Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

Die Schweiz und Luxemburg haben eine 0,5prozentige Vermögensteuer, die auf die Körperschaftssteuer voll angerechnet werden kann. Alle anderen haben sich von der betrieblichen Vermögensteuer verabschiedet, wie Herr Gabriel es sowohl vor der Bundestagswahl als auch noch fünf Tage nach der Bundestagswahl mit dem Hinweis darauf getan hat, dass sie standortschädlich, Kapitalflucht erregend und Arbeitsplatz gefährdend sei. Das ist doch der Punkt, um den es hierbei geht. Wir brauchen Wachstum.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe vor wenigen Tagen in Oldenburg eine Maissaatmaschine besichtigen dürfen. Sie kostet

mehrere Millionen Euro und ist zehn bis zwölf Tage im Jahr im Einsatz, weil man nur zehn bis zwölf Tage im Jahr in Niedersachsen Mais säen kann. Wenn auf diese Maschine 1 % Vermögensteuer erhoben würde, dann würde diese Maschine nur noch wenige Stunden in Deutschland stehen. Sie würde nach Holland gebracht werden, und von dort aus würden die Geschäfte betrieben werden. Dort würden auch die Steuern gezahlt.

(Beifall bei der CDU)

Ich könnte Ihnen tausende von ähnlichen Beispielen nennen. Das, was Sie machen, ist ein steuerpolitischer Amoklauf. Sie haben einen Sachverständigenrat mit fünf Wirtschaftsweisen, von denen drei Mitglied der Sozialdemokratie sind. Der Vorsitzende dieses Sachverständigenrates, der Ihnen seit Tagen die Leviten liest, hat gesagt, die Vermögensteuer ist falsch. Sie wirkt wie eine Besteuerung von Investitionskapital, beeinträchtigt Investitionen und wirkt wachstumsschädlich. Sie ist eindeutig abzulehnen. - Das sagt Ihr Genosse Professor Wiegard, Vorsitzender des Sachverständigenrates Ihrer Bundesregierung. Sie aber ignorieren die sachlichen Argumente. Sie ignorieren den Ökonom Professor Christian von Weizsäcker, der gesagt hat, jedes Jahr gebe es durch die betriebliche Vermögensteuer 1 % Wachstumsverringerung. Es kommen jedoch nur 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts herein. Das heißt, pro Jahr steigt die Differenz zwischen Minder- und Mehreinnahmen. Nach fünf Jahren sind es 2 %, die man weniger einnimmt, als man eingenommen hätte, wenn man auf dieses Monstrum verzichtet hätte. Wer so etwas nicht zur Kenntnis nimmt, der gehört abgewählt. Das ist die Wirklichkeit in diesem Land.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt hat Herr Golibrzuch auch noch bis zu zwei Minuten Redezeit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wulff, die Rechnung, die Sie hier aufzumachen versuchen, geht nicht auf. Sie argumentieren immer damit, dass sich Ihre Wünsche durch ein entsprechendes Wachstum selbst finanzieren würden. Dabei wird Ihnen jeder Chefvolkswirt einer Bank - auch der Landesbank in Niedersachsen - erklären, dass in Deutschland - übrigens auch aufgrund der

Überalterung der Gesellschaft und aufgrund dessen, dass Sie Zuwanderung in Deutschland jahrelang blockiert haben

(Beifall bei den GRÜNEN)

künftig kaum noch ein Wirtschaftswachstum jenseits von 1,5 % zu erzielen sein wird. Das heißt, Sie bauen bei Ihren Ausgabeforderungen genauso auf Sand wie diese Landesregierung mit ihrer mittelfristigen Finanzplanung.

