Protokoll der Sitzung vom 17.11.2000

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl die RAN als auch die Jugendwerkstätten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der vielfältigen Bemühungen der Landesregierung zur beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen. Durch die Stammkräfteförderung soll die notwendige Kontinuität der Arbeit dieser Projekte gewährleistet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist geregelt, dass alle Projekte in der neuen Förderperiode weiter gefördert werden?

2. Sind Projekte bekannt, bei denen es während der Übergangsphase von der alten zur neuen Förderperiode zu finanziellen Engpässen gekommen ist, wenn ja, bei wie vielen?

3. Konnten mittlerweile Bewilligungsbescheide erteilt und Zuwendungen ausgezahlt werden?

Die Antwort erteilt die Frau Kultusministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung setzt eine kontinuierliche Förderung der Regionalen Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Niedersachsen - abgekürzt „RAN“ - und der Jugendwerkstätten in der neuen EU-Förder-periode fort. Wir freuen uns natürlich, dass wir das hier auch noch einmal darstellen können. Dazu gehört auch, dass ausnahmslos alle bisher geförderten Projekte weiterhin eine Stammkräfteförderung erhalten können. Dass dies als Riesenerfolg zu werten ist, belegt die Summe.

Wir werden 187 Millionen DM Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds einwerben können. Darauf habe ich an dieser Stelle schon einmal hingewiesen. Damit ist allen bisher geförderten Trägern eine Sicherheit bis zum Jahr 2006 gegeben, und wir setzen in Niedersachsen ein System der Jugendsozialarbeit fort, das bundesweit einmalig ist und an erster Stelle steht.

Allerdings konnten die EU-Mittel der Bezirksregierung Hannover - Niedersächsisches Landesjugendamt - durch das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales erst mit Bescheid vom 19. September 2000 zur Verfügung gestellt werden, da das Programm zuvor durch die EUKommission nicht freigegeben wurde. Bis dahin haben wenige, insbesondere kleine Träger, auf mögliche Probleme bei der Zwischenfinanzierung aufmerksam gemacht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Ja. Im Übrigen wird gegenwärtig eine Regelung angestrebt, dass für alle bisher geförderten Projekte Bewilligungen von 2001 bis 2006 erteilt werden können.

Zu 2: Ja. Es sind vier Fälle von insgesamt 131 Projekten, die gefördert werden, bekannt, in denen auf mögliche Probleme bei der Zwischenfinanzierung hingewiesen worden ist. Aber lediglich in einem Fall wurde auf Anfrage eine Bescheinigung für eine Bank darüber ausgestellt, dass eine Förderung im Jahr 2000 erfolgen wird.

Zu 3: Ja. Alle Projekte haben mittlerweile Zuwendungsbescheide erhalten, und die Zuwendungen sind ausgezahlt worden, soweit die einzelnen Träger die erforderlichen Geldbedarfsanforderungen gestellt haben.

Eine Zusatzfrage stellt Frau Vockert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ist Ihnen die Problematik der Träger Landkreis Holzminden, Paritätischer Cuxhaven und Zentrum für Aus- und Weiterbildung Stade bekannt, die alle der Meinung sind, dass die Festlegung der Integrationspauschale in Höhe von jährlich 1.600 DM - monatlich 133 DM - völlig unzureichend ist, und dass die Festlegung der

Integrationspauschale auch zur Folge hat, dass auf jeden Fall entsprechende Mitfinanziers gesucht werden müssen?

Zweite Frage: Ist Ihnen auch bekannt, dass es insofern Probleme gegeben hat, als bis zum 7. November 2000 die Anträge eingereicht werden mussten und darin im Detail dargelegt werden musste, inwieweit die Finanzierung bis 2006 gesichert ist, was viele Träger vor erhebliche Probleme gestellt hat?

Frau Jürgens-Pieper!

Zu der ersten Frage kann ich sagen: Ja, das ist uns bekannt. Sie fragen hier ja nicht nach der Zwischenfinanzierung, sondern nach der Gestaltung der Finanzierung. Wir wissen, dass an dieser Stelle eine Problematik entsteht. Sie wissen aber vermutlich auch, dass in den Förderrichtlinien auch ein Innovationsfonds enthalten ist und wir uns mit diesen Einrichtungen darüber unterhalten, wie eine mögliche Aufstockung aussehen kann.

Nun zu Ihrer zweiten Frage. Bitte geben Sie mir dazu noch einmal ein Stichwort.

(Frau Vockert [CDU]: 2006! Förder- anträge!)

