Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

an die Fläche und den ländlichen Raum denken würde.

Für die CDU-Fraktion stellt sich noch immer die Frage, warum die Beschäftigungsquote für Behindertenarbeitsplätze von der Landesregierung nicht erfüllt wird. Auch dies ist ein Bereich, in dem es noch viel zu tun gibt; denn mit den Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe müssten viel mehr Plätze geschaffen werden können. Wir sind gespannt, wie Sie diese Aufgabe in Zukunft lösen.

Was die Demenzkranken anbelangt, sind wir uns alle darüber einig, dass in diesem Bereich eine stärkere Berücksichtigung der Pflegepersonen im Rahmen des Pflegegesetzes notwendig ist. In der Antwort auf die Frage 2.4 führen Sie aber lediglich auf, dass Sie die Ankündigung eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen für demenziell Erkrankte mit Interesse zur Kenntnis genommen haben und dies als einen ersten Schritt ansehen. Wir würden uns mehr darüber freuen, wenn Sie im Bundesrat die entsprechenden Initiativen auch der CDU-geführten Länder Bayern und BadenWürttemberg aktiv unterstützen würden; denn in öffentlichen Erklärungen wird immer wieder von dieser Notwendigkeit gesprochen. Wenn es aber um konkretes Handeln geht - siehe Ihre Antwort -, nimmt man dies lediglich mit Interesse zur Kenntnis. Es geht also darum, auch zu handeln und nicht nur allgemeine Floskeln von sich zu geben.

Was den Abschnitt „Haushalt“ anbelangt, so muss ich hier nur noch einmal auf die Angebote im Kindertagesstättenbereich im Rahmen einer integrativen Betreuung und Förderung eingehen. Durch die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes wurde auch die entsprechende Durchführungsverordnung aufgehoben. Vor Ort hört man immer wieder von den Unsicherheiten, die sich auf diesen Bereich und auf die Frage, wie man in den Kindergärten die integrative Erziehung weiter entwickeln will, beziehen. Ich hätte zu diesem Bereich gern einmal gewusst, wie sich die Zahl der neuen Integrationsgruppen im Kindergartenbereich in Niedersachsen tatsächlich darstellt. Hier bleiben also auch die Fragen offen. Sie haben zwar erwähnt, dass mit der Durchführungsverordnung noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Doch mir fehlt im Moment noch der Glaube daran. Ich hoffe, dass Sie dieses Ziel umsetzen werden.

Im Bereich des Zivildienstes drückt sich die Landesregierung eindeutig um eine Antwort herum. Nicht nur, dass sie noch einmal die rechtlichen

Voraussetzungen für die Ableistung des Zivildienstes mit einer Aufzählung der einzelnen Zivilstellen auflistet, sie lässt darüber hinaus nur die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände reden, die eindeutig von „Benachteiligungen im so genannten niederschwelligen Bereich“ sprechen, wo es tatsächlich darum geht, neben der normalen Betreuung von Menschen mit Behinderungen bzw. pflegebedürftigen Menschen auch Leistungen anzubieten, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Teilnahme an Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen, an einem Bummel durch die Stadt, am Kirchgang usw. wird in der Regel von Zivildienstleistenden unterstützt. Sie antworten hier aber nur, dass es im Grunde zu einem Leistungsabbau kommt und dass bestimmte Leistungen von Selbstzahlern nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Natürlich ist durch den Rechtsanspruch die Betreuung von Menschen mit Behinderungen gesichert. Darauf, dass die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ganz wesentlich auch zur Würde gehört und deshalb nicht abgebaut werden kann, gibt die Landesregierung keine Antwort.

(Beifall bei der CDU)

Sie verweist auf die Empfehlungen zur Ausgestaltung des Zivildienstes der beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegliederten Arbeitsgruppe und begrüßt diese letztendlich. Vielleicht kann Frau Ministerin in Ihrer Erwiderung gleich darauf eingehen und vom Ergebnis eines Gesprächs berichten, das am 2. November 2000 mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege stattgefunden hat.

