Niedersachsen ist mit diesem Konzept, das auf gezieltes Training des Eigensicherungsverhalten, Schießtraining und die Ausstattung mit Schutzwesten setzt, bereits auf dem richtigen Weg. Im Wesentlichen wird schon seit Jahren das praktiziert, was die Projektgruppe für die Sicherheit von Polizeibeamten als sinnvoll ansieht.
Hervorzuheben ist die Ausstattung der niedersächsischen Polizei mit Schutzwesten. Die Beamtinnen und Beamten werden nach dem unterschiedlichen Grad ihrer Gefährdung bei der auszuübenden Tätigkeit, also funktionsbezogen, im erforderlichen Umfang mit Schutzwesten ausgestattet.
Weiterhin sind alle Funkstreifenwagen des Wechselschichtdienstes mit zwei Schutzwesten ausgerüstet. Diese sollen im Einsatzfall nach Lageeinschätzung durch die einschreitenden Beamtinnen und Beamten rechtzeitig angelegt werden. Allein hierfür wurden seit 1997 über 1 Million DM für 2 300 Westen aufgewendet. In jedem Fall ist bereits jetzt sichergestellt, dass für polizeiliche Einsätze innerhalb kürzester Zeit Schutzwesten für alle eingesetzten Beamtinnen und Beamten zur Verfügung gestellt werden können. Daneben werden Schutzwesten höherer Schutzklasse auf den Dienststellen bereitgehalten. Darüber hinaus haben alle Beamtinnen und Beamten bereits seit 1996 die Möglichkeit, für sich personenbezogen Schutzwesten zu erwerben. Dieser Kauf wird durch eine Einmalzahlung von bis zu 400 DM aus Landesmitteln direkt bezuschusst. Die verbleibenden Restkosten können die Beamtinnen und Beamten über das Bekleidungskonto verrechnen lassen. Mithin braucht niemand für seine Schutzweste private Mittel einzusetzen. Diese Ausstattung soll auch dazu dienen, Beamtinnen und Beamten, die aus subjektiven Gründen eine personenbezogene Weste für ihre polizeiliche Aufgabenerfüllung tragen wollen, einen entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Niedersachsen steht damit, was die Ausstattung mit Schutzwesten angeht, mit an der Spitze aller Bundesländer.
In Besprechungen mit polizeilichen Führungskräften wurde vereinbart, die Gewalttaten zum Anlass zu nehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im polizeilichen Einzeldienst noch stärker mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Eigensicherungsmaßnahmen und entsprechendem Training zu konfrontieren. Entsprechende Fortbildungsmaß
nahmen genießen Priorität. Des Weiteren wird die Polizei des Landes Niedersachsen zur Verbesserung der Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten bereits vor Abschluss der Projektarbeit im Rahmen eines Pilotprojektes in Kürze fünf Funkstreifenwagen mit einer Videoanlage zur Dokumentation von Anhalte- und Kontrollvorgängen ausstatten.
Dies vorbemerkt, meine Damen und Herren, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Im Bereich der funktionsbezogenen Ausstattung stehen derzeit insgesamt 1 000 dienstlich beschaffte ballistische Schutzwesten verschiedener Schutzklassen zur Verfügung. Die Funkstreifenwagen des Wechselschichtdienstes sind bereits mit insgesamt 1 600 Schutzwesten ausgerüstet, weitere 650 Westen stehen kurz vor der Auslieferung. Im Rahmen des persönlichen Erwerbs von Schutzwesten wurden bisher ca. 5 000 Schutzwesten bezuschusst. Den Beamtinnen und Beamten stehen damit in Kürze insgesamt ca. 8 250 ballistische Schutzwesten zur Verfügung. Eine Tragepflicht besteht in Niedersachsen grundsätzlich nicht. Die Beamtinnen und Beamten entscheiden lageabhängig selbst, ob sie vor dem Einschreiten eine Schutzweste anlegen. Unberührt davon bleiben anlassbezogene Weisungen im Einzelfall.
