(Frau Harms [GRÜNE]: Das kann aber keine Antwort sein! – Inselmann [SPD]: Sie strickt an der Legenden- bildung! – Gegenruf von Frau Harms [GRÜNE]: Nein!)
Frau Harms behauptet, es würden immer nur Dokumente gelesen. Das ist nicht richtig. Die Praxis ist, dass Stichprobenkontrolle stattfindet. So ist das in der KTA 1401 festgelegt. Die Stichprobenkontrolle beschränkt sich nicht auf Dokumente, sondern die Kollegen der Gutachter stehen dabei und schauen denen, die dort arbeiten, auf die Finger und über die Schulter.
Die Vorstellung, dass die Gutachter die Arbeit selbst machen, ist allerdings relativ weltfremd; das muss ich Ihnen sagen.
Herr Minister, auch wenn Sie bestreiten, dass der TÜV im Wesentlichen Dokumente kontrolliert hat, sich für uns aber doch der Eindruck ergeben hat, dass die Kontrollen im Wesentlichen aus Papierkontrollen bestanden haben, frage ich Sie: Was hat nach Ihren Erkenntnissen der TÜV Nord in Russland in Elektrostal bei der Fertigung der Brennelemente für das AKW Unterweser kontrolliert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Steiner, auf Anregung von mir hat der Umweltausschuss in der letzten Woche einen führenden Mitarbeiter des TÜV im Ausschuss gehabt, und der hat dort im Detail vorgetragen, wie die Arbeit des TÜV abläuft,
wie die das genau machen und dass es nicht nur um das Bewegen von Papier geht. Vor dem Hintergrund verstehe ich nicht, dass Sie hier diese Frage stellen. Sie haben das alles nämlich schon einmal gehört. Der TÜV hat das vorgetragen.
Nun zur Frage 2: Auch das habe ich bereits mehrfach ausgeführt. Im November letzten Jahres hat ein Mitarbeiter meines Hauses, angeregt durch die massiven Nachfragen von Herrn Schulz und mir, den TÜV beauftragt, bei der Brennelementefertigung in Russland eine andere Prüftiefe vorzusehen, als sie nach gängigem deutschem Regelwerk bisher üblich war. Für den vollzogenen Fabrikationsteil, der Anfang Februar stattgefunden hat, hat der TÜV den Produktionsprozess von Anfang bis zum Ende vor Ort begleitet.
(Inselmann [SPD]: Das waren zwei Fragen, die in einen Satz gekleidet waren! Er hat auch beide beantwor- tet!)
Herr Minister, wenn Sie jetzt konstatiert haben, dass die Prüftiefe in Russland anders sei als z. B. in Sellafield, dann würde ich gerne wissen, wann die Untersuchungen zum Abschluss kommen und wir damit rechnen müssen, dass diese Brennelemente in Unterweser wieder eingesetzt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hierfür gibt es in Deutschland geeignete Verfahren. Ich mache darauf aufmerksam, dass diese Brennelemente aus russischer Fertigung schon seit einigen Jahren in einigen Kraftwerken in Deutschland in Betrieb sind. Deshalb habe ich die dortigen Aufsichtsbehörden auch angeschrieben und gebeten, uns mitzuteilen, wie das dort läuft. Der Antrag für die Fertigung Unterweser läuft meines Erachtens seit 1998. Frühestens in der nächsten Revision könnten diese Brennelemente unter der Voraussetzung, dass sie dann die entsprechende Zulassung der Genehmigungsbehörde bekommen, in das Kraftwerk eingeführt werden. Diese Zustimmung steht aber aus. Die Fertigung ist auch nicht abgeschlossen.
Tagesordnungspunkt 17: Einzige (abschließende) Beratung: JobRotation - Qualifizierung und Arbeitsplatzsicherung für Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1123 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen Drs. 14/1476
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der 37. Sitzung am 12. November 1999 an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag „JobRotation“ verfolgen wir zwei Ziele. Erstens wollen wir mit dem Konzept einen Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit leisten. Wir wollen mithilfe von JobRotation aber auch kleinere und mittelständische Betriebe bei der Weiterqualifizierung ihrer Beschäftigten unterstützen und damit einen Beitrag zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit und zum Strukturwandel leisten.
