Ist noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal, die bzw. der nicht gewählt hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich hiermit die Wahl.
Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben. - Ich unterbreche die Sitzung. Ich bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die beim Wahlvor
gang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, Herr Schlüterbusch, Frau Hansen und Herr Biel, sowie Herr Landtagspräsident Wernstedt und die Vizepräsidentinnen Frau Goede und Frau Litfin sowie der Vizepräsident Herr Jahn die Stimmen auszählen.
Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegeben wurden 145 Stimmen; davon waren 145 gültig. 138 Mitglieder des Landtages haben mit Ja gestimmt. Fünf Mitglieder haben mit Nein gestimmt. Zwei Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. - Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 157 Abgeordneten beträgt 79. Die Zweidrittelmehrheit von 145 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 97. Mit Ja - ich sagte es schon - haben 138 Mitglieder des Landtages gestimmt. - Ich möchte Frau Zeuner einen herzlichen Glückwunsch sagen und wünsche ihr viel Freude und Erfolg bei diesem wichtigen Amt.
Meine Damen und Herren, damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit bei Weitem gegeben. Die in dem Wahlvorschlag in der Drucksache 3930 genannte Frau Zeuner ist damit gewählt. Die Vereidigung erfolgt bekanntermaßen in der Mittagspause. Wir treten jetzt in selbige ein. Ich wünsche Ihnen guten Appetit und unterbreche die Sitzung.
Ich bitte Frau Zeuner als neu gewähltes stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs, in den Plenarsaal zum Präsidium zu kommen.
Der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid in vollem Wortlaut zu leisten und bitte alle Anwesenden dazu aufzustehen.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden. Ich bitte Sie, nun den Eidestext zu sprechen.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Wir fahren mit den Tagesordnungspunkten 6 und 7 fort, die ich vereinbarungsgemäß gemeinsam aufrufe, also
Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 14/3715 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/3965
Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1588 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/3966
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde in 115. Sitzung am 24. September 2002 und der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 50. Sitzung am 11. Mai 2000 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 6 ist der Kollege Brauns, dem ich das Wort erteile.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3965, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben sich die Mitglieder der SPD-Fraktion ausgesprochen. Die der CDU-Fraktion angehörenden Ausschussmitglieder und der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet darum, entsprechend der vorliegenden Empfehlung zu beschließen. Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.