Dadurch haben wir eine stärkere Bündelung der Untersuchungs- und Beratungsleistungen im Lande erreicht. Dies brachte und bringt gewinnvolle Erkenntnisse und deren Umsetzung zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lande. Wir haben heute festzustellen, dass eine umfassende Auswertung für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit rascher erfolgen kann.
Im LAVES und mit dem dortigen Dezernat haben wir eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit organisiert auch zur Aufarbeitung von Fachinformationen für die Verbraucherberatung und zur Beantwortung von Anfragen aus der Bevölkerung.
Beim Landesamt wurde ein Beirat eingerichtet. In ihm sind neben Wissenschaft, Gewerkschaften und dem einschlägigen Gewerbe auch die Verbraucherschutzverbände integriert. Sie begleiten kritisch, aber auch zielformulierend die Aufgabenerledigung im Landesamt.
Die Vollzugsaufgaben - es war anfangs ja eine durchaus offene Debatte, in welchem Maße Vollzugsaufgaben des Verbraucherschutzes dem LAVES mit zu übertragen seien - sind heute klar definiert und, um weitere Synergien zu gewinnen, dem LAVES angetragen. Dazu gehören die Futtermittelüberwachung und der ökologische Landbau. Das LAVES ist Prüfungsausschuss für die Ausbildung und Prüfung von Lebensmitteltechnikern und Chemikern sowie für die Lebensmittelkontrolleure.
Wir haben ein Schnellwarnsystem vor gefährlichen Lebens- und Futtermitteln. Die Grundideen aus dem von-Wedel-Gutachten sind in Niedersachsen und insbesondere im LAVES hervorragend umgesetzt. Damit erfüllen wir in vollem Umfang die von der Bundesregierung formulierten Ziele aus dem von-Wedel-Bericht.
Wir haben - auch das war in den letzten eineinhalb Jahren nicht leicht - für diese Aufgaben des Verbraucherschutzes die personellen Ressourcen geschaffen, die nötig waren. Wir sind der Meinung, dass dies auch in hervorragender Weise von der Landesregierung organisiert und mittlerweile durchgeführt wurde.
Die Konzentration bestimmter Überwachungsaufgaben in der kommunalen Ebene, die Sie anfangs sehr kritisch gesehen haben, ist unseres Erachtens mittlerweile hervorragend abgeschlossen und funktioniert auch problemfrei. Dazu gehören die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, dazu gehört aber auch der Aufgabenbereich aus dem Rindfleischetikettierungsgesetz. Dazu gehört aber auch insgesamt die Konzentration von Überwachungsaufgaben in der kommunalen Ebene. Nachdem wir das FAG modifiziert haben, um die Aufgabenwahrnehmung im Finanzausgleich entsprechend zu berücksichtigen, sind alle die Probleme, die Sie vor Monaten an die Wand gemalt haben, unseres Erachtens nicht nur ausgeblieben, sondern auf der kommunalen Ebene findet eine hervorragende Arbeit statt.
Wir haben aber nicht auf der Landesseite, also innerhalb der Landesbehörden den Verbraucherschutz neu aufgestellt und hervorragend formiert, sondern wir haben auch außerhalb der Landesregierung den Verbraucherschutz gestärkt. Die institutionelle Förderung des Verbraucherschutzes ist im Haushalt 2002/2003 mit 1,6 Millionen Euro erhöht worden. Auch die Ernährungsberatung ist auf einen Stand von jetzt 426 000 Euro gebracht worden, also im Doppelhaushalt 2002/2003 ebenfalls erhöht worden.
Ich glaube schon und wäre dankbar, wenn Sie dieser Tendenz folgend diesen Entschließungsantrag mit unterstützen würden, dass sich der Verbraucherschutz in Niedersachsen in den letzten Jahren in hervorragender Weise aufgestellt hat. Damit kann nicht gewährleistet werden, dass Skandale vermieden werden. Aber es wird immer schwerer, dass Skandale stattfinden können. Dafür sind hervorragende Strukturen aufgebaut. Ich wäre Ihnen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag wie auch ein Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde am 12. Juni hier im Hause eingebracht. Heute, nach fünf Monaten, liegt nur der SPD-Antrag zur abschließenden Beratung vor. Unser Antrag liegt noch auf Halde. Der Wahlkampf lässt grüßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Verbraucherschutz ist auch für die CDU-Fraktion eine weitreichende ressortübergreifende Aufgabe. Dieser Antrag bezieht sich aber nur auf den Ernährungsbereich. Somit ist die Überschrift falsch, Herr Groth. Schon bei der Einbringung habe ich betont, dass die CDU-Fraktion in wichtigen Punkten die Fortsetzung des Verbraucherschutzes unterstützt. Es gibt aber Punkte, die wir nicht hinnehmen - so wie eben geschehen: die einseitige Beschuldigung der CDU -, und es gibt Punkte, bei denen wir noch offene Fragen haben.
