Protokoll der Sitzung vom 13.09.2000

telstandsinitiative. Dies kommt allerdings - das muss ich dazu sagen, das ist hier aber auch erwähnt worden - nur dann infrage, wenn auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Bevor wir diese Mittel nicht haben, macht ein Modellversuch „Heidebahn“ in dem weiterführenden Sinne keinen Sinn; denn schließlich fehlt es bisher nicht an Ideen, sondern es fehlt allein an Geld. Im Interesse der Sache und der „Heidebahn“ wäre es deshalb hilfreich, Herr Wenzel, wenn Sie und Ihre Freunde in Berlin uns nach Kräften dabei unterstützen würden, endlich die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Nahverkehrsstrecken zu verbessern.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal feststellen:

Erstens. Ich halte die Idee einer Regionalisierung von Bahnstrecken für zukunftsweisend.

Zweitens. Die Heideregion eignet sich für ein solches Konzept.

Drittens. Jetzt ist die Bahn am Zuge, ein Konzept der Regionalisierung vorzulegen und dessen Finanzierung abzusichern. Wir stehen Gewehr bei Fuß.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Überweisung des Antrages an die Ausschüsse. Damit soll sich federführend der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr befassen, und die Mitberatung soll in den Ausschüssen für Haushalt und Finanzen, für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen sowie für innere Verwaltung erfolgen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Arbeitserlaubnis von Saisonarbeitskräften auf den niedersächsischen Inseln verlängern - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1837

Dieser Antrag wird von der Kollegin Frau Ortgies eingebracht. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie muss einem Hotel- und Restaurantbetreiber zumute sein, wenn er weiß, dass sein Haus ausgebucht ist, er aber nicht weiß, wie Betreuung und Versorgung aus Mangel an Arbeitskräften bewältigt werden können? - Ich meine, das können überwiegend nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen nachempfinden, die selbst in mittelständischen Betrieben tätig sind.

Nach einem so genannten Hilfeschrei verschiedener Hotelbetreiber der einzelnen Inseln ist uns - ich meine, damit spreche ich parteiübergreifend für alle Mitglieder - bewusst geworden, dass dort eine Situation entstanden ist, der man unbedingt entgegenwirken muss. Schon am 11. Mai hat der DEHOGA-Landesverband Niedersachsen Herrn Ministerpräsidenten Gabriel auf die prekäre Arbeitskräftesituation hingewiesen. In einem Antwortschreiben aus der Staatskanzlei wurde dem DEHOGA daraufhin mitgeteilt, dass das Schreiben an das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales zur Prüfung des Anliegens weitergeleitet worden sei. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen am 15. Juni dieses Jahres mit dem DEHOGA und vor allen Dingen auch dem Arbeitsamt Emden wurde besonders deutlich, mit welchen Problemen sich Insulaner auseinander setzen müssen, die man am Festland überhaupt nicht kennt.

Arbeitslosen, die man eventuell vermitteln könnte, ist es wegen der Tideverhältnisse nicht möglich, täglich mit einem Schiff zu vorgegebenen Zeiten die Inseln vom Festland aus zu erreichen. Eine solche Möglichkeit besteht nur für die Insel Norderney. Diese Arbeitslosen, die, wie erwähnt, dann für mehrere Monate auf den Inseln leben müssen, können aber ihre Wohnungen auf dem Festland z. B. aus familiären Gründen nicht aufgeben, da sie ja nur als Saisonkräfte auf den Inseln arbeiten. Diese verzwickte Situation wirkt sich dann stark auf das Nettoeinkommen aus. Dieses Problem trifft überwiegend ungelernte Arbeitnehmer.

Nach Aussage von Herrn Sievers, Direktor des Arbeitsamtes Emden, sei trotz bundesweiter Ausschreibung eine Vermittlung kaum möglich. Somit hat man sich im Laufe der Jahre immer mehr auf ausländische Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten, überwiegend Polen, eingerichtet. Der dreimonatige Wechsel führt aber auf beiden Seiten, d. h. für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmer, immer wieder zu Problemen. Da sich die Lebenssituation in Polen ein wenig verbessert hat, sind viele nicht mehr bereit, nur für drei Monate nach Deutschland zu kommen, und, falls sie denn kommen, bedeutet das für den Arbeitgeber immer wieder eine zusätzliche Einweisung und Anlernzeit.

Es kommt hinzu, meine Damen und Herren - ich meine, dass das auf der anderen Seite wiederum sehr erfreulich ist -, dass sich die Saison auf den Inseln stark verlängert hat. Wenn früher nur drei Monate lang Saison war, so läuft diese heute von März bis Oktober sowie in den Weihnachtsferien und in der Neujahrszeit. Das heißt also, über fast neun Monate ist ein Inselaufenthalt heutzutage sehr gefragt.