Zu 2: Die in der Projektarbeit bislang erarbeiteten Vorschläge u. a. zur Dienst- und Fachaufsicht, Aus- und Fortbildung, internen Öffentlichkeitsarbeit und Nachbereitung von Einsätzen sind in Niedersachsen, wie ich bereits dargelegt habe, überwiegend schon Praxis und werden konsequent umgesetzt.
Zu 3: Bereits während der dreijährigen Fachhochschulausbildung werden Grundsätze der Eigensicherung und Handlungskonzepte für Standard- und Eingriffsmaßnahmen erlernt. In der Waffen- und Schießausbildung werden Bewegungsabläufe zur Vermeidung stressbedingter Handhabungsfehler trainiert. Im Anschluss an die Fachhochschulausbildung erfolgt eine bedarfsorientierte Fortbildung. Unter anderem vertiefen die Beamtinnen und Beamten im Rahmen des systemischen Einsatztrainings in fächerübergreifender und systemischer Vorgehensweise anwendungsbezogene Inhalte zu den Trainingsfeldern Stressbewältigung, Kommunikation, Taktik und Eigensicherung. Im Mittelpunkt des Trainings steht u.a. die Verhinderung vermeidbarer Eigengefährdungen. Zurzeit befasst
sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bildungsinstitutes der Polizei Niedersachsen mit einer weiteren Optimierung bestehender Konzepte und dem Ziel, die Eigensicherung noch stärker als bisher in den Vordergrund der Fortbildung zu rücken.
Herr Minister, Sie haben meine Fragen zwar sehr lang, aber nicht ganz konkret beantwortet. Die Frage, die nach dem Tod so zahlreicher Polizeibeamter von den Polizeibeamten selbst gestellt wird, lautet: Soll die eigene maßgeschneiderte Unterziehschutzweste zukünftig - wie dies in anderen Bundesländern bereits der Fall ist - Bestandteil der Uniform sein? Wird es nicht mehr der persönlichen Entscheidung der einzelnen Beamten überlassen bleiben, ob und wann sie eine eigene Unterziehschutzweste kaufen? Übernehmen das Innenministerium bzw. die Landesregierung die Verantwortung dafür, dass diese Weste für jeden Beamten zum Zeitpunkt des Einstiegs in den Polizeidienst angeschafft wird, damit sie getragen werden kann? Vor diesem Hintergrund möchte ich ferner wissen: Welche Überlegungen gibt es - -
Welche Überlegungen gibt es in Ihrem Hause bezüglich der Frage, ob das Tragen der Westen über diese Frage wird derzeit doch diskutiert - in Zukunft verpflichtend sein soll?
Frau Stokar, auch wenn Sie dies nicht ganz zufrieden stellen wird, so muss ich dennoch wieder darauf verweisen, dass wir zunächst einmal den Trageversuch in Nordrhein-Westfalen abwarten. Wenn es gelingt, im Rahmen dieses Trageversuchs eine Weste zu finden, die der Beamte zumutbar
den ganzen Tag tragen kann, dann müssen wir über die Frage, die Sie eben angesprochen haben, nachdenken: Müssen wir das Tragen zur Pflicht machen, und müssen wir die Weste einem Polizeibeamten gleich zum Zeitpunkt seiner Einstellung aushändigen? Zunächst einmal aber müssen wir die Ergebnisse des besagten Projektes in NordrheinWestfalen abwarten, um dann auch zu grundlegenden Entscheidungen über weitere Beschaffungen zu kommen.
- Nein, Frau Stokar, andere Bundesländer haben auch noch keine Vollbeschaffung in irgendeiner Form. Sie alle warten auf den Abschluss dieses Verfahrens. Das ist mein derzeitiger Informationsstand. Ich bin aber gern bereit, Informationen nachzuliefern, wenn es andere Ergebnisse geben sollte. Das ist zurzeit aber mein Informationsstand.
