Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

Die speziell im Entschließungsantrag geforderte Förderung von mobilen Internetangeboten, speziell für Frauen im ländlichen Raum, für allein Erziehende, arbeitslose Frauen, Berufsrückkehrerinnen,

Landfrauen, Handwerkerfrauen oder Frauen, die sich in den neuen Technologien weiter qualifizieren wollen, wird die Landesregierung ebenfalls im Rahmen des Programms FIFA sicherstellen. Der Einsatz solcher Angebote soll in Kooperation mit den örtlichen Arbeitsämtern, den Bildungsträgern, den Betrieben, den Kommunen und den Frauenverbänden erfolgen und auf die spezifischen Bedürfnisse der Region zugeschnitten werden. Das Land Nordrhein-Westfalen - das ist in den Ausschussberatungen deutlich geworden - hat mit solchen Angeboten - genauer gesagt: mit einem Internetbus - ausgezeichnete Erfahrungen gemacht. Deshalb werden auch wir einen solchen Internetbus als einen weiteren Baustein unserer vielfältigen Aktivitäten in diesem Bereich einsetzen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch den Ende März ans Netz gehenden Frauenserver erwähnen. Dies ist ein Projekt im Rahmen der Multimediainitiative und ein weiterer wichtiger Baustein zur Förderung der Internetbeteiligung und Medienkompetenz von Frauen. Hier werden viele frauenspezifische Informationen gebündelt; Frauenorganisationen, -verbände und -initiativen können sich mit diesem Angebot präsentieren.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich habe Ihnen verdeutlichen können, dass der Prozess, Angebote - auch mobil - im Multimediabereich für Mädchen und Frauen im ländlichen Raum zu schaffen, in vollem Gange ist und sogar noch weiter ausgebaut wird. Letztlich aber wird sich die Frage der Beteiligung von Frauen in der neuen Mediengesellschaft in der Wirtschaft selbst entscheiden, und ich werde alle Anstrengungen unternehmen, dass die Chancengleichheit von Männern und Frauen in diesem Prozess ein zentrales Thema ist und bleibt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Schliepack, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, wenn wir all das, was Sie heute hier im Plenum gesagt haben, bereits im Ausschuss gehört hätten, dann wäre dieser Antrag erledigt, und wir bräuchten ihn überhaupt nicht mehr;

(Beifall bei der CDU)

denn im Grundtenor besteht Einigkeit darüber, dass Frauen unbedingt Zugang zu den neuen Medien haben müssen, dass Medienkompetenz Arbeitsplätze schafft und sichert und dass es unser Anliegen ist, dass wir Frauen besonders fördern müssen, um ihnen zu erleichtern, über die Hemmschwelle hinwegzukommen. Insofern wäre der Antrag vom Grundtenor her richtig. Aber es gäbe doch noch viel mehr dazu zu sagen, und das haben wir dann auch im Ausschuss gemacht. Ich denke daran, dass wir erst vor kurzem den Antrag unserer Kollegin Astrid Vockert gehört haben, Multimediawerkstätten in Niedersachsen einzurichten. Auch dies wäre z. B. ein Weg gewesen, wie man Frauen besser in diese neue Arbeitswelt hätte integrieren können.

Sicherlich - Sie werden sich daran erinnern - ist bei der Beantwortung unserer Großen Anfrage zur Situation der Frauen im ländlichen Raum die Notwendigkeit herausgekommen, dass die Mobilität der Frauen im ländlichen Raum unbedingt verbessert werden muss; denn das ist eigentlich das größte Hindernis, aufgrund dessen Frauen eben nicht zu Volkshochschulkursen gehen können, warum sie eben nicht zu einer privaten Schule gehen und besondere Kurse besuchen können. Deswegen ist dies wohl ein großer Schwerpunkt und sollte es auch in Ihrer Arbeit sein.