Ansonsten kann man aus der Antwort im Grunde nichts herleiten, was zu einer Befriedigung der Zivildienstsituation führen könnte.

Den besonderen Bedürfnissen von Frauen mit Behinderungen, die Leistungen der Rehabilitation und der Pflege benötigen, sollte Rechnung getragen werden. Legt man einmal die Beantwortung der Fragen zu Abschnitt VII - Frauen - zugrunde, stellt man fest, dass tatsächlich nicht viel für diesen Personenkreis getan wird, auch wenn darauf hingewiesen wird, dass es ein Sonderprogramm in Höhe von insgesamt 14 Millionen DM gibt, das auch Frauen zugute kommt, die bevorzugt zu fördern sind. Nur, es werden keine konkreten Zahlen genannt, und es fragt sich, wie groß der Anteil der Frauen mit Behinderungen an diesem Programm überhaupt ist.

Was die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen angeht, gelten natürlich grundsätzlich das Benachteiligungsverbot bzw. der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz. Trotzdem gibt es im öffentlichen Leben immer wieder die Situation, dass jemand aufgrund seiner Behinderung von der Teilnahme an bestimmten Leistungen, die er gerne in Anspruch nehmen möchte, ausgeschlossen wird; es kann z. B. vorkommen, dass jemandem mit Behinderung das Betreten eines Lokals verboten wird. Es gibt immer noch keine Regelungen, die diejenigen in solchen Fällen zu anderem Handeln verpflichten. Dies ist auch im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu sehen.

Sie haben darauf hingewiesen, dass der Behindertenbeauftragte mit Finanzmitteln des Landes einen entsprechenden Gesetzentwurf hat erstellen lassen. Dieser Satz bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf fachlich-inhaltlich nicht mit der Landesregierung abgestimmt ist und dass Sie, wenn man die Antwort auf die Frage VIII.3 a hinzunimmt, mit diesem Gesetzentwurf auch nicht konform gehen.

Wir werden in der Beratung dieses Gesetzentwurfs, der von Ihrem Behindertenbeauftragten erstellt und von der Grünen-Fraktion in den Landtag eingebracht wurde, genügend Möglichkeiten haben, Ihre Forderung zu erörtern, dass Gesetze des Landes detailliert mit bestehenden oder zu erwartenden bundesgesetzlichen Regelungen abgestimmt sein müssen. Es ist aber eine Diskriminierung Ihres Behindertenbeauftragten - er gehört der SPD an -, dass ein von ihm entwickelter Gesetzentwurf nicht von der SPD-Fraktion bzw. der Landesregierung, sondern von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wird.

Insgesamt ist festzustellen, dass wir in diesem Bereich noch einige wichtige Aufgaben zu erfüllen haben. Bei allen noch vor uns liegenden Gesetzesberatungen muss der Mensch mit einer Behinderung im Mittelpunkt stehen.

In Verbindung mit der von der Bundesregierung geplanten Einrichtung von gemeinsamen Beratungs- und Servicestellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten geht es darum, zu erreichen, dass die Menschen mit Behinderungen schnell und unbürokratisch zu einer bedarfsgerechten und ihrer Behinderung entsprechenden Hilfe und Betreuung kommen. Wir sollten aufpassen, dass der insgesamt gute Eingliederungs- bzw. Realisierungsge

danke nicht durch Überbürokratisierung und unnötigen Verwaltungsaufwand verloren geht.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne lässt sich die Antwort der Landesregierung gut für unsere weitere gemeinsame Arbeit verwenden. Sie formuliert hohe Ansprüche. Diese teilen wir, aber in der konkreten Umsetzung gibt es doch noch einige Defizite, die aufgearbeitet werden müssen. Ich bin der SPD-Fraktion dankbar, dass sie diese Defizite erkannt und in ihrem Antrag „Zukunftsweisende Behindertenpolitik gemeinsam gestalten“ aufgezeigt hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Leistungsbilanz „Zehn Jahre SPD-Regierung“ wird über die in der Antwort der Landesregierung aufgeführten Erfolge in der Sozialpolitik nicht berichtet. Darin findet sich kein einziges Wort über die Sozialpolitik oder die von der Landesregierung beschriebenen Erfolge in der Behindertenpolitik. Das ist sicherlich auch der Grund, weshalb die SPD-Fraktion ihren Antrag gestellt hat.

