Ich will darauf hinweisen, dass sich auch andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz einer ähnlichen Finanzierungsgesellschaft bedienen. Die entscheidende Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Ist es richtig, die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in der Rechtsform des Privatrechts vorzunehmen oder nicht? - Meine Damen und Herren, ich meine, das hat Wirkungen weit über unsere Finanzierungsgesellschaft hinaus; ich denke dabei an die Modelle, die es in den Kommunen gibt, wo die Finanzierung auch in dieser Form erfolgt, oder an die private Vorfinanzierung öffentlicher Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen.
Ich weiß nicht, ob Herr Golibrzuch oder die Fraktion der Grünen das alles bis zum Ende durchdacht haben. Denn schon seit 1973 gibt es diese Gesell
schaft. Ende 1986 wurde sie mit der Hochschulgesellschaft verschmolzen. 70 % des Stammkapitals hält das Land. Weitere Anteile halten die NORD/LB und die Landeskreditanstalt Oldenburg.
Meine Damen und Herren, den Gesellschaftszweck möchte ich auch gerne noch nennen: die Finanzierung von Maßnahmen der Landesentwicklung, insbesondere der Verbesserung der Infrastruktur und der Förderung der Industrieansiedlung, und die Übernahme sonstiger Finanzierungsaufgaben für das Land Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, wenn es wirklich nur um den politischen Effekt ginge, irgendwo Schulden zu verstecken, dann wäre das ein Blödsinn gewesen, den sich wohl kein Finanzminister zurechnen lassen muss in den vielen Jahren, in denen es diese Gesellschaft schon gibt.
Von daher muss ich den Angriff, es gehe darum, Schulden zu verstecken, wirklich zurückweisen, Herr Golibrzuch; denn er passt überhaupt nicht, weil an keiner Stelle etwas versteckt werden sollte.
Wenn Sie das Volumen der öffentlichen Verschuldung im Vergleich zur Bilanzsumme der NFG sehen, dann wissen Sie, dass in Ihrem Antrag wirklich eine Mücke zum Elefanten gemacht worden ist.
Meine Damen und Herren, über jeden Finanzierungsauftrag, den die Gesellschaft zu erfüllen hat, ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen. Die NFG ist ferner an die in den Landeshaushaltsplänen veranschlagten Ausgabenansätze und Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Haushaltsvermerke gebunden. In den Haushaltsplänen des Landes sind für die einzelnen Vorgaben Titelgruppen ausgebracht, die meist als „Investitionsmaßnahmen für...“ bezeichnet sind. - Man sollte dann schon die Öffentlichkeit vollständig informieren und nicht nur irgendwelche Behauptungen in die Welt setzen.
Meine Damen und Herren, es kommt hinzu, dass in den einzelnen Titelgruppen in der Regel Erstattungen an die NFG als Baransatz und Verpflichtungsermächtigung in einem Titel der Hauptgruppe 6 veranschlagt waren. Also auch der Vorwurf, der
immer wieder erhoben worden ist, man könne damit künstlich die Nettokreditaufnahme des Landes erhöhen, geht wohl in die Irre.
Es gibt allerdings - das will ich an dieser Stelle gerne einräumen - verfassungsrechtliche Überlegungen, ob denn das Ganze zulässig sei oder nicht. Mir reicht allerdings nicht, wenn Herr Golibrzuch behauptet, das sei verfassungsrechtlich nicht möglich, sondern ich meine schon, dass man sich im Umfeld der gesamten Finanzierung von öffentlichen Aufgaben durch private Unternehmensformen Gedanken machen muss. Ich meine, dass wir deshalb sehr sorgfältig an dieses Thema herangehen müssen.
