- Nein, das geht jetzt nicht. Das geht nur, wenn die Frage aufgerufen worden ist. - Bitte, unterhalten Sie sich doch, wie Sie das regeln! Notfalls muss das in der nächsten Plenarsitzung wiederholt werden. - Vielen Dank.
Frage 6: Parkplatz statt Schlosspark - Ermöglicht Finanzminister Aller die Teilzerstörung der historischen Parkanlage Stadthagen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Wunsch eines örtlichen Gewerbetreibenden beabsichtigt die Stadt Stadthagen, im historischen Schlosspark einen öffentlichen Parkplatz für 55 Kraftfahrzeuge anzulegen. Eigentümer der hierfür vorgesehenen Fläche sind zu zwei Dritteln das Land und zu einem Drittel der Landkreis Schaumburg. Presseberichten zufolge hat der Landeskonservator dazu erklärt, dass diese Planung nicht mit der Erhaltung des hochkarätigen Kulturdenkmals „Schlossbezirk“ zu vereinbaren sei. Verwiesen wird dazu insbesondere auf den zwischen Land und Stadt 1994 geschlossenen Neuordnungsvertrag für den Schlossbezirk sowie auf die bisherigen Aufwendungen zur Erhaltung und Sanierung der Schlossanlage.
Dagegen hat der örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Reckmann diese Pläne begrüßt und erklärt, er werde mit Finanzminister Aller Kontakt aufnehmen, „damit die notwendigen Flächen des Landes zur Verfügung gestellt werden“.
1. Wird sie im Rahmen ihrer Befugnisse und Aufgaben nach dem niedersächsischen Denkmalschutzrecht den geplanten Eingriff in einen historischen Schlosspark zugunsten einer Pkw-Abstellfläche ermöglichen?
3. Welchen Einfluss haben persönliche Kontakte zu Finanzminister Aller oder anderen Mitgliedern des Kabinetts auf Grundstücksveräußerungen des Landes?
Das Land Niedersachsen ist Eigentümer des Schlosses und des angrenzenden Schlossparks in Stadthagen. Die historische Schlossanlage wurde in den vergangenen Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand restauriert und hierdurch nicht nur als Baudenkmal für die Öffentlichkeit, sondern auch als Dienstsitz des örtlichen Finanzamtes erhalten. In enger Abstimmung zwischen dem bauausführenden Staatshochbauamt, der Stadt Stadthagen sowie den zuständigen Stellen der Denkmalpflege wurde in einem ausgewogenen Interessenausgleich den funktionalen Anforderungen an die leistungsbezogene Unterbringung der Steuerbehörde Rechnung getragen und gleichzeitig ein wertvolles Kulturgut für die Öffentlichkeit bewahrt. Die Stadt Stadthagen und das Land Niedersachsen als beteiligte Grundstückseigentümer haben in diesem Zusammenhang auch ihre Eigentumsverhältnisse in einer Vereinbarung aus dem Jahre 1994 neu geordnet und mit einem privatrechtlichen Vertrag einvernehmlich besiegelt.
Hiervon völlig unabhängig hat ein örtlicher Gewerbetreibender bei der Stadt Stadthagen beantragt, im nördlichen Bereich des Schlossparks zusätzliche Kfz-Stellplätze zu schaffen. Die Stadt als Trägerin der örtlichen Planungshoheit ist nunmehr gefordert, diesen von privater Seite geltend gemachten zusätzlichen Bedarf an öffentlichen Stellplätzen zu prüfen und im Rahmen einer ordnungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung mit eventuell betroffenen öffentlichen oder privaten Interessen abzuwägen. - Ein Landtagsabgeordneter sollte vom Grundsatz her wissen, wie solche Planungsverfahren ablaufen und wie der Planungsstand ist.
Hier ist nicht etwa das Land Niedersachsen als eher zufälliger Eigentümer des betroffenen Grundstückes gefragt. Herr des Verfahrens ist ausschließlich die Stadt Stadthagen. Ich stelle noch einmal klar: Hier geht es nicht um einen Behördenparkplatz für das Finanzamt, sondern um die Schaffung eines öffentlichen, der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Parkplatzes.
