Ich lese es jetzt noch einmal vor: ”Wir stellen über 3 000 zusätzliche Lehrer ein.” - Was ist das? Präsens! Wir tun das.
Wenn Sie wollen, erkläre ich Ihnen auch “Futur”. Ich kann Ihnen auch einen Konjunktionalsatz erklären. Das sind die Sätze mit “wenn”: Wenn die Vermögensteuer kommt, stellen wir noch mehr ein. - Das steht da auch drin.
Nun versuche ich Ihnen noch einmal das Thema mit dem Präsens anhand von Zahlen genau zu erläutern. Es geht um 500, 1400, 300 und 1000 Stellen in Form von Mitteln für die Verlässlichen Grundschulen. Das sind insgesamt 3 200 Stellen. Übrigens, Herr Schünemann, die 700 Stellen sind nicht dabei. Deshalb haben wir auch nie versprochen, dass wir die 700 Stellen oben drauf geben. Wir versprechen nur das, was wir halten, und zwar - im Gegensatz zu Ihnen - im Präsens, meine Damen und Herren.
- Meine Damen und Herren, wir haben die Regel, dass jeder, der an das Rednerpult tritt, erst einmal die Gelegenheit hat, zu fragen. Erst dann kann es eine Reaktion geben; nicht vorher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will den Germanisten Gabriel fragen, ob ihm auch bekannt ist, dass “wir stellen ein” Präsens und “wir haben eingestellt” Perfekt ist und dass das ein Unterschied in den Augen der Bevölkerung ist.
Das ist gut, Herr Kollege. Wissen Sie was? - Die 300 Stellen betreffen das Jahr 2003 und die 100 Stellen dieses Jahr. Das ist 2002. Das heißt, wir tun das gerade, und wir setzen das fort. Warum? - Weil die Zahl der Anträge für die Verlässlichen Grundschulen ständig steigt. Bisher haben wir 80 % bedient. Weil inzwischen auch die CDUGemeinden dazu übergegangen sind, sie zu beantragen, obwohl Sie im Landtag dagegen gestimmt haben, müssen wir noch mehr einstellen. Das heißt, wir tun das, wir haben es in der Vergangenheit getan, aber wir haben hier - darum, Herr Kollege Stratmann, geht es - nichts für die Zukunft versprochen, was wir nicht finanziert haben. Das ist der Unterschied zwischen uns beiden. Wir tun das im fortlaufenden Vollzug des Haushalts; das Geld ist in den Haushalt eingestellt.
Jetzt sage ich Ihnen, worum es mir bei dem Thema Kultur ging. Sie versuchen doch, uns vor dem Hintergrund der Debatte über Berlin in ein Licht zu bringen, als würden wir - Sie haben das, glaube ich, hier in der Debatte „Lüge“ genannt - lügen. Dazu habe ich mich gemeldet. Ihre Leute haben hier erklärt, der Ministerpräsident würde lügen. Wenn Sie fair wären, Herr Stratmann, dann würden Sie - -
- Sie distanzieren sich? - Einverstanden! Dann eben andere! Wenn Sie sagen, Sie hätten das nicht gesagt, muss es ja wohl jemand anders gewesen sein.
Wenn wir uns darüber einig sind, dass die 3 200 Stellen im Haushalt stehen und sukzessive abgearbeitet werden - im Präsens und im Perfekt, aber nicht als Versprechen für die Zukunft -, dann würde ich es fair finden, wenn derjenige von Ihnen, der behauptet hat, dass ich lügen würde, den Mumm hätte, hierher zu kommen und sich zu entschuldigen.
Damit ist diese Frage zu Perfekt, Futur und Präsens beendet. Es ist 10.21 Uhr; die Fragestunde ist zu Ende.
Die Antworten auf die Fragen, die nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden zu Protokoll gegeben.
noch Tagesordnungspunkt 2: 48. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3870 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/3907
Über die Ausschussempfehlung zu den Eingaben in der Drucksache 3870, zu denen keine Änderungen vorliegen, haben wir bereits vorgestern entschieden. Wir beraten also jetzt nur noch über die Eingabe aus der Drucksache 3870, zu der der genannte Änderungsantrag vorliegt. Die Redezeiten: SPD und CDU bis zu zehn Minuten, Grüne und Landesregierung bis zu fünf Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rede zu der Eingaben 5291 (01 und 02) der CDU- und FDP-Ratsfraktionen der Stadt Salzgitter. Hierbei geht es um den Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung gemäß § 13 des Finanzausgleichsgesetzes für eine besondere Aufgabe. Hintergrund ist der einstimmige Ratsbeschluss von SPD, CDU, FDP und Grünen im Rat der Stadt Salzgitter vom 22. Mai 2002, gegen den Planfeststellungsbescheid des Landes in Sachen Schacht Konrad Klage zu erheben.
Es haben alle - auch ich - für eine Klage gestimmt, aber aus unterschiedlichen Motivationen. Die CDU war für die Klage in Salzgitter aus ähnlicher Motivation wie hier auch: weil wir gesagt haben, die
Rahmenbedingungen für die Stadt Salzgitter, die Bundes- und Landesregierung mitliefern, sind nicht ausreichend, sodass wir nur die Möglichkeit der Klage haben, um Verbesserungen zu erzielen. Wie auch immer - das zur Motivation.
