Protokoll der Sitzung vom 23.01.2003

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zu den beiden notwendigen Abstimmungen.

Wir kommen zunächst zu Tagesordnungspunkt 24. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 4068 zustimmen und damit den Antrag für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 25. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 4069 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist ebenfalls gefolgt.

Damit haben wir die Tagesordnungspunkte 24 und 25 erledigt.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 26: Zweite Beratung: a) Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2937 - b) Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3029 - c) Krisenmanagement im Katastrophenfall verbessern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3689 - d) Zugunglück in Bad Münder - Unzureichender Katastrophenschutz und fehlendes Risikomanagement der Landesregierung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3695 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/4071 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/4100

Die Anträge der Fraktion der CDU in der Drucksache 2937 und der Fraktion der SPD in der Drucksache 3029 wurden am 24. Januar 2002 und die Anträge der Fraktion der SPD in der Drucksache 3689 und der Fraktion der CDU in der Drucksache 3695 wurden am 25. September 2002 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Das Wort hat zunächst der Kollege Coenen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Oktober 2001 hat meine Fraktion das Thema Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes angekündigt und im Januar 2002 einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Lange Zeit sah es so aus, als sei eine gemeinsam von allen Fraktionen getragene Entschließung möglich. Noch in der Sitzung am 17. Dezember 2002 wurde vonseiten der SPD-Fraktion signalisiert, dass man sich um einen gemeinsamen Entschließungsantrag bemühen wolle. Doch in der Sitzung am 8. Januar 2003 wurde uns im Innenausschuss ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf den Tisch geknallt, der ohne Begründung als Beschlussempfehlung verabschiedet wurde. Meine Damen und Herren, persönlich bedauere ich dies sehr. Eine gemeinsam von allen Fraktionen getragene Entschließung hätte ich gut geheißen. Ich hätte sie mir gewünscht.

Die Beschlussempfehlung, die jetzt vorliegt, lehnen wir ab. Die Landesregierung und die SPDFraktion messen dem Thema Katastrophenschutz nur dann Bedeutung bei, wenn etwas Schreckliches passiert ist, wie nach dem 11. September 2001 und dem Zugunglück in Bad Münder.

Der Ministerpräsident hat die Einrichtung eines Kompetenzzentrums gefordert und die Impfvorsorge zum Pockenschutz angedacht. In der Sache sind diese Maßnahmen zur Impfvorsorge sowie zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums richtig. Wenn der Ministerpräsident und die SPD-Fraktion wirklich um die Sache bemüht gewesen wären, hätten sie diese Forderung, die von der CDUFraktion bereits am 29. November 2001 erhoben wurde, und zwar in einem 14-Punkte-Plan, längst aufgreifen und umsetzen können.

Die CDU-Fraktion hat als erste Fraktion im Landtag nach dem 11. September 2001 einen Antrag zur Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes eingebracht und dabei verschiedene Forderungen erhoben, die in einem 14-Punkte-Plan detailliert aufgelistet sind.

Die Bedrohungslage nach dem 11. September 2001, die Hochwasserkatastrophe und das Zugunglück in Bad Münder im Jahre 2002 haben ganz deutlich gemacht, dass der Katastrophenschutz in Niedersachsen verbesserungswürdig ist und verbessert werden muss.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Deutsche Feuerwehrverband hat in einer Analyse der Hochwasserkatastrophe zu Recht festgestellt, dass vor allem in den Bereichen Organisation und Kommunikation Mängel beim Katastrophenschutz bestehen. Er hat daher einen Katastrophenschutz aus einem Guss gefordert – mit effizienten Führungsstrukturen, besseren Warn- und Informationssystemen und einer besseren Vorbereitung der Bevölkerung. Diese Forderungen entsprechen den Positionen der CDU-Fraktion in beiden Entschließungsanträgen und dem heutigen Änderungsantrag.

Von besonderer Bedeutung ist eine effektive Bündelung aller Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Großschadensfällen. Das Zugunglück in Bad Münder hat in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Landesregierung organisatorisch nicht in der Lage ist, ein effizientes Krisenmanagement zu leisten.