Bislang darf ein Betrieb für sieben Monate NichtEU-Ausländer beschäftigen, pro Arbeitnehmer allerdings nur für drei Monate. Wird festgestellt, dass ein Betrieb einen Mitarbeiter länger als drei Monate beschäftigt, kann es sein, dass er ein Bußgeld von bis zu 20.000 DM zahlen muss. Meine Damen und Herren, welcher Betrieb kann sich ein solches Risiko leisten? Derzeit, d. h. im Jahr 2000, sind bisher 400 Arbeitserlaubnisse an Polen für alle Inseln ausgegeben worden. Der Gesamtbedarf wird auf 1.000 bis zum Ende der Saison geschätzt.

Nach dem Dafürhalten von Herrn Arbeitsamtdirektor Sievers könnte man das Arbeitskräfteproblem und möglicherweise auch das Problem der illegalen Beschäftigung dadurch in den Griff bekommen, dass die Anwerbestoppausnahmeverordnung, die bislang die Beschränkung auf maximal drei Monate vorsieht, dergestalt verändert wird, dass den Betrieben die Möglichkeit eingeräumt wird, dieses Personal für einen längeren Zeitraum einzustellen. Die derzeitige Regelung bedingt bei einer maximal siebenmonatigen Einsatzzeit der Saisonarbeitnehmer im Betrieb den dreimaligen Umschlag dieser Arbeitnehmer. Neben einer Verlängerung der Dreimonatsfrist in der ASAV muss den Betrieben auch die Gelegenheit gegeben werden, die bislang statthaften sieben Monate Arbeit mit Saisonarbeitskräften auf mindestens neun Monate zu verlängern, da die Arbeitslosenquote

auf den Inseln bei nur 0,8 % bis höchstens 4 % liegt.

Auch Frau Ministerin Merk hat sich eingeschaltet und Herrn Bundesminister Riester angeschrieben. Leider war die Antwort so oberflächlich - das haben Sie in Ihrem Schreiben an mich ja auch sehr bedauert, Frau Ministerin -, dass es sich nicht lohnt, über das zu diskutieren, was man aus Berlin mitgeteilt bekommen hat. Ich habe den Eindruck, dass man im Bundesarbeitsministerium in Berlin noch nicht einmal begriffen hat, um welche Problematik es sich hier handelt.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir den Weg gewählt, ein Votum des Landtages herbeizuführen, damit man in Berlin endlich erkennt, wie dringend das Problem auf den Inseln einer Lösung bedarf. Für meine Fraktion kann ich die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen nur bitten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Es muss doch möglich sein, § 4 Abs. 1 ASAV wie folgt zu ergänzen:

„Die Dreimonatsbefristung der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Satz 1 und von sieben Monaten für den Betrieb nach Satz 2 kann aus besonders begründetem Anlass verlängert werden, wenn dies aus arbeitsmarktlichen Gründen - insbesondere wenn ansonsten der Arbeitskräftebedarf nicht sichergestellt werden kann erforderlich ist. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft das örtlich zuständige Arbeitsamt.“

Ich kann nur noch einmal die Bitte an Sie alle aussprechen: Helfen Sie mit, damit sich die Arbeitsbedingungen auf den Inseln für die Zukunft zum Positiven wenden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin Merk hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine besonders begehrte Ferienregion in Niedersachsen ist Ostfriesland, sind insbesondere die Ostfriesi

schen Inseln. Wegen ihrer geografischen Lage ist dort die Arbeitsmarktsituation in der Hauptferiensaison jedes Jahr problematisch und wird immer problematischer.

Aus diesem Grunde haben sich Vertreter der Inseln und des DEHOGA-Verbandes an den Tourismusausschuss gewandt. Im Juni hat es deshalb im Ausschuss die Anhörung gegeben, die Frau Ortgies bereits beschrieben hat, um die Arbeitskräftesituation auf den Nordseeinseln im Einzelnen zu analysieren. Die örtlichen DEHOGA-Vertreter sowie der Emder Arbeitsamtdirektor hatten Gelegenheit, die Problemlage ausführlich darzustellen.

Da der Tourismus die wichtigste wirtschaftliche Grundlage für die Ostfriesischen Inseln ist, besteht ein besonderes wirtschaftliches Interesse, das breite Angebot im Hotel- und Gaststättengewerbe während der Saison uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Deshalb habe ich sofort reagiert und in Abstimmung mit Abgeordneten der CDU- und der SPD-Fraktion an den zuständigen Bundesarbeitsminister geschrieben und ihn gebeten, kurzfristig - da ging es um diese Saison - eine notwendige Änderung der Anwerbestoppausnahmeverordnung vorzunehmen. Bedauerlicherweise hat der Bundesarbeitsminister keine Möglichkeit gesehen, Abhilfe durch Änderung des Arbeitsgenehmigungsrechts zu schaffen, da die derzeitige Regelung ein nach schwierigen Verhandlungen gefundener Kompromiss sei, der nicht verändert werden sollte.