Die Antworten auf die Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Ich bitte die Mitglieder der Landesregierung, die Antworten jetzt an der Bank der Landtagsverwaltung abgeben zu lassen.
Tagesordnungspunkt 2: 29. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2135 - Berichtigung - Drs. 14/2135 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2178 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2181
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in Drucksache 2135, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits vorgestern entschieden. Wir beraten jetzt also nur noch über diejenigen Eingaben aus der Drucksache 2135, zu denen die eben genannten Änderungsanträge vorliegen.
Ich darf Ihnen jetzt noch die Redezeiten in Erinnerung rufen: SPD und CDU jeweils zehn Minuten, Grüne und Landesregierung jeweils fünf Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meinhold, so ist es: Wenn man nichts zu sagen hat, dann sollte man sich nicht zu Wort melden.
Ich verstehe aber, dass Sie, Herr Meinhold, nach mir sprechen müssen, damit sie auf mich eingehen können. Das ist ja klar.
Ich möchte zunächst zu drei Petitionen sprechen. Zuerst ganz kurz zur Petition des Schulelternrates der Grundschule Westercelle Nadelberg. Die Eltern und das Kollegium möchten gern, dass die dortige Vorklasse nicht aufgelöst wird. Es gibt ja eine gesetzliche Vorgabe der Landesregierung. Wir unterstützen trotzdem die Eltern, weil in diesen Vorklassen eine sehr gute pädagogische Arbeit geleistet wird.
Wir alle wissen, dass auch Sie wissen, dass dort gute pädagogische Arbeit gemacht wird. Wir wissen auch, das Sie diesen Zustand jetzt nur deshalb auf dem Gesetzesweg kaputt machen wollen, weil Sie die Kosten auf die Eltern und die Kommunen abwälzen wollen.
Nun zu den Eingaben der Schulelternräte der Cato Bontjes van Beek-Schule in Achim und der Realschule in Walsrode. Hier geht es mir jetzt um die grundsätzliche Frage des Umgangs mit Petitionen
Meine Damen und Herren, ich darf Sie für einen Moment um Gehör bitten. Der Abgeordnete Klare möchte seine Argumente vortragen.
Wenn Herr Meinhold auf mich antworten möchte, muss er mir jetzt wirklich zuhören. Das ist meine letzte freundliche Bemerkung, die ich Ihnen gegenüber mache, Herr Meinhold.
Mir geht es jetzt nicht um die Detailfragen, sondern um die Art und Weise der Behandlung von Petitionen im Kultusausschuss. Ich sage aus unserer Sicht, aus der Sicht der CDU-Abgeordneten, vorweg Folgendes: So, wie wir Eingaben zurzeit behandeln, ist das nicht mehr akzeptabel. Das geht bis in den Bereich der unverantwortlichen Bearbeitung hinein.
Meine Damen und Herren, ich habe schon im Ausschuss mindestens fünfmal darauf hingewiesen, dass wir so, wie es zurzeit der Fall ist, nicht mehr über Petitionen reden können. Da mein Appell kein Gehör gefunden hat, Frau Ministerin möglicherweise ist das bei Ihnen nicht angekommen -, freue ich mich, dass ich das jetzt hier darstellen darf oder auch muss.
Erstens geht es mir darum, dass die Stellungnahmen, die das Ministerium abgibt und die an die Petenten verschickt werden, nicht mehr in vollem Umfang sachgerecht abgefasst werden. Zum Teil sind sie unvollständig. Für die Petenten sind sie darüber hinaus zum Teil irreführend. Außerdem enthalten sie sozialdemokratische Lyrik.
Zweitens geht es mir darum, dass die Berichterstatter nicht so informiert werden, wie sie es wünschen und beantragt haben.
Wenn Menschen eine Petition schreiben, dann machen sie sich darüber in der Regel sehr lange Gedanken. Es findet ein Diskussionsprozess statt. Vielfach sind auch schon andere Wege gegangen worden, die aber nicht zum Erfolg geführt haben. Am Ende steht dann eine Petition.