Es ist aber in der Tat so: Man kann Lösungen erst dann ins Auge fassen, wenn man die Zielzahlen und die Zahlen tatsächlich kennt. Diese Erhebung muss einfach durchgeführt werden. Im Übrigen haben fast alle gesagt: Wir können derzeit nicht einmal die Zivildienstplätze besetzen. Es gibt nämlich nicht genügend Bewerber. Das hängt damit zusammen - ich habe es auch nicht geglaubt -, dass die Entscheidungen über die Zulassung zum Zivildienst so spät gekommen sind, dass sie das in ihrem Haushaltsjahr nicht mehr haben einbringen können. Das war durchgängig bei allen so. Wenn man das zusammenrechnet - es haben nicht alle die Zahlen nennen können -, hat es sich um einige hundert gehandelt. Das war für mich eigentlich ein ziemliches Unding. Das heißt, die Entscheidungen, zum Zivildienst zugelassen zu werden, sind zu spät zugestellt worden. Das hat aber nichts mit dem Land Niedersachsen zu tun, sondern mit dem Bund. Diese Situation herrscht dort auch zusätzlich zu der Tatsache, dass die Verkürzung eintritt. Deshalb hat es keinen Sinn, jetzt etwa die Überlegung anzustellen, die Schleswig-Holstein anstellt.
Wir haben unseren Haushalt im Kabinett verabschiedet. In der Diskussion im Kabinett stellt sich bisher nicht die Frage, ob wir gar noch zusätzliche Haushaltsmittel einzustellen haben. Diese werden wir zu diskutieren haben - der Ausschuss diskutiert auch, Sie diskutieren über den Haushalt -, und dann, wenn es notwendig werden wird, muss es sicherlich zu verschiedenen Überlegungen darüber kommen, wie das zu kompensieren ist. Das ist ganz klar. Es wird dann sicherlich auch zunehmend dazu kommen, dass sich die Zivildienstplätze nur noch auf bestimmte Bereiche beziehen werden. Das sehen auch alle Verbände so. Sie sind der Meinung, dass man die Zivildienstplätze dann stärker fokussieren müsste, und sie haben die Auffassung vertreten, dass manches, was von Zivildienstleistenden in besonderem Maße gut gemacht worden ist und ein echtes Bindeglied zwischen den Betreuten und dem Zivildienst darstellte - sei es im Krankenhaus oder anderswo -, dann möglicherweise wegfällt.
Wir befinden uns aber mitten in der Phase der Beratungen. Auch die Bundesregierung ist dabei. Ich habe auch den Eindruck, dass das derzeit sehr konstruktiv mit den Verbänden und jenen, die Zivildienstplätze vorhalten und bisher Zivildienstleistende beschäftigt haben, beraten wird.
Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Entwicklung frage ich: Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Attraktivität des Freiwilligen Sozialen Jahres zu erhöhen?
Frau Kollegin Schliepack, bei der letzten Plenarsitzung hatte ich gesagt, wie attraktiv das Freiwillige Soziale Jahr derzeit ist. Es gibt eine ganz lange Warteliste. Die Attraktivität lässt sich gar nicht mehr steigern, weder die des Freiwilligen Ökologischen Jahres noch die des Freiwilligen Sozialen Jahres. Die Attraktivität ist so hoch, was sich an der langen Warteliste zeigt. Derzeit lautet die Frage, ob die Verbände angesichts der Warteliste zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen werden. Die Frage kann ich Ihnen derzeit noch nicht beantworten, weil ich das in einem Gesamtzusammenhang sehe.
Frau Ministerin, ich will unmittelbar daran anknüpfen. Sind Sie nicht auch meiner Auffassung, dass es schon aufgrund der Tatsache, dass es einen derart großen Bewerbungsüberhang gibt, den Sie selbst hier gerade benannt haben, notwendig wäre, die Träger dabei zu unterstützen, die Zahl der Plätze zu erhöhen, weil es weder für die jungen Menschen hinnehmbar ist, dass ihr freiwilliges Engagement zurückgewiesen wird, noch für eine Gesellschaft gut sein kann, wenn sie dieses gesellschaftliche Engagement nicht aufgreift?
Frau Kollegin, Sie wissen ja, dass die Plätze für das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr von den Verbänden und jenen, die solche Personen beschäftigen, bezahlt werden.
Ich will Ihnen einmal sagen: Wir zahlen den Verbänden jährlich 40 Millionen DM für eine eigenständige systemische Verteilung. Daraus können sie ihre Mittel schöpfen, um zu bezahlen. Wenn sie nicht mehr bezahlen wollen, dann ist das nicht eine Angelegenheit, die das Land zur Zahlung zusätzlicher Mitteln veranlasst.
Frau Ministerin, auf welche Erkenntnisse stützen Sie denn Ihre Annahme, dass eine lange Warteliste besteht, wenn Sie zugeben, dass Sie noch nicht einmal wissen, wie viele Plätze in Niedersachsen insgesamt zur Verfügung stehen?