Für gemeinsames Handeln bietet sich ein großer Spielraum, z. B. die Gleichstellung und Förderung von Menschen mit Behinderungen. Hierzu gehört auch der Gedanke der Unterstützung.

Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigungsquote erhöht und nicht abgesenkt wird. Außerdem müssen wir uns einsetzen für die verbesserte Förderung von Selbsthilfegruppen und für Verbesserungen im Bereich des ÖPNV für Menschen mit Behinderungen.

Wir sind nun sehr gespannt, Herr Ministerpräsident - er ist nicht da -, ob die Ankündigung, Sozialpolitik muss aufgewertet werden, auch von den neuen drei Ministern umgesetzt wird. Die Beratungen zum Gleichstellungsgesetz und zum Antrag der SPD-Fraktion werden zeigen, ob mal wieder der Mund zu voll genommen wurde oder ob tatsächlich auch gerade im Bereich der Behindertenpolitik Verbesserungen beabsichtigt sind.

Wir erwarten ein Handeln zugunsten der Menschen mit Behinderungen in unserem Land und nicht weitere Kürzungen in diesem Bereich, die immer erst aufgrund von Protesten der Betroffenen oder der Opposition, manchmal auch der SPDSozialpolitiker, zurückgenommen werden.

Es gibt viel zu tun, meine Damen und Herren, und wir freuen uns darauf. Wir sind bereit, gemeinsam für die Integration, Partizipation, Normalisierung

und Selbstbestimmung als Fundament der Behindertenpolitik in Niedersachsen gemeinsam mit Ihnen an Lösungen zu arbeiten. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Das Wort hat Frau Ministerin Merk.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der CDU-Fraktion dankbar für die Große Anfrage, weil mir auf diese Weise die Möglichkeit gegeben worden ist, einmal darzustellen, wie breit gefächert - Frau Jahns, Sie haben es gesagt - diese Arbeit ist. Es ist eine Aufgabe, die schwierig ist, es ist eine Aufgabe, die sehr, sehr viel Kosten verursacht, und es ist eine Aufgabe, die letztendlich in vielen Punkten - so haben Sie es zu Recht gesagt - weiterhin verbesserungsbedürftig bleibt.

Die Verantwortlichkeiten der Politik für Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland auf viele Schultern verteilt. Neben Bund, Ländern und Kommunen sind die Träger unseres gegliederten Sozialversicherungssystems für die möglichst dauerhafte Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zuständig.

Die Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung wenden jährlich viele Milliarden D-Mark auf, um Behinderungen zu vermeiden, um die Folgen einer eingetretenen Behinderung zu beheben oder um deren Folgen zu vermindern und die Wiedereingliederung zu ermöglichen. Auch die Arbeitsverwaltung und die Pflegekassen unternehmen erhebliche Anstrengungen, um diese Ziele zu unterstützen. Das Land, meine Damen und Herren - das haben Sie gesehen -, hat ebenso erhebliche Beträge für diese Aufgabe investiert und wird dies auch künftig uneingeschränkt tun.

(Präsident Wernstedt übernimmt den Vorsitz)

Bevor ich fortfahre, möchte ich auf einige Punkte eingehen, die Sie, Frau Jahns, gerade angesprochen haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und für Blinde infrage standen. Ich darf betonen, dass es nicht die Landesregierung war, die diese Einrich

tungen infrage gestellt hat, sondern ausschließlich der Landesrechnungshof.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof darf das tun. Er darf Unebenheiten aufzeigen und den Finger in die Wunde legen, wenn er Verwaltungsreformen für nötig hält. Das hat er getan, und daran arbeiten wir auch.