Meine Damen und Herren, bei dem Thema sind wir auch alle mit im Boot. 1992 hat der Landtag einstimmig beschlossen, dass wir im Falle der damaligen Beteiligung an Finanzierungsaufgaben in Münchehagen der Meinung sind - -
„Der Ausschuss bekräftigt seinen Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1992, wonach der NFG mbH keine Finanzierungsaufgaben mehr übertragen werden sollen, es sei denn - wie im vorliegenden Falle - der Landtag selbst hält diesen Finanzierungsweg für geboten und beschließt entsprechend.“
- Vielen Dank, Herr Möllring. - Meine Damen und Herren, so ist also die Lage. Von daher sind wir gern bereit, mit Ihnen im Ausschuss über die Möglichkeiten der Finanzierung durch die Finanzierungsgesellschaft zu diskutieren. Ich gehe allerdings nicht so weit, dass ich Ihnen heute schon sagen kann, dass wir dem Antrag der Fraktion der Grünen vollständig folgen, weil ich meine, dass das Für und Wider dieser schwierigen verfassungsrechtlichen Frage noch genauer untersucht werden muss. Ich bin sicher, dass wir dann zu einem Ergebnis kommen werden, das im Interesse des Landes liegt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten versöhnlichen Worte von Herrn Möhrmann habe ich sehr gern gehört, nämlich dass wir uns in dieser Sachfrage im Ausschuss überlegen sollten, wie wir die Kuh vom Eis kriegen. Denn eines ist sicherlich richtig. Die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft ist kein Schattenhaushalt, sondern es ist praktisch die Dunkelkammer des Finanzministers. Man muss natürlich versuchen, dort ein bisschen Licht hineinzubringen. Schließlich hat der Landtag nicht umsonst 1992 beschlossen, in Zukunft keine Finanzierungen mehr über die NFG durchzuführen.
Man hat dann 1999 den Satz, den Sie eben zitiert haben - es sei denn, man braucht sie doch wieder -, beschlossen. - Das heißt, immer dann, wenn es zum Schwur kommt, will man davon abweichen.
Wir sollten als Parlament insgesamt doch ein Interesse daran haben, dass Projekte, die wir politisch wollen - wie das in der Demokratie so ist, könnte man auch sagen: die die Mehrheit will; aber auch Projekte, die wir alle wollen -, trotzdem haushaltsrechtlich korrekt und sauber abgewickelt werden können.
Es gibt auch Projekte, die zurzeit in der Diskussion sind und die wir ohne größere Probleme im Einzelplan 20 darstellen können, und zwar mit einem Ablaufgitter dazu, wie in den nächsten Jahren die Finanzierung verlaufen soll. Wir wissen auch, dass das haushaltstechnisch kein großes Problem darstellt, da gerade im Einzelplan 20 - also im Bauhaushalt - die Möglichkeit gegeben ist, eine begonnene Maßnahme fortzuführen, auch wenn ein zukünftiger Haushalt noch nicht beschlossen oder rechtskräftig geworden ist.
Das Argument, das sicherlich beim Stadtbahnbau vor fast 25 Jahren oder beim Hochschulbau eine Zeit lang gegolten hat, dass man Großprojekte von der Einzelberatung eines Haushalts abkoppeln wollte, ist also durch die derzeitig geltenden Regelungen für den Einzelplan 20 und das Haushaltsrecht obsolet. Das heißt, begonnene Maßnahmen können fortgeführt werden.
Ein Problem bei der NFG ist Folgendes: Die Kreditermächtigung wird ins Haushaltsgesetz hineingeschrieben. Herr Golibrzuch hat den einen Satz vorgelesen, aber den zweiten Satz, den ich noch für viel problematischer halte, leider nicht. Darin steht nämlich, dass Rückzahlungen, d. h. Tilgungsmittel von Dritten, der Kreditermächtigung zuwachsen. Das heißt, wenn man für ein Projekt den Betrag x - beispielsweise 100 Millionen DM - als Kreditaufnahme bewilligt hat und wenn von dritter Seite - von der EU oder vom Bund - 30 Millionen DM das sind alles zufällig herausgegriffene Zahlen hinzukommen, dann wachsen nach dieser Bestimmung des Haushaltsgesetzes diese Tilgungsmittel der Kreditermächtigung wieder zu, und es stehen der NFG insgesamt 130 Millionen DM zur Verfügung, über die der Landtag dann nicht mehr die Verfügungsmacht hat. - Das halte ich nicht für richtig.
