Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in insgesamt vier Sitzungen ausführlich befasst. In der öffentlichen Erörterung dieses Antrags am 12. Januar 2000 legte zunächst eine Vertreterin der Fraktion der CDU die Zielrichtung des Antrages dar. Die schweren Tunnelunglücke der jüngeren Vergangenheit machten deutlich, führte sie aus, dass eine absolute Sicherheit im Tunnel nicht gewährleistet werden könne. Man müsse sich aber bemühen, die größtmögliche Sicherheit für die Projekte zu erreichen. Deshalb müssten Bund und Land dafür Sorge tragen, dass im Weser-Tunnel alle notwendigen Brandschutzeinrichtungen verwirklicht würden, die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlich seien.
Darüber hinaus müssten die örtlichen Feuerwehren personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie den besonderen Anforderungen bei der Brandbekämpfung im Weser-Tunnel genügen könnten. Außerdem sei es nötig, rasch über die Zulässigkeit von Gefahrguttransporten und die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge zu entscheiden. Die CDU-Fraktion habe sich vor Ort informiert und sei betroffen darüber, dass bei dem Tunnel, der im Jahre 2002 in Betrieb genommen werden solle, der vorbeugende Brandschutz bisher nicht in dem Maße berücksichtigt worden sei, wie es nach dem heutigen Stand der Technik möglich sei. Insbesondere hielten die örtlichen Feuerwehren die bis dato geplanten Querverbindungen zwischen den beiden Tunnelröhren im Abstand von 330 m für viel zu groß und würden auch die Abstände der Hydranten im Weser-Tunnel als zu groß kritisieren. Des Weiteren sei das bislang vorgesehene Belüftungssystem für den Tunnel als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet worden.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion führte dazu aus, Rücksprachen beim Ministerium hätten ergeben, dass man sich dort der von der CDU genannten Probleme durchaus bewusst sei. Durch die Brände in den Tunneln, insbesondere im Jahre 1999, seien Fragen aufgeworfen worden, die sich vorher wohl nicht gestellt hätten. Das bisher für den WeserTunnel für den Brandschutz vorgesehene Konzept entspreche zwar den derzeit geltenden Anforderungen, allerdings auf einem Mindeststandard, mit dem man sich heute nicht mehr zufrieden geben könne. Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollten zur Verbesserung der Situation Maßnahmen Vorrang haben, die dem passiven Sicherheitssystem zuzuordnen seien. Dazu gehörten beispielsweise mehr
Fluchttüren, eine bessere Be- und Entlüftung sowie mehr Hydranten. Einzubeziehen seien aber auch Fragen der Tunnelüberwachung und des Einsatzes besonders qualifizierten Personals. Außerdem müsse geklärt werden, ob gewährleistet werden könne, dass die örtlich zuständigen Feuerwehren in der Lage seien, für die Brandbekämpfung rund um die Uhr einsatzbereit zu sein. Schließlich müsse davon ausgegangen werden, dass auch die örtlichen Feuerwehren besser ausgerüstet werden müssten. Obwohl auf dem diskutierten Gebiet in erster Linie der Bund zuständig sei, sei man der Ansicht, dass sich das Land dabei nicht völlig ausklinken könne.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte dar, dass im Hinblick auf den Brandschutz im Weser-Tunnel aus der Erfahrung gelernt werden könne, die Hamburg mit dem Elbtunnel gemacht habe. Sie halte die örtlichen Feuerwehren für völlig überfordert, wenn sie zusätzlich für die Brandbekämpfung im Weser-Tunnel zuständig sein sollte und trete dafür ein, den Betreiber des Tunnels, also den Bund, dazu aufzufordern, eine eigenständige professionelle Tunnelfeuerwehr vorzuhalten und dafür die Kosten zu tragen.
In den weiteren Sitzungen im federführenden Ausschuss, die sich bis zum Dezember 2000 hinzogen, legten Vertreter des Innenministeriums ausführlich dar, dass vor dem Hintergrund von Bränden in Tunneln der Brandschutz für den im Bau befindlichen Weser-Tunnel neu überdacht werde. Es sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, der die betroffenen Gemeinden und Landkreise, die Feuerwehren, die Straßenbauverwaltung und ein beratendes Ingenieurbüro aus Hamburg angehörten. Diese habe ein Konzept entwickelt, wie der Brandschutz im Tunnel optimiert werden könne. Mit dem Bundesminister für Verkehr sei über das erarbeitete Konzept weitgehend Übereinstimmung erzielt worden. Lediglich die Frage des Einbaus einer automatischen Feuerlöschanlage sei offen geblieben, da der Einbau einer solchen Einrichtung in Fachkreisen umstritten sei. Allerdings habe der Bund zu der Aussage bewegt werden können, dass man dann, wenn sich die Forschungen auf dem angesprochenen Gebiet weiter entwickelten und entsprechende Anlagen marktgängig seien, den Einbau einer solchen Anlage erneut gemeinsam überprüfen werde.
