Wenn Menschen eine Petition schreiben, dann machen sie sich darüber in der Regel sehr lange Gedanken. Es findet ein Diskussionsprozess statt. Vielfach sind auch schon andere Wege gegangen worden, die aber nicht zum Erfolg geführt haben. Am Ende steht dann eine Petition.
Gerade aus diesen beiden Petitionen kann man sehr deutlich erkennen, meine Damen und Herren, dass man sich sehr viele Gedanken gemacht hat. Die Eingaben lassen die großen Sorgen bezüglich der Frage erkennen, was aus der Zukunft unserer Kinder wird.
Wenn man nun die Antworten der Landesregierung liest und darüber auch Bericht erstatten muss, dann wird von Anfang an immer gleich festgestellt, dass die Petenten grundsätzlich Unrecht haben. Dies gilt für die Form und die Art und Weise, in der sie ihr Anliegen vortragen. Und das, obwohl die Missstände durch die einzelnen Eltern oder die Schulelternräte immer sehr detailliert aufgeführt worden sind. In der Regel liefert das Kultusministerium aber nur allgemeine Durchschnittszahlen.
(Möhrmann [SPD]: Wie sind denn die Missstände bei der Vorklasse? Herr Kollege, reden Sie doch einmal über die Eingaben!)
- Über diese Fragen, Herr Möhrmann, sollten wir reden. Da ich es im Ausschuss aber nicht mit Erfolg tun konnte, möchte ich gern, dass wir als Landtag uns über die Problematik bei der Behandlung von Petitionen einmal einig werden. So jedenfalls können wir nicht weiter machen. Da Sie nicht wissen können, wie es da aussieht, sage ich es Ihnen hier.
Meine Damen und Herren, in der Regel werden allgemeine Durchschnittszahlen angegeben. Auf die besondere Situation, die dargestellt worden ist, wird nicht eingegangen. Hinzu kommen dann - ich habe es gesagt - allgemeine pädagogische Betrachtungen. Ich habe sie gerade als sozialdemokratische Lyrik bezeichnet.
dem PC herausgeholt werden. Es ist völlig egal, ob das eine Eingabe aus dem Bereich der Grundschule, der berufsbildenden Schule oder eines Gymnasiums ist, immer dieselben Bausteine. Am Ende steht die Schlussfolgerung: Was haben die Eltern und derjenige, der die Petition vorträgt, eigentlich? Der Schule geht es doch gut, die Unterrichtsstunden sind in ausreichendem Maße vorhanden.
Er lautet in der Regel mit ganz gewissen kleinen Änderungen so: Zur Abdeckung der Pflichtstunden stehen der Schule genügend Unterrichtsstunden zur Verfügung. - Das Basta fehlt dann. Das könnte man noch dazutun.
Meine Damen und Herren, damit wird dann der Eindruck vermittelt - Frau Ministerin, das ist auch klar -, dass die Schule voll versorgt ist. Die Eltern können dann nicht mehr durchschauen, dass das eigentlich nur die halbe Wahrheit ist. Sie geben sich in der Regel damit zufrieden, vielleicht sogar mit dem Gefühl, sie sind von der Schule oder dem jeweiligen Lehrer falsch unterrichtet worden.
In Wahrheit aber verschweigt das Kultusministerium den zweiten Teil in den Bemerkungen zu den Petitionen, der auch wichtig ist. Der zweite Teil ist, dass neben den Pflichtstunden oder Sollstunden selbstverständlich pflichtgemäß den Schulen auch ein Zusatzbedarf zusteht. Der muss ausgewiesen werden. Darauf haben die Schulen einen Anspruch. Das sind z. B. Religionsunterricht, Werte und Normen, Zusatz für Kleinlerngruppen, für den gesamten Förderbereich, für andere Besonderheiten, für Schwimmunterricht, für Schreibunterricht, Rechtschreibförderung in kleinen Gruppen. All das wird verschwiegen und wird den Schulen sozusagen nicht zugestanden. Darin liegt aus meiner Sicht die Irreführung.
Deswegen bitten wir noch einmal das Haus und das Kultusministerium - ich darf Sie, Frau Ministerin, persönlich ansprechen - sehr deutlich, auf Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuwirken, dass sie die volle Wahrheit und nichts als die ganze Wahrheit in den Bemerkungen zu den Petitionen
darstellen. Frau Ministerin, so kann es nicht laufen. Wenn dann mal zugestanden wird, dass ein kleiner Fehler passiert ist, dann steht in der Regel in den Bemerkungen, dass nicht Sie oder das Kultusministerium die Schuld haben, sondern dann wird die Verantwortung auf die Schule oder die nachfolgende Bezirksregierung abgewälzt. Das ist die Situation.
Um Ihnen ein Beispiel von der Lyrik zu geben, von der ich gesprochen habe, lese ich Ihnen einen Satz vor:
"Dies ist umso erstaunlicher, als alle wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, dass zwischen der Erhöhung der quantitativen Ressourcen eines Bildungssystems und seinen qualitativen Ergebnissen kaum ein nachweisbarer Zusammenhang besteht."
Mit anderen Worten: Ob noch mehr Unterricht ausfällt oder nicht, spielt eigentlich gar keine Rolle. Das steht da eigentlich wörtlich drin.