Folgendes ist das Problem: Der Landtag verabschiedet sich mit diesem einen Satz bzw. mit diesen zwei Sätzen im Haushaltsgesetz von seiner Verantwortung. Denn bei der NFG werden die Projekte durchgeführt, ohne dass der Landtag noch einmal beteiligt ist. Bei allen Projekten, die im Einzelplan 20 aufgeführt sind, ist es nach unserem Haushaltsrecht erforderlich, dass eine so genannte Haushaltsunterlage - Bau - erstellt wird. Das heißt, der Haushaltsausschuss bekommt eine entsprechende Vorlage, die dann mit dem zuständigen Ministerium und dem Landesrechnungshof diskutiert wird. Wir haben dabei schon mehrfach, nicht immer, festgestellt, dass man da erhebliche Einsparungsmöglichkeiten hatte, weil der Landesrechnungshof noch einmal kritisch darüber gegangen ist, weil das Ministerium die Argumente des Rechnungshofs gewogen hat und man sich dann in der Diskussion verständigt hat. Gerade in diesen Bereichen, in denen wir über Hunderte Millionen Mark verfügen, ist es doch aller Ehren wert, kleine Prozentsätze – sei es 1 % oder seien es 2 %, 3 % oder 5 % - zu sparen, weil das immer Millionenbeträge sind.
Auf dem Wege, den meine beiden Vorredner angesprochen haben, werden wir in der Ausschussberatung sicherlich eine Lösung dafür finden müssen, wie wir aus dieser Schattenfinanzierung, aus diesem Superwerkzeug, wie die „Neue Presse“ es geschrieben hat, oder wie immer man das nennen will herauskommen und wie der Landtag in Ausgaben wieder besser eingebunden wird.
Ich habe in Vorbereitung auf diese Rede einmal gesucht, wo die NFG im Haushalt überhaupt verankert ist. Das ist einmal der Wirtschaftsplan der NFG, die immerhin eine viertel Milliarde DM umsetzt. Da stehen nur die Personalkosten. Die sind nicht so furchtbar aufregend. Das ist im Einzelplan 13. Dann gibt es einen Beteiligungsbericht des Landes Niedersachsen. Der jüngste Bericht, den wir haben, ist vom letzten Jahr. Da ist die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft auf zwei Seiten dargestellt. Auf der einen Seite finden sich nur Angaben zu den Organen, wer also im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung usw. sitzt, was relativ uninteressant ist. Ansonsten findet sich nur die Bilanzsumme von einer viertel Milliarde DM. Ansonsten hat der Landtag damit nichts zu tun. Das sollte dem gesamten Landtag im Hinblick auf sein vornehmstes Recht, nämlich das Haushaltsrecht, doch zu denken geben. Zu diesen Beträgen haben Sie, Herr Möhrmann, zu Recht gesagt, dass sie gemessen am Bruttosozialprodukt des Landes Niedersachsen nun nicht so furchtbar aufregend sind. Aber wenn ich bedenke, wie wir manchmal, sei es im Sozial-, im Kultur- oder im Schulbereich, über 20.000 DM, 50.000 DM, 100.000 DM oder gar 1 Million DM diskutieren, dann komme ich zu der Auffassung, dass es doch aller Ehren und vielleicht auch Mühen des Landtags wert ist, über eine viertel Milliarde DM nachzudenken.
Wir müssen auch eines sehen: Die Gesellschaft ist einmal für Einzelprojekte gegründet worden. Das ist sicherlich ein guter Wille gewesen, aber am Ende kann sich das auch mal umdrehen in nicht so gute Sachen. Herr Golibrzuch hat von Münchehagen gesprochen. Münchehagen ist ein Beispiel dafür, dass man politische Verantwortung, der man nicht mehr in voller Höhe gerecht werden will oder kann, plötzlich aus dem öffentlichen Bewusstsein verschiebt, indem man nicht mehr im Haushaltsplan, vom Landtag verantwortet, darüber entscheidet, welche Gelder für welche Projekte zur Verfügung stehen, und die ganze Finanzierung in die NFG schiebt. Dann hat ein Geschäftsführer oder haben zwei Geschäftsführer und die NORD/LB darüber zu beraten.