Ich darf aber sagen, dass ich es durchaus als kritisch empfand, sich einer Thematik in dieser Form anzunehmen, wohl wissend, dass wir angesichts der Zahl derer, die dort gefördert werden und die dort später in berufliche Maßnahmen kommen, dankbar sein müssen, dass es diese Einrichtungen gibt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Daran, meine Damen und Herren, gibt es für mich keinen Zweifel. Ich hoffe, der Landesrechnungshof wird niemals einen zweiten solchen Schritt machen. Diese Einrichtungen ersetzen das, was Eltern niemals leisten könnten, weil sie nicht so vom Fach sind. Deshalb bin ich auch sehr stolz auf sie. Wenn Sie einmal in einer solchen Einrichtung waren, dann konnten Sie sicherlich feststellen, wie traumhaft gut dort die Kinder gefördert werden, wie sie in einer Gemeinschaft leben können und wie sie gemeinschaftlich so groß werden, dass sie am Ende allein laufen können. Das ist das, wofür ich diese Einrichtungen am meisten bewundere.

Frau Kollegin, Sie haben kritisiert, dass das Land die Beschäftigungsquote nicht erfüllt. Das kritisiere ich auch. Wir reden darüber auch im Kabinett - Sie brauchen alle Kabinettskollegen dazu, das ist bekannt -, aber das hat natürlich auch Gründe. Diese habe ich in der Beantwortung nicht im Einzelnen aufgezählt, und deshalb will ich sie hier kurz nennen. Einmal muss man sehen, dass einige Bereiche der Landesverwaltung behindertenunzugänglich sind. Ich denke beispielsweise an den Strafvollzug oder an den Maßregelvollzug, in dem eine sehr große Zahl von Menschen arbeitet. Dann muss man sehen, dass wir sehr lange Einstellungskorridore hatten, dass es Einstellungssperren gab, dass wir Personal abbauen. Das alles schlägt durch. Wenn Sie heute vielleicht noch jemanden hätten einstellen können, so können Sie dies morgen schon nicht mehr. Tatsache ist, dass gerade durch die 58er-Regelung in den letzten Jahren sehr viele Personen ausgeschieden sind. Da ja diese 58er

Regelung nicht dazu führen sollte, neues Personal einzustellen, ist auch hier der Schnitt gemacht worden.

Das sind die einzelnen Gründe. Aber sie sind es nicht allein. Es werden Anstrengungen unternommen. Es bedarf aber noch erheblicher Anstrengungen. Denn ich bin der Meinung, dass eine Landesregierung mit ihren Kabinettskolleginnen und -kollegen in aller erster Linie Vorbild sein muss, wenn sie es anderen ringsherum auch abverlangt.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, seit 1992 bis 1997 ist die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten kontinuierlich gestiegen. Die von Arbeitgebern für nicht mit Schwerbehinderten besetzten Pflichtplätze zu zahlende Ausgleichsabgabe war offensichtlich kein Anreiz für die Unternehmen, verstärkt Schwerbehinderte einzustellen. Immer wieder haben die Behindertenorganisationen und staatlichen Stellen auf diesen Missstand hingewiesen, ohne dass es zu einer Änderung der bundesgesetzlichen Grundlagen gekommen wäre. Erst jetzt - nämlich im Sommer dieses Jahres - hat die rotgrüne Bundesregierung - bekanntermaßen seit zwei Jahren im Amt - das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vorgelegt, damit verstärkt Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten. Darüber bin ich froh, und ich hoffe, dass sich das auch fortsetzt.

