Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet darum, entsprechend der vorliegenden Empfehlung zu beschließen. Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Zentraler Gegenstand der Beratungen sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen war die in § 3 Abs. 1 des Entwurfs enthaltene so genannte Rasseliste, nach der Hunde bestimmter Rassen stets einer Erlaubnis bedürfen.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion sprachen sich unter Berufung auf das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz dafür aus, die Hunderassen, die aufgrund dieses Gesetzes weder eingeführt noch gezüchtet werden dürfen, in Ergänzung der bundesrechtlichen Vorschriften auch unwiderleglich als gefährlich einzustufen. Um deutlich zu machen, dass sich der Landesgesetzgeber hier auch im Bemühen um eine bundeseinheitliche Regelung - die Wertung des Bundesgesetzgebers zu Eigen macht, schlägt der Ausschuss mehrheitlich vor, die im Gesetzentwurf enthaltene Aufzählung der als gefährlich eingestuften Rassen durch eine statische Verweisung auf die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz enthaltene Aufzählung zu ersetzen.
Demgegenüber begründeten die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ablehnung des Gesetzentwurfs damit, die so genannte Rasseliste sei aufgrund der in der Anhörung vorgetragenen hundewissenschaftlichen Erkenntnisse nicht gerechtfertigt und verstoße damit gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Abs. 1 GG.
Darüber hinaus haben die Ausschussberatungen zu einer Vielzahl von Änderungsempfehlungen geführt. Lassen Sie mich die wichtigsten Bereiche kurz nennen. Die Einzelheiten sind Gegenstand des Ihnen bereits vorliegenden schriftlichen Berichts zum Gesetzentwurf.
Zunächst enthält das Gesetz systematische Neuordnungen, die die Erlaubnisvoraussetzungen für das Halten von Hunden verständlicher machen sollen. Durch die Empfehlung, die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Erlaubnispflicht von im Einzelfall
gefährlichen Hunden und gegen die Versagung der Erlaubnis entfallen zu lassen, werden die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Zwecke der Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge gefördert.
Schließlich wird geklärt, dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung abschließende Regelungen zur Abwehr und zur Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren enthält, die den allgemeinen Vorschriften des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes vorgehen. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die Aufnahme einer Generalklausel in § 9/1 und die Empfehlung zu § 10/1, die für die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen behördlichen Aufgaben eine einheitliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte begründen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hunde, die bellen, beißen nicht. So sagt es der Volksmund. Wir haben mit dem Gesetzentwurf festzulegen, dass die Gefahren, die von Hunden ausgehen können, die nicht bellen, aber beißen könnten, minimiert werden. Dass wir das über ein Gesetz nur sehr eingeschränkt tun können, ist uns allen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens deutlich geworden. Wir haben viele Experten und Zahlen gehört. Die folgenden haben mich besonders nachdenklich gemacht.
75 % aller Beißvorfälle passieren innerhalb der Familie und mit bekannten, „lieben“ Hunden. Unterstellen wir die restlichen 25 % außerhalb der Familien und mit fremden Hunden. Oftmals liegt das Hauptproblem aber am oberen Ende der Leine. Dort treffen wir auf den Menschen, und diesen werden wir per Gesetz nicht zum vernünftigen und verantwortungsbewussten Menschen machen können.
Meine Damen und Herren, im Jahre 2000 haben es die Innenminister der Länder nicht erreicht, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Sie haben sich auf einige wenige Kernpunkte verständigt. Wir als SPD-Fraktion wollen mit diesem Gesetz das seit langem geforderte Heimtiergesetz nicht ersetzen. Dies muss bundeseinheitlich geregelt werden, so wie wir es auch für dieses Hundegesetz
gewünscht hätten. Wir beschränken uns darauf, Gefahren, die für die öffentliche Sicherheit entstehen könnten, vorzubeugen und diese abzuwehren, soweit sie mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind; siehe § 1 des Gesetzes.
Die im Gesetz getroffenen Regelungen haben bei der Anhörung und bei den anderen Fraktionen zu keiner strittigen Diskussion geführt, mit Ausnahme der vier im Gesetz genannten Hunderassen, für die besondere Bestimmungen gelten. Natürlich - das möchte ich hier nicht verschweigen - wurden sowohl in der Anhörung als auch in den Ausschusssitzungen von allen Fraktionen zusätzliche begrüßenswerte Regelungen wie Hundeführerschein usw. vorgeschlagen. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis auf das angestrebte bundeseinheitliche Heimtiergesetz nicht weiter verfolgt. Wir als Fraktion haben auf die Kritik an der Rasseliste im Gesetzentwurf reagiert und lediglich den Querverweis auf die Bundesregelung ausgewiesen.