Wie funktioniert dieses Konzept „JobRotation“? Es ist eine relativ einfache, aber, wie ich finde, doch geniale Idee. Ein Betrieb, der den Qualifikationsbedarf seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkannt hat und einen Mitarbeiter in eine externe Fort- und Weiterbildung schickt und dafür freistellt, bekommt für diesen Mitarbeiter, für diese Mitarbeiterin einen vorqualifizierten, für diese Aufgabe vorbereiteten Arbeitslosen zur Verfügung gestellt. Die Lohnkosten für diesen so genannten Stellvertreter oder für diese so genannte Stellvertreterin werden von der Bundesanstalt für Arbeit übernommen, sodass dem Betrieb daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Von diesem Projekt profitieren alle. Der oder die Arbeitslose erwirbt das, was sozusagen für die Reintegration in den Arbeitsmarkt so dringend notwendig ist: die entsprechende betriebliche Praxis. Im Übrigen ist es so, dass viele der Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, die in einem Betrieb eingesetzt werden, auch in diesem Betrieb - wie es oft genannt wird - kleben bleiben. Das heißt, dass es über dieses Konzept der JobRotation
Aber auch der Betrieb profitiert von diesem Konzept, weil er über die Qualifikation seiner eigenen Leute sein Know-how verbessert und sein Betrieb erweiterte Kompetenzen erhält. Dadurch wird die Innovationsbereitschaft gefördert - das zeigen Untersuchungen sehr deutlich. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit und damit auch Auswirkungen darauf, Arbeitsplätze zu sichern.
Auch der Beschäftigte, der in die Qualifikation geht, zieht daraus natürlich einen Vorteil, denn er verbessert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Vor diesem Hintergrund fragt man sich natürlich, warum ein solches Konzept, das in den skandinavischen Ländern im Übrigen schon seit zehn Jahren sehr erfolgreich betrieben und auch in Berlin und Nordrhein-Westfalen inzwischen flächendeckend eingesetzt wird, in Niedersachsen ein derartiges Schattendasein führt. Niedersachsen hinkt da sehr weit hinterher, und das, obwohl insbesondere Niedersachsen mit seiner Struktur von mittleren und kleinen Betrieben genau diese Unterstützung für die Qualifikation dringend bräuchte.
JobRotation setzt genau an dem Qualifikationsbedarf der kleinen und mittelständischen Betriebe an. Deshalb ist es für mich auch nicht in erster Linie ein Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Für mich ist JobRotation in erster Linie ein Instrument zur Wirtschaftsförderung. Deswegen war es aus unserer Sicht auch nur konsequent, JobRotation nicht beim Sozialministerium, sondern beim Wirtschaftsministerium anzusiedeln. Mit dieser Vorstellung habe ich in den Ausschussberatungen allerdings auf Granit gebissen.
Da es mir wichtiger war, einen fraktionsübergreifend getragenen Antrag zu erhalten, habe ich darauf verzichtet, diese Vorstellung einer Ansiedelung beim Wirtschaftsministerium aufrechtzuerhalten. Gleichwohl halte ich es für einen großen Fehler, das so zu organisieren.
Ich hoffe, dass wir das Projekt mit den Vorschlägen, die wir in diesem Antrag unterbreiten, in Niedersachsen vorantreiben und aus seinem Schattendasein herausholen. Es wird aber auch notwendig sein, Hemmnisse, die wir derzeit im Arbeitsförderungsgesetz haben, im Rahmen der
SGB III-Novelle aufzubrechen und beiseite zu schieben. Ich bin mir sicher, dass Niedersachsen in diesem Bereich einen der ersten Plätze wird einnehmen können, wenn es uns gelingt, diese Hemmnisse beiseite zu schieben und wenn die Strukturen in Niedersachsen verbessert werden. Die Tatsache, dass dieser Antrag fraktionsübergreifende Unterstützung findet, ist meines Erachtens schon einmal eine ganz gute Voraussetzung dafür. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Frau Pothmer bin ich nicht der Auffassung, dass unser JobRotation-Programm ein Schattendasein führt. Im Gegenteil, liebe Frau Kollegin! Bereits seit 1997 werden diese Maßnahmen im Rahmen von Modellprojekten mit mehreren Trägern durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsinitiative ADAPT des Europäischen Sozialfonds ist hierfür ein Mittelvolumen in Höhe von ca. 2 Millionen DM aufgewendet worden. Vielleicht ist es sinnvoll, dass wir noch einen Moment innehalten,
denn die Beurteilung dessen, was Schattendasein ist, wird sich sehr schnell umkehren, wenn die Auswertung unserer Modellprojekte vorgelegt wird. Sie wissen, dass die Projekte derzeit ausgewertet werden. Ich will diesen Ergebnissen der Evaluierung nicht vorgreifen, kann aber doch schon so viel sagen, dass es eine Maßnahme wie kaum eine andere ist, die zugleich geeignet ist, den Qualifizierungsbedarf von Unternehmen zu decken und den Arbeitslosen neue berufliche Erfahrungen und damit Perspektiven zu eröffnen.