Ich möchte jetzt noch auf ein Thema eingehen, meine Damen und Herren, das Sie angesprochen haben, nämlich auf die Demenzkranken. Die Demenzkranken würde man gerne komplett in die Pflegeversicherung hineinnehmen. Es gibt aber das Prinzip - das wissen Sie auch, Frau Kollegin -, dass die Pflegeversicherungsbeiträge in den nächsten Jahren nicht wesentlich steigen sollen, genau so wie es bei der Krankenversicherung der Fall ist. Denn auch Sie haben noch vor gut zweieinhalb Jahren, als Sie die Bundesregierung gestellt haben, die Auffassung vertreten - das war übrigens allgemeine Meinung -, dass die Krankenversicherungsund Pflegeversicherungsbeiträge nicht steigen sollten, damit auch die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Da ist man zwischen Baum und Borke. Die Ministerin hat zugesagt, dass sie einen Bereich aufnehmen wird, dass sie einige Millionen zur Entlastung zur Verfügung stellen wird. Wir wissen aber, dass das nur ein Schritt ist. Ich gehe davon aus, dass dieses Thema auf der Tagesordnung

bleibt. Denn die Zahl der Demenzkranken wird nicht sinken, sondern steigen.

Zum Thema Integrationsgruppen und Kindergarten müssten Sie bitte noch einmal die Kultusministerin ansprechen. Denn diese Verordnung ist in der Tat mehr als überfällig. Sie hat aber zugesagt, dass sie sie noch in diesem Jahr vorlegen will.

Sie wollten von mir noch wissen - deswegen weiche ich jetzt komplett von meinem vorbereiteten Text ab -, was am 2. November in den Verhandlungen mit den Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden war. Die Wohlfahrtsverbände haben noch einmal deutlich gemacht, dass sie bis zum Sommer nächsten Jahres ohne jedes Problem beim Zivildienst auskommen werden. Sie haben auch festgestellt, dass die Personen, die besonders schwer behindert sind und einer besonderen Pflege bedürfen, bis dahin auch nicht gefährdet sind. Sie sehen aber, dass das Problem insgesamt noch nicht gelöst ist. Sie beteiligen sich auch regelmäßig an den Gesprächen mit dem Bund. Der Bund muss eine Lösung finden. Wenn er die Zahl der Zivildienstplätze kürzt, dann muss es daneben andere Regelungen geben. Ich bin aber nicht der Auffassung - die im Moment im Bund vertreten wird -, dass der Zivildienst verkürzt und der freiwillige Dienst noch erhöht, verlängert werden sollte. Das ist kein attraktives Angebot für die Betroffenen. Also muss man darüber noch einmal intensiv diskutieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass das Antidiskriminierungsgesetz bzw. der Gesetzentwurf unseres Behindertenbeauftragten durchaus ein Thema ist. Aber lassen Sie es mich so sagen: Der Behindertenbeauftragte ist eine unabhängige Einrichtung des Landes. Das ist auch gut so. Da gelingt es ihm - das darf ihm auch; das ist seine Kernaufgabe -, der Landesregierung zu sagen, was er meint. Er darf ihr auch die Leviten lesen, wenn er der Meinung ist, dass sie falsch liegt. Dafür ist er eingestellt worden. Dafür wird er gut bezahlt. Aber die Landesregierung ist immer noch diejenige, die prüft, ob sie das eine oder andere machen will. Genau so muss es die Fraktion auch machen.

(Zustimmung bei der SPD)

Genau so muss sie auch das machen, was üblich ist, nämlich sagen, was sie es sich kosten lässt. Da ist man in einem Rahmen. Das muss der Behindertenbeauftragte nicht. Er darf seine Ideen haben

- sie sind alle gut -, aber er sagt mir nicht, wie sie bezahlt werden können. Das ist der Unterschied zwischen dem Behindertenbeauftragten, der unabhängig ist, und der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, da das heute meine letzte Rede hier auf diesem Platz als Ministerin ist, möchte ich mich bei Ihnen für die Zusammenarbeit und Auseinandersetzung bedanken. Sollte ich gelegentlich jemanden gekränkt haben, dann entschuldige ich mich. Mir fällt das allerdings im Moment nicht auf.