Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung des Präventionsprogramms entsprechend der Entschließung des Landtages vom 22. Januar 1998 ist Ende 1998/Anfang 1999 erfolgt und im Herbst 1999 abgeschlossen worden. In der Zwischenzeit, im März 1999 beginnend, ist die Möglichkeit aufgegriffen worden, sich an dem Projekt der Europäischen Union zur Einrichtung präventiver Nachmittagsangebote an Schulen auf der Basis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zu beteiligen, wie ich vorhin schon erwähnte. Damit sind weitere Mittel für das Präventionsprogramm eingeworben worden.
Das ursprünglich geplante Präventionsprogramm ist durch dieses ESF-Modellprojekt konzeptionell und finanziell ausgeweitet worden. Im Doppel
haushalt 1999/2000 vorgesehene Mittel zur Förderung von Präventionsprojekten sind zur Vorbereitung des Präventionsprogramms eingesetzt worden, wie schon in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom 6. Oktober 1999 - Drucksache 14/1015 dargestellt wurde.
Zu 1: Der Einstieg ins Präventionsprogramm ist bereits vollzogen; die Einrichtung von Standorten für Präventionsprojekte beginnt mit dem Schuljahr 2000/2001.
Zu 2: Mittel aus dem Haushalt 1999 wurden für drei Vorhaben zur Verfügung gestellt: für die berufsbegleitende Weiterbildung von sozialpädagogischen Fachkräften und Lehrkräften zu Präventionsfachkräften sowie für die Konzeptentwicklung des Präventionsprogramms in Höhe von 220.000 DM, für eine Maßnahme zur Erarbeitung und Erstellung eines Präventionsatlasses, d. h. aufbereitetes Datenmaterial zum Bedarf und über bestehende Angebote an Präventionsmaßnahmen, für Niedersachsen in Höhe von 104.000 DM sowie für die Gestaltung und den Druck einer Broschüre zum Präventionsprogramm in Höhe von 6.550 DM.
Zu 3: Zusätzliche Mittel der Europäischen Union sind für den Zeitraum von 2000 bis 2006 im Umfang von insgesamt 7 Millionen DM eingeworben worden. Zu den Landesmitteln von 0,835 Millionen DM für 2000 und von voraussichtlich 1,3 Millionen DM in den folgenden Jahren kommen also jährlich 1 Million DM ESF-Mittel hinzu. Der Finanzrahmen ist damit mehr als verdoppelt worden.
Herr Präsident! Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass in das Präventionsprogramm gleichzeitig das meines Erachtens bislang unabhängig davon bestehende Programm „Zusammen
Wenn ich Sie recht verstanden habe, gehen Sie von einem extra Programm „Schule und Jugendhilfe“ aus. Es gibt kein extra Programm. Wir haben eine Arbeitsgruppe „Schule und Jugendhilfe“ eingerichtet. Die arbeitet natürlich an dem Thema „Verzahnung von Schule und Jugendhilfe“. Die Ideen, die dort entstanden sind, gehen in dieses Programm ein, und auch die Mittel aus dem Präventionsprogramm (alt) und die ESF-Mittel gehen dort ein.
Frau Ministerin, bei einem Informationsbesuch des Landtagsausschusses für Jugend und Sport im letzten Jahr in Brüssel ist deutlich geworden, dass es - so meine ich - noch große Informationsdefizite hinsichtlich der EU-Fördermöglichkeiten auf diesem Gebiet gibt. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dieses Informationsdefizit möglichst schnell, möglichst umgehend und effektiv abzubauen?
Herr Pörtner, da sehen Sie mal, wie wichtig es war, dass wir einen Minister bestellt haben, der für diese europäischen Angelegenheiten zuständig ist. Wir bemühen uns aber auch von den anderen Ressorts her, das zu nutzen, was es an Möglichkeiten gibt. Ich habe ja eben schon gesagt, dass es uns gelungen ist, unter einem Stichwort „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Mittel für die Betreuung in der Verlässlichen Grundschule einzuwerben. Man muss in diesem Programm genau schauen, dass man wirklich diese Ziele findet. Sie haben völlig Recht, wir sind noch in einem Stadium, dass wir das stärker nutzen müssen. Aber wir haben in diesem Jahr bei diesem neuen Programm
einen wesentlich größeren Fortschritt gemacht als bei den Programmen davor. Wenn Sie meinen, dass es da noch irgendwo Defizite gibt, dann teilen Sie uns das bitte mit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich gehe davon aus, dass Ihnen die Ergebnisse des Landespräventionsrates und der verschiedenen Arbeitsgruppen, die eingesetzt worden sind, bekannt sind. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, weil das Ergebnis einer Arbeitsgruppe ja darin besteht, dass es im Bereich der Prävention eindeutig notwendig ist, eine Bildungsoffensive und auch eine Bindungsoffensive vorzunehmen, weil allgemein festgestellt worden ist, - -
- - - dass eine Bindungslosigkeit und eine Bildungslosigkeit in Niedersachsen vorherrscht, inwieweit Sie auch auf diese Ergebnisse eingehen werden.
Ich kann Ihre Fragestellung nicht nachvollziehen, dass es in Niedersachsen allgemein eine Bindungslosigkeit gibt. Ich weiß nicht, aus welchen Ergebnissen welcher Untersuchungen Sie das herausziehen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass wir hier Probleme haben; denn wir sind sehr früh - ich glaube, sogar bundesweit als Erste - in das Thema „Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe“ eingestiegen. Wir haben deshalb schon 1994 einen Erlass dazu gemacht und haben eine Arbeitsgruppe mit der kommunalen Seite eingerichtet. Von daher sehe ich hier eigentlich keine Defizite, sondern im Gegenteil, wir befinden uns, glaube ich, an der Spitze der Bewegung.
