Das gilt für Trittin, für Fischer und auch für diese Göttinger Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein Skandal!
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Das ist so mit großer Mehrheit beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Einzige (abschließende) Beratung: Rechnung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Einzelplan 14 - für das Haushaltsjahr 1998 - Antrag des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Drs. 14/2115 - Ergänzung - Drs. 14/2180 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/2198
Der Antrag des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofs wurde an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. Ich höre keinen Widerspruch, sodass wir so verfahren können.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 2198 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich darf fragen, wer dagegen
Tagesordnungspunkt 13 Einzige (abschließende) Beratung: Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2000 in Höhe von 43,6 Mio. DM bei Kapitel 08 02 Titel 892 88 - Antrag der Landesregierung - Drs. 14/2165 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/2233
Auch zu diesem Antrag soll nicht gesprochen werden, sodass wir abstimmen können, wenn ich keinen Widerspruch höre. - Wir können damit abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich frage nach Gegenstimmen. – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Ich stelle fest, dass auch dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Rücknahme geplanter Zinsanhebungen im Sozialen Wohnungsbau - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1996 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen - Drs. 14/2199
Der Antrag wurde in der 63. Sitzung am 17. November 2000 an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Eine Berichterstattung ist seitens des Ausschusses nicht vorgesehen, sodass wir gleich in die Besprechung eintreten können, zu der ich dem Kollegen Hagenah das Wort erteile.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben kein Verständnis für das unsoziale und kurzsichtige Vorgehen der SPD
Landesregierung und der SPD-Fraktion in der sozialen Wohnungspolitik. Wir sind mit unserem Antrag, die Haushaltsentscheidungen dazu rückgängig zu machen, in den Ausschussberatungen gescheitert. Ich bin enttäuscht darüber; denn ich meine, dass CDU und Grüne in diesem Zusammenhang die besseren Argumente hatten. Der Wohnungsmarkt ist derzeit leider nur für Mieter mit mittlerem und höherem Einkommen tatsächlich entspannt. Trotz der Leerstände sind die Haushalte mit besonders geringem Einkommen und sozialen Problemen auch heute noch auf kostengünstigen, aber auch gut integrierten Wohnraum angewiesen.
Derzeit erleben wir im freien Spiel der Kräfte aber genau das Gegenteil. Wir erleben ein Herausgehen der besser gestellten Mieterinnen und Mieter aus den Ballungsbereichen des sozialen Wohnraums. Genau das befördern Sie von der SPD noch mit Ihrem Beschluss zum Haushalt 2001. Die SPD verschärft mit ihrer Zinsanhebung zum April, die zu Mieterhöhungen führen wird, die Ghettobildung in den Ballungsräumen des sozialen Wohnungsbaus. Auf der anderen Seite geben Sie Millionen an Fördermitteln zur Stabilisierung genau dieser Standorte aus. Insofern handeln Sie auch völlig unwirtschaftlich.
Die Landesregierung versucht hier, zulasten der Sozialmieter durch Mieterhöhungen den Landeshaushalt zu entlasten, während auf der anderen Seite ihre Forderung nach Erhöhung des Wohngeldes von der rot-grünen Bundesregierung endlich umgesetzt wird. Die SPD-Landesregierung zockt schamlos das ab, was Rot-grün im Bund auf Drängen des Landes den sozial Bedürftigen endlich zukommen lassen will. Das ist aus unserer Sicht scheinheilig.
Das gesamte Ausmaß der Beliebigkeit der SPDWohnungspolitik in Niedersachsen ist uns aber erst während der Haushaltsberatungen klar geworden; denn kurz darauf tauchte ein Antrag der SPDFraktion auf, im Bereich des Wohnungswesens die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen. Während der Beratung wurde uns klar – ich glaube, auch der CDU-Fraktion –, dass hier ein direkter Zusammenhang besteht, d. h. dass die erstaunliche Ruhe, die zwischen Landesregierung und Verband der Wohnungswirtschaft, also den Wohnungsunternehmen, bei der Zinsanhebung festzustellen gewe
sen ist, genau in diesem Antrag, der ein Gegengeschäft darstellt, seine Ursache hat. Sie haben sich diese Zinserhöhung für den Wegfall der Fehlbelegungsabgabe ohne großes Geknirsche in der öffentlichen Debatte erkauft und auf diese Art und Weise ein Geschäft zulasten Dritter gemacht, nämlich der Sozialmieter. Am Ende haben die Kommunen das auszubaden, weil Sie natürlich die Ghettobildung verschärfen, weil Sie durch das Abzocken des erhöhten Wohngeldes auch die Sozialmieter schröpfen. Das alles tun Sie für ein paar Millionen Mark im Landeshaushalt, von denen Sie noch die Hälfte an den Bund abtreten müssen. Ich finde, da haben Sie wirklich keine Sozialpolitik mit Augenmaß betrieben, keine Politik, die wirklich eine soziale Wohnungspolitik der SPD in Niedersachsen sein könnte.