Aus diesem Grund ist die von der CDU-Fraktion seit Oktober 2001 geforderte Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Landesebene für Großschadenslagen und Terrorsituationen zur Koordinierung und Durchführung eines überörtlichen Krisenmanagements dringend erforderlich. Darüber hinaus sind aber auch ein gemeinsames Gefahrenmanagement von Bund und Ländern und eine stärkere Bündelung der Einsatzpotenziale aller Verwaltungsebenen bei länderübergreifenden Katastrophenfällen bzw. Großschadensfällen notwendig. Unverzichtbar sind eine stärkere Vernetzung der Informationssysteme und neue intelligente Warnsysteme.

Das von der Bundesregierung vorgesehene System einer bundesweiten Warnung über satellitengestützte Kommunikationssysteme ist unzureichend. Ein solches System überträgt Warndurchsagen von den Zivilschutzverbindungsstellen zu den Lagezentren von Bund und Ländern, erreicht jedoch nicht den Einzelnen, wie dies durch das Sirenensystem möglich war.

Ferner muss die Versorgungsfallvorsorge auf Bundes- und Landesebene verbessert werden. Es besteht ein erhebliches Defizit im Bereich der Gesundheitsvorsorge, der ABC-Abwehr sowie der Organisation und Koordination des Hilfeleistungspotenzials oberhalb der Kreisebene, insbesondere in ABC-Lagen. So fehlen bei ABC-Lagen geeignete Transport-, Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen. Auch ist die Ausstattung der Zivilund Katastrophenschutzeinrichtungen mit ABCErkundungsfahrzeugen mangelhaft. Der Bund

muss daher im Rahmen des Zivilschutzes unverzüglich die Feuerwehren in den Ländern mit modernen ABC-Erkundungsfahrzeugen ausstatten. Das alles sind Punkte aus den von uns vorgelegten Entschließungsanträgen.

Ferner ist die medizinische Versorgung nicht ausreichend gewährleistet. Dringend erforderlich ist die Beschaffung eines ausreichenden Vorrates an Impfstoffen und Antibiotika. Außerdem muss die Bundeswehr im Hinblick auf einen möglichen terroristischen Angriff die Länder insbesondere in den Bereichen biologische und chemische Stoffe, Sanitätswesen und Kommunikation unterstützen.

Aus den genannten Gründen ist das in der Beschlussempfehlung enthaltene Lob der Bundesregierung unangebracht. Die rot-grüne Bundesregierung hat trotz anders lautender Erklärungen die Länder bisher unzureichend dabei unterstützt, im Zivil- und Katastrophenschutz die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Auch die Landesregierung hat in ihrer Regierungszeit den Katastrophenschutz vernachlässigt und selbst nach dem 11. September 2001 nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes ergriffen.

Eine CDU-geführte Landesregierung wird auch in diesem Bereich die jahrelangen Versäumnisse der SPD beseitigen müssen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben noch einmal in einem Änderungsantrag mit 16 detaillierten Punkten zu der vorliegenden Beschlussempfehlung deutlich gemacht, wie wir uns vorbeugenden, vorbildlichen und zukunftsorientierten Katastrophenschutz vorstellen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Coenen.

Meine Damen und Herren, damit sich die Kolleginnen und Kollegen im Saal und an den Lautsprechern darauf einstellen können, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen etwas Lobenswertes, fast parlamentarisch Heroisches getan hat. Sie hat nämlich ihren Antrag in der Drucksache 4051 zurückgezogen. Die Fraktion der SPD hat Ähnliches getan. Sie hat nämlich den Antrag in der Drucksache 4059 zurückgezogen. Damit entfallen heute Nachmittag die Tagesord

nungspunkte 39 und 40. Somit wird die Sitzung, heute Nachmittag wohl gegen 17 Uhr enden, Herr Möhrmann.

Meine Damen und Herren, der Herr Innenminister hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz zu den vier Anträgen sowie den Änderungsvorschlägen der Fraktionen der Grünen und der SPD Stellung nehmen. Wenn man diese miteinander vergleicht, erkennt man unschwer, dass wir in der Sache - abgesehen von einigen Nuancen und überzogenen Formulierungen, die schlicht wahlkampfbedingt sind – nicht weit auseinanderliegen. Von daher lag es nahe, das alles in einer einzigen Entschließung zusammenzufassen. Auch der Änderungsantrag der CDU-Fraktion bringt insofern nichts Neues.

