Herr Minister, ich frage Sie: Sind Sie mit mir der Meinung, dass es dringend geboten erscheint, den so genannten Kulturvertrag mit einem treffenderen Begriff zu belegen, damit derartige Missverständnisse, wie sie der heute hier anstehenden Frage zugrunde liegen, zukünftig vermieden werden können und endlich eine reale Debatte über das von Rot und Grün mit Hannover seinerzeit ausgehandelte Vertragswerk aus dem Jahr 1992 geführt werden kann, anstatt immer nur über Kultur hier im Vergleich zur Kultur andernorts zu reden?
Kann man, muss man aber nicht. - Herr Hagenah, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie mit Blick auf das Jahr 1992 noch einmal an einen Sachverhalt erinnert haben, den ich mir eigentlich für meine letzte Frage aufgehoben habe. Im Jahr 1992 hat es in diesem Hause eine Koalition aus SPD und Grünen gegeben. Die damaligen Überlegungen und Beschlüsse zum Haushalt - auch das, was zum Haushaltsausgleich für die Stadt Hannover seinerzeit verabredet und beschlossen worden ist - sind natürlich mit den Stimmen der Grünen und mit glatter Unterstützung der Gesamtkonzeption angestellt bzw. gefasst worden. Nun kann man sein Erbe antreten oder nicht. Manche habe es ja angetreten. Deshalb haben die Grünen ein gerüttelt Maß Interesse daran - so, wie Sie gefragt haben -, das, was von Einigen bei den Grünen als Kulturvertrag bezeichnet wird, einer sinnvollen Lösung zuzuführen. Daran arbeitet die Landesregierung mit der Landeshauptstadt. Da die Idee, die daraus geboren worden ist, nämlich eine Konzentration des IT- und Medienbereichs an der EXPO-Plaza zu erreichen, ein über die Fraktionsgrenzen hinaus gewolltes Thema ist, das gefördert werden soll, bin
ich mir ziemlich sicher, dass wir nicht nur einen neuen Namen finden müssen, sondern auch eine neue Konzeption. Wenn das Geld dann dorthin fließt, ist es im Landesinteresse und zur Abwicklung der Revisionsklausel des so genannten Kulturvertrages richtig angelegt.
Herr Minister, einmal abgesehen von der besonderen Rolle der Hauptstadt, die ich sehr wohl sehe, frage ich Sie: Habe ich Sie richtig verstanden, wenn Sie sagen, dass die Verteilungswirkung des neuen kommunalen Finanzausgleichs, der von Ihnen beschlossen worden ist, so schlecht ist, dass es der Korrektur durch so genannte Zusatzverträge bedarf?
Herr Präsident! Da hier immer von „so genannten Kulturverträgen“ die Rede ist, möchte ich vom zuständigen Fachminister Oppermann einmal wissen, was ein richtiger Kulturvertrag ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage ist nicht bestellt, aber sie ist durchaus willkommen. Ich möchte die vom Kolle
gen Finanzminister eingeführte Begrifflichkeit jetzt noch etwas weiter präzisieren. In der Tat muss zwischen Kulturverträgen und so genannten Kulturverträgen unterschieden werden.
Der vom Kollegen Finanzminister angesprochene so genannte Kulturvertrag ist in Wirklichkeit kein Kulturvertrag. Er wird nur so genannt, obwohl er in Wirklichkeit ein Hauptstadtvertrag ist.
Vorhin wurde gefragt, ob ein so genannter Kulturvertrag auch mit anderen Städten abgeschlossen werden könne. Diese Frage ist klar zu verneinen; denn an einem Hauptstadtvertrag ist nach der Rechtsnatur eines solchen Vertrages nur die Hauptstadt zu beteiligen. - Das ist also geklärt.