Alle anderen Forderungen, die in der Arbeitsgruppe entwickelt worden seien, hätten gegenüber dem Bund durchgesetzt werden können. Die betreffen
den Maßnahmen würden dazu führen, dass das Brand- und Unfallrisiko erheblich vermindert werden könne. So sei eine wesentlich genauere Verkehrserfassung und -lenkung vorgesehen worden. Von der Einsatzleitstelle könnten beispielsweise über den Verkehrsfunk Anweisungen gegeben werden. Eine bessere Orientierungsbeleuchtung solle Fluchtmöglichkeiten verbessern. Ferner werde eine bessere Branddetektion eingeplant. Außerdem würden fünf zusätzliche Hydranten pro Tunnelröhre eingebaut. Im Hinblick auf die Risikominimierung im Tunnel sei Erhebliches erreicht worden.
Die Vertreter aller Fraktionen äußerten sich positiv zu dem erreichten Ergebnis, ließen sich dann aber noch im Detail über einzelne Maßnahmen wie die vorgesehene Videoüberwachung, die Zulässigkeit von Gefahrguttransporten, die Verbesserung der Be- und Entlüftung sowie die Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge im Detail unterrichten.
In einer weiteren Beratung wurden seitens der CDU-Fraktion Presseberichte aufgegriffen, denen zufolge die Zusammenarbeit und Kooperation mit den Feuerwehren vor Ort in mehreren Punkten bemängelt werde. Dazu wurde seitens des Ministeriums ausgeführt, dass es sich dabei lediglich um die Unzufriedenheit zweier Feuerwehren aus dem Landkreis Wesermarsch handele. Außerdem wurden in dieser Sitzung erneut Detailfragen zu den vorgesehenen Querverbindungen zwischen den Tunnelröhren sowie zum Betrieb der Notrufsäulen im Tunnel erörtert. Schließlich verständigte sich der Ausschuss auf die Ihnen vorgelegte Beschlussempfehlung.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2193 zu folgen und den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir hier seitens der CDUFraktion den Antrag zum Thema „Brandschutz im Weser-Tunnel“ eingebracht. Vor dem Hintergrund mehrerer Tunnelbrände - ich erinnere an das Infer
no im Montblanc-Tunnel, oder auch an die Katastrophe im Tauerntunnel - haben wir sehr deutlich gesehen, was auch im Weser-Tunnel auf uns zukommen kann, auch wenn wir uns das alle nicht wünschen. Es gilt also, den größtmöglichen Sicherheitsschutz zu gewährleisten, auch wenn wir uns parteiübergreifend darüber im Klaren sind, dass es eine absolute Sicherheit niemals geben wird.
Meine Damen und Herren, vor über einem Jahr hat uns mit Sorge umgetrieben, dass beim WeserTunnel, der sich zu dem Zeitpunkt schon im Bau befand, die notwendigen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen nicht getroffen werden. Wir haben seitens des Arbeitskreises „Innen“ der CDUFraktion eine Bereisung durchgeführt, um mit den örtlichen Wehren Gespräche darüber zu führen, was noch notwendig ist.
Wir waren schon entsetzt und empört, als wir gehört haben, dass man sich bis zu diesem Zeitpunkt weder mit den freiwilligen Wehren der Gemeinde Stadland noch der Gemeinde Loxstedt in Verbindung gesetzt hatte. Wir waren schon entsetzt, als wir von den örtlichen Wehren der Gemeinden Stadland und Loxstedt erfahren haben, dass sie der Einschätzung sind - sie haben ja schließlich diese Erfahrung -, dass die Abstände für die Löschwasserentnahmestellen viel zu groß sind. Das hat uns schon mit Sorge umgetrieben, denn alles in allem war das ganz schön unbefriedigend.
Durch unseren Antrag, den wir dann hier eingebracht haben, haben wir letztlich erreicht, dass sich die Landesregierung noch einmal intensiv mit dem Brandschutzsicherheitskonzept auseinander gesetzt hat. Letztendlich besteht dieses Konzept aus drei Aspekten, nämlich dem baulichen Brandschutz, dem betrieblichen Brandschutz und dem kommunalen Brandschutz. Wir haben dann erreichen können, dass Verbesserungen umgesetzt worden sind. Für den baulichen Brandschutz liegt uns jetzt eine Zusage des Bundes vor, dass wir im WeserTunnel in dem Moment, in dem entsprechende Konzepte marktreif sind, eine Brandbekämpfungsanlage installieren können.