Was bringt es, meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt ein Kompetenzzentrum für Großschadenslagen fordern, wo wir im Innenministerium gerade dabei sind, es einzurichten? - Diese Forderung war übrigens in Ihrem Antrag von Ende 2001 nicht enthalten. Das haben Sie jetzt, da wir es gerade machen, mit aufgenommen. Was nutzt es, wenn Sie Gremien, Zirkel und Vernetzungen über die Ländergrenzen hinweg fordern, obgleich Sie unschwer aus unseren Anträgen, den IMK-Beschlüssen und durch einfaches Nachfragen erkennen könnten, dass viele dieser Dinge überflüssig und andere längst in Arbeit sind? Was soll es, wenn Sie die Einführung eines digitalen Funknetzes fordern? - Wir sind dabei; wir führen es ein.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 8. Januar 2003, der letztlich die Mehrheit im federführenden Ausschuss gefunden hat, umfasst auch den Nachklapp der CDU-Fraktion von gestern und stellt gleichzeitig auf die Konsequenzen aus dem Zugunglück, aus der Hochwasserkatastrophe und den IMK-Beschlüssen zum Bevölkerungsschutz ab.

Lassen Sie mich konkreter werden, meine Damen und Herren, damit auch die CDU-Fraktion sieht, dass sie mit ihren Anträgen etwas hinterherkommt. Die Landesregierung hat den Ablauf des Einsatzes in Bad Münder und die Vorgänge um die Hochwasserkatastrophe genau geprüft. Eine der wichtigsten Konsequenzen ist der in der vergangenen Woche vom Kabinett gefasste Beschluss, unter Federführung meines Ministeriums ein Kompe

tenzzentrum Großschadenslagen einzurichten. Es besteht in einem Großschadensfall aus einem ad hoc zusammengestellten Krisenteam, das alle Fachleute der Landesverwaltung und darüber hinaus alle, die zur Bekämpfung der jeweiligen Großschadenslage mit spezifischen Fachkenntnissen beitragen können, zusammenführt. Auf diese Weise soll insbesondere unter Leitung des Innenministeriums die Koordination und Vernetzung an den Schnittstellen von Politik, Verwaltung und Einsatzgeschehen sichergestellt werden, sollen alle schadensbekämpfenden Stellen und Behörden horizontal und vertikal verbunden werden, sollen Con-trolling und Koordination von Schadensabwicklung, z. B. der Verteilung von EU- oder Mitteln aus Entschädigungsfonds, erfolgen. Ferner sollen politische Reaktionen vorbereitet und moderiert werden. Darüber hinaus soll für die aktuellen Informationen der Öffentlichkeit gesorgt werden, und es sollen Verfahrenshindernisse oder Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Schadensbewältigung geklärt werden.

Daneben gibt es noch den Alltagsbetrieb des Kompetenzzentrums. Hier geht es u. a. um die Organisation des Landessicherheitsbeirats, in dem alle für die Gefahrenabwehr beteiligten Einrichtungen, Behörden, Verbände und Organisationen vertreten sind. Dieser Sicherheitsbeirat wird regelmäßig Sicherheitsberichte vorlegen, die dann Grundlage der weiteren Planung in Niedersachsen sein werden.

Zu Bad Münder haben wir im Innenministerium eine ausführliche Untersuchung unter Leitung meines Staatssekretärs durchgeführt, in der wir zusammen mit allen Beteiligten die Chronologie der Ereignisse präzise nachvollzogen haben. Beurteilungsdifferenzen und Streitpunkte, die zwischenzeitlich in den Medien einige Turbulenzen ausgelöst hatten, konnten dadurch bereinigt werden.

Bei dieser Aufarbeitung haben wir zwei Bereiche identifiziert, die verbesserungsbedürftig sind. Dies ist zum einen die Frage des Erdens der Bahn. Hierzu ist klarzustellen: Der Notfallmanager der Bahn hat die Erdung der Oberleitung in einer Zeitspanne vorgenommen, die der Vereinbarung zwischen den Innenministerien der Länder und der Bahn von 1998 entspricht. Gleichwohl kann der Zeitablauf - im vorliegenden Fall war es eine Stunde - verkürzt werden, wenn die örtlichen Feuerwehren diese Aufgabe freiwillig übernehmen, auch wenn es sich eindeutig um eine Aufgabe der Bahn han

delt. Mit der Bahn AG ist verabredet worden, dass ein Vertreter zusammen mit den freiwilligen Feuerwehren unter Moderation der Bezirksregierung untersuchen soll, wo im Einzelnen dafür Hindernisse gesehen werden. Letztlich geht es darum, die Feuerwehren möglichst flächendeckend an den elektrifizierten Strecken für das Erden der Bahn ausbilden zu lassen. Dies wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung eines schnelleren Einsatzes bei Unfällen an Bahnanlagen.

