Protokoll der Sitzung vom 24.01.2001

(Möhrmann [SPD]: Nach Ihren Plä- nen werden die mehr verlieren!)

- Ich zitiere Ihren Parteigenossen, den Oberbürgermeister von Saarbrücken.

„Die Kommunen müssen vor diesem Hintergrund ihre Haushalte 2001 mit Einnahmen wie im Jahre 1994 finanzieren.“

Weiter heißt es:

"Die Auswirkungen dieses und anderer Bundesgesetze für die städtischen Haushalte sind so massiv, dass wir Bund und Länder dringend auffordern müssen, den finanziellen Handlungsspielraum der Städte nicht immer wieder zu schmälern, sondern endlich durch eine grundlegende Gemeindefinanzreform zu erweitern. Bund und Länder müssen nun auch gesetzliche Leistungen überprüfen, um die Kommunen zu entlasten."

Das sagte Hajo Hoffmann.

Meine Damen und Herren, im Bund wie im Land geht von der derzeitigen Regierungspolitik die größte Gefährdung kommunaler Selbstverwaltung aus.

(Zustimmung bei der CDU)

Das gilt in besonderem Maße in Niedersachsen auch in Bezug auf die Samtgemeinden. Wir haben wiederholt davor gewarnt. Die CDU steht in diesem Landtag zu den Samtgemeinden. Sie steht zu dieser besonderen niedersächsischen Form kommunaler Selbstverwaltung.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, Herr Kollege Pickel möchte jetzt zu diesen beiden Gesetzentwürfen sprechen. Bitte schön, Herr Pickel!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte gedacht, dass es darum geht, die beiden Samtgemeinden Dornum und Bunde in Einheitsgemeinden umzuwidmen und nicht einen Rundum

schlag über die gesamte Politik des Landes und die vermeintlichen Folgen zu machen.

(Eveslage [CDU]: Das gehört beides zusammen!)

- Es mag sein, dass das alles zusammen gehört. Hier geht es darum, dass aus diesen beiden Samtgemeinden Einheitsgemeinden gemacht werden.

Ich wohne selber in einer Samtgemeinde - der Samtgemeinde Brookmerland - mit 13 000 Einwohnern. Seit 15 Jahren reden wir zum Beispiel bei der Samtgemeinde Dornum mit 4 700 Einwohnern und drei Mitgliedsgemeinden darüber, wie sinnvoll das als Samtgemeinde eigentlich sein sollte. Seit 15 Jahren! Es ist immer wieder - natürlich rechtmäßig - an dem Einspruch einer Gemeinde, die nicht mitgezogen hat, gescheitert. Also ist das immer wieder verschoben worden, obwohl zwei andere Gemeinden dies wollten.

Ich bin froh darüber, dass jetzt endlich die Einsicht in der Samtgemeinde Dornum gekommen ist - und zwar in allen drei Mitgliedsgemeinden -, dass dort Mehrheiten geschaffen wurden, um die Umwidmung in eine Einheitsgemeinde durchzuführen. Es gibt eine ganze Reihe von Einsparungen - der Minister hat darauf hingewiesen -: nur noch eine Jahresrechnung, nur noch eine Haushaltsübersicht, nur noch eine Statistik, statt sechs Haushaltsplänen nur noch ein Haushaltsplan usw.

(Jahn [CDU]: Nur noch ein Rat!)

Das, was ich für die Samtgemeinde Dornum gesagt habe, in der ich mich, Frau Pruin, zugegebenermaßen ein bisschen besser auskenne als in der Samtgemeinde Bunde - das ist klar -, gilt aber im Prinzip genauso für Bunde. Auch dort sind die entsprechenden Einsparungen zu erzielen. Wir gehen davon aus, dass dies erhebliche Einsparungen bringen und dann auch zu einer besseren Arbeit in beiden Einheitsgemeinden führen wird.