Es gab dazu vor nicht allzu langer Zeit eine umfassende Debatte im Bundestag, und aus diesem Sitzungsprotokoll habe ich beim letzten Mal zitiert, dass es in der Tat eine hohe Zahl an Interessenten gibt. Es wurde die Frage untersucht: Wer geht besonders gerne in das Freiwillige Soziale Jahr? Es ist auch die Frage untersucht worden, ob es mehr
Frau Ministerin, muss man vor dem Hintergrund, den Sie gerade genannt haben, davon ausgehen, dass die Aussage, dass es eine erheblich lange Warteliste für die vorhandenen Plätze gibt, nicht für Niedersachsen, sondern bundesweit gilt?
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen zu dieser Frage liegen mir nicht vor. Darum rufe ich jetzt auf
Frage 8: Einrichtung einer Station zur Versorgung besonders schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher mit psychischen Störungen im Osnabrücker Land
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht darf ich zur Geschäftsordnung zuerst anmerken, dass auf den Zuschauertribünen niemand anwesend ist und dass allen anderen, die im Saal sind bzw. auf der Pressetribüne zuhören, die Fragen ausgedruckt vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob wir hier Lesestunden veranstalten müssen. Jeder kann meine Frage im Einzelnen nachlesen. Könnten nicht nur die Fragen aufgerufen werden, und könnte dann nicht die Landesregierung die Fragen antworten?
Herr Kollege Schirmbeck, wir halten uns an unsere Geschäftsordnung, so wie wir das vereinbart haben. Ich bitte Sie, jetzt Ihre Frage vorzutragen.
In Niedersachsen gibt es in den stationären kinderund jugendpsychiatrischen Einrichtungen lediglich in Hildesheim, Königslutter und Lüneburg Stationen mit besonderen Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen. In Hildesheim gibt es 30 Plätze, in Königslutter zehn Plätze und in Lüneburg acht Plätze. Im Regierungsbezirk Weser-Ems gibt es seit Anfang dieses Jahres in der kinder- und jugendpsychi - - - jugendpsychi- - -
- Herr Plaue, Sie müssen doch auch einmal Gelegenheit zum Lachen haben; so viel haben Sie ja nicht zu lachen.
Im Regierungsbezirk Weser-Ems gibt es seit Anfang dieses Jahres in der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung in Aschendorf bei Papenburg eine Station mit besonderen Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen mit sechs Plätzen. Trotz dieser neu geschaffenen Plätze in Papenburg sind zur wohnortnahen Versorgung Minderjähriger, die wegen einer psychischen Störung mit Selbst- oder Fremdgefährdung besonders schutzbedürftig sind, ausreichende Plätze in Osnabrück dringend erforderlich.
Diese Lücke in der Versorgung hat in der Vergangenheit immer wieder unerträgliche therapeutische Situationen verursacht, insbesondere auch deshalb, weil immer häufiger Kinder und Jugendliche in psychiatrischen Landeskliniken für Erwachsene
aufgenommen werden müssen und dort nicht entsprechend ihrem Entwicklungsstand behandelt werden können. Insbesondere auch vonseiten der Erwachsenenpsychiatrie ist dies der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorbehalten worden.
Hinzu kommt, dass die wohnortnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen noch wichtiger ist als für erwachsene psychisch Kranke. Das Konzept, dass eine große Einrichtung für ganz Niedersachsen zuständig sein soll, entspricht dem nicht. Hierfür sprechen insbesondere die steigenden Fallzahlen von Kindern und Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie und die nur geringe Inanspruchnahme von Hildesheim aus der Region Osnabrücker Land. Mehrere Untersuchungen belegen, dass eine wohnortnahe Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente stationäre Behandlung ist und heutzutage als anerkannter Standard gelten muss. Eine Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Erwachsenenbereich kann zweifelsohne nicht einmal als letzte Notlösung angesehen werden, entspricht in keiner Weise fachlichen Erkenntnissen und kann nicht länger akzeptiert werden.
Aus der Region Osnabrück wurde durch die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung des Kinderhospitals Osnabrück dieser Missstand seit vielen Jahren benannt und beklagt, zumal die Abteilung eine Versorgung aller Kinder und Jugendlichen mit psychischen Störungen aus ihrem Einzugsgebiet anstrebt. Auch die Besuchskommission in Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung nach § 30 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke hat wiederholt die Situation bemängelt und den dringenden Handlungsbedarf festgestellt.
Der nach Einschätzung der Psychiatrischen Arbeitsgemeinschaft in der Region Osnabrück fachlich geeignete Träger des Kinderhospitals Osnabrück kann zur Behebung der Versorgungslücke in der Region Osnabrück im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung eine entsprechende Station mit acht Betten schaffen.