Ich kann Sie nur dringend bitten, das zu ändern und uns alle Zahlen mitzuteilen. Wir haben im Übrigen für die heutige Beratung um die Detailinformationen gebeten. Wir haben sie bis jetzt nicht bekommen, sodass wir auch nicht abschließend über diese Petitionen heute alles sagen können, was wir wollen.
Trotzdem meine ich nach dem, was wir herauslesen konnten, was wir durch Nachfragen bei der Schule ermitteln konnten, können wir jetzt auf jeden Fall raten, dass wir bei der Entscheidung nicht zur Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage kommen, wie es der Kultusausschuss empfohlen hat, sondern dass wir den Petenten in voller Hinsicht Recht geben müssen.
Herr Präsident, wenn ich eben von den Parlamentsrängen aus nicht angemessen auf Sie reagiert habe, bitte ich um Nachsicht und um Entschuldigung. Es war ein Missverständnis, wie man eine Wortmeldung zu diesem Punkt abgibt.
Ich will jetzt auf das eingehen, wovon Herr Klare gesprochen hat. Herr Klare, eines muss doch deutlich werden. Das ist auch so gewesen. Wir machen es uns im Kultusausschuss gerade bei Fragen der Unterrichtsversorgung nie leicht. Das sehen wir uns sehr sorgfältig an. Wenn wir dann allerdings im Ausschuss zu anderen Bewertungen kommen, dann gehört das zu dem parlamentarischen Umgang insgesamt.
Nun will ich Ihnen sagen, worin die Probleme manchmal bestehen, die auch bei den Eltern vorhanden sind, die sich dann auch in Ihren Hotlines zeigen, wenn sich dort Eltern melden.
Es ist wirklich schwierig, deutlich zu machen, dass die Schulen in Niedersachsen insgesamt so viele Stunden zugewiesen bekommen, dass sie den Unterricht nach der Pflichtstundentafel erfüllen können. Das ist die vornehmste und vorrangige Aufgabe der Landespolitik. Den Schulen werden so viele Stunden zugewiesen, dass der Unterricht entsprechend der Pflichtstundentafel erteilt werden kann.
(Frau Vockert [CDU]: Wo leben Sie eigentlich, Herr Meinhold? - Zuruf von der CDU: Werden Ihre Lehrer auch mal krank? Oder wie ist das?)
Dass die Schulen darüber hinaus natürlich im Rahmen bestimmter Maßnahmen, was ihr pädagogisches Profil angeht, das eine oder andere gern mehr hätten, ist nachvollziehbar. Die zugewiesenen Stunden sind dann nicht immer in dem ausreichenden Maße vorhanden. Dann gibt es folgende Praxis in den Schulen: Schulleitung, Gesamtkonferenz und Schulelternrat überlegen dann, ob sie mit den zugewiesenen Stunden an der einen oder anderen Stelle andere Akzente setzen können.
Nun will ich Ihnen einmal zu den Eingaben, die Sie angeführt haben, sagen, wie das denn aussieht. Darunter ist eine Schule, deren Klassenfrequenz bei 24,7 Schülern liegt. Die Bandbreite bei den Realschulen liegt aber zwischen 24 und 30 Schü
lern. Da muss man sich dann überlegen, ob man niedrige Klassenfrequenzen haben will, also am unteren Ende der Bandbreite, oder ob man höher geht. Diese Schule hat Kursfrequenzen von 13 Schülern, obwohl die durchschnittliche Kursfrequenz bei 19 Schüler liegt. Wenn man das einigermaßen hinbekommen will, dann zwackt das an der einen oder anderen Stelle allemal.
Nur - Herr Klare, das wissen Sie auch -, solche Entscheidungen liegen in der Verantwortung der Schule. Solche Entscheidungen werden in den Gesamtkonferenzen abgestimmt, und zwar - das ist wichtig - mit eindeutiger, klarer und nicht misszuverstehender Information der Schulelternschaft. Oftmals ist das Problem, dass bestimmte Tatsachen nicht in Richtung der Elternschaft so transportiert werden, wie es nötig ist.
Zweitens. Sie haben darüber hinaus - das sage ich Ihnen auch - weitere Stunden, die Sie für Zusatzmaßnahmen im Sinne des pädagogischen Profils nutzen können.
Aber drittens - das ist auch unstrittig, Frau Vockert - bekommt man manchmal nicht alles in die Balance. Wichtig ist - dafür steht die Landesregierung; das garantiert sie -, der Unterricht entsprechend der Pflichtstundenzahl wird voll abgedeckt. Darauf kommt es am Ende für die einzelnen Schülerinnen und Schüler an.
So können wir bei den strittigen Eingaben 2898 und 3042 nur sagen: Hier ist die Information durch das Ministerium in der Sache hochgradig korrekt, sie entspricht den Tatsachen. Deshalb haben wir im Ausschuss für Sach- und Rechtslage entschieden.
Wir hätten uns allerdings anders verhalten - Herr Klare, darauf können Sie sich verlassen -, wenn die Zuweisungen zum Pflichtstundenunterricht nicht in der angemessenen, von mir dargestellten Form durch die Landesregierung und die Bezirksregierung garantiert würde. Dies ist aber in den beiden
Frau Litfin, haben Sie sich auch zu diesen Schuleingaben gemeldet? Herr Mühe auch? - Erst Frau Litfin, dann Sie.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst unmittelbar zu den Eingaben. Es gilt festzustellen, dass beide Schulen drastisch unter dem sowieso schon miesen Landesschnitt der Unterrichtsversorgung liegen.