Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

Vielen Dank, Herr Präsident. - Dem Petenten ist nachträglich ein höherer Ortszuschlag für die Jahre 1997 und 1998 gezahlt worden. Fakt ist allerdings, dass er im Jahr 1996 einen Widerspruch eingereicht hatte, der auch als solcher von der Bezirksregierung gewertet wurde, später aber vom Verwaltungsgericht Stade verworfen wurde, sodass der Petent für 1996 keine Ansprüche hat. Hätte die Bezirksregierung - das muss man einmal ganz klar sagen - mit einigermaßen hinreichender Geschwindigkeit gearbeitet, dann hätte dieser Mann nicht erst zweieinhalb Monate nach Einreichung seines Widerspruchs, sondern innerhalb von drei oder vier Wochen einen abschlägigen Bescheid bekommen. Somit hätte er noch im Jahre 1996 mit seinem Rechtsanwalt einen weiteren Widerspruch in der Form einreichen können, auf der das Verwaltungsgericht in Stade bestand. Dies war ihm aber nicht möglich. Wenn mir das Ministerium dann sagt, eine Bearbeitungszeit von drei Monaten sei normal - -

(Minister Dr. Pfeiffer führt ein Ge- spräch im Plenarsaal)

Herr Minister, gehen Sie doch mit der jungen Dame hinaus; dann sind Sie mit ihr auch ganz allein.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU - Mühe [SPD]: Herr Präsident, das war aber hart an der Grenze!)

Bitte schön, Frau Kollegin!

Wenn mir dann seitens des Ministeriums gesagt wird, eine Bearbeitungszeit von drei Monaten sei normal und die Beamten der Bezirksregierung hätten nicht erkennen können, wie wichtig diese Angelegenheit ist, dann muss ich sagen, es ist schon fatal, dass ein solches Auf-die-lange-BankSchieben zulasten des Petenten geht. Im Übrigen reden wir hier über einen Betrag von ca. 2.200 DM für das Jahr 1996. Wir bitten darum, auch in diesem Fall die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Trost. - Frau Kollegin Leuschner, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich rede zu den Petitionen 3013 und 3065. Den Sachverhalt haben wir schon während der letzten Plenartagung erörtert. Hier geht es um Kindergeldansprüche im Rahmen der Beamtenbesoldung, die sich aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil ergeben haben. Im letzten Plenum hat Herr Althusmann allerdings nicht darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass ausschließlich diejenigen, die eine Klage eingereicht oder Widerspruch eingelegt haben und deren Anträge nicht endgültig entschieden worden sind, einen rückwirkenden Rechtsanspruch - rückwirkend heißt: vor Änderung des Bundesbesoldungsbzw. -versorgungsanpassungsgesetzes - haben.

Um solche Fälle, die jetzt strittig gestellt sind, handelt es sich. In dem ersten Fall hatte der Antragsteller weder einen Antrag gestellt noch Widerspruch eingelegt noch Klage eingereicht. Deswegen bleiben wir bei Unterrichtung über die Sachund Rechtslage.

Bei der zweiten Petition ist der Sachverhalt in der Tat anders. Der Petent hatte 1997 Klage eingereicht und für die Jahre 1997 und 1998 eine Rückzahlung erhalten. In Bezug auf 1996 konstruieren Sie, Frau Trost, aber etwas nach dem Motto „Was wäre, wenn“. Der Petent reichte am 28. Oktober einen Antrag ein. Die Bezirksregierung hielt diesen Antrag für einen Widerspruch. Das war nicht richtig; das ist auch völlig unstrittig. Nach sieben Wochen kam ein abschließender Bescheid. Auch

wenn der Petent „Antrag“ geschrieben hätte, änderte dies nichts daran, dass sieben Wochen bei einem solchen Sachverhalt angemessen sind. Dabei bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass damals die Rechtslage eine andere war. Es bestand keine Notwendigkeit, die eingereichten Unterlagen übermäßig zügig zu bearbeiten. Sieben Wochen sind bei einer normalen Behörde für eine zügige Behandlung durchaus gängig. Deswegen bleiben wir bei der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, dieser Geräuschpegel ist völlig inakzeptabel.

(Beifall bei der CDU)

Wenn sich das wiederholt, unterbreche ich die Sitzung.

Außerdem möchte ich bei der Gelegenheit noch Folgendes sagen: Wenn wir strittige Eingaben beraten oder uns überhaupt kurz vor Abstimmungen befinden, dann sollten sich auch die Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus dem Plenum fernhalten. Auch das stört.

Unabhängig von dem in der Tagesordnung ausgedruckten Prozedere sind die Fraktionen übereingekommen, jetzt noch die Eingaben in der Drucksache 2055 zu beraten. Ich rufe also nicht erst im Rahmen der Hauhaltsberatungen, sondern bereits jetzt auf

Tagesordnungspunkt 6 b): 27. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2055 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2092

Dazu erteile ich Frau Kollegin Vockert das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was sich diese Landesregierung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen erlaubt, ist schlichtweg nur als ein Skandal zu bezeichnen.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Über Jahre wird die Landesarbeitsgemeinschaft vom Land finanziert, weil sie anerkanntermaßen das haben die Ministerinnen und Minister immer wieder gesagt - eine tolle Arbeit als Interessenvertretung und Anwalt der freien Kitas geleistet hat. Die Landesarbeitsgemeinschaft ist für den Elternselbsthilfebereich das Netzwerk der selbst organisierten Kinderbetreuung. Es handelt sich hierbei um 450 Elterninitiativen, die durch das Verfahren hier und heute einen Tritt in den Hintern erhalten.