Andere Bundesländer weisen in ihren Landesverordnungen ausdrücklich eine Rasseliste aus. Das von unsere Kollegen der CDU wieder einmal als vorbildlich beschriebene Bayern - hören Sie gut zu, meine Damen und Herren von der CDU - hat gerade seine Verordnung um weitere fünf Rassen, u. a. den Rottweiler, ergänzt und führt jetzt 14 Hunderassen als besonders gefährlich auf.
Meine Damen und Herren, für uns war und ist es wichtig, dass geeignete Maßnahmen und Schritte eingeleitet werden, um Gefahren abzuwenden, die von Hunden mit einer gesteigerten Aggressivität oder einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft oder Angriffslust und Schärfe ausgehen können. Gerade Hunde, die bereits Menschen gebissen haben, müssen besonderen Restriktionen unterworfen werden. Die Restriktionen dürfen sich nicht nur auf die Hunde, sondern müssen sich auch auf die Hundebesitzer erstrecken; denn die Verantwortung für den Hund muss der Halter tragen.
Wichtig ist in erster Linie, dass wir damit eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Menschen erreichen wollen. Darin sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Im Gegensatz zur CDUFraktion lehnen wir weitergehende Regelungen, wie die Zwangshaftpflichtversicherung für alle
Hunde, ab. Wir appellieren an die Hundebesitzer, die noch keine Versicherung haben, in ihrem eigenen Interesse ihren Hund zu versichern. Bisher haben ca. 75 % eine Hundehaftpflichtversicherung.
Wir lehnen auch das verpflichtende Chippen aller Hunde ab. Sie sprechen in Ihren Sonntagsreden in jedem zweiten Satz davon, dass der Bürger mehr Eigenverantwortung übernehmen soll und sich der Staat nicht in jede Angelegenheit einmischen soll.
Auch nehmen wir keine Hunde nach Größe - mindestens 40 cm oder 20 kg Gewicht - mit in das Gesetz auf, obwohl die Grünen in NordrheinWestfalen dieses wollen und es solche Regelungen auch in anderen Ländern gibt. So ist die Welt in einem föderativen Staat.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihre Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat unseren Gesetzentwurf als Alternativentwurf zu dem Entwurf der dortigen Landesregierung aus SPD und Grünen eingebracht. So schlecht kann er denn doch nicht sein.
Ihr habt auch auf die veränderte Rechtssituation einzustellen. Gebissen wird nicht mehr. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Vorfall in Hamburg mit tödlichem Ausgang wurde auch in Niedersachsen aufgrund dieses Ereignisses und der emotionalen Diskussion in den Medien überstürzt eine Gefahrtierverordnung erlassen, die zahlreiche Klagen beim Oberlandesgericht Lüneburg und beim Bundesverwaltungsgericht nach sich zog. Die Urteile die
Die SPD-Landtagsfraktion hat im September einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wieder die Diskriminierung einzelner Rassen und damit auch der Hundehalter vorsah. Meine Fraktion und ich haben dazu eine öffentliche Anhörung beantragt. Diesem Antrag sind Sie diesmal gefolgt. Die Anhörung fand am 30. Oktober statt. Lange haben meine Kollegen und ich gehofft und mit uns viele Hundehalter in Niedersachsen, wir könnten heute einen einvernehmlichen Beschluss fassen und ein Gesetz verabschieden, das Hunde- und Nichthundehalter wieder mehr zusammenführt. Aber dem ist nicht so. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, auch durch die Anhörung, obwohl es über Wochen den gegenteiligen Anschein hatte, nichts dazugelernt haben bzw. Ihre Fraktion nicht ausreichend überzeugen konnten.
Der Leiter der Polizeihundeschule in Niedersachsen brachte es auf Nachfrage meines Kollegen Kethorn in der Anhörung auf den Punkt - ich zitiere seine Antwort -:
„Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir mit dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz schon immer die Möglichkeit gehabt haben, Hundehaltung zu verbieten und gefährliche Hunde aus dem Verkehr zu ziehen. Angesichts der heutigen Lage neige ich allerdings dazu, dass es einer speziellen Regelung bedarf, allerdings nicht so speziell, wie es im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist.“
Ich persönlich schließe daraus, dass es bei tödlichen Beißvorfällen bisher eher ein Vollzugs- und Kontrollproblem der Ordnungsbehörden gab. Jedem tödlichen Beißvorfall geht ein gesteigertes Aggressionsverhalten der einzelnen Hunde voraus. Der Vorfall in Hamburg wäre nicht passiert, wenn die Auflagen kontrolliert und eingehalten worden wären, ja, wenn die Behörde diese Hunde eingezogen hätte.