Ferner wurde einstimmig beschlossen - ich betone noch einmal: von SPD, Grünen, CDU und FDP -, dass bei der Niedersächsischen Landesregierung umgehend eine Bedarfszuweisung gemäß § 13 für die Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe, nämlich für die Klagekosten in Sachen Schacht Konrad, beantragt wird. Um diese Bedarfszuweisung zu unterstützen, haben die Ratsfraktionen - ich habe es eben erwähnt - eine Eingabe an den Landtag gerichtet, zu der leider der Innenausschuss nicht die Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung empfohlen hat. Deswegen haben wir das streitig gestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim ersten Ansehen könnte man meinen, es wäre etwas komisch, dass das Land Niedersachsen, das verklagt wird, dem Kläger noch die Klagekosten erstatten soll. Aber in Wirklichkeit ist es nicht komisch. Herr Umweltminister Jüttner, Schacht Konrad ist vom SPD-Kanzler Schmidt angeschoben worden, vom SPD-Kanzler Schröder letztlich vollstreckt worden, und Sie haben als Umweltminister den Planfeststellungsbescheid unterschrieben. Sie haben einen Amtseid geleistet, und in diesem Amtseid heißt es, dass Sie Schaden vom Land abzuwenden haben und dass Sie nach Recht und Gewissen zu handeln haben. Sie kommen nach Salzgitter - das ist Ihnen peinlich, weil die SPD immer gesagt hat: Wir verhindern Schacht Konrad - und sagen: Liebe Leute, ich konnte nichts tun. Wir sind ja ein Rechtsstaat. Ich habe das jetzt unterschrieben. Aber ich bin der große Held, ich habe dafür gesorgt, dass der Sofortvollzug aufgehoben wird, und jetzt könnt ihr ja klagen.
Damit haben Sie ganz elegant den schwarzen Peter an eine Stadt geschoben, die finanziell kurz vor dem Kollaps steht, die kein Geld hat und die nun die Verantwortung, die Sie immer eingefordert haben, wahrnimmt und klagt. Ich sage einmal: Wer sich solch eine Klage bestellt - das ist aus meiner Sicht rechtsstaatlich umstritten, weil Sie als Behördenleiter eigentlich den Bescheid vertreten müssten -, der muss dann zumindest das, was er bestellt, bezahlen. Deswegen halte ich es für richtig, dass die Landesregierung - ich kann sie nur auffordern, an sie appellieren -, der Stadt Salzgitter eine Bedarfszuweisung nach § 13 gewährt.
Nun haben Sie, Herr Innenminister, bzw. Ihr Haus gesagt, dass das alles nicht gehe, weil es sich nicht um eine Investition handele. Ich meine, § 13 des Finanzausgleichsgesetzes bezieht sich nicht nur auf Investitionen. Uns hat sehr gefreut - ich sage das ganz offen, auch wenn das immer ein bisschen mit Wahlkampf zu tun hat -, dass der Ministerpräsident vor einigen Tagen eine Bedarfszuweisung gemäß § 13 - Besondere Aufgaben - in einer Größenordnung von 5 Millionen Euro nach Salzgitter gegeben hat, und zwar für die Gefahrenerkundung und Beseitigung von ehemaligen Luftschutzstollen aus dem Zweiten Weltkrieg. Wenn das an dieser Stelle geht - ob die gesamten 5 Millionen Euro aufgebraucht werden, ist fraglich; wenn spitz abgerechnet wird, können es auch nur 2,4 Millionen Euro sein -, kann man, meine ich, auch eine Bedarfszuweisung für die Klagekosten Schacht Konrad gewähren.
„Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass.... der Bedarfszuweisungsrichtlinien Bedarfszuweisungen wegen einer besonderen Aufgabe seit 1996 nicht mehr gewährt wurden.“
Ich habe gerade gesagt: Vor einigen Wochen wurde eine gewährt. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist für mich ein Argument dafür, diese Eingabe zu berücksichtigen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist über diesen Änderungsantrag der CDU-Fraktion mehr als erstaunt. Diese Eingabe wurde in der jüngsten Innenausschusssitzung behandelt und - man höre und staune - einstimmig, das heißt also mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion, so beschieden, dass dem Landtag empfohlen wird, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Quasi über Nacht ändert nun die CDU-Fraktion ihre Meinung genau ins Gegenteil. Das ist eigentlich schon Anlass genug, sich verwundert die Augen zu reiben.
Aber es kommt noch toller. Bei der Eingabe geht es ja - Sie haben es gehört - um eine Klage gegen einen Feststellungsbeschluss des Landes in Sachen Schacht Konrad. Die Stadt - Sie haben eben gehört, meine Damen und Herren, dass sie sich praktisch vor dem Kollaps befinde - beauftragt nun einen Fachanwalt mit der Prozessvertretung. Dabei werden folgende Honorare vereinbart:
Der Anwalt erhält ein Honorar von jährlich 60 000 Euro zuzüglich Tagegeld in Höhe von 1 533,80 Euro für Termine, die der Anwalt außerhalb seines Kanzleistandortes in der Prozesssache wahrnimmt. Man muss hierzu erläuternd sagen, dass sich die Kanzlei nicht in Salzgitter befindet.
Herr Kollege Collmann, einen Moment bitte! Es ist, glaube ich, nicht gestattet, aus Ausschussprotokollen Beträge und Namen zu nennen.