Protokoll der Sitzung vom 12.10.2000

Ich halte es für völlig falsch und unangebracht, wenn es um die Frage der Gesundheit geht und wenn die Sorge der Bevölkerung in Bezug auf Krebserkrankungen berechtigterweise sehr hoch ist, dass man dann nicht mit dem herausrückt, was man weiß. Wir wissen aber auch, dass wir nur über eine sehr lückenhafte Dokumentation verfügen, sodass auch ich auf Appelle allgemeiner Art angewiesen bin, weil ich gar nicht weiß, an wen ich mich sonst richten könnte. Ich kann mich also nur an die Kommunen und an die Wasserversorger richten mit der Bitte, das offen zu legen. Es ist besser, das jetzt zu tun und nicht damit zu warten, weil die Folgen ansonsten noch viel schlimmer sein werden.

Jetzt Frau Steiner!

Frau Ministerin, in Anbetracht der Tatsache, dass die Verunreinigungen durch PAK und die Folgen von PAK-Belastungen meistens unterbewertet werden - das ist auch in Ihrer Antwort auf die Anfrage passiert -, frage ich Sie: Halten Sie es nicht für notwendig, dass man die Suche nach diesen Wasserrohren intensiviert und dass man auch dafür sorgt, dass sie schnell ausgetauscht

werden und nicht peu à peu, weil sich das über Jahre hinziehen kann?

Frau Merk!

Falls Sie das so verstanden haben, dass ich das nicht ernst nehme oder dass das Thema in irgendeiner Weise heruntergespielt wird, müssen Sie mich schlichtweg falsch verstanden haben. Ich halte es für außerordentlich problematisch, dass wir solche Situationen haben. Wir haben im Gesundheitsbereich immer wieder solche Problemlagen, und die sind so schnell wie möglich, so sie bekannt werden, offen zu legen.

Ich kann aber nicht mehr tun, als alle diejenigen, die die Rohre gebaut haben, die die Netze kennen und die sie betreiben, zu bitten, umgehend so damit umzugehen, wie man das macht, wenn man weiß, dass das sehr gesundheitsgefährdend sein kann, nämlich die Rohre umfassend und schnell auszutauschen. Das ist das, was wir derzeit auch machen.

Seine zweite Zusatzfrage stellt Herr Schwarzenholz.

Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Eingangsbemerkung dargestellt, dass Ihr Ministerium nicht weiß, wo in Niedersachsen derartige Rohre eingebaut sind. Ich frage Sie daher: Welche konkreten Schritte unternehmen Sie, um dieses seit Jahrzehnten bekannte Problem, das offensichtlich bei Ihnen bisher keine Aktivitäten ausgelöst hat, anzugehen, insbesondere unter dem Aspekt, dass offensichtlich die Trinkwasserunternehmen den Druck des für die Gesundheitsvorsorge zuständigen Ministeriums brauchen, um dieses Thema nun endlich ernst zu nehmen?

Noch einmal Frau Ministerin!

Herr Abgeordneter, derzeit erfolgt in dem Zusammenhang eine Dokumentation dezentral bei den Wasserversorgern und Kommunalbehörden. Diese Dokumentation ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Gesundheitsverwaltung hat jedoch im Hinblick auf die Berichterstattungspflicht gegenüber der Europäischen Union im NLGA eine zentrale Trinkwasserdatenbank aufgebaut. Wir können nicht an den Rohren ansetzen, sondern wir sind für das Trinkwasser und seine Kontrolle zuständig. Es wurde also eine zentrale Trinkwasserdatenbank aufgebaut, in der alle Grenzwertüberschreitungen im Wasser größerer Wasserversorgungsanlagen, nämlich bei mehr als 5.000 Abnehmern, erfasst werden. Insofern ist derzeit eine Berichterstattung über etwa 70 % der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen möglich, und das wird auch gemacht. Für uns ist jedoch der Schadstoffgehalt des Wassers das gesundheitlich Relevante. Natürlich ist auch die Rohrnetzbeschaffenheit ein Problem. Seit 1993 haben wir bei allen Proben, die wir in Niedersachsen durchgeführt haben, lediglich drei Überschreitungen feststellen können. Ich kann nur sagen: Wir setzen am Wasser an. Richtig ist, dass die Betreiber und diejenigen, die die Rohre eingebaut haben, dort ansetzen müssen. Das ist das, wozu wir aufrufen können. Wir selbst sind nicht diejenigen, die die Rohre im Einzelnen kennen, sondern das sind die Verantwortlichen, also die Kommunen und Wasserversorger. Diejenigen, die damit ihr Geschäft machen, sind auch diejenigen, die wir auffordern müssen und auch aufgefordert haben.