Wie ein roter Faden zogen sich folgende Forderungen durch die Statements der angehörten Verbände und Veterinäre: keine Rasseliste, Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, Haftpflichtversicherung für alle Hunde, Sachkunde über die Haltung und Erziehung von Hunden bei den Hundehaltern.
Der ersten Forderung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, näherten Sie sich zum Teil an. Wir mussten erfahren, dass der letzte Beißvorfall mit Todesfolge von einem Rottweiler ausging, der nicht auf der Rasseliste steht.
Er ist ein weiterer Beleg dafür, dass eine Rasseliste keinen Beißvorfall verhindert. Dieses Gesetz wird das auch nicht tun.
Aus den Gutachten der Verhaltensforscher und Veterinäre haben Sie ebenfalls die Kenntnis erworben, dass kein Kampfhund geboren wird und keine Rasse von Geburt an ein übernatürliches Aggressionsverhalten hat. Hunde werden von Menschen zu Bestien erzogen und als Waffen missbraucht. Diese Tatbestände müssen bekämpft werden, anstatt seriöse Hundehalter und Hundefreunde zu diskriminieren. Davon sind auch Sie überzeugt worden, und Sie haben die aufgeführten Rassen aus Ihrem Entwurf herausgenommen. Stattdessen fügen Sie jedoch trickreich einen statischen Verweis auf das Bundesgesetz ein. Damit setzen Sie sich über die kritischen Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Rechtsausschusses hinweg. Heute kann ich nur hoffen, dass das Bundesgesetz ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt wird, weil es gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Sie wollen dem Minister mit diesem Gesetz ein Denkmal setzen, das schon heute im Sockel brüchig ist und wackelt.
Auch die Kennzeichnungspflicht durch Tätowierung oder Chippen wird in diesem Gesetz nicht für alle Hunde festgelegt, sondern nur für auffällig gewordene und erlaubnispflichtige Hunde. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir langfristig nicht darum herumkommen werden, wenn wir wirkungsvoll gegen einen Missbrauch der Hunde, gegen das Aussetzen und gegen die illegale Verbringung tätig werden wollen.
Die Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung wurde von dem Vertreter der Versicherungsbranche mit der Begründung abgelehnt, der Verwaltungsaufwand sei zu hoch. Wenn aber nach seinen eigenen Aussagen bereits 70 % aller Hunde versichert sind, so kann ich mir nicht vorstellen, dass es für die restlichen 30 % zu einem überhöhten Aufwand käme.
Ich komme nun zur Sachkunde, der vierten in der Anhörung erhobenen Forderung, die ich gern unterstütze. Ich bin nicht so blauäugig, zu glauben, dass wir diese Sachkunde kurzfristig für alle Hundehalter durchsetzen können. Aber wer sie nicht fordert, der wird sie nie bekommen. Für viele Dinge im Leben ist Sachkunde erforderlich, z. B. der Führerschein zum Fahren eines Autos, die Jägerprüfung, um zur Jagd zu gehen, der Angelschein, um Angeln zu dürfen. So wäre es nur folgerichtig, auch für Hundehalter die Pflicht zur Sachkunde auf den Weg zu bringen, damit man schon vor der Anschaffung eines Hundes Kenntnisse über die Erziehung und die Bedürfnisse des Tieres hat.
Sachkunde ist wichtig - Herr Kollege Schumacher sagte es -, da über 70 % der Beißvorfälle im privaten Bereich geschehen. Gerade vor Weihnachten erfüllen Eltern gern den Wunsch der Kinder nach einem Haustier, ohne sich vorher über die Folgen im Klaren zu sein. Ich bin mir bewusst, dass der Staat nicht alles leisten kann. Aber im Zusammenwirken mit Tierschutzverbänden, dem Verband für das Deutsche Hundewesen, mit anderen Zuchtverbänden und den Veterinären sollten wir einen Schritt in diese Richtung wagen. Nicht mehr Staat, sondern mehr Eigenverantwortung, aber tatkräftige Bekämpfung von Missbrauch, das ist meine Devise.