(Beifall bei der CDU Wir schlagen vor, für bessere Aus- und Fortbil- dungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum die Schulen und die Einrichtungen der Er- wachsenenbildung besser zu nutzen. Es ist doch eigentlich gar nicht einzusehen, dass Schulen nur vormittags genutzt werden, nachmittags und abends leer sind und die Computer dort stehen, wenn die denn überhaupt dort stehen. Wenn jedem Schüler sein Laptop gegeben würde, das wäre es doch! (Beifall bei der CDU)

Sicherlich brauchen wir geschlechtsspezifische Angebote in der Erwachsenenbildung. Darüber sind wir uns sicherlich einig. Dann verstehe ich aber nicht, warum wir im letzten Haushaltsjahr finanzielle Kürzungen in der Erwachsenenbildung haben hinnehmen müssen. Wir haben uns ja zum Glück dagegen ausgesprochen. Es wäre wichtig, dass wir mehr Geld in die Erwachsenenbildung hineinstecken, gerade für dieses besondere Thema.

(Zustimmung von Frau Pawelski [CDU])

Aber davon steht im Antrag nichts.

Bei der Beratung des Antrages kam es zu einer Besonderheit. Es wurde eine besondere Eile an den Tag gelegt, die wir nicht verstanden haben. Ich glaube, hier sollen viel mehr Aktivitäten im Lande vorgetäuscht werden, als es gibt.

(Zustimmung von Frau Pawelski [CDU])

Wir brauchen das vernetzte Angebot für Frauen

(Zustimmung von Frau Pawelski [CDU])

aus dem Antrag, den wir gestern beraten haben, und dem Antrag, den wir im Grundtenor heute beraten

In der Diskussion im Ausschuss haben dann die SPD-Mitglieder eine von uns geforderte Berichterstattung, wie wir sie heute von Ihnen erhalten haben, darüber, was im Lande bereits vorhanden ist, quasi verhindert. Es wurde gesagt: Das ist gar nicht nötig; wir wissen Bescheid; wir können gleich darüber abstimmen. - Da fühlten wir uns doch sehr düpiert; denn wir sind ebenfalls Abgeordnete mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die SPD-Abgeordneten.

(Beifall bei der CDU)

Wir erfuhren dann auf intensives Nachfragen von der Ministeriumsvertreterin, dass es bereits mehr oder minder klare Überlegungen gebe. So wird offensichtlich die Bundesinitiative „Frauen ans Netz“ oder das von der Europäischen Kommission stark propagierte Schnupperangebot mit dem Ziel des Internetführerscheins angestrebt.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Darüber hinaus soll ein arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt für Berufsrückkehrerinnen wie in Nordrhein-Westfalen gesetzt werden. Ganz konkret sei vorgesehen, einen Internetbus in Orten einzusetzen, um über Möglichkeiten des beruflichen Wiedereinstiegs vor Ort zu informieren. Lassen Sie mich ein bisschen an diesem Bild verweilen. In Niedersachsen gibt es 428 Städte und Gemeinden. Wenn wir diesen Internetbus nur einen einzigen Tag lang in jeder Gemeinde oder jeder Stadt stehen ließen, wären bereits zwei Jahre

vergangen, wenn wir von 220 Arbeitstagen im Jahr ausgehen. Meine Gemeinde, aus der ich stamme, besteht aus 17 Dörfern. Wo soll der Internetbus stehen; in der Ortschaft mit 5 000 Einwohnern oder in der mit 500 Einwohnern? Welche Frauen will man ansprechen? Will man diejenigen ansprechen, die ohnehin interessiert sind, die ohnehin zum Arbeitsamt und zu den Koordinierungsstellen gehen und die ohnehin Fortbildungskurse machen, oder will man die ansprechen, die mit dem Kinderwagen vorbei kommen und sagen „Ich möchte auch gerne das Internet kennen lernen, so leicht, wie es Boris Becker freudestrahlend verkündet hat: Ich bin drin!“?