Noch einmal Frau Steiner! - Danach folgt Herr Hagenah.

Frau Ministerin, wenn Ihnen über die Datenbank ein Großteil der Orte bekannt ist, wo diese Rohre liegen, frage ich Sie, ob Sie diese auch veröffentlichen oder ob Sie dafür sorgen, dass die veröffentlicht werden.

Frau Ministerin!

Selbstverständlich. Ich müsste eine schlechte Gesundheitsministerin bzw. keine sein, wenn ich das verschweigen würde.

(Möllring [CDU]: Das ist ja bald so weit!)

Herr Hagenah!

Frau Ministerin, wie passt Ihr richtiges Bekenntnis zu Transparenz und Offenheit in dieser für die Menschen sehr wichtigen Frage, weil es sie persönlich betrifft, dazu, dass Sie in einer anderen Antwort bekannt haben, dass es in der Vergangenheit schon mehrere, wenn auch wenige Grenzwertüberschreitungen gegeben hat und es offensichtlich erst eines Berichtes in „Plusminus“ mit dramatischen Hypothesen bedurft hat, dass Sie jetzt in einem sehr kurzen Takt mit Ihren Fachbehörden aktiv werden?

(Groth [SPD]: Sie war schon immer aktiv!)

Frau Ministerin!

Herr Abgeordneter, es gab, wie ich schon vorgetragen habe, den Fall Lauenförde. Hierzu habe ich Ihnen vorgetragen, dass sofort vorgegangen worden ist und dass derzeit noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen. Das andere war der Fall Delmenhorst. Auch hier ist sofort reagiert worden. Es ist nie etwas verschwiegen worden. In Delmenhorst gab es die ersten beiden Fälle, und in Lauenfeld gab es den dritten Fall. Niemals ist etwas verschwiegen worden.

Damit ist diese Frage beantwortet.

Wir kommen zur

Frage 3: Nichtbesetzung von Schulleitungsstellen wegen beabsichtigter Verschmelzung von Hauptschulen und Realschulen

Herr Klare, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach mir vorliegenden Informationen werden seitens der Bezirksregierungen trotz Ausscheidens der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber Schulleitungsstellen, insbesondere an nicht verbundenen Hauptschulen und Realschulen nicht wiederbesetzt, weil die Landesregierung nach 2002 beabsichtigt, nicht verbundene Hauptschulen und Realschulen zu Sekundarschulen zu verschmelzen. Gleiches gilt grundsätzlich für Schulleitungsstellen an Orientierungsstufen, da die Zukunft dieser Schulform ebenfalls zur Disposition steht.

Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die Schulen einen Anspruch auf schnellstmögliche Wiederbesetzung der Schulleitungsstellen haben:

1. Trifft es zu, dass sie Schulleitungsstellen insbesondere für nicht verbundene Hauptschulen und Realschulen, aber auch an Orientierungsstufen trotz Ausscheidens der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber im Hinblick auf mögliche Veränderungen in der Schullandschaft nach 2002 nicht ausschreibt oder wiederbesetzt?

2. Wenn ja, wie sollen die betroffenen Schulen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ohne die Bereitstellung erforderlicher Schulleitungsstellen ihre Arbeit im Hinblick auf die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler leisten?

3. Wenn nein, wie erklärt sie sich die Tatsache, dass seitens der Bezirksregierungen trotz Ausscheidens der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber entsprechende Wiederbesetzungsverfahren verzögert, zurückgehalten bzw. nicht betrieben werden?