- Es gibt Kulturverträge in Niedersachsen. Wir haben Sie allerdings nur mit wenigen herausragenden Institutionen abgeschlossen. Dazu zählen die fünf städtischen Theater in Osnabrück, Celle, Lüneburg, Göttingen und Hildesheim. Diese bekommen einen festen Zuschuss. Ein solcher Vertrag kann vom Land nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Entsprechende Vereinbarungen gibt es auch mit der Kestner-Gesellschaft in Hannover sowie mit dem Sprengel Museum. Ferner haben wir eine solche Vereinbarung mit der Kunsthalle in Emden und schließlich mit dem Weltkulturerbe Rammelsberg-Museum in Goslar getroffen. Das sind die herausragenden Kultureinrichtungen im Lande, die nicht in unmittelbarer staatlicher Trägerschaft stehen und die wir mit solchen Kulturverträgen absichern.
- Die Ostfriesische Landschaft auch. Diese verdient es aufgrund ihrer besonderen gewachsenen Struktur, abgesichert zu werden, Herr Bontjer. Zu nennen sind auch noch die soziokulturellen Zentren. Hier haben wir einen Vertrag mit der Landesarbeitsgemeinschaft für soziokulturelle Zentren abgeschlossen. Das sind echte Kulturverträge. Wenn Sie zu diesen echten Kulturverträgen auch einmal so gründliche Anfragen stellen würden, dann würde mir dies als Kulturminister Gelegenheit geben, die Kulturlandschaft in Niedersachsen
Herr Präsident, mich persönlich interessiert - ich bitte Sie, mir dies zu beantworten -, dass die Landesregierung hier einmal nicht nur die „so genannte Eigenbeteiligung“ darstellt, sondern die Eigenbeteiligung bei den Staatstheatern in Hannover, Braunschweig und Oldenburg ganz konkret und nachvollziehbar beziffert, um daraus konkret die prozentuale „Eigenbeteiligung der Hauptstadt“ abzuleiten.
Herr Kollege, ich könnte das hier im Einzelnen darlegen. Aber es geht beim Hauptstadtvertrag nicht um Theaterförderung. Ich bin gerne bereit, wenn Sie in der nächsten Landtagssitzung die Theaterförderung näher beleuchten wollen, dazu im Einzelnen Auskunft zu geben, sehe mich aber durch diese Anfrage nicht veranlasst, hier näher darauf einzugehen.
Das ist eine allgemeine Frage, deren Beantwortung sozusagen unmittelbar eine Reihe von Kenntnissen voraussetzt. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie die Zahlen hier vorlesen wollen. Opportun ist es vielleicht nicht.
Okay. Beim Staatstheater Braunschweig zahlt die Stadt Braunschweig 14,4 Millionen DM städtischen Anteil. Beim Staatstheater Oldenburg zahlt die Stadt Oldenburg 7,3 Millionen DM städtischen Anteil.
- In Hannover haben wir durch den Hauptstadtvertrag, den so genannten Kulturvertrag, das Staatstheater als alleinige Landesgesellschaft übernommen. Daraus folgt, dass das Land die Staatstheater GmbH allein finanziert.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen gibt es nicht. Damit ist die Frage 2 beendet.
Frage 3: Förderung der Regionalen Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Niedersachsen (RAN) und der Jugendwerkstätten durch das Land und die Europäische Union
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem den Trägern der Maßnahmen in den ersten Monaten dieses Jahres noch Restmittel aus der abgelaufenen Förderperiode ausgezahlt wurden, hat die neue Förderperiode der Europäischen Union für die so genannten RAN-Stellen am 1. April 2000 und für die Jugendwerkstätten am 1. Mai 2000 begonnen; sie läuft bis zum 31. Dezember 2006.
Herr Abgeordneter, einen Moment, bitte! - Ich freue mich immer, wenn der Plenarsaal voll wird. Aber verbinden Sie das bitte damit, dass Sie zuhören!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl die RAN als auch die Jugendwerkstätten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der vielfältigen Bemühungen der Landesregierung zur beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen. Durch die Stammkräfteförderung soll die notwendige Kontinuität der Arbeit dieser Projekte gewährleistet werden.