Im Gegensatz zu Frau Ortgies bin ich allerdings der Meinung, dass der Bundesarbeitsminister das Problem sehr wohl kennt. Berlin ist nicht so weit entfernt, und dem Minister ist das auch nicht unbekannt. Es ist nicht leicht, wenn man einen Kompromiss gefunden hat, diesen wieder zu ändern. Das wird das Problem sein.

Ich bedauere diese Entscheidung auch. Ich hatte gehofft, dass wenigstens die kleine von mir vorgeschlagene Änderung der Anwerbestoppausnahmeverordnung, wonach in besonderen Situationen eine über die zulässige Dreimonatsbeschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern aus NichtEU-Staaten hinausgehende Beschäftigung zugelassen werden kann, möglich sein würde. In meinem Haus war aus Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium bekannt, dass die große Lösung, d. h. die Genehmigung einer sechsmonatigen Arbeitserlaubnis für Saisonbeschäftigte von Anbeginn an, keine Zustimmung finden würde.

Der DEHOGA-Verband, dem die ablehnende Haltung des BMA mitgeteilt wurde, ist mit dem Ergebnis genauso wenig zufrieden wie ich. Deshalb hat der Verband erneut die Landesregierung angeschrieben und aufgefordert, sich für eine weiter gehende Änderung der Anwerbestoppausnahmeverordnung einzusetzen. Allerdings ist der Adressat - davon wird in dem Entschließungsantrag richtigerweise ausgegangen - die Bundesregierung in Berlin.

Die Landesregierung wird alles in ihren Möglichkeiten Liegende tun, um eine tragfähige Lösung des Arbeitskräfteproblems auf den Inseln zu erreichen. Deshalb hat mein Haus die Vertreter der Inseln, des DEHOGA-Verbandes, des Landesarbeitsamtes sowie des Wirtschaftsministeriums noch im September zu einem Gespräch eingeladen, um im Expertenkreis nach Lösungen zu suchen und um insbesondere auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzusprechen. Denn, meine Damen und Herren - ich habe das auch Ihnen, Frau Ortgies, gesagt -: Natürlich sind auch die Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ländern, die in kurzer Zeit der Europäischen Union beitreten werden, andere als die, die in den 50-er Jahren gestellt wurden; ich denke nur an die Unterbringung. Da muss man Profil zeigen, da muss man sich verbessern. Es kann natürlich nicht sein, dass am Ende die Hotels ausgebucht sind, aber an jeder Tür ein Zettel hängt, auf dem steht: Sie finden rechts den Staubsauger und links den Besen. - Deshalb müssen auch die Arbeitgeber mitmachen und denjenigen, die sie zum Arbeiten holen wollen, ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Wenn es morgen nicht mehr die Polen sind, dann sind es andere, die arbeiten wollen aber nicht zu Bedingungen, wie wir sie in den 50er Jahren hatten. Das muss man allen sagen, und daran kann man arbeiten. Man kann sich damit auch in qualitativer Hinsicht ein Profil verschaffen, weil man dadurch nämlich Personal gewinnt, das sich mit dem, was es tut, identifiziert.

Meine Damen und Herren, wir werden erneut einen Vorstoß in Richtung Bundesarbeitsministerium unternehmen, die Anwerbestoppausnahmeverordnung entsprechend den arbeitsmarktlichen Notwendigkeiten auf den Ostfriesischen Inseln zu ändern. Die Situation dort ist einmalig und nicht vergleichbar etwa mit dem Tourismus im Gebirge.

Es ist und bleibt unser Anliegen - das will ich deutlich machen -, die wirtschaftliche Existenz der Hotel- und Gaststättenbetriebe auf den Inseln unter

allen Umständen zu erhalten. Was hätten sie denn sonst, wenn nicht das? Und wir, was hätten wir, wenn wir dort nicht hingehen könnten? Es fehlte viel.

Insofern, meine Damen und Herren, unterstützt die Landesregierung die Zielsetzung dieses Entschließungsantrags.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Frau Janssen-Kucz ist die nächste Rednerin. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Frau Ministerin schon sagte, hatten wir als Tourismusausschuss das ganz intensive Gespräch, in dem insbesondere der Vertreter des Arbeitsamtes Emden die Situation auf den Ostfriesischen Inseln hinsichtlich der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften sehr differenziert dargestellt hat.

Alle Fraktionen waren sich einig, dass mit der Sozialministerin ein Gespräch über die Gesamtproblematik geführt wird, um einen Vorstoß beim Bundesarbeitsministerium zu unternehmen mit dem Ziel, eine schnelle und kurzfristige Lösung vielleicht noch für diese Saison auf den Weg zu bringen.