Wir haben erreicht, dass anstelle von ursprünglich geplanten zehn Löschwasserentnahmestellen jetzt immerhin 15 Stück pro Röhre eingebaut werden.
Das bietet eine viel größere Sicherheit. Wir haben erreicht, dass eine Branddetektion erfolgt. Auch das war vorher nicht eingeplant. Wir haben erreicht, dass eine Rauchdetektion durch Sichttrübungsmessung erfolgen wird. Auch das war vorher nicht eingeplant. Hinzu kommen zusätzlich Orientierungsbeleuchtung und Videoüberwachung. Alles das, was uns wirklich Sicherheit bietet, ist jetzt im Bereich des baulichen Brandschutzes umgesetzt worden. Hinzu kommen noch Schrankenanlagen, Lautsprecheranlagen usw. Wir, Herr Beckmann, haben diesbezüglich eine ganze Menge erfolgreich umsetzen können.
Das ist aber auch darauf zurückzuführen, dass sich die Vertreter des zuständigen Ministeriums mit den örtlichen Wehren nach Einbringung unseres Antrags zusammengesetzt haben. Außerdem hat sich mit diesen Themen eine Arbeitsgruppe, in der u. a. die örtlichen Wehren vertreten waren, sehr erfolgreich auseinander gesetzt.
So muss neben dem baulichen Brandschutz - Herr Beckmann, diesbezüglich sind wir uns Gott sei Dank parteiübergreifend einig - noch eine ganze Menge mehr für den betrieblichen Brandschutz und auch für den kommunalen Brandschutz getan werden. Was den betrieblichen Brandschutz angeht - ich freue mich darüber, dass wir die Landesregierung hier und heute mit unserem Entschließungsantrag gemeinsam dazu auffordern können -, so müssen wir dafür Sorge tragen, dass so schnell wie möglich die Frage geklärt wird, wie in Zukunft im Hinblick auf die Gefahrguttransporte vorgegangen werden soll. Wir müssen auch die Frage klären, was bezüglich der landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu regeln ist.
Mir und der CDU-Fraktion liegt aber ganz besonders am Herzen, dass wir die kommunalen Feuerwehren entsprechend ausbilden und ihnen die erforderliche Ausrüstung geben, was bislang aber nicht der Fall ist. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Uns liegt am Herzen, dass die Wehren sowohl in Stadland als auch in Loxstedt ausgebildet werden. Hiermit darf nicht gewartet werden.
- Ja, wichtig ist auch, dass hiermit nicht gewartet wird. Die örtlichen Wehren sind nach wie vor etwas irritiert. Sie sind nämlich erst vor kurzem wieder vertröstet worden. Bis Ostern soll das allem Anschein nach geklärt werden. Ich hoffe, dass es
dann tatsächlich umgesetzt wird; denn Frau Staatssekretärin hat eben erst den Bau der zweiten Tunnelröhre eröffnet. Das heißt, dass die ersten Fahrzeuge etwa Mitte 2003 durch den Tunnel fahren können. Bis dahin müssen die örtlichen Wehren ausgebildet sein. Bis dahin muss auch die Ausrüstung stehen. Insofern reicht es jetzt nicht, einfach nur zu sagen: Damit haben wir noch bis Mitte 2003 Zeit. - Sie, Herr Beckmann, wissen ja, dass die erforderlichen Fahrzeuge nicht erst ein halbes Jahr vorher bestellt werden können; denn das sind keine Fahrzeuge von der Stange. Deshalb muss hier von vornherein eine zeitliche Dimension mit einkalkuliert werden. Auch das sind wichtige Hinweise derjenigen, die sich mit Leib und Leben einsetzen, wenn tatsächlich eine Notsituation eintritt, die wir uns aber nicht wünschen.
Wir haben also die Pflicht, für die Projekte, für die wir die Verantwortung oder auch nur die Mitverantwortung tragen, den größtmöglichen Sicherheitsschutz zu bieten. Wir haben außerdem die Pflicht, den zuständigen Feuerwehren jede erdenkliche Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Mit diesem Antrag kommen wir dieser Verantwortung unseres Erachtens nach. Stimmen Sie ihm in dieser geänderten Fassung also zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich zu diesem Antrag Folgendes bemerken: Für die Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch erfüllt sich derzeit ein Jahrzehnte alter Traum. Die Menschen in der Region, Politikerinnen und Politiker aller Parteien - mit Ausnahme der Grünen damals - haben über 30 Jahre lang für diesen Weser-Tunnel gekämpft. 1990 war der Bau des Weser-Tunnels Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. 1998 hat der damalige Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder den Bau des Weser-Tunnels durchgesetzt.
möchte sagen, meine Damen und Herren: Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört; denn der Weser-Tunnel wird endlich die Wirtschaftsräume rechts und links der Weser miteinander verbinden und somit die Chance eröffnen, dass die Unterweserregion eine gute Zukunft hat.
