Protokoll der Sitzung vom 16.02.2000

- Nein, das ist alles richtig! Sie wollen den jungen Leuten doch nicht unterstellen, dass sie mir eine falsche Aufstellung gegeben haben. Das sind ehrliche junge strebsame Leute, die einen Beruf erlernen wollen!

(Beifall bei der CDU)

Die Redezeit ist beendet, Herr Heineking.

Die Redezeit ist leider beendet. Wir können uns aber gern noch ein bisschen unterhalten.

(Heineking [CDU] übergibt Kultus- ministerin Jürgens-Pieper eine Unter- lage)

So, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2: 20. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/1371 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1409

(Unruhe)

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Donnerstag, dem 17. Februar 2000, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe dann zunächst die Eingaben aus der 20. Eingabenübersicht in der Drucksache 1371 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 1371 abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer insoweit den Ausschussempfehlungen zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist dann so beschlossen.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1100 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen - Drs. 14/1360

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 1100 wurde am 2. November 1999 an den Ausschuss für Medienfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Nolting. Möchte er den Bericht abgeben? - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 1360 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Medienfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, dem Ausschuss für innere Verwaltung, dem Ausschuss für Jugend und Sport und dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlungen sind jeweils einstimmig ergangen.

Mit dem Gesetz wird dem im letzten Jahr unterzeichneten Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zugestimmt.

Der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient in großen Teilen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Er bringt eine Reihe von Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages, von denen an dieser Stelle nur die wichtigsten angesprochen werden sollen.

Schwerpunkte des Staatsvertrages liegen in der Verbesserung des Jugendschutzes, bei der Sicherung des freien Empfangs sportlicher Großereignisse und bei der Anpassung der Werbebeschränkungen an neue Entwicklungen.

Der Verbesserung des Jugendschutzes soll eine Kennzeichnungspflicht für jugendgefährdende Sendungen dienen: Jugendgefährdende Sendungen müssen, soweit ihre Verbreitung überhaupt zulässig ist, durch akustische Zeichen angekündigt oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung kenntlich gemacht werden.

Die Ausstrahlung sportlicher Großereignisse soll in der Bundesrepublik Deutschland nur dann verschlüsselt und von der Zahlung eines besonderen Entgelts abhängig gemacht werden dürfen, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis auch in einem frei zugänglichen Fernsehprogramm ausgestrahlt werden kann.

Die Vorschriften über Werbung, Teleshopping und Sponsoring werden durch den Staatsvertrag weitgehend neu gefasst. Nunmehr sollen Werbung und Teleshopping-Spots unter bestimmten Voraussetzungen als so genannter geteilter Bildschirm auch in die laufenden Sendungen eingefügt werden dürfen. Auch die Einfügung so genannter virtueller Werbung wird unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.

Zu erwähnen sind außerdem die Ermächtigungen für ARD und ZDF zu Angeboten in digitaler Technik und die neuen Bestimmungen über die Belegung der Kabelkanäle.

Der neue Artikel 1/1 des Gesetzes beruht auf einem Änderungsantrag der Fraktion der SPD vom 17. Januar 2000 und bezweckt die Änderung des § 24 des Niedersächsischen Pressegesetzes. Diese Vorschrift regelt die Verjährung der Verfolgung von Straftaten mit presserechtlichem Bezug und sieht insoweit verkürzte Verjährungsfristen vor. Durch die Änderung sollen von dieser kurzen Verjährung weitere Straftaten ausgenommen werden, insbesondere die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Damit soll folgende Vorgehensweise verhindert werden, mit der die Kürze der Verjährungsfrist ausgenutzt wird: Zunächst werden nur einige wenige Exemplare der Propagandamittel in Umlauf gesetzt, um die Verjährung in Gang zu setzen; nach Ablauf der verkürzten Verjährungsfrist be

ginnt die Verbreitung dann im eigentlich beabsichtigten größeren Umfang. Für diese Taten werden wieder mit der Änderung die längeren Verjährungsfristen des Strafgesetzbuchs eingeführt.

Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss für Medienfragen bittet, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1360 zu folgen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Nolting.

Wir kommen damit zur Beratung. Zu den Redezeiten folgende Information: Die beiden großen Fraktionen von SPD und CDU haben jeweils acht Minuten Redezeit, die Fraktion der Grünen vier Minuten und die Landesregierung ebenfalls vier Minuten.