Soweit mir bekannt ist, prüft die Stadtverwaltung der Stadt derzeit, ob und, wenn ja, wann und in welcher Form im dortigen Bereich weitere öffentliche Stellplätze geschaffen werden sollen. Danach bleibt es dem Rat der Stadt vorbehalten, über die
Einleitung eines eventuellen Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden. Hierbei werden selbstverständlich auch die Belange des Denkmalschutzes in angemessener Weise berücksichtigt. Daran schließt sich das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren an. Dabei wird das Land seine Verantwortung nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wahrnehmen.
Zu 1: Da bislang noch nicht einmal der Entwurf eines Bebauungsplanes für die in Rede stehenden öffentlichen Parkplätze existiert, konnte zwangsläufig auch noch keine abschließende Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Belange erfolgen. Das, was der Kollege Schröder angesprochen hat, war eine öffentliche Äußerung des zuständigen Beamten.
Zu 2: Die Bereitstellung von öffentlichen Parkplätzen ist Aufgabe der jeweiligen Kommune. Das dafür vorgesehene Bebauungsplanverfahren setze ich als bekannt voraus. Ich weise hier nochmals darauf hin, dass bisher noch nicht einmal ein Aufstellungsbeschluss für ein notwendiges Verfahren existiert. Nur für den Fall, dass das Verfahren in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan münden sollte, der auch die landeseigenen Flächen als öffentlichen Kraftfahrzeugstellplatz ausweist, ist zu prüfen, ob eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes erteilt werden kann.
Verkaufsverhandlungen sind nach Lage der Dinge erst dann angezeigt, wenn das von Herrn Schröder angenommene Planungsziel die Belange des Denkmalschutzes entsprechend gewürdigt und die Stadt Stadthagen ernsthafte Kaufabsichten nachgewiesen hat.
Zu 3: Persönliche Kontakte zu mir und anderen Mitgliedern des Kabinetts haben selbstverständlich keinen Einfluss auf Grundstücksveräußerungen des Landes. Im Übrigen möchte ich betonen, dass es nicht dem Stil der Landesregierung entspräche, die Realisierung eines genehmigungsfähigen Parkplatzes durch die Verweigerung eines dann notwendigen Grundstücksverkaufs zu boykottieren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ist es etwas Ungewöhnliches, wenn Wahlkreisabgeordnete ankündigen, einer Stadt zu helfen, die in großer Sorge ist, dass ihre Innenstadt verödet, wenn nicht genügend Parkflächen zur Verfügung stehen? Ist es nicht vielmehr eine Selbstverständlichkeit, dass man das als Wahlkreisabgeordneter macht?
Ich glaube, es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Abgeordneten, auf lokale Besonderheiten hinzuweisen und dann, wenn Landesinteressen involviert sind, auch frühzeitig den Versuch zu unternehmen, zu Kompromisslösungen zu kommen.
Hier ist die Situation aber eindeutig so, wie ich es gesagt habe: Es gibt noch gar kein ernsthaftes Planungsvorhaben der Stadt. Daher sind die Diskussionen im Vorfeld nur vergleichbar mit dem, was wir im Zusammenhang mit der Restaurierung des Schlosses erlebt haben. Da hat das Land als Eigentümer versucht, eine kostengünstige und durchaus tragfähige Lösung auf den Weg zu bringen. Örtlich hat es erheblichen Protest gegen diese Baumaßnahme gegeben. Es ist eine teurere, dem Denkmalschutz näher kommende Lösung gefunden worden. Jetzt steht das Finanzamt, das in einem Schloss als Baudenkmal untergebracht ist, in dieser beschriebenen Situation, und das macht es für die Stadt wahrscheinlich auch schwieriger, intern zu einem Lösungsprozess zu kommen.
Nun noch zu der konkreten Frage: Wenn ich alle aufzählen würde, die allein in dieser Woche aus allen Fraktionen zu mir gekommen sind, um lokale Probleme mit mir zu besprechen, dann kann ich nur sagen, Herr Reckmann: Sie nehmen ihr Recht ausgesprochen sachkundig, manchmal mit Nachdruck und manchmal auch über die Presse ausdrücklich war.
Herr Minister, da es zwar noch keinen Entwurf eines Bebauungsplans - die Grundzüge der Bauleitplanung sind mir sehr wohl vertraut -, aber schon sehr konkrete Planungsvorstellungen gibt, frage ich Sie, ob es schon eine vorläufige Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde zu diesen konkreten Planungsabsichten gibt und wie diese aussieht.