Ich gehe auch davon aus, dass es nach den Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen - das ist völlig klar - eine breite Mehrheit im Landtag für die Umbenennung dieser beiden Samtgemeinden in Einheitsgemeinden geben wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Pickel. - Meine Damen und Herren, jetzt spricht Frau Kollegin JanssenKucz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen die Gesetzentwürfe über die Neubildung der Gemeinde Bunde im Landkreis Leer und der Gemeinde Dornum im Landkreis Aurich vor. Ich weiß, es ist ein lang andauernder Prozess gewesen, der dem vorausgegangen ist, dass wir überhaupt diese Gesetzentwürfe heute auf dem Tisch haben. In der Gemeinde Dornum waren es weit über zehn Jahre, bis diese mehrheitliche Entscheidung im Frühjahr 2000 auf den Weg gebracht wurde.

Ich meine, wir sollten uns an dieser Stelle bei allen Beteiligten in den kommunalen Parlamenten, die größtenteils ehrenamtlich ihre Mandate wahrgenommen haben und diesen Meinungsfindungsprozess über Jahre begleitet haben, dafür bedanken, dass sie diese Kontinuität und Ausdauer aufgebracht haben.

Wir begrüßen die Entscheidung zur Bildung der Einheitsgemeinden Bunde und Dornum. Wir hoffen auch, dass es mit der Bildung der Einheitsgemeinden gelingt, die defizitären Haushalte wieder in den Griff zu bekommen und damit neue Handlungsspielräume und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft zu schaffen. Zurzeit haben wir nämlich die Situation, dass die kommunale Selbstverwaltung durch die nicht vorhandene freie Spitze mehr als gefährdet ist. Die neuen Einheitsgemeinden Bunde und Dornum bieten die Möglichkeit zu mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit und damit auch zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe. Aus diesem Grunde werden wir diesen Gesetzentwürfen zustimmen und sie in den Ausschüssen positiv und konstruktiv begleiten.

Ich möchte nicht auf die Ausführungen von Herrn Eveslage eingehen; denn ich meine, er hat das Ziel etwas verfehlt, wenn er hier, wo es um einen demokratischen Prozess in einer kommunalen Gliederung geht, die Landes- und Bundespolitik durch das Parlament jagt. Ich glaube, das wäre an dieser Stelle nicht nötig gewesen. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesen beiden Gesetzentwürfen nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung für beide Punkte. Nach der Empfehlung des Ältestenrates soll mit der Federführung der Ausschuss für innere Verwaltung und mit der Mitberatung der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen beauftragt werden. Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU - Drs. 14/2140

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich der Herr Kollege Möhrmann gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Kollege Möhrmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle diejenigen, die jetzt im Plenarsaal sind, werden Zeuge eines, wie ich finde, inzwischen abgestimmten Rituals: Es erscheint der Vertreter der großen Fraktion und sagt: Wir haben da eine Sachverständigen-Kommission. Die gibt es seit Mitte der 80er-Jahre. Sie hat uns einen Vorschlag gemacht. Diesem Vorschlag stimmen wir zu. - Dann kommt als Zweites eine Vertreterin der Fraktion der Grünen - mit einer Ausnahme 1992: Thea Dückert -, die sagt: Diese Erhöhung passt nicht in die Zeit. 10 000 DM sind sowieso eine Stange Geld. Warum braucht man eigentlich mehr? Aber wir nehmen das Geld und führen es guten Zwecken zu. - Dann kommt der Kollege aus der CDU-Fraktion - viele Jahre der Herr Kollege Eveslage - und sagt dann noch einmal ganz deutlich, weshalb das nun nötig ist und dass wir da gar nicht anders können, weil das Bundesverfassungsgericht uns einmal eine solche Aufgabe angetragen hat.

Das wird nun heute der Kollege Schünemann machen.

(Eveslage [CDU]: Abwarten!)