Natürlich wünschen auch wir uns die Einnahmen aus der Vermögensteuer. Aber wir haben Zweifel, ob sie tatsächlich kommt. Wir haben diese Zweifel aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Wir möchten aber auch herausfinden - darüber wollen wir gern diskutieren -, ob es andere Wege gibt. Wir wollen mit der SPD und der Landesregierung - gegebenenfalls auch mit Ihnen, wenn Sie Lust haben - darüber diskutieren, welche anderen Wege es geben könnte, Vermögensbesitzer und Spitzenverdiener stärker an der Finanzierung öffentlicher Ausgaben zu beteiligen. Vielleicht geht es ja auch über die Erbschaftsteuer. Ich habe nicht verstanden, warum der Ministerpräsident das kategorisch ausschließen will. Vielleicht ist dieser Weg unbürokratischer als die Vermögensteuer. Vielleicht ist es auch nicht sinnvoll, den Spitzensteuersatz in 2005 auf 42 % zu senken.

(Wulff (Osnabrück) [CDU] : Aha!)

Darüber würden wir gerne diskutieren. Das, was Sie hier aufbauen, ist ein völliges Zerrbild; denn selbstverständlich wird es bei einer Vermögensteuer, sollte sie denn kommen, nicht nur Freibeträge geben, sondern es dürfen natürlich auch keine Unternehmen belastet werden, die reinvestieren. Es dürfen auch keine Unternehmen belastet werden, die Verluste erwirtschaften.

(Oestmann [CDU]: Wer bleibt denn übrig?)

Natürlich müsste ein entsprechendes Gesetz das alles berücksichtigen.

Die Kernfrage aber ist, aus welchen Einnahmen Sie die staatlichen Ausgaben künftig noch finanzieren wollen. Darauf haben Sie keine Antwort gegeben.

(Busemann [CDU]: Der Bürger gibt dem Staat schon genug!)

Sollte es dazu kommen, dass Sie dadurch, dass Sie sich der Diskussion weiterhin entziehen, im Februar tatsächlich die Mehrheit bekommen - Gott bewahre, aber sollte es tatsächlich so kommen -, dann wissen wir doch schon, wie es läuft. Dann stellen Sie sich am Wahlabend hin und verkünden einen Kassensturz. Drei Wochen später kommen Sie wieder und sagen, die finanzielle Situation des Landes sei noch viel schlimmer als angenommen. Unter Absingen schmutziger Lieder auf die SPD werden Sie dann sagen, dass die von Ihnen gemachten Versprechungen allesamt nicht zu halten sind. Darüber wollen wir gern mit Ihnen streiten, weil wir glauben, dass eine solche Strategie einen taktischen Umgang mit der Wahrheit bedeutet, den Sie der SPD im Übrigen immer vorwerfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Plaue!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Busemann, um Ihre Frage zu beantworten: Die Staatsquote lag zu Ihrer Regierungszeit deutlich über 50 %. Jetzt liegt sie bei 48 %. Das sage ich, damit das klar ist, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD - Busemann [CDU]: Unsinn! - Wulff (Osnabrück) [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!)

Sie sind immer besonders stark, wenn Sie mit Schlagworten nach draußen gehen und den Leuten erzählen: Wir machen alles besser. Herr Kollege Wulff sagt, dass die Staatsquote unter 40 % gedrückt werden soll, verspricht aber den Landwirten, den Sportlern und dem DEHOGA alles Heil und alle Staatsausgaben dieser Welt und ist dann, wenn es um die konkrete Ausgestaltung von Staatseinnahmen geht, so konservativ, wie er sich hier dargestellt hat. Das geht nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD)

Nun möchte ich mich, Herr Kollege Wulff, einmal eine Sekunde lang mit dem Argument auseinander setzen, dass es so schrecklich wäre, dass die Bewertung der Grundstücke neu vorgenommen werden müsste. Was heißt das denn?

(Zuruf von Möllring [CDU])

Es steht im Augenblick die höchstrichterliche Entscheidung zur Einheitsbewertung an. Dabei wird die Aussage erwartet, dass diese Einheitsbewertung so, wie sie im Moment durchgeführt wird, nicht mehr praktikabel ist. Deswegen werden alle Grundsteuermessbescheide unter Vorbehalt zugeschickt. Heißt das dann im Klartext, dass Sie in Zukunft auch auf die Grundsteuer verzichten und damit den Staat endgültig durch die Arbeitnehmer finanzieren wollen? - Das ist die Konsequenz, die sich daraus ergibt!