Zunächst hat das Wort der Kollege Pörtner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die parlamentarische Verabschiedung des uns heute vorliegenden Gesetzentwurfs zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist, so meine ich, mit wesentlich weniger medienpolitischen Interessenkonflikten verbunden, als das bei den beiden folgenden, dem Fünften und dem Sechsten, Rundfunkänderungsstaatsverträgen der Fall sein wird, die zurzeit schon sehr heftig in den verbandlichen Gremien und auch in den politischen Ausschüssen und Arbeitskreisen diskutiert werden.

Im Wesentlichen regelt der Staatsvertrag, auf den sich der zur Abstimmung anstehende Gesetzentwurf bezieht, sieben Problembereiche, die in der Ministerpräsidentenkonferenz weitgehend einmütig diskutiert und beschlossen worden sind.

Erstens wird die im Jahre 1997 geänderte EGFernsehrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die wichtigsten neu zu regelnden Bereiche sind Werbung, Sponsoring und Teleshopping. Hier werden den Fernsehveranstaltern größere Handlungsspielräume im Einsatz von und im Umgang mit Werbung, Sponsoring und Teleshopping eingeräumt. Mit anderen Worten heißt dies, dass mehr Werbung möglich ist, dies aber auf der Grundlage des europäischen Rechts.

Hierauf bezieht sich auch die im Staatsvertrag vorgesehene gegenseitige Anerkennung von nationalen Regelungen über die Ausstrahlung von Großereignissen im frei empfangbaren Fernsehen. Diese Kennzeichnungspflicht soll dazu dienen, das Recht der EU-Bürger auf freie Information zu schützen und der Öffentlichkeit breiten Zugang zur Fernsehberichterstattung über nationale und internationale Großereignisse von hoher gesellschaftlicher Bedeutung zu verschaffen, was in Deutschland vor allem vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Fußballwettbewerbe - ich denke hier an die Bundesliga, ich denke an die Champions League, an Fußball-Europa- und Fußball-Weltmeisterschaften - und auch vor dem Hintergrund der Olympischen Spiele sowie bei Weltmeisterschaften in anderen Sportarten stattgefunden hat. Der TV-Empfang von Übertragungen dieser Sportereignisse soll auch in Zukunft ohne zusätzliche Gebühren, also nicht nur im Pay-TV, möglich sein, weil sie in die Kategorie der medialen Grundversorgung eingeordnet werden können und müssen.

In diesem Zusammenhang sei aber daran erinnert, dass es in der letzten Zeit durchaus konkrete Bestrebungen gegeben hat, die deutlich geworden sind - sowohl von Bundesligavereinen als auch vom DFB als auch von privaten Veranstaltern -, die darauf hinauslaufen, Sportereignisse, vor allem Fußballereignisse, in Zukunft weitestgehend im Pay-TV übertragen zu lassen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was das bedeutet, wird in Amerika zum Beispiel beim American football und in England und Frankreich bei ganz normalen Sportereignissen, auch beim Fußball, deutlich und ist mit Sicherheit mit nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten für die Fernsehzuschauer verbunden.

Wir haben es hier mit einer Entwicklung zu tun, bei der wir zwischen den mehr oder weniger eindeutig hervortretenden Interessen aus dem sportverbandlichen, privatwirtschaftlichen und technologischen Bereich einerseits und den berechtigten Wünschen und Interessen einer sportinteressierten Öffentlichkeit andererseits sorgsam abzuwägen haben und dabei den medienpolitischen Grundsatz der freien Information und der Grundversorgung für die Öffentlichkeit beileibe nicht hintanstellen dürfen. Deshalb ist eine sehr sensitive Beobachtung der diesbezüglichen nationalen Entwicklung durch die Politik mehr als vonnöten.

Zweitens enthält der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag weitere Regelungen zum Jugendschutz, die in der EG-Fernsehrichtlinie nicht enthalten sind. Dabei wird der Katalog unzulässiger Sendungen erweitert, was aus deutscher Sicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen - ich hoffe, hierbei sind wir uns alle einig -, eindeutig notwendig ist. Was sich zurzeit teilweise im deutschen Fernsehen, vor allem im privaten, aber nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, zur besten Sendezeit für Kinder und Jugendliche, im Nachmittagsprogramm, im Vorabendprogramm, abspielt, was dort an sehr seichter Unterhaltung zu sehen ist, was dort an Ekel erregenden, obszönen Sprüchen und Gesten und auch an sehr seichten Themenstellungen, verbunden mit einer sehr seichten, provozierenden Moderation, deutlich wird, hat nichts mehr mit dem Grundsatz freier Information zu tun, sondern vor allem mit dem Bestreben, möglichst viel Werbung - insbesondere im Hinblick auf die werbeträchtige jüngere Generation - zu machen.