Mit Respekt vor der großen Ingenieursleistung und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung wird der Baufortschritt registriert. Natürlich werden dann auch Fragen nach der Sicherheit gestellt, meine Damen und Herren, und zwar insbesondere nach den schrecklichen Tunnelbränden in den Alpen. Seit dieser Zeit sind sowohl die Bevölkerung als natürlich auch die Verantwortlichen in der Kommunalpolitik sowie bei den Feuerwehren hoch sensibilisiert. Es waren die örtlichen Feuerwehren, sehr verehrte Kollegin Vockert, die den Brandschutz hoch motiviert betreiben wollen. Deswegen habe ich zusammen mit Herrn Beckmann bereits im Jahr 1999 unseren damaligen Wirtschaftsminister, Herrn Dr. Fischer, gebeten, zusammen mit dem zuständigen Innenminister, Herrn Bartling, das in der Zeit vom 1993 bis 1996 erarbeitete Brandschutzkonzept gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Bränden in den Alpentunneln zu überprüfen. Insofern hat der CDUAntrag die gleiche Zielrichtung. Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu. Sie, Frau Kollegin Vockert, unterstützen das, was wir schon monatelang vorher eingeleitet haben.
- Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Eveslage, stellen wir die Regierung. Wir brauchen uns nicht selbst Anträge zu stellen. Wir machen das einfach.
Wir begrüßen, dass unter Leitung des Innenministeriums zügig und schnell eine effektiv arbeitende Fachexpertengruppe - bestehend aus Vertretern der betroffenen Gemeinden Loxstedt und Stadland sowie der beiden Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch, aus Vertretern der Feuerwehren, der Straßenbauverwaltung und eines beratenden Ingenieurbüros aus Hamburg - gebildet worden ist, die ein Konzept zur Optimierung des Brandschutzes im Weser-Tunnel erarbeitet hat. Für die Arbeit der Arbeitsgruppe, die besonders auch vor Ort kom
petent und wohltuend gewirkt hat, möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion recht herzlich bedanken.
Wir freuen uns, dass sich die Arbeitsgruppe mit allen Vorschlägen in Richtung Bund hatte durchsetzen können und dass somit das größtmögliche Maß an Sicherheit erreicht worden ist. Meine Damen und Herren, ich möchte wirklich betonen: Es gibt derzeit keinen Tunnel, der mehr Schutz bieten wird als der Weser-Tunnel. Einige Maßnahmen hat Frau Kollegin Vockert ja schon aufgeführt. Deshalb möchte ich es Ihnen ersparen, sie jetzt zu wiederholen. Ich glaube aber, dass einige Maßnahmen wie die besondere Kennzeichnung von Flucht- und Notwegen durch eine Orientierungsbeleuchtung, die starke Druckwasserleitung, die 15 Hydranten pro Röhre - -
- Herr Kollege Biallas, für Sie mag dies ja witzig sein. Für uns ist es aber sehr wichtig, dass die Sicherheit wirklich gewährleistet wird.
In Rodenkirchen in der Gemeinde Stadland sorgt eine verkürzte Feuerwehrzufahrt für mehr Sicherheit. Induktionsschleifen sorgen für die Verkehrserfassung. Videoüberwachungsanlagen - gekoppelt an eine Verkehrsbeeinflussungsanlage - zur Überwachung stehen gebliebener oder ungewöhnlich langsam fahrender Fahrzeuge sind weitere Sicherungsmaßnahmen. Bereits bei der Einfahrt in den Tunnel wird es Hinweisschilder für das Einschalten des Verkehrsfunks mit Sender- und Frequenzangabe geben. Radarkontrollen und Schrankenanlagen im Portalbereich sowie in Tunneleinfahrten, Lautsprecheranlagen mit Einsprechmöglichkeiten aus der Einsatzzentrale zwingen einerseits die Verkehrsteilnehmer zum korrekten Fahren, bieten andererseits der Einsatzleitung aber auch optimale Bedingungen zur Verkehrsteilnehmerinformation.
Frau Kollegin Goede, der Kollege Eveslage möchte Ihnen eine Frage stellen. Möchten Sie dies zulassen?
Ich möchte zunächst einmal meinen Redebeitrag zu Ende führen. Im Anschluss daran werde ich dazu bereit sein.