Meine Damen und Herren, ob wir uns mit diesem Ritual wirklich einen Gefallen tun, bezweifle ich. Ich weiß auch nicht, wenn sich das Bundesverfassungsgericht die Lage und Entwicklung in den deutschen Parlamenten inzwischen angesehen hätte, ob der Urteilsspruch, der seinerzeit gefallen ist, wieder genauso ausfallen würde. Das will ich auch nicht weiter untersuchen. Ich weiß nur, wir werden heute hier erneut darüber diskutieren.

Mir ist auch klar, dass das jemandem, der über eine kleine Rente verfügt und hört, dass jemand, der schon über 10 000 DM bekommt, dann noch mehr als 100 DM, also 180 DM, dazu bekommen soll und dann auch noch seine Aufwandsentschädigung um monatlich 60 DM erhöhen will, nicht zu vermitteln ist. Das ist mir bekannt.

Ich weiß auch, dass das schwierig ist. Aber die entscheidende Frage ist doch: Wie stufen wir die Tätigkeit von Abgeordneten ein? Da gibt es welche, die sagen, das soll ungefähr so sein wie A 16. Wir sind inzwischen davon - ich habe das einmal hochgerechnet - um rund 8 000 bis 10 000 DM pro Jahr entfernt. Seinerzeit war sich die Kommission darüber einig, dass das der Betrag sein sollte, an dem man sich orientieren sollte. Das sind dann vor Ort die Kreissparkassendirektoren, nicht die in den Hauptstellen, sondern in den größeren Hauptzweigstellen. Das sind vor Ort die Schuldirektorinnen und -direktoren und in kleinen und mittleren Gemeinden die Stadt- und Gemeindedirektoren. Dort passiert das alles automatisch. Wir stellen uns dieser Diskussion, und ich meine, dass wir gute Argumente haben, dem Vorschlag der Kommission auch in diesem Jahr zu folgen.

Meine Damen und Herren, dann gehört zu dem Ritual ein Weiteres: In den Kommentaren und Berichten der Medien wird das akzeptiert. Trotzdem steht dann da: Niedersachsen ist in der Hitliste ganz vorn. - Dabei wird aber vergessen - das ist eigentlich das, was ich noch einmal in Erinnerung rufen möchte -, dass wir in der Hitliste deshalb ganz vorn stehen, weil das Parlament 1992 auf Vorschlag der damaligen Diätenkommission, beginnend ab 1993, erhebliche Einschnitte in der Altersversorgung beschlossen hat, die in den meisten anderen Landtagen nicht vollzogen worden sind.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Trotzdem ist in jedem Jahr wieder davon die Rede, dass wir in der Hitliste ganz oben stehen. Ich meine jedoch, dass wir so selbstbewusst sein können, zu sagen: Wir werden dem Vorschlag der Diätenkommission - Sie wissen alle, wie sie sich zusammensetzt - folgen und werden nach einer weiteren Beratung in den dafür zuständigen Ausschüssen dann sicherlich im Monat Februar in diesem Landtag die Entscheidung treffen, dem Vorschlag der Diätenkommission zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Schünemann hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun müssen wir das Ritual etwas abändern. Sie hatten gesagt, ich würde als Dritter sprechen. Das hat jetzt nicht geklappt.

Ich möchte zunächst die Frage ansprechen, die Sie mit ihren Eingangsworten erwähnt haben, nämlich ob es richtig ist, dass wir in jedem Jahr erneut selber über unsere Gehälter entscheiden. Da bin ich allerdings der Auffassung, dass es richtig ist, dass wir uns durchaus vor der Öffentlichkeit für das rechtfertigen sollten, was wir verdienen. Ich bin allerdings genauso wie Sie der Auffassung, dass das, was wir an Diäten bekommen, durchaus angemessen ist für das, was wir hier leisten. Dazu sollten wir dann auch in jedem Jahr stehen. Wenn wir es in einem anderen Verfahren regeln würden, würde das, wie ich glaube, in der Öffentlichkeit noch weniger akzeptiert.