(Zurufe von der SPD: Das wolltet ihr doch! - Meinhold [SPD]: Sie wollten das! Sie wollten doch die Privatisie- rung!)

- Sie haben die Diskussion der letzten Jahre hier im Landtag nicht konkret verfolgt! Sonst könnten Sie hier nicht einen solchen Unsinn erzählen!

(Beifall bei der CDU)

Man hat versucht, dieses Problem in dem Staatsvertrag rechtlich zu lösen - aber nur rechtlich! Ich glaube, wir alle sind uns darüber im Klaren, dass man dieses Problem allein rechtlich nicht in den Griff bekommen kann. Es ist notwendig, das langfristig in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen. Dabei sind alle diejenigen betroffen, die an der Bewusstseinsbildung teilhaben, d. h. Eltern, Schule, Medien, Kirchen, Gewerkschaften und viele andere mehr und auch - aber nicht zuerst und nicht zuletzt - die Politik, meine Damen und Herren!

Drittens haben die Länder in diesem Staatsvertrag die Rechtsgrundlagen für ARD und ZDF geschaffen, künftig digitale Programme zu veranstalten und Online-Aktivitäten zu entwickeln. Dabei hat es einen Kompromiss gegeben, dessen Zustandekommen in der Tat sehr schwierig war. Der Kompromiss sieht eine Beschränkung auf die Kapazität von drei analogen Kanälen vor, oder anders ausge

drückt: Alles, was bisher analog möglich war, soll auch digital möglich sein, aber auch nicht mehr.

Viertens werden erstmalig neue besondere Erscheinungsformen von Werbung, wie geteilter Bildschirm oder virtuelle Werbung, zugelassen. Damit wird der aktuellen Werbung in Europa Rechnung getragen, wobei aber zu hoffen bleibt - das will ich aus der Sicht der Union, meiner Fraktion, ausdrücklich anmerken -, dass der Verbraucherschutz mit diesen liberalisierten Werberegelungen substantiell gewahrt bleibt.

Fünftens führt der Staatsvertrag im Bereich der Weiterverbreitung von Rundfunk- und Mediendiensten in digitaler Technik eine bundeseinheitliche Regelung von Kabelkanälen ein, was im Interesse der Netzbetreiber, nicht zuletzt auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch der regionalen und lokalen Programme von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.

(Vizepräsident Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Sechstens sind Regelungen über die Zugangsfreiheit zum digitalen Fernsehen geschaffen worden - eine Frage, die der Klärung und Regelung bedarf und auch die breitere Öffentlichkeit schon beschäftigt hat -, nämlich über die Frage der Decoder. Hierbei geht es darum, dass über technische Vorrichtungen - so genannte zugangsoffene Schnittstellen - nunmehr gewährleistet sein muss, dass auch andere Unternehmen und Rundfunkveranstalter eigene Zugangsmöglichkeiten bekommen.

Siebtens, meine Damen und Herren, ist im uns vorliegenden Staatsvertrag festgelegt worden, dass alle Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über das Internet beziehen können, bis zum Jahr 2003 von der Gebührenpflicht befreit werden. Dies ist vor allem deshalb wichtig, um vor dem Hintergrund einer Informations- und Wissensgesellschaft der Zukunft der Gefahr zu begegnen, dass der Einsatz neuer Medien in Industrie und Gewerbe sowie privat verhindert wird. Das war ein schwieriger Themenkomplex, weil die Fragen „Was ist Fernsehen?“ und „Was ist ein Computer?“ sowie die Frage „Kann man nicht auch über Computer das Fernsehprogramm abrufen?" nicht leicht zu beantworten sind und sachlich und auch politisch durchaus unterschiedliche Positionen im Kreis der Bundesländer vorhanden waren. Aus der Sicht der Union wäre es aber vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbs ein technologie

politischer Treppenwitz gewesen, alle PC’s gebührenpflichtig zu machen, sodass man sich auf eine Kompromisslinie des Status quo bis zum Jahre 2003 geeinigt hat.

Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion ist davon überzeugt, dass die inhaltlichen Bestimmungen des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen und Belangen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie der Garantie für die Existenz dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auf der anderen Seite den privaten Veranstaltern darstellt, und aus diesem Grunde können wir diesem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag guten Gewissens unsere Zustimmung geben. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)