Die Antwort erteilt die Frau Kultusministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klare, in Ihrer Anfrage zur Nichtbesetzung von

Schulleitungsstellen verwenden Sie den Begriff der Verschmelzung von Haupt- und Realschulen. Sie beziehen sich damit auf die in der Schulstrukturdebatte der Landesregierung vorgeschlagenen Sekundarschule, die als verbundene Haupt- und Realschule entweder kooperativ oder integrativ geführt werden soll. Ich fände es gut, wenn wir bei diesen Begrifflichkeiten blieben und dies nicht Verschmelzungen nennen würden.

Sie fragen die Landesregierung, ob es zutrifft, dass wir Schulleitungsstellen im Hinblick auf die Veränderungen der Schullandschaft nicht ausschreiben oder wiederbesetzen. Dazu möchte ich Ihnen mein Vorgehen erläutern.

Den Bezirksregierungen ist Anfang September dieses Jahres mitgeteilt worden, dass die Ausschreibung der für das Schulverwaltungsblatt Oktober 2000 angemeldeten Stellen als vorübergehende Maßnahme ausgesetzt ist. Von der Aussetzung der Ausschreibung waren 14 Stellen betroffen. Nach erfolgter Prüfung werden acht dieser Stellen im Novemberheft des Schulverwaltungsblattes ausgeschrieben. Die Besetzung dreier Stellen ist nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung nicht erforderlich. Die Notwendigkeit der Ausschreibung der verbleibenden drei Stellen wird derzeit noch geprüft.

Die vorübergehende Aussetzung der Ausschreibungen habe ich unter zwei Aspekten für erforderlich gehalten. Zum einen werden Orientierungsstufen voraussichtlich mittelfristig nicht mehr als selbstständige Schulen existieren. Somit muss aus Gründen einer sparsamen Haushaltsführung eine ungeprüfte Besetzung der Stellen vermieden werden. Es müsste auch in Ihrem Interesse sein, dass hier durch Besetzungen von Schulleitungsstellen auf Lebenszeit keine Tatsachen geschaffen werden. Ich wundere mich, dass - er war es wohl - Herr Busemann eine gegenteilige Presseerklärung herausgegeben hat, nämlich dass wir so Tatsachen schaffen würden. Das Gegenteil ist der Fall.

Zum anderen muss für die Bewerberinnen und Bewerber bzw. die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber Klarheit bestehen. Sie wissen, dass eine amts- und besoldungsangemessene Beschäftigung für diese Inhaberinnen und Inhaber von Funktionsstellen gewährleistet sein muss. Dies wäre beispielsweise bei einer möglichen Anbindung der Orientierungsstufe als Förderstufe an die Sekundarschule oder an das Gymnasium oder auch durch Zusammenfassung von Schulen für die in der

Schulleitung Tätigen zumindest zum Teil nicht gegeben. Diese Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber wären als unterwertig Beschäftigte z. B. an andere Schulen und an andere Standorte zu versetzen.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Es geht der Landesregierung nicht darum, Stellen einzusparen - größere Systeme haben Anspruch auf eine höhere Leistungskapazität -, sondern um ein sorgfältiges Verfahren der Stellenbesetzung, und zwar sowohl mit Blick auf die Qualität schulischer Arbeit als auch im Interesse der Bewerberinnen und Bewerber.

Zur Frage der Ausschreibung von Funktionsstellen an selbstständigen Orientierungsstufen sowie Haupt- und Realschulen sind zwischenzeitlich in Absprache mit den Bezirksregierungen Kriterien entwickelt worden, die vor Ausschreibung einer derartigen Funktionsstelle einer Prüfung zugrunde gelegt werden sollen. Die Beachtung dieser Kriterien wird sicherstellen, dass die Schulleitungsaufgaben auch bei Nichtbesetzung einer frei gewordenen Schulleitungsstelle weiterhin im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden. Dabei werden bei der Entscheidung, ob eine frei gewordene Stelle ausgeschrieben und wiederbesetzt werden soll, besondere Rahmenbedingungen einzelner Schulen berücksichtigt.