Der zweite Punkt betrifft den Meldeweg von der Notfallleitstelle der Bahn an die Feuerwehreinsatzleitzentrale. Auch das ist geklärt und hat dazu geführt, dass die Bahn AG noch einmal auf den einzuhaltenden Meldeweg bei ihren Notfallleitstellen ausdrücklich hingewiesen und ihre Bediensteten angewiesen hat, diesen unter allen Umständen einzuhalten.

Meine Damen und Herren, mit Rücksicht auf die Zeit gehe ich nicht auf alle Aktivitäten ein, die in der Folge des 11. September auch länderübergreifend angelaufen sind. Bekanntlich ist der Innenausschuss durch mein Haus sehr ausführlich über die Einzelheiten des IMK-Beschlusses vom 6. Dezember 2002 zu der neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung informiert worden. Schwerpunkte dieses Beschlusses sind erstens die Verpflichtung zu Risikoanalysen sowie ein abgestuftes System örtlicher, überörtlicher und spezieller, bundesweit einsetzbarer Einsatzkräfte, zweitens die Erkenntnis, dass der klassische Verteidigungsbegriff nicht mehr geeignet scheint, die Zuständigkeiten des Bundes für den Verteidigungsfall, was den Zivilschutz angeht, und die Zuständigkeit des Landes für die zivilen Großschadenslagen, also für den Katastrophenschutz, hinreichend abzugrenzen.

Aktuell sei mir folgender Hinweis gestattet: Mit einem Erlass haben wir kürzlich alle Katastrophenschutzbehörden angewiesen, die Katastrophenschutzpläne angesichts einer gesteigerten Bedrohungslage für den Fall eines Irak-Krieges unbedingt auf den aktuellen Stand zu bringen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, die sinnvollen Ideen aus den verschiedenen Anträgen sind aufgegriffen worden. Bei gutem Willen könnten Sie unserem Antrag zustimmen. Inhaltlich würden Sie sich, glaube ich, keinen Tort antun, wenn Sie sich trotz der heißen Wahlkampfphase dieser Verantwortung nicht entzögen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Innenminister. - Herr Kollege Schröder, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bahnunglück in Bad Münder war nicht das erste dieser Art und ganz gewiss auch nicht das letzte. Vor wenigen Tagen kam es auf dem Bahnhof Seelze wiederum zu einer Beinahekatastrophe, ebenfalls mit ECH, Epichlorhydrin. Täglich rollen tödliche Frachten durch die Städte auf Zügen, die mit Bremssystemen ausgestattet sind, deren Prinzip schon mein Urgroßvater kannte. Er war Reichsbahner unter dem Kaiser.

Die Frankfurter Rundschau berichtete am 24. Oktober letzten Jahres über mangelhafte Bremsproben an Gefahrgutwaggons. Sie zitiert einen Bahnexperten mit den Worten: Technisch ist der Güterverkehr so weit wie vor 150 Jahren. - Bei der Bahn versagen offenbar nicht nur Bremsen oder Radreifen.

Meine Damen und Herren, in Bad Münder gab es eine Kette von Versäumnissen, Fehleinschätzungen und voreiligen Entwarnungen. Das Erden der Bahn dauerte zu lange. Das Fax mit den Angaben zum Gefahrstoff wurde verschlampt. Koordinierung und Zuständigkeiten zwischen BGS, Feuerwehr, Gesundheits- und Gefahrenabwehrbehörden waren unklar. Falsch war die Annahme, mit der Explosion sei alles verbrannt. Falsch war die Annahme schneller Verdünnung. Wir wissen jetzt, dass die Rauchwolke über Stunden bestimmte Gebiete der Stadt nicht verlassen hat. Diese Aufzählung könnte ich fortsetzen. Aber wie sagte unser Kollege Dr. Schultze bei der ersten Beratung? Die zuständigen Kräfte hatten die gesamte Entwicklung jederzeit im Griff. - Nein, Herr Dr. Schultze, Feuerwehr, Polizei und die Mitarbeiter von Stadt und Kreis haben ihr Bestmögliches gegeben, und dafür bin ich ihnen dankbar.