Der Nitrofen-Skandal ist nicht abschließend aufgeklärt. Die Verantwortlichen wurden nicht ermittelt und können somit auch nicht, wie von Ihnen in diesem Antrag gefordert, mit harten Strafen belegt werden.
Ihre Begrüßungen, Feststellungen und Unterstützung von Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierung, die Sie in diesem Antrag formuliert haben, sind reine Lobhudelei.
Sie haben wenig konkrete und wenig verpflichtende Forderungen formuliert. Vieles ist in der Tat auf dem Weg, vieles ist zwangsläufig geschehen. Dazu war die Landesregierung in der Pflicht. Dieser Antrag ist wie weiße Salbe: Er nützt nicht, er schadet nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie halten Ihre Kritik an den unionsgeführten Ländern aufrecht
und bezichtigen sie der Blockadehaltung. Die CDU hat dem Verbraucherschutzgesetz zu Recht nicht zugestimmt, weil es große Rechtsunsicherheiten gab. Genau das war der springende Punkt. Da können Sie reden, was Sie wollen: Das ist unsere Meinung, und das haben die Bürger und die Wirtschaft auch verstanden.
Ihre Forderungen unter Nr. 7 des Entschließungsantrages, der uns heute vorliegt, werden durch die Eingangsformulierung relativiert. Das haben Sie selbst gesagt, Herr Groth. Da steht: Trotz der bereits zahlreichen konkreten Umsetzungen dieser Vorschläge der Kommission „Zukunft der Landwirtschaft und Verbraucherorientierung“ könnten Skandale nie vollständig ausgeschlossen werden. In der Tat, mit diesem Antrag können Sie nicht sagen, dem Verbraucherschutz ist in vollem Umfang Genüge getan. Denn in den letzten Monaten geht es in der öffentlichen Diskussion um die Acrylamid-Belastung von Lebensmitteln. In Backwaren, Pommes frites, Kartoffelchips etc. wurde Acrylamid nachgewiesen. Zum Schutz der Verbraucher werden von Bund und Ländern aufgrund vorliegender Untersuchungsergebnisse Signalwerte festgelegt. Als weiterer Schutz wird der Bevölkerung eine ausgewogene Ernährung empfohlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da bin ich bei meinem Lieblingsthema, der Ernährungslehre als vorbeugender Schutz in den Schulen. Darauf gehen Sie in Ihrem Antrag überhaupt nicht ein,
obwohl Minister Bartels in vielen Reden festgestellt hat, dass die Kompetenz der Verbraucher fehlt, um die Inhaltsstoffe oder die Herstellungsart der angebotenen Lebensmittel zu beurteilen. Diese Kompetenz fehlt in der Tat, Herr Minister Bartels. Dazu haben wir einen Antrag eingebracht. Aber Sie, Herr Groth - ich möchte Sie namentlich erwähnen -, waren im Unterausschuss nicht bereit, uns zu folgen. Sie haben sinngemäß gesagt, man wolle nicht in die Lehrpläne eingreifen. Aber was haben Sie denn heute getan? - Heute Morgen haben Sie beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die Rahmenrichtlinien für den Unterricht
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits gesagt: Der Antrag ist weiße Salbe. Vieles ist auf dem Weg. Heute wollten Sie nur wieder einmal die Regierung bejubeln.
Das ist Ihnen vielleicht teilweise gelungen. Wir folgen Ihnen aber nicht. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Groth, der Antrag, der sich mit der Organisation des Verbraucherschutzes in Niedersachsen befasste, ist ja im Rahmen der Ausschussberatungen zurückgezogen worden. Ich finde es sehr geschickt, wie Sie den offenbar schon vorbereiteten Beitrag jetzt diesem Antrag untergeschoben haben. Ich frage mich allerdings, warum Sie die CDU veranlasst haben, den Antrag zurückzuziehen, wenn Sie schon wussten, was Sie darauf antworten wollen. Dieser Antrag befasst sich allerdings in der Tat nicht mit dieser Frage, sondern er ist sozusagen der parlamentarische Schlusspunkt der Mehrheitsfraktion zu dem, was wir Nitrofen-Skandal genannt haben. Nur darum geht es in diesem Antrag. Es stehen durchaus Aussagen und Forderungen darin, die auch wir unterstreichen würden, z. B. die Forderung nach dem Verbraucherinformationsgesetz, nach Verbesserungen im Futtermittelrecht, nach Verbesserungen bei den Meldepflichten oder nach besseren Kontrollen im eigenbetrieblichen, staatlichen oder beliehenen Bereich. Das sind alles unstrittige Forderungen, die größtenteils sogar schon umgesetzt worden sind.