Das hat nun nicht so ganz geklappt. Aber es handelt sich um ein rein regionales Problem. Das will ich noch einmal hervorheben. Dieses Problem existiert nicht auf dem Festland und auch nicht in anderen Urlaubsregionen. Es beruht auf den Fährverbindungen, der Tideabhängigkeit und der Tatsache - Frau Ortgies hat bereits darauf hingewiesen -, dass man eine Zweitwohnung benötigt, was erhebliche Kosten verursacht, sodass den Hilfsarbeitskräften netto nur wenig übrig bleibt.

Wenn wir schnell etwas ändern wollen, wie wir es versucht haben, dann brauchen wir diese Ausnahme von § 4 der Anwerbestoppausnahmeverordnung. Dies hätte natürlich an die hier erörterten regionalen Bedingungen gekoppelt werden müssen, die andernorts nicht vorhanden sind und die die tideabhängigen Inseln in diese Situation bringen.

Die Sozialministerin hat einen Vorstoß unternommen. Die Antwort lautete, wie gehört, dass man an dem lang gesuchten Kompromiss in § 4 ASAV bis zum Jahr 2003 nichts ändern möchte, weil man befürchtet - das kann ich nachvollziehen -, dass sonst Tür und Tor für andere Ausnahmeregelungen geöffnet werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur noch einmal an das Gezerre um die Green Card erinnern und darauf hinweisen, dass ich die Argumente des Bundesarbeitsministers nachvollziehen kann. Ich glaube auch nicht, dass ein Entschließungsantrag des Niedersächsischen Landtags an der Haltung des Bundesarbeitsministers etwas ändern wird. Deshalb sollten wir jetzt gemeinsam konkret handeln und das Übel an der Wurzel anpacken. Sollte dies gelingen, werden davon nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer - insbesondere die ausländischen Saisonarbeitskräfte - etwas haben. Das Grundübel auf den Ostfriesischen Inseln ist nicht die Dreimonatsbefristung für ausländische Saisonarbeitskräfte, sondern es sind die Arbeitsbedingungen. Wir müssen zusammen mit den DEHOGA-Betrieben die Arbeitsbedingungen auf den Inseln so gestalten, dass die Bezahlung der Arbeitskräfte und die Arbeitsplätze perspektivisch verbessert werden. Dazu brauchen wir auch die Unterstützung durch das Sozialministerium. Es geht darum, längerfristige Beschäftigungsverhältnisse über dem Existenzminimum zu schaffen, nicht aber darum, Beschäftigungsverhältnisse am Rande oder möglicherweise sogar unterhalb des Existenzminimums zu unterstützen. - Ich spreche hier aus eigener Erfahrung; denn ich habe einen ganzen Teil meines Studiums über Saisonarbeit auf den Inseln finanziert, sodass ich von daher weiß, wie die Bedingungen dort aussehen. - Es geht ebenfalls - auch das wurde erwähnt - um Möglichkeiten zur menschenwürdigen Unterbringung. Es geht nicht um den vornehmen Begriff „Zweitwohnung“. Zum Teil werden die ungelernten Arbeiter in Hühnerställen oder in Baracken untergebracht.

(Widerspruch bei der CDU)

- Das ist so. Das hat sich auch in den letzten 15 oder 20 Jahren nicht zum Positiven hin verändert. Das stimmt so. Ich kann das so stehen lassen.

(Zuruf von Frau Pruin [CDU])

- Die mögt wohl kin Höhner hebben, aber dor geft’s wat anners. - Das geht jetzt von meiner Zeit ab; ist aber auch egal. - Meiner Meinung nach kann dort nur etwas gelingen, wenn wir die dortigen

Arbeitsverhältnisse gemeinsam verbessern; denn das langfristige Ziel muss es sein, auch deutsche Arbeitnehmerinnen wieder für die Inseln zu interessieren und nicht immer nur auf der Suche nach Saisonarbeitskräften aus dem Ausland zu sein. Frau Merk hat darauf hingewiesen. Polen - was kommt danach? Wie weit sollen wir noch reisen, um die Versorgung unserer Gäste sicherzustellen. Nur dann, wenn es gelingt, ein stabiles soziales Netz für die Arbeitnehmerinnen auf den Inseln aufzubauen, können wir die Probleme der Gegenwart angehen und sie für die Zukunft auf den richtigen Weg bringen.

Meiner Meinung nach müssen wir zweigleisig fahren - auch Frau Merk hat es gesagt -: Änderung des § 4 der Anwerbestoppausnahmeverordnung und Veränderung der Arbeitssituation auf den Ostfriesischen Inseln zum Positiven hin. In diesem Sinne sollten wir weiter arbeiten. - Danke schön.