Ich beobachte in den letzten Jahren, dass wir in Niedersachsen durchaus auf sehr viel Verständnis stoßen. Das liegt sicherlich zum einen daran, wie Sie es gesagt haben, dass wir die Pensionsregelungen so angepasst haben, dass es in der Öffentlichkeit besser zu vermitteln ist. Zweitens liegt das sicherlich daran, dass wir mit als erstes Parlament eine unabhängige Kommission eingerichtet haben, die sehr nachvollziehbar die Anpassungen vorgeschlagen hat. Ich meine, das ist der wichtigste Punkt. Wir sollten uns auch an diese Empfehlungen der Diätenkommission halten.

In diesem Jahr schlägt die Kommission eine Erhöhung der Grundentschädigung um 1,8 % vor. Wenn Sie sich die Tariferhöhungen insgesamt im letzten Jahr und die Inflationsrate ansehen, dann ist das sicherlich eine angemessene Anpassung. Deswegen sollten wir sie meiner Ansicht nach auch so beschließen. Ebenso ist es bei der Aufwandsentschädigung. Auf diesem Sektor hat es ja eine Untersuchung gegeben, in deren Rahmen viele Abgeordnete nachgewiesen haben, dass wir einen Aufwand mindestens in der Größenordnung von knapp 2 000 DM haben. Insofern können wir das auch vor der Öffentlichkeit darstellen. Ich bin ganz sicher, dass dies dann auch in der Öffentlichkeit akzeptiert wird.

Das Problem ist natürlich, dass wir insgesamt als Politiker und als Abgeordnete immer in Schwierigkeiten geraten, wenn, wie es zum Ende des letzten Jahres der Fall war, z. B. irgendwelche Entscheidungen von der Regierung getroffen werden, die in gewisser Weise anrüchig sind und in der Öffentlichkeit zu Protesten und dem Vorwurf der Versorgungsmentalität führen. Das ist etwas, was dann auch immer auf den einzelnen Abgeordneten abfärbt. Dagegen sollten wir uns wehren; wir sollten sagen, dass wir als Abgeordnete damit nichts zu tun haben und dass wir so etwas auch nicht akzeptieren, sondern verurteilen.

Meine Damen und Herren, ich möchte natürlich auch etwas zu dem Verhalten von Bündnis 90/Die Grünen gerade in den letzten Jahren sagen. Dabei gehe ich davon aus, dass das, wie man der Presse entnehmen konnte, auch in diesem Jahr nicht anders ist, nämlich dass die Grünen dieser Anpassung nicht zustimmen wollen. Ich sage es jedes Mal wieder, ich habe es auch im letzten Jahr gesagt: Jeder Abgeordnete von CDU und SPD spendet in den einzelnen Wahlkreisen mindestens genauso viel, weil jeder eine intensive Wahlkreisbetreuung macht. Insofern sollten wir uns auch nicht in diese Ecke drängen lassen, sondern darauf hinweisen, dass etwas für gemeinnützige Zwecke in den Wahlkreisen gespendet wird. Das muss man immer wieder sagen. Man sollte irgendwann auch einmal von diesem Populismus Abstand nehmen.

Ich bin ziemlich sicher, dass die Grünen, die sich im Laufe der letzten Jahre ja auch schon gewandelt haben, in der nächsten Jahren diesen puren Populismus verlassen werden und in der Zukunft diesen sehr konservativen, angemessenen Erhöhungen auch zustimmen werden.

Ich meine, dass wir auch bei den Bürgern Verständnis finden werden, wenn wir so weiter verfahren wie bisher, indem wir auf die Kommission setzen. Dort sind die richtigen Fachleute, und die haben immer angemessene Empfehlungen gegeben. Wir sollten das auch so nachvollziehen. Vielen Dank.