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)

Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich: In Zeiten und in Wirtschaftssystemen, in denen Menschen mit viel Geld in der Lage sind - das werden sie übrigens immer sein - und sehr viel Kraft darauf verwenden, Geld am Staat vorbei zu transferieren, muss der Staat mit eigener Kraft dagegen halten und Kontrollsysteme aufbauen, um für Steuergerechtigkeit zu sorgen. Es geht um Steuergerechtigkeit, die Sie 16 Jahre lang missachtet haben und zu der es jetzt langsam wieder kommen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegt mir zwar noch eine Wortmeldung vor, aber es steht keine Redezeit mehr zur Verfügung. Die Kabinettsmitglieder waren auch nicht so freundlich, noch einmal zu sprechen, sodass ich auch keine Redezeit mehr vergeben kann.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Das war wiederum freundlich!)

Ich schließe damit die Aktuelle Stunde.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2: 49. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 14/3960 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 4004 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 4005

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen,

erst am Freitag, dem 13. Dezember 2002, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe dann zunächst die Eingaben aus der 49. Eingabenübersicht in der Drucksache 3960 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Ausschussempfehlungen abstimmen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Eine Neinstimme. Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme wurde den Ausschussempfehlungen zugestimmt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung hochschulrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3795 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/3955

Dieser Gesetzentwurf wurde im Oktober an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Ernst. Sie hat das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 3955 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDUFraktion ergangen. Die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Rechtsausschuss der Stimme enthalten und im Haushaltsausschuss sowie im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Da der Gesetzentwurf heute erstmalig im Plenum behandelt wird, möchte ich Ihnen zunächst kurz den Zweck und den Inhalt einzelner Vorschriften des Entwurfs vorstellen.

Zunächst zu Artikel 1: Für Hochschulen, die auf ihren Antrag in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden, müssen neue haushaltsrechtliche Ermächtigungen geschaffen werden. Diese Ermächtigungen sind insbesondere notwendig für die Übernahme beamtenrechtlicher Versorgungsleistungen und der Beihilfeleistungen für das Personal der Hochschulstiftungen. Der Entwurf sieht für diese Leistungen und für die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungskosten Erstattungen vor, die die Stiftungshochschulen an das Land zu zahlen haben. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 2 bis 4 des Entwurfs. Ferner möchte ich noch auf § 8 des Entwurfs hinweisen, der vorsieht, dass die Stiftungshochschulen die Bauaufgaben für ihren Bereich übernehmen. Gleichzeitig werden anteilig die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse der für Hochschulbauaufgaben eingesetzten Beschäftigten einschließlich der ausgebrachten Stellen und der veranschlagten Personal- und Sachmittel aus dem Bereich des Staatlichen Baumanagements auf die Stiftungen überführt.

Artikel 2 des Entwurfs enthält notwendige landesrechtliche Regelungen zur Umsetzung des so genannten Professorenbesoldungsreformgesetzes des Bundes.

Mit Artikel 3 wird das Finanzministerium ermächtigt, das Niedersächsische Besoldungsgesetz neu bekannt zu machen.

Artikel 4 enthält im Wesentlichen Regelungen zur Versorgungsrücklage in der Folge des Versorgungsänderungsgesetzes 2001, das am 1. Januar 2003 in Kraft tritt und die Übertragung der Rentenreformmaßnahmen auf das beamtenrechtliche System zum Inhalt hat.

Lassen Sie mich nun auf einige wesentliche Änderungen hinweisen, die der Gesetzentwurf im Laufe der Beratung erfahren hat.

Nach dem Gesetzentwurf sollte das Gesetz nur in Bezug auf Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten, deren Errichtung als Träger einer niedersächsischen Hochschule im Jahr 2003 wirksam wird. Da für den Fall späterer Stiftungserrichtungen damit ein weiteres Gesetz notwendig gewesen wäre, hat sich der federführende Ausschuss dafür ausgespro