- Danke. Das habe ich angekündigt. Wir haben tatsächlich vor, damit eine große Sicherheit für die Träger herzustellen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dazu müssen aber auch die Träger ihre Konzeption bis 2006 vorlegen. Wenn das dann geleistet ist, besteht aber eine sehr große Sicherheit, schon bis 2006 zu wissen, wie die Förderung aussieht.

(Frau Vockert [CDU]: Das können die Träger aber nicht leisten!)

Frau Vogelsang, haben Sie noch eine Frage?

(Frau Vogelsang [CDU]: So ist es!)

- Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage Sie, wie Sie mit dem Antrag der Integrationswerkstatt Belm verfahren sind oder zu verfahren beabsichtigen.

Ist es möglich, das zu beantworten?

Wir wissen, dass es einen Antrag für eine Jugendwerkstatt gibt. Wir haben die Prüfung aber noch nicht beendet. Insofern würde ich Ihnen das gerne dann mitteilen, wenn dieser Prozess beendet ist, Frau Vogelsang.

Noch eine Zusatzfrage?

Frau Ministerin, Sie schließen aber nicht generell aus, dass die Aufnahme dieser zusätzlichen Jugendwerkstatt noch möglich ist?

(Frau Vockert [CDU]: Grundsätzlich schließt sie gar nichts aus!)

Wie Sie wissen, bemühen wir uns, das im kleinen Rahmen noch auszuweiten. Wir haben das auch schon einmal hinbekommen. Bevor wir darüber entscheiden können, brauchen wir aber erst einmal Klarheit über die Mittelsituation, weil wir die Förderrichtlinien verändert haben.

(Frau Vogelsang [CDU]: Okay! Dan- ke!)

Damit ist die Fragestunde beendet.

Die Antworten auf die Fragen, die hier mündlich nicht beantwortet werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Ich bitte die Mitglieder der Landesregierung, das Entsprechende zu veranlassen.

Wir kommen damit zu:

noch:

Tagesordnungspunkt 2: 26. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu eingaben - Drs. 14/1970 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2004 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2007

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 1970, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 61. Sitzung am 15. November 2000 entschieden. Wir beraten jetzt also nur noch über die Eingaben aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1970, zu denen Änderungsanträge vorliegen.

Die Beratungszeiten sind so geblieben, wie sie immer waren: SPD und CDU jeweils zehn Minuten, Grüne fünf Minuten, Landesregierung fünf Minuten.

Zunächst hat sich die Kollegin Stokar von Neuforn zur Eingabe 3092 gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Eingabe 3092 bittet Herr Mehdizadeh die Landesregierung darum, die in Niedersachsen übliche Praxis, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz generell nur in Form von Wertgutscheinen auszugeben, einzustellen.

Herr Mehdizadeh ist ein Asylbewerber aus dem Iran. Er reiste am 5. April 1999 nach Niedersachsen ein. Sein Asylantrag wurde bereits am 19. Mai 1999 abgelehnt. Ich nenne diese Daten, um damit zu einer anderen Argumentation, nämlich der, dass Asylverfahren angeblich endlos lange dauerten, hier einmal ein Gegenbeispiel aufzuzeigen. Gerade einmal 20 Tage hat es gedauert, um das Asylverfahren von Herrn Mehdizadeh zu beenden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niedersachsen ist das einzige Bundesland im Norden, das durch einen Erlass, den der damalige Innenminister Glogowski seinerzeit gegen den Willen der Kommunen durchgesetzt hat, den Kommunen verbietet, Asylbewerbern auch Bargeldleistungen zu gewähren. Nicht einmal das CDU-regierte Land Hessen ist in seiner Praxis der Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das ja ein Bundesgesetz ist, so weit gegangen wie das Land Niedersachsen.

In Niedersachsen haben sich mehr als 20 Initiativen gebildet, die sich sehr kreativ gegen die Praxis der Ausgabe von Wertgutscheinen wenden, indem sie bereit sind, diese Wertgutscheine gegen Bargeld einzutauschen. Eine dieser Initiativen, nämlich die Hildesheimer Initiative, wurde von der Bundesregierung mit einem Preis ausgezeichnet. Entgegen der hier gemeinsam beschlossenen Landtagsresolution zur Förderung von Zivilcourage im Lande Niedersachsen hat das Niedersächsische Innenministerium diese Form der Belohnung von Zivilcourage aber nicht unterstützt, hat sich dem Lob durch die Bundesregierung nicht angeschlossen, sondern hat sogar ganz heftig dagegen interveniert,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

was dazu führte, dass die Bundesregierung die Preisverleihung an die Initiative in Hildesheim relativiert hat.