Da Sie den Finanzminister gefragt haben, der für die Veräußerung der Grundstücksflächen zuständig ist, kann ich sagen: Wir sind mit dem Sachverhalt offiziell überhaupt noch nicht befasst. Die Frage, die Sie gestellt haben, ob es vorläufige Stellungnahmen gibt, kann ich nicht antworten. Ich habe aber zur Kenntnis genommen, dass Sie über die Presse zur Kenntnis genommen haben, dass sich ein Denkmalschützer der Verwaltung in dem Sinne geäußert hat, es sei ein hochwertiges Baudenkmal. Der gleiche Artikel ist offenbar auch Grundlage dafür, dass die Firma ihre Anfrage gestellt hat. Wenn wir zu jeder Zeitungsmeldung eine Anfrage beantworten sollen, können wir uns darauf einstellen. Es würde aber die Sitzung erheblich verlängern.
Herr Minister, vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit ist die Fragestunde beendet. Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung - Sie kennen das Prozedere - zu Protokoll gegeben.
Tagesordnungspunkt 3: 28. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2056
An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Eingaben, die den Haushalt betreffen, im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes abgestimmt werden, und zwar nach der Schlussabstimmung über den Haushalt. Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2056, zu denen keine Änderungsanträge vorgelegen haben, haben wir bereits in der 64. Sitzung am 13. Dezember entschieden. Wir beraten demgemäß jetzt nur noch über die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen.
Meine Damen und Herren, mir liegen zwei Wortmeldungen zu den beiden strittigen Eingaben vor. Zunächst einmal erteile ich Frau Kollegin Trost das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme kurz zu der Eingabe 3013 Stellung. Der Petent bittet um rückwirkende Nachzahlung eines höheren Kindergeldanteils im Ortszuschlag. Ich verweise hinsichtlich unserer Antragsgründe auf die ausführliche Darstellung meines Kollegen Althusmann vom 17. November hier im Plenum und beantrage namens der CDU wegen der Fürsorgepflicht der Regierung gegenüber ihren Beamten die Überweisung der Eingabe an die Landesregierung zur Berücksichtigung.
Zweitens spreche ich zur Eingabe 3065. Auch hier begehrt der Petent die rückwirkende Nachzahlung eines höheren Kindergeldanteils im Ortszuschlag, wobei dieser Fall allerdings etwas anders gelagert ist. Der Petent hatte am 28. Oktober 1996 Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch wurde von der Bezirksregierung Lüneburg auch als solcher anerkannt. Auf diesen Widerspruch bekam er am 7. Januar 1997 einen abschlägigen Bescheid. Er schaltete einen Rechtsanwalt ein, wiederholte seinen Widerspruch und bekam dann auch insoweit Recht, als er - -
Meine Damen und Herren, ich bitte darum, die Unterhaltungen einzustellen. Wir müssen wenigstens den Rednern zuzuhören, die zu einer Petition sprechen.
Wer das nicht aushalten kann, dem empfehle ich, auf den Flur zu gehen. Ich bin zwar nur bedingt in der Lage, bestimmte Kollegen zu beeindrucken; aber wenn ich einmal in die Reihen der SPD schaue, dann bitte ich, auch dort die Unterhaltung einzustellen. Bei aller Sympathie, die ansonsten vorhanden ist, bitte ich sehr herzlich darum.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Dem Petenten ist nachträglich ein höherer Ortszuschlag für die Jahre 1997 und 1998 gezahlt worden. Fakt ist allerdings, dass er im Jahr 1996 einen Widerspruch eingereicht hatte, der auch als solcher von der Bezirksregierung gewertet wurde, später aber vom Verwaltungsgericht Stade verworfen wurde, sodass der Petent für 1996 keine Ansprüche hat. Hätte die Bezirksregierung - das muss man einmal ganz klar sagen - mit einigermaßen hinreichender Geschwindigkeit gearbeitet, dann hätte dieser Mann nicht erst zweieinhalb Monate nach Einreichung seines Widerspruchs, sondern innerhalb von drei oder vier Wochen einen abschlägigen Bescheid bekommen. Somit hätte er noch im Jahre 1996 mit seinem Rechtsanwalt einen weiteren Widerspruch in der Form einreichen können, auf der das Verwaltungsgericht in Stade bestand. Dies war ihm aber nicht möglich. Wenn mir das Ministerium dann sagt, eine Bearbeitungszeit von drei Monaten sei normal - -