Wir lehnen diesen Antrag aber ebenfalls ab, und zwar aus drei Gründen: Ein Grund - das hat Frau Hansen schon angesprochen - ist ein formaler. Der
nachgeschobene SPD-Antrag ist durchberaten worden, ohne dass unser Antrag mit einbezogen worden ist. Auch er liegt noch irgendwo auf Halde.
Ein zweiter Grund ist ein inhaltlicher: Wir können die Einschätzung, die Landesregierung habe hier optimal agiert, wahrlich nicht teilen. Ohne dass man das hier noch einmal in aller Tiefe diskutieren kann, möchte ich an einige Dinge erinnern, zum Beispiel an den Versuch des Landwirtschaftsministers, aus dem Nitrofen-Skandal einen Ökolandbau-Skandal zu machen und darüber die Agrarwende in Frage zu stellen. Das war verantwortungslos, Herr Bartels. Gott sei Dank waren die Verbraucherreaktionen dazu begrenzt. Das starke und über viele Jahre gewachsene Vertrauen in den Biolandbau hat sicherlich dazu beigetragen.
Ich erinnere auch an den unsäglichen Versuch, die unschuldigen Produzenten auf ihrem Schaden sitzen zu lassen, indem man ihnen zumuten wollte, ihre unterhalb des Grenzwertes belasteten Produkte mit einer Nitrofen-Kennzeichnung zu verkaufen.
Außerdem - auch daran möchte ich erinnern - wurde Fehlverhalten in den eigenen nachgeordneten und in den Kommunalbehörden großzügig ad acta gelegt. Auch den agrarindustriell Beteiligten wurde schnell der Persilschein erteilt. Der Deal mit GS agri mag Verbesserungen bei der Qualitätssicherung bringen. Aber es bleibt der Verdacht, dass es dabei eher darum ging, schnell einen Deckel darüber zu legen, und weniger um die nachdrückliche Aufklärung von Verantwortlichkeiten.
Wenn gerade aktuell aus diesem Bereich wieder eine sehr große Backe riskiert wird, dann gefällt mir das überhaupt nicht. Es mag ja so sein, dass die Dinge da juristisch nicht fassbar sind. Aber es bleibt die Tatsache, dass aus diesem Bereich über lange Zeit hinweg vergiftetes Futter an die Produzenten geliefert worden ist - ob das nun juristisch schuldhaft war oder eben nicht.
Ein drittes Nein bezieht sich darauf, dass wir dem Eindruck, der in diesem Antrag erweckt wird, die Qualitätssicherung des Ökolandbaus müsse durch QS verbessert werden, nicht folgen können. Denn ein solcher Eindruck stellt die Verhältnisse auf den Kopf. QS ist, wenn es funktioniert, ein gutes Do
kumentationssystem. Von der Sicherung einer Produkt- und Prozessqualität, wie der zertifizierte Ökolandbau sie bietet, ist es aber meilenweit entfernt.
Herr Groth, bei dem Antrag, zu dem Sie gesprochen haben, hätten wir vielleicht auf eine Ebene kommen und dem zustimmen können. Aber zu diesem Nitrofen-Antrag werden wir unsere Zustimmung nicht geben können. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir schon gedacht, dass hier mit Rollenverteilung zwischen den Fraktionen gearbeitet wird. Herr Klein, auch die Nachhutgefechte zum Nitrofen-Skandal bringen hier nichts, weil das, was Sie hier gesagt haben, nicht belegbar ist, weil es haltlos ist.
Ich habe damals bei der Debatte und auch draußen im Lande immer wieder deutlich gemacht, dass dieser Skandal kein Skandal der konventionellen Landwirtschaft war. Er war genau so wenig ein Skandal des Ökolandbaus. Wir wissen, wo die Ursache lag, nämlich in Malchin. Wir wissen auch, dass dort offenbar mindestens grob fahrlässig über einen längeren Zeitraum hinweg Nitrofenbelastetes Getreide in die Produktion von Ökofuttermitteln und auch direkt in die Lebensmittelkette gelangt ist. Das ist das eine. Da lässt sich hinterher keine Legende stricken, um Ihrer Klientel noch eine Freude zu bereiten.
Die Frage der Aufklärung, wer welches Maß an Schuld hat und wie das in unserem Rechtssystem geahndet wird, ist nicht die Aufgabe des Landes, sondern die Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaften, die hier ermitteln und auch schon ermittelt haben. Sie sind zu einem gewissen Abschluss gekommen bzw. nähern sich ihm an. Wenn Sie das kritisieren wollen, dann müssen Sie Ihre Kritik an die Staatanwaltschaften richten, aber bitte nicht in Richtung des Landwirtschaftsministeriums und der Landesregierung. Meine Damen und Herren, wir