(Fasold [SPD]: Na, na, na! Sehr un- parlamentarischer Ausdruck!)

Die Landesregierung, meine Damen und Herren, Herr Kollege Fasold, will die jährlichen Zuschüsse in Höhe von 160.000 DM ersatzlos streichen. Damit steht die Arbeit der LAGE vor dem Aus. Was heißt das? - Das heißt, dass für die SPD, für die SPD-Landesregierung „Bürgerengagement“ und „ehrenamtliches Engagement“, für das Sie sonst immer so schön eintreten, Worthülsen sind. Das zeigt, dass das letztlich nur Lippenbekenntnisse von Ihnen sind.

(Unruhe)

Das bedeutet einen Schlag ins Gesicht

(Fasold [SPD]: Eben war es noch der Hintern! - Dr. Schultze [SPD]: Diese Sprache ist ja furchtbar!)

für das Elternengagement und das Bürgerengagement.

Warum - diese Frage muss man sich ja einmal stellen - geht diese Landesregierung mit diesem Bürgerengagement, mit diesem ehrenamtlichen Engagement so um? - Letztlich gibt es einen einzigen Grund. Die LAGE hat sich zusammen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen ganz stark beim Volksbegehren engagiert, als es darum ging, die Qualitätsstandards in den Kitas zu halten. In dem Moment war die Landesregierung einfach nur sauer und hat gesagt: Wir geben denen jetzt die Quittung und streichen denen einfach die Mittel. Wir entziehen der LAGE die Existenzgrundlage. Eine ganz billige Retourkutsche, meine Damen und Herren, die Sie hier fahren!

(Beifall bei der CDU und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Letztlich ist es meines Erachtens auch ein kleinkariertes Nachtreten, mit dem nur dokumentiert wird, dass ehrenamtliches Engagement in diesem Land nicht den ihm zukommenden Stellenwert hat.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Ministerpräsident, der in der Öffentlichkeit immer wieder Lippenbekenntnisse gerade zu diesem Bereich abgibt, sollte sich letztlich vor allen Kindern und Eltern in diesem Land schämen,

(Beckmann [SPD]: Jetzt wird es lang- sam wirklich schlimm! - Unruhe bei der SPD)

oder aber er sollte diese meines Erachtens unglaubliche Entscheidung zurücknehmen. Das können Sie, indem Sie jetzt gleich für „Berücksichtigung“ stimmen, und zwar bei der namentlichen Abstimmung, die ich hiermit beantrage.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Litfin [GRÜNE] – Frau Lit- fin [GRÜNE]: Wir können ja gar nicht abstimmen! - Unruhe)

Frau Kollegin Litfin hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser aller Ministerpräsident verbreitet sich ja immer ganz gern über die Zivilgesellschaft und über die Bürgergesellschaft, die er angeblich anstrebt. Dazu passt natürlich überhaupt nicht, dass er dieser Elternorganisation auf Landesebene die 160.000 DM im Haushalt streichen lässt. Das sind nun wirklich Peanuts. Das ist eine wirklich lächerlich geringe Summe im Vergleich zum Haushaltsvolumen insgesamt.

Diese Elterninitiative, die die Zivilgesellschaft, die die Bürgergesellschaft lebt, das sind Menschen, Eltern, die sich vor Ort selbst um die Betreuung ihrer Kinder und um die Betreuung anderer Kinder kümmern.

(Unruhe)

Das sind Eltern, die sich sehr, sehr verantwortlich fühlen, die an ganz vielen Orten im Land Ergänzungsangebote für Ihr Billigangebot der Verlässlichen Grundschule machen,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

um daraus dann doch noch ein pädagogisch sinnvolles Angebot zu machen.

Die Stelle, die diese Elterninitiativen vernetzt, also dafür sorgt, dass die Zivilgesellschaft gelebt werden kann, die dafür gesorgt hat, dass Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden, die dafür gesorgt hat, dass das Land Niedersachsen die Zahl der Kindertagesstättenplätze erheblich steigern konnte, wird kleinkariert und miefig abgestraft, weil es der Landesregierung nicht passt, dass sie mit dem Volksbegehren landesweit den Widerstand in Sachen KiTaG organisiert hat.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Da hat die Kollegin Vockert völlig Recht: Für ein solches Verhalten sollte sich die Landesregierung schämen.

(Zustimmung von Möllring [CDU])

Die Regierungsfraktion sollte hier einmal das Kreuz durchdrücken und dieses Verhalten nicht mitmachen. Sie werden es nie erreichen, dass Menschen im Lande tatsächlich flächendeckend ein demokratisches Bewusstsein ausprägen, dass Menschen im Lande bereit und in der Lage sind, Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, wenn Sie so reagieren. Ich kann nur noch einmal das sagen, was ich gestern schon gesagt habe: Mit Stalinismus kommen Sie nicht weiter.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU - Zurufe - Unruhe - Mühe [SPD] tritt an das Rednerpult)

Herr Kollege, Sie haben das Wort erst dann, wenn ich es Ihnen gebe. - Jetzt haben Sie es. Bitte schön!