir eine Brücke gebaut haben, weil das Ergebnis der Ausschussberatungen nicht die Zustimmung der Fraktion fand. Sie haben abgelehnt. Sie wollen lediglich prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Kommunen einen pauschalen Ansatz aus dem größten Transferhaushaltsposten des Bundes für den Schienen-Personennahverkehr bzw. den öffentlichen Personennahverkehr insgesamt erhalten können.

Sie hatten schon erwähnt, Herr Biel, dass wir im Ausschuss gemeinsam eine Anhörung zu dem Vorstoß der Arbeitsgemeinschaft der ÖPNVAufgabenträger organisiert hatten. Das sind diejenigen, die hier im Land verantwortlich SchienenPersonennahverkehr organisieren und auch für den ÖPNV Verantwortung tragen. Wir hatten hierzu eine sehr interessante Anhörung. Die Landesregierung nimmt aber für sich in Anspruch, unterstützt von der Mehrheitsfraktion, den gesamten Finanztopf mit Ausnahme dieses einen Euros für Verwaltungskosten für Projekte des Landes zu vereinnahmen. Dabei könnten wir vieles deutlich besser gestalten, wenn wir den Landkreisen und ihren Zusammenschlüssen - in der Regel den Verkehrsverbünden - deutlich mehr Spielraum geben würden.

(Schurreit [SPD]: Was zu beweisen wäre!)

Heute muss für jede Haltestelle, die erneuert wird, ein großer Antrag eingereicht werden. Die Verbundförderung des Landes Niedersachsen ist ein bürokratisches Monstrum; freundlicher kann man das leider nicht ausdrücken. Hier wäre eine Vereinfachung möglich, wenn wir die pauschale Förderung in Höhe von 10 % des so genannten XBetrages an die Existenz eines Verkehrsverbundes knüpfen würden. Ausdrücklich sollten wir den Kommunen dabei nicht vorschreiben, dass sie diese Mittel ausschließlich für Investitionen in die Hardware verwenden dürfen. Gerade an der Schnittstelle zwischen Hardware und Software hapert es. Anrufsammeltaxis, Fifty-Fifty-Taxis für Jugendliche im ländlichen Raum in den Abendstunden, Direktmarketing, Fahrgastanalysen, Verbundförderung, Mobilitätszentralen - vieles ist denkbar. All das würde unsere Busse und Bahnen attraktiver machen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben einen kleinen Schritt nach vorn gemacht. Leider konnte sich die SPD nicht entschließen, gemeinsam mit uns einen weiteren Schritt zu gehen. Das wäre vielleicht zu verstehen, wenn die Finanzmittel tatsächlich außerordentlich knapp wären. Aber was für den Rest des Haushalts gilt, gilt hier nur eingeschränkt. Wir haben es mit einem Transferhaushalt des Bundes zu tun, der nicht zur Sanierung des maroden Landeshaushalts eingesetzt werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor mehr als drei Monaten haben wir eine Kleine Anfrage eingereicht, um zu klären, welche Projekte Sie in diesem und im nächsten Jahr finanzieren wollen. Außerdem wollen wir wissen, worauf die Haushaltsreste in dreistelliger Millionenhöhe zurückzuführen sind und was mit dem Geld passiert. Die schlichte Frage nach den geplanten Projekten können oder wollen Sie nicht beantworten. Bevor Sie diese Fragen nicht aufklären, akzeptiere ich keine Begründung für die Ablehnung dieses Antrages, der sich auf Engpässe in der Mittelbereitstellung bezieht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, Sie haben die Befürchtung, dass die Kommunen das Geld missbräuchlich verwenden. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Landesregierung noch nicht einmal Transparenz in die Finanzierung und die Verwendung dieses Haus

haltstopfes bringt, finde ich diese Unterstellung schon interessant. Ich glaube, dass sich dieses Problem beherrschen lässt. Zudem muss man sehen, dass das bisherige Verfahren auch erhebliche Kosten verursacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mehr Busse und Bahnen, wir wollen mehr Spielräume für die Kommunen. Ich möchte Sie daher bitten: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Kollege Dinkla für die CDU-Fraktion!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Busund Bahnverkehr nachhaltig verbessern, Verkehrsverbünde unterstützen, Kommunen stärken - dieses Ziel findet die volle Unterstützung der CDUFraktion. Wir waren uns nach den Ausschussberatungen als Fraktion einig, dass im Zuge der anstehenden Novellierung des NNVG, des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes, geprüft werden muss und sollte, ob und wie den kommunalen Aufgabenträgern bestimmte Pauschalbeträge direkt übertragen werden können. Hierzu stehen wir als CDUFraktion nach wie vor. Deshalb ist die gewählte Formulierung, die ja gemeinsam von allen Fraktionen getragen war, nach meiner Auffassung auch nicht als Beerdigung einer durchaus berechtigten Forderung der kommunalen Aufgabenträger anzusehen, sondern schon ein klarer Prüfauftrag. Herr Wenzel, es wird nach meiner Einschätzung auch nach dem Februar nächsten Jahres keine politische Konstellation in Niedersachsen geben, die das verhindern wird.