Ich hoffe, dass wir nicht noch weitere Zinserhöhungen in diesem Sinne erleben und dass solche Geschäfte zulasten Dritter in der Wohnungspolitik nicht fortgesetzt werden. Wir jedenfalls werden landauf, landab den Leuten erklären, wem sie denn ihre letzte Mieterhöhung zu verdanken haben. Schönen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren geht es mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Niedersachsen bergab. Die Mittel im Landes- und Bundeshaushalt werden gekürzt und gekürzt und nehmen inzwischen Bonsai-Ausmaße an. Steuerliche Vorteile werden beschnitten. Die Finanzminister kassieren im sozialen Wohnungsbau ab, ohne dass - außer uns auch nur einer einen Funken Widerstand verspüren lässt.
Am 1. Januar 2001 trat das neue Wohngeldgesetz in Kraft und beschert seitdem jedem Haushalt im Durchschnitt 80 DM im Monat mehr an Wohngeld. Eine jahrelange Forderung aller Verbände und Mieter wurde endlich erfüllt.
Fantastisch, mögen auch die Mieter in Niedersachsen gedacht haben. Aber sie sind einer Fata Morgana aufgesessen; denn die Landesregierung kassiert durch die Erhöhung der Zinssätze im sozialen Wohnungsbau alles wieder ab.
Wo bleibt der Aufschrei der Wohnungsbaupolitiker? Selbst der große Verband der Wohnungswirtschaft bleibt in seinem Protest sehr kleinlaut. Er lobt sich noch dafür, dass es nicht so schlimm ausgefallen ist. Lobbyismus stelle ich mir eigentlich anders vor.
Aber es gibt offenbar ein Dreiecksgeschäft – Herr Hagenah hat das schon angesprochen – nach dem Motto: Ihr, SPD in Niedersachsen, schafft die Fehlbelegungsabgabe ab, und wir halten den Mund bei der Zinserhöhung im sozialen Wohnungsbau. Sozialer Wohnungsbau hat in Niedersachsen und im Bund – so können wir, glaube ich, feststellen – keine Lobby mehr.
Da stellt sich die Frage, was aus den großen Reden der SPD vor der Bundestagswahl geworden ist nach dem Motto: Wenn wir erst einmal das Sagen haben, wird alles viel besser. – Nichts, aber auch gar nichts ist besser geworden. Die Realitäten sind für viele vernichtend. Die Wohnungsbaugesellschaften werden sich noch wundern, wenn sie sich aufgrund der höheren Zinsen einem veränderten Markt stellen müssen und versuchen, die höheren Mieten durchzusetzen. Inzwischen gibt es nämlich kaum noch einen Unterschied zwischen den Mieten im sozialen Wohnungsbau und im frei finanzierten Wohnungsbau. Sie werden sich sicherlich dem Wettbewerb stellen müssen und werden dabei nicht unerhebliche Probleme bekommen.
Hier wird eiskalt der Zuwachs beim Wohngeld abkassiert, um den Landeshaushalt zu sanieren. Gerade die sozial schwachen und kinderreichen Familien bräuchten dringend eine Entlastung. Auf den Unterschied zwischen Sonntagsreden, die zu Wahlkampfzeiten für den kleinen Mann gehalten werden, und anschließender Realität kommt es im politischen Geschäft an. Schauen Sie sich die heutige Veröffentlichung der Zeitschrift „Eltern“ an. Dort sagen Kinder: „Leere Versprechungen“, „große Klappe“, „wenig dahinter“ und „Unehrlichkeit“ sind die häufigsten negativen Eigenschaften von Politikern. - Genau das haben Sie erfüllt.
Es läuft alles nach dem Motto: Die eine Hand gibt, die andere Hand nimmt. Wir sorgen schon dafür, dass die Schwachen in unserer Gesellschaft nicht stärker werden. - So, meine Damen und Herren, richten Sie die Wohnungsbaugesellschaften und den sozialen Wohnungsbau in unserem Land zugrunde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beiträge der beiden Kollegen, die vorher gesprochen haben, haben gezeigt, dass die Beratungen nichts geholfen haben. Die Ausführungen von Herrn Hagenah zur Wohnungsbaupolitik waren ähnlich kenntnisreich wie die zur EXPO. Was Herr Decker hier abgeliefert hat, war auch nicht viel besser. Soziale Kälte konnten wir Anfang der 90er-Jahre feststellen, als die Wohnungsnot herrschte. Ich will noch einmal ins Gedächtnis rufen, dass wir die Wohnungsnot in Niedersachsen beseitigt haben.
Nun zum Antrag. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag der Grünen auch in zweiter Beratung ab. Ich will das kurz begründen. Der Antrag der Grünen ist populistisch, und die Haltung der CDUFraktion dazu ist opportunistisch.
Zum Sachverhalt: Die Landesregierung hat 1996 beschlossen, die Zinsen für öffentliche Baudarlehen um bis zu 4 % anzuheben. Das war den Vermietern auch bekannt. Um Härten zu vermeiden, ist die Zinsanhebung jahrelang begrenzt worden auf 8,20 DM in den Gemeinden mit den Mietenstufen 1 und 2, auf 8,40 DM in der Mietenstufe 3 und auf 8,60 DM in den Mietenstufen 4, 5 und 6. Damit verzichtete das Land
Für das schwierige Haushaltsjahr 2001, in dem wir uns befinden, stand zur Debatte, die Kappungsgrenzen völlig aufzuheben.