Wenn wir dann mal in den Atlas, den ich eben erwähnt habe, schauen, wo wir bereits Aktivitäten haben und wo noch weiße Flecken sind, sodass wir noch gezielter auf die Gebiete eingehen können, wo das noch nicht so gut klappt mit der Zusammenarbeit, dann, glaube ich, kommen wir noch ein wesentliches Stück voran. Frau Vockert, ich habe da keine Sorgen, dass wir nicht rechtzeitig genug eingestiegen sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie abgestimmt wir arbeiten, merkt man jetzt, da diese Frage genau auf dieser anderen Frage aufbaut. Finden Sie nicht auch, Herr Präsident?
Im Jahre 1994 ist zur Vernetzung der Jugendhilfe mit der Schule ein entsprechender Erlass herausgegeben worden. Inzwischen soll hierzu eine Koordinierungsgruppe mit einem Beirat im Kultusministerium gegründet worden sein. Im Grußwort des Staatssekretärs Dr. Lemme auf der „großen Arbeitstagung der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen vom 31. Mai bis 1. Juni 1999 in Osnabrück“ führte er u. a. aus: „Der Rücklauf einer durchgeführten Fragebogenaktion zeige, dass es noch erhebliche Defizite im Bereich der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gebe.
Diese funktioniere zwar durchaus punktuell; jedoch werde eine Zusammenarbeit benötigt, die dauerhaft sei und die nach Möglichkeit auch durch Vereinbarungen abgesichert werde. Sein persönlicher Eindruck sei, dass die Schule sich sehr schwer tue, sich nach außen zu öffnen, und dass es noch zu wenig Vernetzung zwischen der Schule und anderen Institutionen gebe“. Das ist so aus der Niederschrift zu entnehmen.
1. Welche Maßnahmen sind auf der Grundlage des Erlasses aus dem Jahre 1994 - außer der durchgeführten Fragebogenaktion - eingeleitet und umgesetzt worden?
2. Wie, wann und durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die „erheblichen Defizite im Bereich der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ beseitigen?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen der Lehrerausbildung möglicherweise auch ein Praktikum in Jugendeinrichtungen bzw. im Bereich der Jugendhilfe vorzusehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klare, wenn Sie unbedingt ein Kompliment brauchen: Sie haben das schön aufeinander abgestimmt, sodass ich auch mal in einem darstellen kann, was wir eigentlich machen. Aber ich will Ihnen gleichzeitig noch etwas zu Ihrer Frage sagen: Dass Sie sich wundern, dass es da Defizite bei der Öffnung von Schule und dem Hineinnehmen von anderem Personal gibt, das wundert mich, weil Sie ja gerade anlässlich der Verlässlichen Grundschule ständig so argumentieren, dass das alles von Lehrern gemacht werden muss. Da müssen Sie mal mit sich selber ins Reine kommen.
Meine Damen und Herren, mit Datum vom 25. Januar 1994 ist der besagte Erlass „Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe“ veröffentlicht worden. Im November 1997 ist im Kultusministerium eine Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe“ eingerichtet worden, die – unterstützt von einem Beirat – u. a. die Aufgabe hatte, zu klären, wie weit die Zusammenarbeit zwischen
Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe entsprechend dem o. g. Erlass in der Praxis realisiert worden ist und wie sie noch weiter verbessert werden kann. Wir mussten also schauen, wie der Erlass in der Praxis umgesetzt wird; denn nach diesem Erlass gibt es nicht nur Anzuweisende, sondern es geht hier um die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe.
Die von der Arbeitsgruppe durchgeführte landesweite Befragung aller Schulen, Jugendämter und von freien Trägern der Jugendhilfe hat zum einen gezeigt, dass die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe nicht in der Breite und Intensität wahrgenommen werden, wie dies der Erlass empfiehlt und ermöglicht. Dabei ist zu bedenken, dass die Planungsverantwortlichkeit - ich sage es noch einmal - für die Jugendhilfe bei den Kommunen liegt. Die bei der Befragung sichtbar gewordenen Beispiele gelungener gemeinsamer Aktivitäten zeigen zum anderen, dass es viele Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen gibt, die angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der dabei aufgetretenen Probleme beim Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit erkannt haben und in unterschiedlicher Weise gemeinsame Angebote und Hilfen zur Verfügung stellen. Arbeitsgruppe und Beirat kommen auf der Grundlage der Befragung und des Besuchs von mit Jugendhilfeeinrichtungen intensiv zusammenarbeitenden Schulen zu dem Ergebnis, dass die Zusammenarbeit konsequenter als bisher gestaltet werden muss. Dabei wird auch eine Überarbeitung des Erlasses in Richtung klarer Strukturen in der Zusammenarbeit vorgeschlagen.
Diesem differenzierten Sachverhalt entspricht es im Übrigen durchaus, wenn mein Staatssekretär Herr Dr. Lemme auf einer Arbeitstagung am 31. Mai 1999 in Osnabrück festgestellt hat, dass es noch Defizite in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe gebe.
Zu 1: Zur Umsetzung des Erlasses vom 25. Januar 1994 sind vom Kultusministerium mehrere Tagungen, Fortbildungsreihen sowie Modellvorhaben durchgeführt worden. Nicht zuletzt ist jetzt auch noch ein Präventionsprogramm erstellt worden, mit dem auf der Basis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe an möglichst vielen Standorten Präventionsprojekte eingerichtet und Präventions