Ich erinnere mich noch gut daran – ich bin hier ja nun schon manchen Tag dabei, wenn auch nicht immer als Abgeordneter -, welch zauberhafte Pläne es für Münchehagen gegeben hat für den Fall, dass einmal eine rote oder gar eine rot-grüne Regierung ans Ruder kommen würde. Man hat sich damals furchtbar über Herr Glup und seine Kuhfladentheo
rie aufgeregt. Man hat von Auskoffern gesprochen. Man hat von Spundwänden gesprochen. Man hat von allem Möglichen gesprochen. Eines Tages - die SPD hatte die Mehrheit - stellten sich die Leute hin und sagten – etwas vornehmer als Herr Glup; er hatte es eben sehr plastisch formuliert -: Nicht reinfassen, abdecken, nichts rankommen lassen und warten, warten, warten. – Dieses Warten bezahlt die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft. Da kann man auch sagen: Das ist Verschieben von politischer Verantwortung, weil man der Ursprungsverantwortung, die man eigentlich versprochen hatte - -
(Möhrmann [SPD]: Deswegen haben wir hier auch nie darüber diskutiert! – Gegenruf von Oestmann [CDU]: Das ist ein gutes Beispiel! Das müssen Sie zugeben!)
- Ach, Herr Möhrmann. Herr Möhrmann, wir haben es hoch und runter diskutiert, als Herr Glup hier gesagt hat:
So eine Sondermülldeponie ist wie ein Kuhfladen. Wenn er angetrocknet ist, soll man nicht reintreten, sonst stinkt er wieder. – Dafür ist der Mann sehr gescholten worden.
Was Sie hier machen, ist im Prinzip auch nur Folgendes: Sie ziehen eine große Plastikfolie rüber und hoffen, dass niemand reintritt, damit es nicht wieder stinkt. – Das haben Sie – das muss man doch einmal sagen – über den Umweg der NFG gestaltet. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die Erleuchtung über einige Abgeordnete kommt, dann aber mit Macht. – Wenn ich es richtig sehe, ist die NFG in diesem Jahr 30 Jahre alt, hat 30 Jahre lang offensichtlich im Sinne der Landespolitik hervorragende Arbeit geleistet.
Sie hat immer Arbeit geleistet für die jeweilige Regierung, die an der Macht war, wie Herr Möllring sagte. Sie ist jeweils nur benutzt worden für Projekte, die offensichtlich sinnvollerweise über die NFG finanziert werden sollten.
Entgegen allen Behauptungen, der Landtag habe keine Möglichkeiten, das Finanzgebaren zu hinterfragen, ist von den Rednern selbst immer gesagt worden, wie und wo man denn im Haushalt exakt findet, welche Projekte, welche Summe, welche Finanzierung vorgesehen sind. Das hat der Landtag immer beschlossen,
zum Teil gegen die Stimmen der Opposition. Aber wenn das richtig ist, dann ist es auch richtig, dass weder Herr Golibrzuch noch Herr Möllring bis gestern oder bis heute jemals einen Antrag gestellt haben, eine Maßnahme aus der Finanzierung über die NFG herauszunehmen und in die normale Finanzierung über den Haushalt zu überführen und – was wichtiger ist – dann auch die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Ich habe eben gesagt: als die Erleuchtung über Sie kam. – Da muss irgendeiner die Lampe angezündet haben. Dann ist die Reaktion völlig normal: Bei Herrn Golibrzuch gibt es kein Wort, das schlimm genug ist, um einen selbstverständlichen Zustand so zu bezeichnen, dass er dann auch pressewirksam wird. Dann ist das kriminell oder verfassungswidrig; dann sind die Mitarbeiter, die so arbeiten, kriminell oder Verfassungsfeinde. Herr Golibrzuch, ich rate Ihnen an: Mäßigen Sie sich in der Sprache, weil es Sie irgendwann einholt,