Nachfolgende Kriterien bzw. Verfahrensabläufe liegen der Prüfung von Stellenausschreibungen an selbstständigen Schulen der Schulformen Orientierungsstufe, Haupt- und Realschule im Einzelnen zugrunde:

Erstens. Im Falle des Freiwerdens einer Funktionsstelle an einer selbstständigen Haupt- oder Realschule erfolgt vor Ort durch die Schulaufsicht eine Erörterung mit dem Schulträger hinsichtlich einer möglichen Zusammenlegung von Schulen. Sie wissen, dass auch der Schulträger dadurch durchaus seine Vorteile hat. Diese Zusammenlegung gibt es ja auch bereits an einigen Stellen. An anderen Stellen, beispielsweise in Schulzentren, gibt es diese nicht.

Zweitens. Führt die Erörterung mit dem Schulträger nicht zu einem Antrag auf Zusammenlegung von Schulen, ist zu prüfen, ob a) im Falle des Freiwerdens der Stelle einer Schulleiterin oder eines Schulleiters die Aufgabe durch die Stellvertreterin oder den Stellvertreter kommissarisch wahrgenommen werden kann und in der Folge jene

der stellvertretenden Schulleiterin oder des stellvertretenden Schulleiters durch eine Lehrkraft des Kollegiums und b) im Falle des Freiwerdens der Stelle einer stellvertretenden Schulleiterin oder eines stellvertretenden Schulleiters die Aufgaben kommissarisch durch eine Lehrkraft wahrgenommen werden können.

Drittens. Befindet sich der Schulstandort in einem Schulzentrum, ist auch zu prüfen, ob die Aufgaben der Schulleitung kommissarisch durch die Schulleiterin oder den Schulleiter einer benachbarten Schule, die meistens unter einem Dach geführt oder sogar auf einem Schulflur beheimatet ist, wahrgenommen werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Prüfung jedes Einzelfalles aufgrund der oben genannten Kriterien wird entschieden, ob eine Stelle ausgeschrieben und wiederbesetzt wird. Von den bisherigen 14 Stellen sind, wie gesagt, acht Stellen bereits freigegeben worden. Drei Stellen werden nicht ausgeschrieben. Bei zwei Stellen handelt es sich um Funktionsstellen an einer selbstständigen Orientierungsstufe, die zum 1. August 2001 neu errichtet wird. Der Standort dieser Schule liegt gegenüber einer Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe. Der Stufenleiter der Orientierungsstufe im Schulzentrum ist - auch auf Wunsch der Planungsgruppe - bereit, die Schule im Aufbau zu begleiten. Schulleitungsaufgaben werden darüber hinaus von Mitgliedern des künftigen Kollegiums übernommen. Die dritte nicht zur Ausschreibung vorgesehene Stelle ist die einer Leiterin oder eines Leiters einer Orientierungsstufe im Landkreis Osterholz. Nach Bericht der Bezirksregierung können die Aufgaben einer Schulleiterin oder eines Schulleiters durch die stellvertretende Schulleiterin oder den stellvertretenen Schulleiter und in der Folge Aufgaben durch eine Lehrkraft des Kollegiums wahrgenommen werden. Von den noch zu prüfenden drei Stellen ist bereits eine seit dem 1. August 2000 frei, und zwar am Realschulzentrum Heidberg in Braunschweig. Zwei weitere Stellen werden frei, und zwar zum einen in der Stadt Braunschweig die Orientierungsstufe Diesterwegstraße zum 1. November 2000 und zum anderen in einer Realschule in Haselünne im Landkreis Emsland zum 1. August 2001. Lösungen werden zügig geprüft.

Zu Frage 2: Die Entscheidung über eine Stellenausschreibung berücksichtigt, dass die Schullei

tungsaufgaben im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden.

Zu Frage 3: Entfällt.

Die erste Frage stellt Herr Klare.