(Heiterkeit - Zuruf von der SPD: Der war auch einmal drin! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Das hat den 30 Millionen DM gekostet! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Auch der Besuch im Internetbus würde doch eigentlich - das ist unser Ziel - nur dazu führen, dass die Frau davon überzeugt ist, dass sie mehr aus sich machen muss und dass sie eine Berufsrückkehr nur erreichen kann, wenn sie weitere Hilfe wie die des Arbeitsamtes oder der Volkshochschulen in Anspruch nimmt. Voraussetzung dafür ist, dass die Frauen über einen eigenen Computer und einen ISDN-Anschluss verfügen. Das muss mindestens vorhanden sein.

Der Antrag ist handwerklich schlecht. So ist er leider auch geblieben. Wir hatten gehofft, dass Sie diesen Antrag nicht noch einmal ins Plenum bringen, sondern dass Sie ihn endlich zurückziehen. Schon in der Überschrift ist kein Wort von Frauenförderung zu lesen, die aber bei Frau Eckel und der Frau Ministerin heute bereits Schwerpunktthema war.

Teile des Ursprungsantrags hatten sich erledigt - das mussten auch die Mitglieder der SPD-Fraktion im Ausschuss anerkennen -, sodass sich der Antrag reduziert hatte. Wenn in vier von fünf Absätzen nur Tatbestände aufgeführt werden, über die aber heute eine Beschlussfassung verlangt wird, dann ist das ein Unding. Ich möchte einige Beispiele nennen. Wir sollen heute beschließen: „Die Nutzung von Multimedia und Internet ist immer noch eine Männer-Domäne.“ - Meine Damen und Herren, das beschließe ich nicht in diesem Hause, sondern das will ich ändern.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich soll heute beschließen: „Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Stadt-Land-Gefälle besteht.“ - Das will ich nicht beschließen, sondern das will ich ändern. Das hätte drinstehen müssen.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Es lohnt sich wirklich, in diesem Antrag nachzulesen, was Sie hineingeschrieben haben, was wir Ihnen heute durch Beschlussfassung bestätigen sollen. - Dabei spielen wir nicht mit. So etwas gehört höchstens in eine Begründung, aber nicht in einen Entschließungsantrag.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Bravo!)

Wir halten den Antrag für ungeeignet. Ich meine, dass wir unbedingt unser Ziel weiterverfolgen sollten, und zwar zusammen mit dem Antrag von gestern und mit der Intention, die die Ministerin heute geäußert hat. Dabei haben Sie uns mit im Boot. So müssen wir aber den Antrag der SPD-Fraktion heute ablehnen.

Liebe Freunde und Freundinnen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wir haben gestern schon Ihren Antrag abgelehnt

(Beifall bei der CDU - Reckmann [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)

- oh doch -,

(Reckmann [SPD]: Ihr habt gestern zugestimmt!)

sodass es auch heute dabei bleibt. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wie immer lasse ich zunächst über den Änderungsantrag - in dem Fall über den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen - und, sollte dieser abgelehnt werden, über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen!

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen in der Drucksache 2137 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Mit der Mehrheit der SPD-Fraktion ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses akzeptiert worden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Landesregierung muss Minnier erneut im Landesdienst beschäftigen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2148

und

Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Ministeranklage - Antrag auf Entscheidung des Staatsgerichtshofs über die vorsätzliche Verletzung von Verfassung oder Gesetz durch die Mitglieder der Landesregierung Ministerpräsident Gabriel und Minister Bartling gemäß Artikel 40 der Niedersächsischen Verfassung vor dem Staatsgerichtshof - Antrag des Abg. Wulff und weiterer Mitglieder der Fraktion der CDU - Drs. 14/2153

Zunächst wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Dazu hat die Kollegin Frau Pothmer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inzwischen ist Ihnen wahrscheinlich allen bekannt, dass am 29. Dezember 2000 der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz Dr. Minnier in den einstweiligen Ruhestand verabschiedet worden ist. Diese Entscheidung der Landesregierung hat dann eine ziemlich lebhafte und zugleich strittige Debatte ausgelöst.