Für die Beschäftigten ist die Durchführung und Verbesserung betrieblicher Weiterbildungsaktivitäten eine präventive arbeitsmarktpolitische Strategie. Sie zielt vor allem darauf ab, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern. Sie haben schon beschrieben, wie das funktioniert. Ich will hinzufügen: Die Chance auf eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt wird gerade dadurch ganz deut
lich verbessert. Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Unternehmen mit Bedarf an Fachkräften kein neues aufwändiges Bewerbungsverfahren einleitet, sondern auf die eingearbeiteten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zurückgreift. Das ist sozusagen das Stück Marzipan, sage ich einmal. Insofern unterstützt JobRotation das Personalmanagement der Unternehmen und nicht zuletzt auch die Vermittlungsbemühungen der Arbeits- und Sozialverwaltung.
JobRotation ist zweifellos einer der wichtigen Mosaiksteine zur Komplettierung unserer umfassenden arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Strategie. Deshalb wollen wir das Thema auch so weit ausschöpfen, wie dies nur geht. Zugleich haben die Erfahrungen aus dem Modellprojekt und der Erfahrungsaustausch mit anderen nationalen und internationalen Projekten gezeigt Sie haben es deutlich gemacht: die Nachbarländer haben bereits einige große Fortschritte aufzuweisen -, dass JobRotations-Maßnahmen auch mit Ängsten der Beteiligten verbunden sind - das muss man wissen -, die zunächst einmal abgebaut werden müssen.
Immer wieder bangen die Beschäftigten, dass ihr Arbeitsplatz nach der Qualifizierung möglicherweise anderweitig besetzt werden könnte, gegebenenfalls sogar durch den Stellvertreter. Die Stellvertreter andererseits fürchten mangelnde Anerkennung im Betrieb, da bekannt ist, dass sie ja nur vorübergehend auf dem Arbeitsplatz eingesetzt sind, und sie sorgen sich um ihre Zukunft nach Ablauf der Maßnahme. Darin liegt in der Tat ein Problem für beide Seiten. Die Betriebe haben schließlich auch oft Bedenken, Außenstehende vorübergehend in die Arbeitsabläufe zu integrieren.
Das sind zwar keine unüberwindlichen Schwierigkeiten, aber doch solche, mit denen wir umgehen müssen, wenn die JobRotations-Maßnahmen erfolgreich sein sollen. Hierzu halten wir eine landesweite Koordinierung für erforderlich. Diese muss durch eine Stelle wahrgenommen werden, die sowohl über intensive Kontakte zu kleinen und mittleren Unternehmen verfügt als auch über Erfahrung in der Beratung und Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Projekten besitzt. Deshalb halten wir die Landesgesellschaft für Beschäftigung und Integration, die LaBIB, die denen, die mit Arbeitsmarktfragen viel zu tun haben, gut bekannt ist, für außerordentlich geeignet. Wir werden sie mit dieser Aufgabe betrauen, zumal die
Die benötigten Mittel aus dem ESF hat die Landesregierung mit ihrem Beschluss zum niedersächsischen Ziel-3-Programm bereits im November vergangenen Jahres zur Verfügung gestellt. Die Vorarbeiten sind jetzt abgeschlossen. Die Mittelfreigabe durch die Europäische Kommission ist erfolgt. Die Förderung kann nun beginnen. Deshalb bin ich dankbar, dass alle Fraktionen hier im Niedersächsischen Landtag durch ihre Beschlussfassung diesem Ziel mit einer so großen Schubkraft entsprechenden Ausdruck verleihen. - Danke schön.